Regelwerk, EU 2026

Beschl. (EU) 2026/907
- Inhalt =>

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang

1. Mitgliedstaat

2. Berichtszeitraum

3. Berechnungsgrundlage für die vorgeschriebenen Mindestkontrollen

4. Straßenkontrollen

4.1. Zahl der bei Straßenkontrollen kontrollierten Fahrer nach Zulassungsland und Hauptbeförderungsart

4.2. Zahl der bei Straßenkontrollen angehaltenen Fahrzeuge nach Zulassungsland

4.3. Zahl der bei Straßenkontrollen angehaltenen Fahrzeuge nach Art des Fahrtenschreibers

4.4. Zahl der bei Straßenkontrollen kontrollierten Arbeitstage nach Hauptbeförderungsart und Zulassungsland

4.5. Verstöße - Anzahl und Art der bei Straßenkontrollen festgestellten Verstöße

5. Kontrollen auf dem Betriebsgelände eines Unternehmens

5.1. Zahl der bei Kontrollen auf dem Betriebsgelände eines Unternehmens kontrollierten Fahrer und Arbeitstage

5.2. Verstöße - Zahl und Art der auf dem Betriebsgelände festgestellten Verstöße

5.3. Zahl der bei Kontrollen auf dem Betriebsgelände kontrollierten Unternehmen und Fahrer, aufgeschlüsselt nach der Größe des Fahrzeugbestands des Unternehmens

6. Nach Artikel 26 Absatz 4 DER Verordnung (EU) Nr. 165/2014 ausgestellte befristete Fahrerkarten

6.1 Allgemeine Informationen über die Ausstellung befristeter Fahrerkarten

6.2 Länder des gewöhnlichen Wohnsitzes von Fahrern, denen befristete Fahrerkarten ausgestellt wurden

6.3 Potenzielle Auswirkungen der Ausstellung befristeter Fahrerkarten auf den Arbeitsmarkt

7. Kontrollen, die durch die Risikoeinstufung eines Unternehmens im Risikoeinstufungssystem (RRS) ()veranlasst werden

8. "CLEAN CHECKS" (Kontrollen ohne Beanstandungen)

8.1. Sanktionskatalog im Berichtsjahr

8.2. Änderungen der Sanktionen während des Berichtszeitraums

9. Nationale Durchsetzungskapazitäten

10. Nationale und grenzübergreifende Initiativen

10.1. National

10.2. International

11. Sanktionen

12. Schlussfolgerungen und Bemerkungen, u. a. zu Entwicklungen auf den betreffenden Gebieten

13. Bericht über die Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie 2002/15/EG

14.