Regelwerk, EU 2026

Beschl. (EU) 2026/341
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1. Verfahren und Geltungsbereich des Beschlusses
2. Der bestehende Kapazitätsmechanismus
3. Beschreibung der beantragten Freistellung
3.1. Bedingungen gemäß Artikel 64 Absatz 2c der Elektrizitätsverordnung
3.1.1. Primärauktionsverfahren (Hauptauktion und zusätzliche Auktionen)
Tabelle 1
Tabelle 2
3.1.2. Ergänzende Auktionen
Tabelle 3
3.2. Ermittlung der Bedenken bezüglich der Angemessenheit
3.2.1. Zuverlässigkeitsstandard
3.2.2. Abschätzungen der Angemessenheit der Ressourcen
Tabelle 4: Ergebnisse der ERAa 2023 zur Angemessenheit, LOLE
Tabelle 5: Ergebnisse der ERAa 2024 zur Angemessenheit, LOLE
Tabelle 6: Ergebnisse der NRAA
3.2.3. Stellungnahme der ACER gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Elektrizitätsverordnung
3.2.4. Bericht gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Elektrizitätsverordnung
3.3. Dem Antrag auf Freistellung beigefügter Bericht
3.3.1. Auswirkungen auf die Treibhausgasemissionen
Tabelle 7: Werte für die Energieunterdeckung in den beiden NRAA-Szenarien
Tabelle 8
3.3.2. Auswirkungen auf die Energiewende
Abbildung 1
Tabelle 9
Abbildung 2: Anteil der Technologien an der Elektrizitätserzeugung im Szenario mit Kapazitätsmechanismus
3.3.3. Bewertung der Investitionshemmnisse
3.3.4. Plan für die Abkehr von der Teilnahme von Kapazitäten, die den Emissionsgrenzwert für Kapazitätsmechanismen überschreiten
Abbildung 3: Installierte Kapazität von Stromerzeugungstechnologien im Szenario mit Kapazitätsmechanismus. Alle Werte sind in GW angegeben.
Abbildung 4: Neue Kapazitätsverpflichtungen, die in bereits abgeschlossenen Auktionen kontrahiert wurden
4. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation eingegangene Stellungnahmen
5. Bewertung der beantragten Freistellung
5.1. Rechtsgrundlage
5.2. Artikel 64 Absatz 2b der Elektrizitätsverordnung
5.3. Artikel 64 Absatz 2c der Elektrizitätsverordnung
5.3.1. Artikel 64 Absatz 2c Buchstabe a: Primärauktionsverfahren (Hauptauktion und zusätzliche Auktionen)
5.3.2. Artikel 64 Absatz 2c Buchstabe b: Primärauktionsverfahren - Kapazitätsmenge ist nicht ausreichend, um Bedenken bezüglich der Angemessenheit auszuräumen
5.3.2.1. In der NRAa festgestellte Bedenken bezüglich der Angemessenheit
5.3.2.2. Kapazitätsmenge ist nicht ausreichend, um Bedenken bezüglich der Angemessenheit auszuräumen
5.3.3. Artikel 64 Absatz 2c Buchstabe c: Ergänzende Auktionen
5.3.3.1. Zulassungskriterien
5.3.3.2. Frequenz der Auktionen
5.3.3.3. Vertragsdauer und Länge des Lieferzeitraums
5.3.3.4. Zur Ausräumung der Bedenken bezüglich der Angemessenheit erforderliche Kapazität
5.4. Bewertung des Berichts zum Antrag auf Freistellung, einschließlich der Auswirkungen der beantragten Freistellung auf die Treibhausgasemissionen
6. Dauer der Freistellung
7. Schlussfolgerung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
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