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Regelwerk, EU 2026, Lebensmittel - EU Bund

Verordnung (EU) 2026/471 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Februar 2026 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) Nr. 251/2014 und (EU) 2021/2115 in Bezug auf bestimmte Marktvorschriften und sektorbezogene Unterstützungsmaßnahmen im Weinsektor und für aromatisierte Weinerzeugnisse und der Verordnung (EU) 2024/1143 über bestimmte Vorschriften für die Kennzeichnung von Spirituosen

(ABl. L 2026/471 vom 26.02.2026)



Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 1, Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 118 Absatz 1,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 2,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Während die Union bei der Erzeugung, dem Konsum und dem Exportwert von Wein nach wie vor weltweit führend ist, wirken sich gesellschaftliche und demografische Veränderungen auf Menge, Qualität und Art des getrunkenen Weins aus. Der Weinkonsum in der Union liegt derzeit auf dem niedrigsten Stand seit drei Jahrzehnten, und auch die traditionellen Ausfuhrmärkte für Weine aus der Union werden von einer Kombination aus rückläufigen Konsumtrends und geopolitischen Faktoren negativ beeinflusst, was zu unsichereren Ausfuhrmustern führt. Darüber hinaus wird die Weinerzeugung aufgrund der Anfälligkeit des Weinsektors gegenüber dem Klimawandel zunehmend unvorhersehbar. Das daraus resultierenden Überangebot führt zu einem Preisrückgang, was bedeutet, dass die Winzer über ein geringeres Einkommen für Investitionen in ihre Geschäftstätigkeiten und geringe Finanzreserven verfügen, auf die sie zurückgreifen können, wenn eines der immer häufigeren und oft lokal auftretenden extremen Wetterereignisse ihre Region trifft.

(2) Die Hochrangige Gruppe "Weinpolitik" wurde eingesetzt, um diese Herausforderungen zu erörtern und mögliche Chancen für den Weinsektor der Union aufzuzeigen. Die Hochrangige Gruppe befasste sich mit der Frage, wie ein Sektor, der derzeit mit strukturellen Herausforderungen konfrontiert ist, beispielsweise durch Steuerung des Erzeugungspotenzials, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Erschließung neuer Absatzmärkte besser unterstützt werden kann. Nach vier Sitzungen billigte die Hochrangige Gruppe "politische Empfehlungen für die Zukunft des EU-Weinsektors".

(3) Um die Weinerzeuger, die mit den oben genannten Herausforderungen konfrontiert sind, bestmöglich zu unterstützen, sollte den dringendsten Empfehlungen der Hochrangigen Gruppe im Rechtsrahmen für Weine und aromatisierte Weinerzeugnisse Rechnung getragen werden.

(4) Im Weinsektor ist das Verhältnis von Produktionsangebot, Verbrauchernachfrage und Ausfuhren auf den Weltmarkt derzeit nicht ausgewogen, was zu erheblichen Marktstörungen führt. Darüber hinaus ist aufgrund veränderter Gewohnheiten und Lebensweisen der Verbraucher ein kontinuierlicher Rückgang des Weinkonsums in der Union zu beobachten. Das bestehende System für die Genehmigung von Rebpflanzungen gilt als wesentlich, um sicherzustellen, dass die Versorgungskapazität des Sektors, ein angemessener Lebensstandard der Erzeuger und angemessene Preise für die Verbraucher in ausgewogenem Verhältnis zueinander stehen, und somit die Vielfalt der Weine zu gewährleisten und den Besonderheiten des Weinsektors in der Union Rechnung zu tragen. Der Weinsektor der Union weist besondere Merkmale auf, unter anderem den langen Lebenszyklus seiner Rebflächen aufgrund der Tatsache, dass die Erzeugung erst mehrere Jahre nach der Bepflanzung möglich ist, dann aber über mehrere Jahrzehnte andauert, und aufgrund des Potenzials für erhebliche Schwankungen von einer Ernte zur nächsten. Der Weinsektor der Union zeichnet sich auch durch einen sehr hohen Anteil kleiner Familienbetriebe aus, die für eine Vielfalt an Weinen sorgen. Diese Erzeuger benötigen langfristige Planungssicherheit, um die der erheblichen Investition zu rechtfertigen, die für die Anpflanzung eines Weinbergs erforderlich sind, und um die wirtschaftliche Tragfähigkeit ihrer Projekte im Laufe der Zeit zu gewährleisten und die Wettbewerbsfähigkeit des Weinsektors der Union auf dem Weltmarkt zu verbessern. Zur Konsolidierung der bisherigen Errungenschaften des Weinsektors der Union und zur Verwirklichung eines nachhaltigen Gleichgewichts zwischen Quantität und Qualität in diesem Sektor durch eine weiterhin geordnete Zunahme der Rebpflanzungen sollte das Genehmigungssystem für Rebpflanzungen verlängert werden, wobei alle 10 Jahre Überprüfungen durchzuführen sind, um das System zu bewerten. Erforderlichenfalls sollten auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Überprüfungen Vorschläge zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Weinsektors vorgelegt werden.

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