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Regelwerk, EU 2026, Energienutzung - EU Bund

Empfehlung (EU) 2026/1007 der Kommission vom 30. April 2026 zur Unterstützung der Entwicklung von Energiegemeinschaften und zur Maximierung des Potenzials der Eigenversorgung

(ABl. L 2026/1007 vom 08.05.2026)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Diese Empfehlung gilt für Eigenversorger im Bereich erneuerbare Elektrizität im Sinne des Artikels 2 Nummer 14 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates 1 sowie für aktive Kunden im Sinne des Artikels 2 Nummer 8 der Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates 2, die erneuerbare Energie selbst erzeugen und verbrauchen ("Eigenversorgung"), auch durch gemeinsame Energienutzung im Sinne des Artikels 2 Nummer 10a der Richtlinie (EU) 2019/944. Diese Empfehlung gilt auch für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften im Sinne des Artikels 2 Nummer 16 der Richtlinie (EU) 2018/2001 und Bürgerenergiegemeinschaften im Sinne des Artikels 2 Nummer 11 der Richtlinie (EU) 2019/944, die erneuerbare Energie selbst erzeugen und andere Arten energiebezogener Dienstleistungen erbringen.

(2) Artikel 15a der Richtlinie (EU) 2019/944 besagt: "Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, und, sofern ein Mitgliedstaat dies beschlossen hat, andere Kategorien von Endkunden, das Recht haben, sich auf diskriminierungsfreie Weise innerhalb derselben Gebotszone oder innerhalb eines von diesem Mitgliedstaat festgelegten engeren geografischen Gebiets als aktive Kunden an der gemeinsamen Energienutzung zu beteiligen." Die konsequente Umsetzung dieses Rechts ist entscheidend, um neue Geschäftsmodelle zu erschließen, lokale Investitionen zu fördern und die Flexibilität des Systems zu verbessern.

(3) Im REPowerEU-Plan 3 wird das Potenzial von Energiegemeinschaften und der Eigenversorgung hervorgehoben, schwankenden und hohen Energiepreisen entgegenzuwirken, und die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Umsetzung des Pakets "Saubere Energie für alle Europäer" zu beschleunigen. In der EU-Strategie für Solarenergie 4 wird ausdrücklich auf das große Potenzial von Energiegemeinschaften und der Eigenversorgung zur Beschleunigung des Solarenergieausbaus verwiesen. In der Strategie wurde das gemeinsame politische Ziel formuliert, mindestens eine auf erneuerbaren Energien basierende Energiegemeinschaft in jeder Gemeinde mit mehr als 10.000 Einwohnern bis 2025 einzurichten. In der Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments und des Rates 5 werden lokale Behörden von Gemeinden mit einer Bevölkerung von mehr als 45.000 Einwohnern aufgefordert, die Rolle von Energiegemeinschaften in den lokalen Plänen für die Wärme- und Kälteversorgung zu bewerten.

(4) Der Schwerpunkt des EU-Rahmens liegt auf Fairness und Inklusivität. Sowohl in der Verordnung (EU) 2023/955 des Europäischen Parlaments und des Rates 6 als auch in der Empfehlung (EU) 2023/2407 der Kommission 7 wird auf das Potenzial von Energiegemeinschaften und Eigenversorgungssystemen, wie die gemeinsame Energienutzung, zum Schutz schutzbedürftiger Haushalte und von Energiearmut betroffener Haushalte beizutragen, verwiesen. Die Mitgliedstaaten sollten daher die Einbeziehung von Menschen, einschließlich schutzbedürftiger Haushalte, von Energiearmut betroffener Haushalte und Haushalte mit Menschen mit Behinderungen, in Energiegemeinschaften und Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien fördern.

(5) Gut konzipierte unterstützende Rahmen für Energiegemeinschaften, eine individuelle Eigenversorgung und eine gemeinsame Energienutzung können die Verwirklichung von Grundsatz 20 der Europäischen Säule sozialer Rechte unterstützen, der besagt, dass jede Person das Recht auf Zugang zu essenziellen Dienstleistungen guter Qualität, einschließlich Energie, hat.

(6) Der von der Kommission am 26. Februar 2025 vorgelegte Aktionsplan für erschwingliche Energie 8 sieht vor, Energie erschwinglich zu machen, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und die Abhängigkeit der Union von fossilen Brennstoffen und Energieeinfuhren zu verringern. Dadurch sollen auch die Ziele des Deals für eine saubere Industrie 9 verwirklicht werden, indem lokale Investitionen, Wettbewerbsfähigkeit und soziale Gerechtigkeit durch vereinfachte, vorhersehbare und transparente Rahmen gefördert werden. Um diese Ziele zu erreichen, zielt das Bürger-Energiepaket 10 darauf ab, die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Gemeinden an der Energiewende weiter zu stärken und sie in die Lage zu versetzen, ihre eigene erneuerbare Energie zu erzeugen, zu speichern, zu verbrauchen, zu teilen oder zu verkaufen, um einen stabilen Zugang zu erschwinglichen Energiepreisen zu erreichen.

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