Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte dieEinstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2026, Energienutzung, Immissionsschutz - EU Bund |
![]() |
Leitlinien für die Umsetzung von Artikel 28 der Verordnung (EU) 2024/1735 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Netto-Null-Industrie-Verordnung)
C/2026/123
(ABl. C, C/2026/123 vom 07.01.2026)
| KN | Kombinierte Nomenklatur |
| EWR | Europäischer Wirtschaftsraum |
| EU | Europäische Union |
| EV | Elektrofahrzeug |
| EVSE | Ausrüstung für die Stromversorgung von Elektrofahrzeugen |
| GWP | Treibhauspotenzial |
| HS | Harmonisiertes System |
| JRC | Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission |
| NZIA | Netto-Null-Industrie-Verordnung |
| NZT | Netto-Null-Technologie |
| PV | Photovoltaik |
I. Einführung
Mit der Verordnung (EU) 2024/1735 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (im Folgenden "Netto-Null-Industrie-Verordnung") 1 wird ein Rechtsrahmen zur Stärkung des Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien in der Europäischen Union (EU) geschaffen. Um insbesondere die strategischen Abhängigkeiten der EU von Netto-Null-Technologien und ihren Lieferketten zu verringern und die Klima- und Energieziele der EU zu verwirklichen, sieht Artikel 5 der Netto-Null-Industrie-Verordnung vor, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten das Ziel einer Fertigungskapazität von mindestens 40 % des jährlichen Bedarfs der EU an Netto-Null-Technologien bis 2030 und 15 % der Weltproduktion von Netto-Null-Technologien bis 2040 erreichen sollen.
Auf Haushalte, Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher entfällt ein wesentlicher Teil der Nachfrage der EU nach Endprodukten mit Netto-Null-Technologien. Öffentliche Förderprogramme, mit denen Anreize für den Kauf solcher Produkte durch Haushalte, Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen werden sollen, insbesondere für benachteiligte Haushalte mit Einkommen im unteren oder unteren mittleren Bereich (im Folgenden "Programme"), sind wichtige Instrumente zur Verwirklichung der Klimaziele und des Ziels der Klimaneutralität der EU, die in der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 (im Folgenden "Europäisches Klimagesetz") festgelegt sind. Um zu gewährleisten, dass die Dekarbonisierungsbemühungen der EU belastbar und sicher sind und an künftige Herausforderungen angepasst werden können, ist es von entscheidender Bedeutung, dass diese Programme nicht nur den Zugang zu Netto-Null-Technologien erleichtern, sondern auch zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und Resilienz des Angebots an diesen Technologien beitragen.
Zu diesem Zweck werden in Artikel 28 der Netto-Null-Industrie-Verordnung neue Verpflichtungen für die Behörden festgelegt, die neue Programme einführen bzw. bestehende Programme aktualisieren, die Haushalten, Unternehmen oder Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Kauf von Endprodukten mit Netto-Null-Technologien zugutekommen. Diese Verpflichtungen zielen darauf ab, einen Kaufanreiz für Endprodukte mit Netto-Null-Technologien zu schaffen, die "einen hohen Beitrag zu Nachhaltigkeit und Resilienz leisten".
Die Netto-Null-Industrie-Verordnung trat am 29. Juni 2024 in Kraft und ihr Artikel 28 gilt ab dem 30. Dezember 2025 2. Mit dieser Mitteilung werden den Behörden Leitlinien für die Anwendung des Artikels 28 an die Hand gegeben.
(Stand: 09.01.2026)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion