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Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2141 der Kommission vom 25. September 2026 zur Genehmigung der Verlängerung der vom belgischen Föderalen Öffentlichen Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt ergriffenen Maßnahme zur Gestattung der Bereitstellung auf dem Markt und der Verwendung der Biozidprodukte Recrute Pro und Recrute HD gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2026) 6678)
(Nur der niederländische und der französische Text sind verbindlich)
(ABl. L 2026/2141 vom 29.09.2026)
| Ergänzende Informationen |
| Liste über die Verlängerung ... gem. VO (EU) 528/2012 |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten 1, insbesondere auf Artikel 55 Absatz 1 Unterabsatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 27. August 2025 erließ der belgische Föderale Öffentliche Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt (im Folgenden "zuständige Behörde Belgiens") gemäß Artikel 55 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 einen Beschluss,mit dem die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der Biozidprodukte Recrute Pro und Recrute HD im Zoo Pairi Daiza bis zum 23. Februar 2026 gestattet wurde (im Folgenden "Maßnahme"). Die zuständige Behörde Belgiens unterrichtete die Kommission und die zuständigen Behörden der übrigen Mitgliedstaaten gemäß Artikel 55 Absatz 1 Unterabsatz 2 der genannten Verordnung von dieser Maßnahme und begründete sie.
(2) Nach Angaben der zuständigen Behörde Belgiens machte eine Gefahr für die Umwelt, die mit anderen Mitteln nicht eingedämmt werden konnte, diese Maßnahme erforderlich. Nach der Einfuhr von Holzmaterial aus Südfrankreich wurden einige Gewächshäuser im Zoo Pairi Daiza von Termiten der Art Reticulitermes flavipes befallen. Der Befall mit dieser Termitenart stellt eine Gefahr für die Umwelt dar, da sich diese invasiven Schadorganismen innerhalb und außerhalb des Zoos weiter ausbreiten können.
(3) Bei Recrute Pro und Recrute HD handelt es sich um Biozidprodukte der Produktart 18 (Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden) im Sinne von Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 528/2012. Es handelt sich um Köderprodukte mit dem Wirkstoff Hexaflumuron, der als Chitinsynthesehemmer wirkt. Hexaflumuron ist derzeit der einzige zugelassene Wirkstoff, der die Chitinsynthese hemmt, aber bislang wurde kein Biozidprodukt mit diesem Wirkstoff zugelassen.
(4) Wie von der zuständigen Behörde Belgiens erläutert, ist die Behandlung mit Recrute Pro und Recrute HD wohl das einzige Mittel zur Beseitigung der Termiten im Zoo Pairi Daiza. Die Bekämpfung von Termiten der Art Reticulitermes flavipes kann nur durch Ausbringen von Ködersystemen erfolgen. Vor der Maßnahme wurde bereits eine Behandlung mit einem Biozidprodukt mit einem anderen Wirkstoff (Diflubenzuron) im Zoo Pairi Daiza durchgeführt, die sich jedoch als erfolglos erwies. Hexaflumuron ist der einzige Wirkstoff, der derzeit in der Union zur Verwendung gegen Termite genehmigt ist; ein Antrag auf Zulassung von Recrute Pro und Recrute HD wird derzeit in Portugal geprüft.
(5) Am 8. Januar 2026 ging bei der Kommission ein begründeter Antrag der zuständigen Behörde Belgiens auf Verlängerung der Maßnahme gemäß Artikel 55 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ein. Wie von der zuständigen Behörde Belgiens erläutert, konnte das Programm zur Beseitigung von Reticulitermes flavipes im Zoo Pairi Daiza innerhalb der 180-Tage-Frist des ursprünglichen Beschlusses,mit dem die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der Biozidprodukte Recrute Pro und Recrute HD im Zoo Pairi Daiza gestattet worden war, nicht abgeschlossen werden. Die Maßnahme muss kontinuierlich fortgesetzt werden, damit sie abgeschlossen und das Risiko einer weiteren Ausbreitung der Termiten vermieden werden kann.
(6) Das Auftreten von Reticulitermes flavipes im Zoo Pairi Daiza stellt eine Gefahr für die Umwelt dar, die durch die Verwendung eines anderen Biozidprodukts oder auf andere Weise nicht angemessen eingedämmt werden kann. Daher sollte es der zuständigen Behörde Belgiens gestattet werden, die Maßnahme um einen Zeitraum von 550 Tagen zu verlängern.
(7) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte
- hat folgenden Beschluss erlassen:
(Stand: 30.09.2026)
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