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Durchführungsverordnung (EU) 2026/1737 der Kommission vom 16. Juli 2026 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "BPF THO TM Desana" gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2026/1737 vom 17.07.2026)
| Ergänzende Informationen |
| Liste zur Erteilung einer Unionszulassung (gestützt auf die VO (EU) 528/2012) |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten 1, insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 13. November 2018 beantragte die Thonhauser GmbH bei der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden "Agentur") gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 eine Unionszulassung für eine Biozidproduktfamilie mit der Bezeichnung "BPF THO TM Desana" der Produktart 4 entsprechend der Beschreibung in Anhang V der genannten Verordnung und legte eine schriftliche Bestätigung dafür vor, dass sich die zuständige Behörde Österreichs bereit erklärt hatte, den Antrag zu bewerten. Der Antrag wurde mit der Nummer BC-AN044872-35 in das Register für Biozidprodukte eingetragen.
(2) "BPF THO TM Desana" enthält als Wirkstoff aus Natriumhypochlorit freigesetztes Aktivchlor, das in der Unionsliste genehmigter Wirkstoffe gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 für die Produktart 4 aufgeführt ist.
(3) Am 5. Juni 2025 übermittelte die bewertende zuständige Behörde der Agentur gemäß Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 einen Bewertungsbericht und die Schlussfolgerungen zu ihrer Bewertung.
(4) Am 16. Dezember 2025 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ihre Stellungnahme 2 mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Produkteigenschaften (summary of the product characteristics, im Folgenden "SPC") von "BPF THO TM Desana" und dem endgültigen Bewertungsbericht für die Biozidproduktfamilie.
(5) In der Stellungnahme wird der Schluss gezogen, dass "BPF THO TM Desana" als Biozidproduktfamilie im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe s der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 gelten kann, dass eine Unionszulassung gemäß Artikel 42 Absatz 1 der genannten Verordnung erteilt werden kann und dass die Biozidproduktfamilie bei Übereinstimmung mit dem Entwurf der SPC die Bedingungen gemäß Artikel 19 Absatz 6 der genannten Verordnung erfüllt.
(6) Am 9. Januar 2026 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den Entwurf der SPC in allen Amtssprachen der Union.
(7) Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und ist somit der Auffassung, dass für "BPF THO TM Desana" eine Unionszulassung für die von der Agentur für die Zulassung vorgeschlagenen Verwendungen erteilt werden sollte.
(8) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte -
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die Thonhauser GmbH erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0036217-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der gleichen Biozidproduktfamilie "BPF THO TM Desana" gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Produkteigenschaften.
Die Unionszulassung gilt vom 6. August 2026 bis zum 31. Juli 2036.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 16. Juli 2026
2) Stellungnahme der ECHa vom 27. November 2025 zur Unionszulassung für "BPF THO TM Desana" (ECHA/BPC/511/2025), https://echa.europa.eu/de/opinions-on-union-authorisation.
| Zusammenfassung der Eigenschaften einer Biozidproduktfamilie | Anhang |
BPF THO TM Desana
Produktart(en)
PT04: Lebens- und Futtermittelbereich
Zulassungsnummer EU-0036217-0000
R4BP-Assetnummer EU-0036217-0000
(Stand: 23.07.2026)
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