Regelwerk, EU 2026

2026/430 - UN-Regelung Nr. 164
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1. Anwendungsbereich

2. Begriffsbestimmungen

3. Antrag auf Genehmigung

4. Aufschriften

5. Genehmigung

6. Spezifikationen

7. Änderungen des Spikereifentyps und Erweiterung der Genehmigung

8. Übereinstimmung der Produktion

9. Maßnahmen bei Abweichungen in der Produktion

10. Endgültige Einstellung der Produktion

11. Namen und Anschriften der technischen Dienste, die die Prüfungen für die Genehmigung durchführen, und der Typgenehmigungsbehörden

Anhang 1 Mitteilung
Anhang 2 Anordnungen des Genehmigungszeichens
Beispiel 1
Beispiel 2
Beispiel 3
Beispiel 4
Anhang 3 Verfahren für die Prüfung der Leistung auf Eis im Vergleich zu Eisreifen der Klasse C1
Abbildung 1: Skizze der Vorrichtung zur Messung des Spikeüberstands
Anlage 1 Prüfberichte und Prüfdaten für Reifen der Klasse C1
Teil 1 - Bericht
Teil 2 - Prüfdaten: Erster Bremsprüfzyklus
Teil 2 - Prüfdaten: Zweiter Bremsprüfzyklus
Teil 2 - Prüfdaten: Dritter Bremsprüfzyklus