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Regelwerk, EU 2026, Lebensmittel - EU Bund

Empfehlung (EU) 2026/1243 der Kommission vom 11. Juni 2026 zur Überwachung von Ergotalkaloiden in Futtermitteln

(ABl. L 2026/1243 vom 15.06.2026)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1 sind Höchstgehalte für bestimmte unerwünschte Stoffe, einschließlich Mutterkorn (Claviceps purpurea), in Futtermitteln festgelegt.

(2) In der Empfehlung 2012/154/EU der Kommission 2 wurde empfohlen, das Vorkommen von Mutterkorn-Alkaloiden in Getreide und Getreideerzeugnissen, die zur Verfütterung an Tiere bestimmt sind, in zur Verfütterung bestimmten Weide-/Futtergräsern und in Mischfuttermitteln zu überwachen.

(3) Am 28. Juni 2012 nahm die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden "Behörde") ein Gutachten zu Ergotalkaloiden in Lebens- und Futtermitteln 3 an. Die Behörde stützte ihre Risikobewertung auf die wichtigsten Ergotalkaloide der Art Claviceps purpurea, nämlich Ergometrin, Ergotamin, Ergosin, Ergocristin, Ergocryptin und Ergocornin sowie deren Epimere. Da Claviceps africana und Claviceps fusiformis bei in die Union eingeführten Futtermitteln von Belang sein können, sollte das Vorkommen ihrer vorherrschenden Ergotalkaloide, insbesondere von Dihydroergosin bzw. Agroclavin, überwacht werden. Ergovalin gehört zu den Ergotalkaloiden, die in der Regel bei mit Endophyten infizierten Grasarten wie Rohrschwingel oder Deutschem Weidelgras vorkommen.

(4) Am 6. Juli 2017 veröffentlichte die Behörde einen wissenschaftlichen Bericht über die ernährungsbedingte Exposition von Mensch und Tier gegenüber Ergotalkaloiden 4. Darin wird empfohlen, die Erhebung analytischer Daten zu Ergotalkaloiden in relevanten Futtermittelerzeugnissen fortzusetzen. Zudem sollte die gleichzeitige Erhebung von Daten über das Vorkommen von Mutterkorn-Sklerotien und über den Ergotalkaloid-Gehalt in verschiedenen Futtermittelerzeugnissen fortgesetzt werden, um besser zu verstehen, wie diese beiden Variablen zusammenhängen. Für die Überwachung sollten verfügbare Analysemethoden mit ausreichender Sensitivität verwendet werden.

(5) Am 30. November 2023 nahm die Behörde ein Gutachten zum Tiergesundheitsrisiko aufgrund des Vorkommens von Ergotalkaloiden in Futtermitteln 5 an. Die Behörde war der Auffassung, dass das Vorkommen von Ergotalkaloiden in Futtermitteln bei Rindern und Schweinen (Ferkel, Mastschweine und Sauen) Anlass zu gesundheitlichen Bedenken gibt. Die Behörde wies darauf hin, dass mehr Daten über das Vorkommen von Ergotalkaloiden benötigt würden, insbesondere bei Grünfutter und Sorghum sowie bei Ergovalin/-inin in Grünfutter. Die der Behörde übermittelten Daten über das Vorkommen sollten geeignete Informationen über die analysierten Futtermittelproben enthalten, einschließlich Angaben des Feuchtigkeitsgehalts, der Zieltiere und der Art des Mischfuttermittels (Allein-/Ergänzungsfuttermittel), und es sollten empfindliche Analysemethoden verwendet werden.

(6) Daher sollte eine Überwachung des Vorkommens von Ergotalkaloiden in Futtermitteln in der gesamten Union empfohlen werden

- hat folgende Empfehlung abgegeben:

(1) Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, unter aktiver Einbeziehung der Futtermittelunternehmer das Vorkommen von Ergotalkaloiden in Futtermitteln zu überwachen.

(2) Die Analysen sollten mindestens die folgenden Ergotalkaloide umfassen:

Es wird auch die Analyse von Ergovalin/Ergovalinin, Agroclavin, Dihydroergosin und Lolitrem B empfohlen.

(3) Nach Möglichkeit sollte der Sklerotiengehalt der Probe bestimmt werden, um besser zu verstehen, wie der Sklerotiengehalt mit dem Gehalt an einzelnen Ergotalkaloiden zusammenhängt.

(4) Die empfohlene Analysemethode ist die Flüssigchromatografie/Tandem-Massenspektrometrie (LC-MS/MS). Es können andere Untersuchungsmethoden angewandt werden, sofern nachgewiesen ist, dass sie verlässliche Ergebnisse für die einzelnen Ergotalkaloide (oder ihre Epimer-Paare) liefern. Die zu erreichende Quantifizierungsgrenze für die Bestimmung jedes Ergotalkaloids sollte 5 μg/kg oder weniger betragen.

(5) Insbesondere wird empfohlen, folgende Futtermittel zu beproben:

(6) Die Mitgliedstaaten sollten das Probenahmeverfahren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission 6 anwenden, damit die Repräsentativität der Proben für die beprobte Partie gewährleistet ist.

(7) Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, sicherzustellen, dass die Ergebnisse der Analysen regelmäßig und spätestens bis 30. Juni 2028 der Behörde übermittelt werden und dass dies im EFSA-Datenübermittlungsformat gemäß dem Leitfaden der EFSa zur "Standard Sample Description (SSD2)" für Lebens- und Futtermittel 7 und den zusätzlichen spezifischen Berichterstattungsanforderungen der EFSa geschieht.

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(Stand: 22.06.2026)

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