VO (EU) 2026/1560
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Artikel 1 Begriffsbestimmung
Artikel 2 Freiwillige Berichterstattung
Artikel 3 Obergrenze für die Wertschöpfungskette
Artikel 4 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
B1 - Grundlagen für die ErstellungB2 - Verfahrensweisen, Konzepte und künftige Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft
B3 - Energie und Treibhausgasemissionen
B4 - Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung
B5 - Biodiversität
B6 - Wasser
B7 - Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und Abfallbewirtschaftung
B8 - Arbeitskräfte - Allgemeine Merkmale
B9 - Arbeitskräfte - Gesundheitsschutz und Sicherheit
B10 - Arbeitskräfte - Vergütung, Tarifverhandlungen und Weiterbildung
B11 - Verurteilungen und Geldstrafen wegen Korruption und Bestechung
C1 - Strategie: Geschäftsmodell und Nachhaltigkeit - Zugehörige InitiativenC2 - Beschreibung der Verfahrensweisen, Konzepte und künftigen Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft
C3 - THG-Reduktionsziele und klimabedingter Wandel
C4 - Klimarisiken
C5 - Zusätzliche (allgemeine) Merkmale der Arbeitskräfte
C6 - Zusätzliche Informationen über die Arbeitskräfte des Unternehmens - Konzepte für die Achtung der Menschenrechte und diesbezügliche Prozesse
C7 - Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte
C8 - Umsatzerlöse aus bestimmten Tätigkeiten
C9 - Geschlechtervielfalt im Leitungsorgan
Anlage A Begriffsbestimmungen
Anlage B Liste möglicher Nachhaltigkeitsaspekte
Anlage C Hintergrundinformationen für Finanzmarktteilnehmer, die die nach diesem Standard erstellten Informationen nutzen (Abgleich mit anderen EU-Vorschriften)