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Regelwerk, EU 2026, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsbeschluss (GASP) 2026/265 des Rates vom 29. Januar 2026 zur Durchführung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran

(ABl. L 2026/265 vom 29.01.2026)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2011/235/GASP des Rates vom 12. April 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran 1, insbesondere auf Artikel 3 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 12. April 2011 den Beschluss 2011/235/GASP angenommen.

(2) In den Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Dezember 2022 wurde betont, dass die Union die Praxis Irans, ausländische Staatsangehörige, darunter Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, willkürlich in Haft zu nehmen, entschieden ablehnte und Iran aufforderte, der besorgniserregenden Praxis der Inhaftierung unschuldiger ausländischer Zivilisten im Hinblick auf politische Gewinne ein Ende zu setzen. Die Union erinnerte Iran an seine internationalen Verpflichtungen im Rahmen des Wiener Übereinkommens über diplomatische und konsularische Beziehungen und forderte die iranische Regierung nachdrücklich auf, diesen Verpflichtungen nachzukommen.

(3) Am 9. Januar 2026 gab die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik im Namen der Union eine Erklärung ab, in der die Berichte über Opfer mit großer Besorgnis zur Kenntnis genommen werden und die Anwendung von Gewalt, willkürlicher Inhaftierung und Einschüchterungstaktiken durch Sicherheitskräfte gegen Demonstrantinnen und Demonstranten verurteilt werden. In der Erklärung wurde gefordert, dass alle Personen, die wegen der Ausübung ihrer Grundrechte zu Unrecht inhaftiert wurden, unverzüglich freigelassen werden müssen; zudem wurde die iranische Regierung nachdrücklich aufgefordert, Irans internationalen Verpflichtungen nachzukommen und das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Vereinigungsfreiheit und das Recht, sich friedlich zu versammeln, uneingeschränkt zu wahren. Ferner wurde gefordert, das Recht auf Zugang zu Informationen zu gewährleisten, unter anderem indem der Zugang zum Internet für alle wiederhergestellt wird.

(4) Vor diesem Hintergrund und im Einklang mit der Zusage der Union, alle wichtigen Fragen, einschließlich der Menschenrechtslage, zusammen mit Iran anzugehen, sollten 15 Personen und sechs Organisationen in die im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

(5) Der Beschluss 2011/235/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 29. Januar 2026.

1) ABl. L 100 vom 14.04.2011 S. 51, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2011/235/oj.


.

Anhang

Die folgenden Personen und Organisationen werden in die Liste der Personen und Organisationen im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP aufgenommen:


ENDE

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