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Regelwerk, EU 2026, Arbeitsschutz - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1971 der Kommission vom 3. September 2026 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2026/1279 über die zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates erstellten harmonisierten Normen für Schutzhandschuhe für Friseure, Schutzkleidung gegen Regen sowie Augen- und Gesichtsschutz für berufliche Anwendungen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2026/1971 vom 04.09.2026)



Ergänzende Informationen
Normenübersicht

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei persönlichen Schutzausrüstungen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, eine Konformität mit den grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen des Anhangs II der genannten Verordnung vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2020) 7924 der Kommission 3 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec), harmonisierte Normen zu überarbeiten und die Arbeiten an Entwürfen für Normen zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/425 abzuschließen, um sicherzustellen, dass diese weiterhin den allgemein anerkannten Stand der Technik widerspiegeln, damit die grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen des Anhangs II der genannten Verordnung erfüllt sind.

(3) Der Durchführungsbeschluss C(2020) 7924 wurde durch den Durchführungsbeschluss C(2024) 2750 der Kommission 4 und den Durchführungsbeschluss C(2026) 2132 der Kommission 5 geändert, um den Auftrag um bestimmte Normen zu erweitern bzw. bestimmte andere Normen zu streichen, damit der neueste technische und wissenschaftliche Fortschritt sowie die jüngsten Entwicklungen bei den Normungsaktivitäten auf internationaler und europäischer Ebene berücksichtigt werden können, und die Frist für die Normungstätigkeiten bei bestimmten Normen und Normenentwürfen zu verlängern, da die Arbeiten an einigen von ihnen nicht innerhalb der im Durchführungsbeschluss C(2020) 7924 festgelegten Fristen abgeschlossen werden konnten.

(4) Auf der Grundlage des im Durchführungsbeschluss C(2020) 7924 erteilten Auftrags erarbeitete das CEN die harmonisierte Norm EN ISO 374-6:2025 über Schutzhandschuhe für Friseure.

(5) Auf der Grundlage des gemäß dem Durchführungsbeschluss C(2020) 7924 erteilten Auftrags überarbeitete das CEN die harmonisierte Norm EN 343:2019 über Schutzkleidung gegen Regen, deren Fundstelle mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1279 der Kommission 6 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Infolgedessen nahm das CEN die harmonisierte Norm EN ISO 24232:2025 an.

(6) Auf der Grundlage des gemäß dem Durchführungsbeschluss C(2020) 7924 erteilten Auftrags änderte das CEN zudem die folgenden harmonisierten Normen, deren Fundstellen mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1279 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden: EN ISO 16321-1:2022 über Augen- und Gesichtsschutz für berufliche Anwendungen und EN ISO 16321-3:2022 über Schutzgeräte aus Gewebe. Daraufhin verabschiedete das CEN die folgenden Änderungen: EN ISO 16321-1:2022/A1:2025 und EN ISO 16321-3:2022/A1:2026.

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