Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2026, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2026/1173 des Rates vom 28. Mai 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/385 zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen

(ABl. L 2026/1173 vom 28.05.2026)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 19. Januar 2024 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/385 1 angenommen.

(2) In seinen Schlussfolgerungen vom 26. Juni 2025 hat der Europäische Rat weitere Arbeiten an restriktiven Maßnahmen gegen die Hamas gefordert.

(3) Die Hamas stellt nach wie vor eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit dar. Ihre Gewalttaten stellen schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen dar. Das Politische Büro (im Folgenden "Politbüro") der Hamas ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Gruppe und bestimmt ihre soziale, politische und militärische Politik. Insbesondere der militärische Flügel der Hamas (Hamas-Izz al-Din al-Qassem) unterliegt den vom Politbüro beschlossenen allgemeinen Maßnahmen und hat dem Politbüro stets die Treue gelobt. Darüber hinaus haben Mitglieder des Politbüros Kenntnis von der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Gewalttaten durch die Hamas. Zudem fördern, verteidigen und rechtfertigen sie diese Gewalttaten, indem sie häufig öffentlich mit ähnlichen Aktionen in der Zukunft drohen oder vor diesen warnen. Daher ist der Rat der Auffassung, dass Mitglieder des Politbüros bei den Entscheidungsprozessen innerhalb der Hamas eine wesentliche Rolle spielen und erheblichen Einfluss auf die Handlungen der Hamas, einschließlich ihrer Gewalttaten, ausüben. Somit tragen sie die Gesamtverantwortung für diese Taten.

(4) Um die Gewalttaten der Hamas einzudämmen, hält es der Rat für angemessen, restriktive Maßnahmen in Form von Reisebeschränkungen und Einfrieren aller Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen vorzusehen, die sich im Besitz oder im Eigentum oder unter Kontrolle von Mitgliedern des Politbüros befinden oder von diesen gehalten werden. Für Mitglieder des Politbüros sollten jedoch keine solchen restriktiven Maßnahmen gelten, wenn ausreichende Informationen darüber vorliegen, dass sie keinen Einfluss auf die Gewalttaten der Hamas ausüben.

(5) Es ist angezeigt, den Titel des Beschlusses (GASP) 2024/385 zu ändern.

(6) Es ist weiter angezeigt, zehn Personen in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/385 enthaltene Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Gruppen, Organisationen und Einrichtungen aufzunehmen.

(7) Der Beschluss (GASP) 2024/385 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss (GASP) 2024/385 wird wie folgt geändert:

1. Der Titel erhält folgende Fassung:

"Beschluss (GASP) 2024/385 des Rates vom 19. Januar 2024 zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen die Hamas und den Palästinensischen Islamischen Dschihad sowie gegen diejenigen, die deren Gewalttaten unterstützen, erleichtern oder ermöglichen"

2. In Artikel 1 werden folgende Absätze eingefügt:

"(1a) Die Mitgliedstaaten ergreifen die Maßnahmen, die erforderlich sind, um zu verhindern, dass die im Anhang aufgeführten natürlichen Personen, die Mitglied des Politbüros der Hamas (im Folgenden 'Politbüro') sind, in ihr Hoheitsgebiet einreisen oder durch ihr Hoheitsgebiet durchreisen.

(1b) Die Mitglieder des Politbüros werden nicht in die im Anhang enthaltene Liste der Personen und Organisationen aufgenommen oder auf dieser Liste belassen, wenn ausreichende Informationen vorliegen, die zeigen, dass sie keinen Einfluss auf die von der Hamas verübten Gewalttaten ausüben."

3. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 erhält die Einleitung folgende Fassung:

"(1) Sämtliche Gelder, andere finanzielle Vermögenswerte und wirtschaftliche Ressourcen, die sich unmittelbar oder mittelbar im Besitz, im Eigentum, in der Verfügungsgewalt oder unter Kontrolle von natürlichen oder juristischen Personen, Gruppen, Organisationen und Einrichtungen befinden, die"

b) Die folgende Absätze werden eingefügt:

"(1a) Sämtliche Gelder, andere finanzielle Vermögenswerte und wirtschaftliche Ressourcen, die sich unmittelbar oder mittelbar im Besitz, im Eigentum, in der Verfügungsgewalt oder unter Kontrolle von im Anhang aufgeführten natürlichen Personen, die Mitglieder des Politbüros sind, befinden, werden eingefroren.

(1b) Die Mitglieder des Politbüros werden nicht in die im Anhang enthaltene Liste der Personen und Organisationen aufgenommen oder werden nicht auf dieser Liste belassen, wenn ausreichende Informationen vorliegen die zeigen, dass sie keinen Einfluss auf die von der Hamas verübten Gewalttaten ausüben."

Artikel 2

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/385 wird gemäß dem

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 29.05.2026)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion