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Beschluss (EU) 2026/1283 der Kommission vom 9. Juni 2026 zur Schaffung der Batterie-Booster-Fazilität und als Finanzierungsbeschluss für 2026
- Batterie-Booster-Fazilität-Beschluss -
- Battery Booster Facility -
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2026/1283 vom 11.06.2026)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10a Absatz 8,
gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/856 der Kommission vom 26. Februar 2019 zur Ergänzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Funktionsweise des Innovationsfonds 2, insbesondere auf die Artikel 4 und 15,
gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union 3, insbesondere auf Artikel 110 Absatz 1 und die Artikel 212 und 219,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Union hat sich verpflichtet, im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal, wie in der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 festgelegt, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen und die Nettoemissionen von Treibhausgasen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken. Wie die Kommission in ihrer Mitteilung vom 26. Februar 2025 über einen Deal für eine saubere Industrie 5 dargelegt hat, muss die industrielle Wettbewerbsfähigkeit mit den Klimazielen in Einklang gebracht werden, um sicherzustellen, dass der Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft sowohl gerecht als auch wirtschaftlich tragfähig verläuft. Dafür ist ein robuster und wettbewerbsfähiger europäischer Batteriesektor erforderlich.
(2) Der europäische Batteriesektor steht derzeit vor der strukturellen Herausforderung, angesichts der globalen Überkapazitäten in der gesamten Batteriewertschöpfungskette, insbesondere in der Anlaufphase, die für die Wettbewerbsfähigkeit erforderliche Größe zu erreichen. Darüber hinaus konkurrieren die europäischen Hersteller miteinander in einem globalen Kontext, in dem die Wettbewerbsbedingungen durch Subventionen außerhalb der EU verzerrt werden.
(3) Im Hinblick auf das Ziel der Netto-Null-Industrie-Verordnung (EU) 2024/1735 des Europäischen Parlaments und des Rates 6, mit der ein Rahmen für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Förderung des Einsatzes sauberer Technologien geschaffen wird, müssen gezielte finanzielle Maßnahmen ergriffen werden, um die derzeitige Entwicklung von Projekten in der Union zu unterstützen, weitere Investitionen des Privatsektors zu mobilisieren und die Versorgungssicherheit in der Automobilindustrie und der Energiespeicherindustrie zu erhöhen.
(4) Am 16. Dezember 2025 nahm die Kommission eine Mitteilung über eine Batterie-Booster-Strategie 7 an. Die Strategie unterstützt einen widerstandsfähigen und nachhaltigen Batteriesektor in der Union und stärkt die Kostenwettbewerbsfähigkeit der Batterieproduktion in der Union; dabei baut sie auf Initiativen wie die Verordnung (EU) 2024/1735, den in der Mitteilung der Kommission vom 5. März 2025 8 dargelegten Aktionsplan für die europäische Automobilindustrie und den in der Mitteilung der Kommission vom 17. Mai 2018 9 dargelegten strategischen Aktionsplan für Batterien auf. In der Batterie-Booster-Strategie werden die suboptimalen Investitionsbedingungen im Batteriefertigungssektor, insbesondere in der Anlaufphase von Projekten, beschrieben und auf den dringenden Bedarf hingewiesen, die Batterieproduktion in der EU angesichts der drängenden internationalen Herausforderungen und der Schwierigkeiten, mit denen die Branche bei der Steigerung ihrer Produktion konfrontiert ist, zu unterstützen. Die Strategie beinhaltet auch gezielte politische Maßnahmen zur Stärkung der Batterieindustrie in der Union, unter anderem durch die Einrichtung der Batterie-Booster-Fazilität zur Förderung von Investitionen.
(Stand: 07.07.2026)
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