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Leitlinien zur Anwendung von Artikel 25 der Verordnung (EU) 2024/1735 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724
C/2026/4623
(ABl. C, C/2026/4623 vom 31.08.2026)
| Ergänzende Informationen |
| Netto-Null-Industrie-Verordnung |
Zweck dieser Mitteilung ist es, öffentlichen Auftraggebern und Auftraggebern praktische Leitlinien für die Bewertung des Beitrags zu Nachhaltigkeit und Resilienz in Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge gemäß Artikel 25 der Netto-Null-Industrie-Verordnung an die Hand zu geben. Die Leitlinien sind nicht rechtsverbindlich. Zwar werden teilweise Bestimmungen aus Unionsvorschriften paraphrasiert, es ist jedoch nicht beabsichtigt, die Rechte und Pflichten nach der Netto-Null-Industrie-Verordnung oder anderen verbindlichen Instrumenten, wie der STEP, zu erweitern oder einzuschränken. Darüber hinaus berühren diese Leitlinien nicht die Vorschriften über staatliche Beihilfen und das Subsidiaritätsprinzip. Die Kommission kann diese Leitlinien überarbeiten oder ergänzen.
| CPV | Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (Common Procurement Vocabulary) |
| EU | Europäische Union |
| GPA | Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement) |
| HS | Harmonisiertes System |
| JRC | Gemeinsame Forschungsstelle (Joint Research Centre) der Europäischen Kommission |
| KN | Kombinierte Nomenklatur |
| MSC | wichtigstes spezifisches Bauteil (main specific component) |
| NZIA | Netto-Null-Industrie-Verordnung (Net-Zero Industry Act) |
| PV | Photovoltaik |
I. Einführung
Mit der Verordnung (EU) 2024/1735 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (im Folgenden "Netto-Null-Industrie-Verordnung") 1 wurde ein Rechtsrahmen zur Stärkung des Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien in der Europäischen Union geschaffen. Um insbesondere die strategischen Abhängigkeiten der EU in Bezug auf Netto-Null-Technologien und ihre Lieferketten zu verringern und die Klima- und Energieziele der EU zu verwirklichen, sieht Artikel 5 der Netto-Null-Industrie-Verordnung vor, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten das Ziel einer Fertigungskapazität von mindestens 40 % des jährlichen Bedarfs der EU an Netto-Null-Technologien bis 2030 und 15 % der Weltproduktion von Netto-Null-Technologien bis 2040 erreichen sollen.
Zur Erreichung dieser Ziele sind in Artikel 25 der Netto-Null-Industrie-Verordnung Anforderungen an Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien 2014/23/EU 2, 2014/24/EU 3 und 2014/25/EU 4 (im Folgenden "Vergaberichtlinien") fallen, festgelegt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass öffentliche Ausgaben dazu beitragen, die Nachfrage nach Netto-Null-Technologien anzukurbeln, die zu Nachhaltigkeit und Resilienz beitragen. Artikel 25 der Netto-Null-Industrie-Verordnung sieht die Anwendung von Mindestanforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit und die Resilienz der Lieferkette sowie andere Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Auftragsausführung vor.
Diese Mitteilung enthält Leitlinien für öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber hinsichtlich der Anwendung von Artikel 25 der Netto-Null-Industrie-Verordnung gemäß ihrem Artikel 29 Absatz 1 und lässt die Vorschriften über staatliche Beihilfen unberührt.
II. Anwendungsbereich
Artikel 25 der Netto-Null-Industrie-Verordnung gilt für "Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU oder 2014/25/EU fallen, wenn die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben a bis k dieser Verordnung aufgeführten Netto-Null-Technologien Teil dieser Aufträge sind", sowie bei "Bauaufträgen und Baukonzessionen, wenn sie eine der genannten Technologien umfassen".
Übernahme des Anwendungsbereichs der Vergaberichtlinien. Der Anwendungsbereich nach
(Stand: 01.09.2026)
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