Regelwerk, EU 2026

VO (EU) 2026/1000
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Artikel 1 Jährliche Gebühr, die nach dem Grundsatz der vollen Kostendeckung und nach einem tätigkeitsbezogenen Managementmodell bestimmt wird

Artikel 2 Schätzung der jährlichen Gesamtkosten, die der EBa durch die Validierung von Pro-forma-Modellen entstehen

Artikel 3 Durchschnittlicher Nominalwert

Artikel 4 Jährliche Validierungsgebühren

Artikel 5 Jährliche Gebühr für die Validierung eines Pro-forma-Modells, das bereits vor dem 24. Dezember 2024 verwendet wurde

Artikel 6 Jährliche Gebühr für die Validierung eines Pro-forma-Modells, das noch nicht vor dem 24. Dezember 2024 verwendet wurde

Artikel 7 Zahlung der jährlichen Validierungsgebühren

Artikel 8 Der EBa zu übermittelnde Informationen

Artikel 9