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Empfehlung (EU) 2026/2297 der Kommission vom 16. Oktober 2026 zur Überwachung von Futtermitteln auf Nitrat und Nitrit und zur Verhinderung des Auftretens von Nitrat und Nitrit in bestimmten Einzelfuttermitteln
(ABl. L 2026/2297 vom 20.10.2026)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Das Gremium für Kontaminanten in der Lebensmittelkette (CONTAM) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden "Behörde") hat 2020 eine Risikobewertung für Nitrat und Nitrit in Futtermitteln 1 verabschiedet.
(2) Die Behörde stellte fest, dass für Wiederkäuer im Zusammenhang mit dem Vorkommen von Nitraten in Grünfutter und Raufutter sowie daraus gewonnenen Erzeugnissen ein mögliches Gesundheitsrisiko besteht. Das Gesundheitsrisiko für Nutz- und Haustiere infolge der Exposition gegenüber Nitrit konnte nicht bewertet werden, da keine Referenzwerte und/oder Schätzwerte für die Exposition vorlagen.
(3) Die Behörde gab an, dass sie unter anderem weitere Informationen über das Vorkommen von Nitrat und Nitrit in Grün- und Raufutter sowie daraus gewonnenen Erzeugnissen und von Nitrit in Erzeugnissen und Nebenerzeugnissen aus Zuckerrüben und Zuckerrohr sowie der Stärkeerzeugung und der Herstellung alkoholischer Getränke benötige.
(4) Mit der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wurden Nitrithöchstgehalte für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse (Einzelfuttermittel) - ausgenommen Silagefutter sowie Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse aus Zuckerrüben und Zuckerrohr sowie der Stärkeerzeugung und der Herstellung alkoholischer Getränke - und Alleinfuttermittel festgelegt.
(5) Die Landwirte sollten angehalten werden, durch Befolgung guter Praktiken zu verhindern, dass es in Grün- und Raufutter sowie daraus gewonnenen Erzeugnissen zu hohen Nitrat- und Nitritgehalten kommt, und den Lebensmittelunternehmern sollte empfohlen werden, durch Befolgung guter Praktiken zu verhindern, dass es in Erzeugnissen und Nebenerzeugnisse aus Zuckerrüben und Zuckerrohr sowie der Stärkeerzeugung und der Herstellung alkoholischer Getränke zu hohen Nitritgehalten kommt. Erreicht werden könnte dies, indem die im Anhang der vorliegenden Empfehlung aufgeführten Grundsätze beachtet werden.
(6) Daher sollte empfohlen werden, dass bestimmte Einzelfuttermittel auf Nitrat und Nitrit überwacht werden, und es sollten Grundsätze festgelegt werden, mit denen die Anwendung guter Praktiken zur Prävention hoher Nitrat- und Nitritgehalte in bestimmten Einzelfuttermitteln empfohlen wird.
- hat folgende Empfehlung abgegeben:
Brüssel, den 16. Oktober 2026
2) Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung (ABl. L 140 vom 30.05.2002 S. 10, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2002/32/oj).
3) https://www.efsa.europa.eu/en/call/call-continuous-collection-chemical-contaminants-occurrence-data-0.
| Anhang |
Grundsätze für die Prävention und Verringerung des Vorkommens von Nitrat und Nitrit in Futtermitteln und für die Verringerung der Exposition von Tieren gegenüber Nitrat und Nitrit
(Stand: 23.10.2026)
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