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Durchführungsbeschluss (EU) 2026/406 der Kommission vom 24. Februar 2026 zur Anerkennung, dass der vom Vereinigten Königreich gemäß Artikel 31 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgelegte Bericht genaue Daten für die Messung der auf den Anbau von Winterweizen, Raps und Zuckerrüben in diesem Land zurückgehenden Treibhausgasemissionen enthält
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2026/406 vom 25.02.2026)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen 1, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß der Richtlinie (EU) 2018/2001 müssen Biokraftstoffe, flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe im Vergleich zu fossilen Brennstoffen erhebliche Treibhausgaseinsparungen erzielen, damit sie auf die in der Richtlinie festgelegten Ziele angerechnet werden können. Zu diesem Zweck sind für diese Brennstoffe in Artikel 29 Absatz 10 dieser Richtlinie spezifische Schwellenwerte für die Emissionsminderung festgelegt, und in Artikel 31 wird geregelt, wie die durch ihre Verwendung erzielten Treibhausgaseinsparungen zu berechnen sind. Bei diesen Berechnungen können die in den Anhängen V und VI der Richtlinie (EU) 2018/2001 festgelegten Standardwerte verwendet werden. Anstelle der Standardwerte für Treibhausgasemissionen aus dem Anbau landwirtschaftlicher Rohstoffe können unter bestimmten Bedingungen typische Werte verwendet werden. Diese typischen Werte, die den Durchschnittswert in einem bestimmten Gebiet darstellen, können der Kommission von den Mitgliedstaaten oder von Drittländern gemeldet werden. Die typischen Werte dürfen nur verwendet werden, wenn von der Kommission anerkannt wurde, dass sie genau sind.
(2) Gemäß Artikel 31 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2018/2001 können die Mitgliedstaaten der Kommission Berichte mit Angaben zu den typischen Treibhausgasemissionen aus dem Anbau von landwirtschaftlichen Rohstoffen in den Gebieten ihres Hoheitsgebiets unterbreiten, die als Regionen der Ebene 2 der Klassifikation der "Gebietseinheiten für die Statistik" (NUTS) oder als stärker disaggregierte NUTS-Ebenen im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 eingestuft sind. Gemäß Artikel 31 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2018/2001 können Drittländer Berichte übermitteln, die den von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 31 Absatz 2 der genannten Richtlinie vorgelegten Berichten gleichwertig sind.
(3) Am 29. Juli 2025 übermittelte das Vereinigte Königreich der Kommission den endgültigen Bericht mit Daten für die Messung der Treibhausgasemissionen, die auf den Anbau von Winterweizen, Raps und Zuckerrüben zurückgehen, die typischerweise in Gebieten des Hoheitsgebiets des Vereinigten Königreichs hergestellt werden, die als Regionen der Ebene 2 der Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik eingestuft sind. Das Vereinigte Königreich hat beantragt, dass die Daten im Einklang mit Artikel 31 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2018/2001 als genau anerkannt werden.
(4) Die Kommission hat den Bericht geprüft und festgestellt, dass er genaue Daten für die Messung der Treibhausgasemissionen enthält, die auf den Anbau von Winterweizen, Raps und Zuckerrüben zurückgehen, die typischerweise in NUTS-2-Regionen im Vereinigten Königreich hergestellt werden. Daher sollte die Genauigkeit der Daten für die Messung der auf den Anbau dieser Rohstoffe zurückgehenden Treibhausgasemissionen anerkannt werden.
(5) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Bericht, den das Vereinigte Königreich der Kommission am 29. Juli 2025 zur Anerkennung vorgelegt hat, enthält genaue Daten für die Messung der Treibhausgasemissionen, die auf den Anbau von Winterweizen, Raps und Zuckerrüben zurückgehen, die typischerweise in NUTS-2-Regionen im Vereinigten Königreich hergestellt werden. Die Zusammenfassung der im Bericht angeführten Daten ist im Anhang enthalten.
(Stand: 26.02.2026)
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