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Regelwerk, EU 2026, Lebensmittel - EU Bund

Empfehlung (EU) 2026/2353 der Kommission vom 16. Oktober 2026 zur Überwachung von Chinolizidin-Alkaloiden in Lupinen und aus Lupinen gewonnenen Futtermitteln

(ABl. L 2026/2353 vom 20.10.2026)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das Gremium für Kontaminanten in der Lebensmittelkette (CONTAM-Gremium) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die "Behörde") nahm 2019 eine Bewertung der Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier in Bezug auf das Vorkommen von Chinolizidin-Alkaloiden in Lebens- und Futtermitteln, insbesondere in Lupinen und aus Lupinen gewonnenen Erzeugnissen, an 1.

(2) Die Risikobewertung beschränkt sich auf Chinolizidin-Alkaloide, die in Lupinus-Arten/Sorten vorkommen, die für den tierischen und menschlichen Verzehr in der Union relevant sind (d. h.Lupinus albus L.,Lupinus angustifolius L.,Lupinus luteus L. undLupinus mutabilis Sweet). Bezüglich des Risikos für schädliche Wirkungen auf die Tiergesundheit bei Salmoniden kam die Behörde zu dem Schluss, dass die durchschnittliche ernährungsbedingte Exposition von Salmoniden über dem NOAEL-Wert (Dosis ohne beobachtete schädliche Wirkungen) von 1mg/kg Körpergewicht pro Tag, aber unter dem LOAEL-Wert (niedrigste Dosis mit beobachteten schädlichen Wirkungen) von 2,5mg/kg Körpergewicht pro Tag liegt. Die Behörde hält das Risiko schädlicher Wirkungen bei Salmoniden für gering. Die verfügbare Datenbank über schädliche Wirkungen war allerdings zu begrenzt, um die generellen NOAEL-/LOAEL-Werte für andere Arten zu ermitteln. Stattdessen verfolgte die Behörde einen alternativen Ansatz und ermittelte, welche Dosen von Chinolizidin-Alkaloiden in Lupinensamen in Bezug auf die zootechnische Leistung toleriert werden können. Bei Rindern und Kaninchen liegt die durchschnittliche ernährungsbedingte Exposition deutlich unter der tolerierten Dosis. Bei Schweinen und Hühnern liegt die durchschnittliche ernährungsbedingte Exposition im selben Bereich wie die tolerierte Dosis.

(3) Die Behörde empfahl, mehr Daten zum Vorkommen von Chinolizidin-Alkaloiden in Lupinen und aus Lupinen gewonnenen Erzeugnissen zu erheben.

(4) Es sollten mehr Informationen zu den Faktoren zusammengetragen werden, die dazu führen, dass Lupinen und aus Lupinen gewonnene Einzelfuttermittel vergleichsweise hohe Gehalte an Chinolizidin-Alkaloiden aufweisen, um ermitteln zu können, welche Maßnahmen empfohlen werden sollten, weil sich mit ihnen das Vorkommen von Chinolizidin-Alkaloiden in den genannten Futtermitteln verhindern oder verringern lässt.

(5) Daher sollte empfohlen werden, Chinolizidin-Alkaloide in Lupinen und aus Lupinen gewonnenen Einzelfuttermitteln zu überwachen, die Faktoren zu ermitteln, die dazu führen, dass diese einen hohen Gehalt aufweisen, und weitere Informationen dazu zusammenzutragen, wie sich die Verarbeitung auf den Gehalt an Chinolizidin-Alkaloiden auswirkt

- hat folgende Empfehlung abgegeben:

(1) Den Mitgliedstaaten wird empfohlen unter aktiver Beteiligung der Futtermittelunternehmer Chinolizidin-Alkaloide in Lupinen, in aus Lupinen gewonnenen Einzelfuttermitteln und in Mischfuttermitteln, die Lupinen und aus Lupinen gewonnene Erzeugnisse enthalten, in den Jahren 2026, 2027, 2028 und 2029 zu überwachen. Den Mitgliedstaaten wird empfohlen mindestens die Chinolizidin-Alkaloide Albin, Anagyrin, Angustifolin, Lupanin, Isolupanin, Multiflorin, 13α-Hydroxylupanin, Lupinin und Spartein zu untersuchen.

(2) Die empfohlene Analysemethode ist die Flüssigchromatografie/Tandem-Massenspektrometrie (LC-MS/MS). Sofern andere Analysemethoden angewandt werden, sollte nachgewiesen werden, dass sie für die einzelnen Chinolizidin-Alkaloide verlässliche Ergebnisse liefern. Die Bestimmungsgrenze (LOQ) zur Bestimmung jedes einzelnen Chinolizidin-Alkaloids sollte für Lupinensamen und aus Lupinen gewonnene Einzelfuttermittel bei rund 1mg/kg liegen und für Mischfuttermittel bei 0,2mg/kg.

(3) Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, unter aktiver Beteiligung der Futtermittelunternehmer mithilfe von Untersuchungen die Faktoren zu ermitteln, die dazu führen, dass Lupinen und aus Lupinen gewonnene Einzelfuttermittel einen hohen Gehalt an Chinolizidin-Alkaloiden aufweisen, und mehr Informationen dazu zusammenzutragen, wie sich die Verarbeitung auf den Gehalt an Chinolizidin-Alkaloiden auswirkt.

(4) Den Mitgliedstaaten und Futtermittelunternehmern wird empfohlen, die Daten gemäß den Anforderungen des Leitfadens zur "Standard Sample Description (SSD)" für Lebens- und Futtermittel der Behörde sowie den zusätzlichen spezifischen Berichterstattungsanforderungen der Behörde zur Einspeicherung in eine einzige Datenbank an die Behörde zu übermitteln 2. Es ist wichtig, die Lupinenart der Lupinensamen und der aus Lupinen gewonnenen Futtermittel zu benennen, anzugeben, ob es sich um Süß oder Bitterlupinen handelt, welchen Prozessen die Lupinensamen unterzogen wurden (wie Einweichen und Kochen), sowie alle Prozesse aufzuführen, denen aus Lupinen gewonnene Futtermittel unterzogen wurden, um den Gehalt an Chinolizidin-Alkaloiden zu verringern.

Brüssel, den 16. Oktober 2026

1) CONTAM-Gremium der EFSa (EFSA-Gremium für Kontaminanten in der Lebensmittelkette), 2019. Scientific opinion on the risks for animal and human health related to the presence of quinolizidine alkaloids in feed and food, in particular in lupins and lupin-derived products https://doi.org/10.2903/j.efsa.2019.5860.

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