Regelwerk, EU 2026

Fahrplan - C/2026/3087
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1 Einführung

Abbildung 1: Anzahl der Verwendungen von Tieren für Toxizitätstests und andere Sicherheitstests

2 Ziele des Fahrplans

Abbildung 2: Die Maßnahmen des Fahrplans gliedern sich in drei Säulen

3 Massnahmen für eine schrittweise Einstellung von Tierversuchen

3.1 Säule I - Den Wandel herbeiführen - schrittweise Einstellung von Tierversuchen
3.1.1 Ermittlung von Möglichkeiten für eine schrittweise Einstellung von Tierversuchen

3.1.2 Vorbereitung des Übergangs zu Stoffsicherheitsbeurteilungen ohne Tierversuche

3.1.3 Übergangsinitiativen - Einheiten des Wandels bei der Umsetzung des Fahrplans

3.1.4 Empfohlene Maßnahmen für Bewertungen der Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt

3.1.5 Umsetzung innovativer Methoden in vorgeschriebene Anwendungen

3.1.6 Regulatorische Sondierungsräume und sichere Räume

3.2 Säule II - Die Spitzenposition Europas bei Forschung und Innovation halten

3.2.1 Fortsetzung der Investitionen in Forschung und Entwicklung

3.2.2 Schaffung eines industriellen Ökosystems, um tierversuchsfreie Ansätze auf den Markt zu bringen

3.3 Säule III - Zusammenarbeit in Europa und darüber hinaus

3.3.1 Zusammenarbeit mit Interessenträgern

Abbildung 3: Vorgeschlagenes Governance-Modell für die Umsetzung des Fahrplans

3.3.2 Fahrplan-Lenkungsteam

3.3.3 Einbeziehung von Sachverständigen der Mitgliedstaaten und der Interessenträger in Kooperationsstrukturen der Agenturen

3.3.4 Ausbau der Zusammenarbeit zwischen EU-Agenturen durch eine agenturenübergreifende Arbeitsgruppe

3.3.5 Internationale Zusammenarbeit und Abstimmung

3.3.6 Zusammenarbeit mit der Öffentlichkeit zur Herbeiführung von Veränderungen

3.3.7 Schulungen

3.4 Indikatoren für die Überwachung der Fortschritte - Management des Wandels durch dessen Messung

4 Schlussfolgerungen

Anhang

Tabelle 1: Überblick über die Maßnahmen und deren Bezug zu den Säulen

Tabelle 2: Möglichkeiten zur Vermeidung, Verminderung oder Verbesserung von Tierversuchen für Stoffsicherheitsbeurteilungen in Bezug auf die menschliche Gesundheit - Säule I - Maßnahme 1

Tabelle 3