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Regelwerk, EU 2026, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2026/2258 des Rates vom 8. Oktober 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/2643 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands

(ABl. L 2026/2258 vom 08.10.2026)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 8. Oktober 2024 den Beschluss (GASP) 2024/2643 1 angenommen.

(2) Am 16. September 2026 hat das Europäische Parlament einen Bericht angenommen, in dem es vor einer deutlichen Zunahme hybrider Angriffe auf die Union warnt und eine härtere Antwort der Union darauf fordert. In dem Bericht wird Russland als größte hybride Bedrohung für die Union gesehen.

(3) Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2024/2643 ist der Rat der Auffassung, dass die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 9. Oktober 2027 verlängert werden sollten.

(4) Der Rat ist der Auffassung, dass die Einträge bezüglich acht natürlicher Personen in der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2024/2643 geändert werden sollten und dass der Eintrag bezüglich einer natürlichen Person aus dem Anhang gestrichen werden sollte.

(5) Der Beschluss (GASP) 2024/2643 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss (GASP) 2024/2643 wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 10 Absatz 1 wird das Datum "9. Oktober 2026" durch das Datum "9. Oktober 2027" ersetzt.

2. Anhang I wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 8. Oktober 2026.

1) Beschluss (GASP) 2024/2643 des Rates vom 8. Oktober 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands (ABl. L, 2024/2643, 9.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2643/oj).


.

Anhang

Anhang I der Verordnung (EU) 2024/2643 wird wie folgt geändert:


ENDE

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