Regelwerk, EU 2026

VO (EU) 2026/1560
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Artikel 1 Begriffsbestimmung

Artikel 2 Freiwillige Berichterstattung

Artikel 3 Obergrenze für die Wertschöpfungskette

Artikel 4 Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhang I

Basismodul

B1 - Grundlagen für die Erstellung

B2 - Verfahrensweisen, Konzepte und künftige Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft

B3 - Energie und Treibhausgasemissionen

B4 - Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung

B5 - Biodiversität

B6 - Wasser

B7 - Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und Abfallbewirtschaftung

B8 - Arbeitskräfte - Allgemeine Merkmale

B9 - Arbeitskräfte - Gesundheitsschutz und Sicherheit

B10 - Arbeitskräfte - Vergütung, Tarifverhandlungen und Weiterbildung

B11 - Verurteilungen und Geldstrafen wegen Korruption und Bestechung

Zustatzmodul

C1 - Strategie: Geschäftsmodell und Nachhaltigkeit - Zugehörige Initiativen

C2 - Beschreibung der Verfahrensweisen, Konzepte und künftigen Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft

C3 - THG-Reduktionsziele und klimabedingter Wandel

C4 - Klimarisiken

C5 - Zusätzliche (allgemeine) Merkmale der Arbeitskräfte

C6 - Zusätzliche Informationen über die Arbeitskräfte des Unternehmens - Konzepte für die Achtung der Menschenrechte und diesbezügliche Prozesse

C7 - Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte

C8 - Umsatzerlöse aus bestimmten Tätigkeiten

C9 - Geschlechtervielfalt im Leitungsorgan

Anlage A Begriffsbestimmungen

Anlage B Liste möglicher Nachhaltigkeitsaspekte

Anlage C Hintergrundinformationen für Finanzmarktteilnehmer, die die nach diesem Standard erstellten Informationen nutzen (Abgleich mit anderen EU-Vorschriften)

Anhang II