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Regelwerk, EU 2026, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2026/2277 des Rates vom 9. Oktober 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2287 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Niger

(ABl. L 2026/2277 vom 12.10.2026)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 23. Oktober 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/2287 1 angenommen.

(2) Der Beschluss (GASP) 2023/2287 gilt bis zum 24. Oktober 2026. Auf der Grundlage einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 24. Oktober 2027 verlängert werden.

(3) Der Beschluss (GASP) 2023/2287 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

In Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2023/2287 wird das Datum "24. Oktober 2026" durch das Datum "24. Oktober 2027" ersetzt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 9. Oktober 2026.

1) Beschluss (GASP) 2023/2287 des Rates vom 23. Oktober 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Niger (ABl. L, 2023/2287, 24.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2287/oj).


ENDE

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