Regelwerk, EU 2026

VO (EU) 2026/1119
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Artikel 1 Antrag auf Zulassung für die Tätigkeit als ESG-Rating-Anbieter

Artikel 2 Antrag auf Anerkennung eines außerhalb der Union niedergelassenen ESG-Rating-Anbieters

Artikel 3 Format des Antrags

Artikel 4 Zahl der Mitarbeiter

Artikel 5 Strategien und Verfahren

Artikel 6 Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhang I Dokumentenverzeichnis

Anhang II Erforderliche Informationen in einem Zulassungs- oder Anerkennungsantrag

Teil A - Allgemeine Informationen

Teil B - Informationen zur Kontaktperson

Teil C - Rechtsstatus

Teil D - Eigentumsstruktur

Teil E - Tätigkeiten

Teil F - Geschäftsleitung

Teil G - Personalausstattung

Teil H - Erwartete Marktabdeckung

Teil I - Verfahren und Methoden für ESG-Ratings

Teil J - Strategien und Verfahren zur Ermittlung, Bewältigung und Offenlegung von Interessenkonflikten

Teil K - Auslagerungsvereinbarungen

Teil L - Sonstige Tätigkeiten, einschließlich voraussichtlicher Übernahmen

Teil M - Spezifische Maßnahmen des Antragstellers

Teil N - Frühere ESG-Rating-Tätigkeiten

Anhang III Erforderliche zusätzliche spezifische Informationen in einem Antrag auf Anerkennung von außerhalb der Union niedergelassenen ESG-Rating-Anbietern

Teil A - Gesetzlicher Vertreter im Referenzmitgliedstaat

Teil B - Informationen zu Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften

Teil C - Informationen zum Umsatz

Teil D - Informationen zu ESG-Ratings, die in der Union verbreitet werden sollen

Teil E - Informationen zu Tätigkeiten außerhalb der Union

Anhang IV Erforderliche zusätzliche spezifische Informationen im Zusammenhang mit der Übernahme von ESG-Ratings

Anhang V