Regelwerk, EU 2026

2026/301 - UN-Regelung Nr. 172
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1. Anwendungsbereich

2. Begriffsbestimmungen

3. Aufschriften

4. Antrag auf Genehmigung

5. Genehmigung

6. Anforderungen

7. Änderungen und Erweiterung der Genehmigung

8. Übereinstimmung der Produktion

9. Maßnahmen bei Abweichungen in der Produktion

10. Endgültige Einstellung der Produktion

12. Übergangsbestimmungen

Anhang 1 Mitteilung
Anlage 1 Technische Informationen: runderneuerte Reifen, die unter Verwendung einer vorvulkanisierten Lauffläche hergestellt werden
0. Allgemein
1. Reifen, die runderneuert werden sollen
2. Baureihe der reifen, die runderneuert werden sollen
3. Vorvulkanisiertes Laufflächenprofil
Anlage 2 Technische Informationen: runderneuerte Reifen, die nach einem Vulkanisierungsverfahren hergestellt werden
0. Allgemein
1. Runderneuerte Reifen
2. Baureihe runderneuerter Reifen
3. Für das Vulkanisierungsverfahren verwendete Lauffläche
Anhang 2 Anordnungen der Genehmigungszeichen
Anlage 1 Beispiele für ein separates Genehmigungszeichen nach der UN-Regelung Nr. 172
Beispiel
Anlage 2 Genehmigung nach der UN-Regelung Nr. 172 und gleichzeitige Genehmigung nach der Regelung Nr. 108 oder 109
Beispiel 1
Anlage 3 Kombinierte Genehmigungszeichen für nach den UN-Regelungen Nr. 108, 109 und 172 erteilte Genehmigungen
Beispiel 1
Beispiel 2