2026/308 - UN-Regelung Nr. 109
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1. Anwendungsbereich
2. Begriffsbestimmungen
3. Aufschriften
4. Antrag auf Genehmigung
5. Genehmigung
6. Vorschriften
7. Anforderungen
8. Änderungen und Erweiterung der Genehmigung
9 Übereinstimmung der Produktion
10. Maßnahmen bei Abweichungen in der Produktion
11. Endgültige Einstellung der Produktion
12. Namen und Anschriften der technischen Dienste, die die Prüfungen für die Genehmigung durchführen, der Prüflaboratorien und der Typgenehmigungsbehörden
13. Übergangsbestimmungen
| Anhang 1 Mitteilung |
| Anhang 2 Anordnung des Genehmigungszeichens |
| Anhang 3 Anordnung der Aufschriften bei runderneuerten Reifen |
| Anhang 4 Liste der Tragfähigkeitskennzahlen und der entsprechenden Tragfähigkeiten |
| Anhang 5 Größenbezeichnung und Abmessungen der Reifen |
| Anhang 6 Messverfahren für Reifen |
| Anhang 7 Verfahren für die Belastungs-/Geschwindigkeitsdauerprüfung |
| 1. Vorbereitung des Reifens |
| 2. Prüfverfahren |
| 3. Programm für die Belastungs-/Geschwindigkeitsprüfungen für Reifen mit einer Geschwindigkeit von mehr als 150 km/h (Geschwindigkeitskategorie "Q" und darüber, plus "H"). |
| 4. Gleichwertige Prüfverfahren |
| Anlage 1 Programm für die Dauerprüfung |
| Anlage 2 Zuordnung der Kennzahlen für den Prüfluftdruck zu den Druckwerten |
| Anhang 8 Änderung der Tragfähigkeit in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit: Nutzfahrzeugreifen |
| Anhang 9 Erläuternde Abbildung |