zurück


Methoden zur Bestimmung der physikalisch-chemischen Eigenschaften

A.13 Pyrophore Eigenschaften von festen und flüssigen Stoffen

Anhang V
zur RL 67/548/EWG

zur aktuellen Fassung

A.13. 1. Methode

A.13. 1.1. Einleitung

Das Prüfverfahren ist anwendbar auf feste und flüssige Stoffe, die sich in kleinen Mengen nach kurzer Zeit an der Luft bei Raumtemperatur (etwa 20 °C) selbst entzünden.

Dieses Verfahren gilt nicht für Stoffe, die sich bei Raumtemperatur oder höheren Temperaturen erst nach Stunden oder Tagen selbst entzünden.

A.13. 1.2. Definitionen und Einheiten

Substanzen werden als pyrophor betrachtet, wenn sie sich unter den in 1.6. beschriebenen Bedingungen selbst entzünden oder ein Verkohlung hervorrufen.

Nicht-pyrophore Flüssigkeiten sind im Hinblick auf ihre Selbstentzündlichkeit nach Methode A.15 (Zündtemperatur von Flüssigkeiten und Gasen) zu prüfen.

A.13. 1.3. Referenzsubstanzen

Nicht spezifiziert.

A.13. 1.4. Prinzip der Methode

Die Prüfsubstanz - fest oder flüssig - wird auf eine inerte Trägersubstanz gegeben und bei Raumtemperatur fünf Minuten lang mit der Luft in Berührung gebracht. Wenn sich flüssige Stoffe nicht entzünden, werden sie auf ein Filterpapier gegossen und bei Raumtemperatur (etwa 20 °C) fünf Minuten lang der Luft ausgesetzt. Wenn ein fester oder flüssiger Stoff sich entzündet oder ein flüssiger Stoff ein Filterpapier entzündet oder verkohlt, dann wird die Substanz als pyrophor beurteilt.

A.13. 1.5. Qualitätskriterien

Wiederholbarkeit: Aus sicherheitstechnischen Gründen genügt ein einziges positives Ergebnis, um die Substanz als pyrophor zu beurteilen.

A.13. 1.6. Beschreibung der Methode

A.13. 1.6.1. Gerät

Eine Porzellanschale mit einem Durchmesser von etwa 10 cm wird bei Raumtemperatur (etwa 20 °C) etwa 5 mm hoch mit Diatomeenerde gefüllt.

Bemerkung:

Diatomeenerde oder irgendein anderer, allgemein verfügbarer ähnlicher inerter Stoff soll repräsentativ für Erde sein, mit der bei einem Unfall ausgelaufene Stoffe in Berührung kommen können.

Ein trockenes Filterpapier wird für die Prüfung von solchen Flüssigkeiten benötigt, die sich auf der inerten Trägersubstanz an der Luft nicht entzünden.

A.13. 1.6.2. Versuchsausführung

a) Pulverförmige feste Stoffe

1 bis 2 cm3 der zu prüfenden pulverförmigen Substanz werden aus etwa 1 m Höhe auf eine nicht brennbare Unterlage geschüttet, und es wird beobachtet, ob sich die Substanz beim Fallen oder innerhalb von 5 Minuten nach Ablagerung entzündet.

Wenn es nicht zu einer Entzündung kommt, wird der Versuch sechsmal ausgeführt.

b) Flüssigkeiten

Etwa 5 cm3 der zu prüfenden Flüssigkeit werden in die vorbereitete Porzellanschale gegossen, und es wird beobachtet, ob sich die Prüfsubstanz innerhalb von fünf Minuten entzündet.

Wenn es bei den sechs Versuchen nicht zu einer Entzündung kommt, sind folgende Prüfungen durchzuführen:

Eine Probenmenge von 0,5 ml wird aus einer Spritze auf ein eingerissenes Filterpapier gegeben, und es wird beobachtet, ob es innerhalb von fünf Minuten nach Zugeben der Flüssigkeit zu einer Entzündung oder zur Verkohlung des Filterpapiers kommt. Wenn es nicht zu einer Entzündung oder zur Verkohlung des Filterpapiers kommt, wird der Versuch dreimal ausgeführt.

A.13. 2. Daten

A.13. 2.1. Folgerung aus den Ergebnissen

Die Prüfungen können abgebrochen werden, sobald einer der Versuche ein positives Ergebnis zeigt.

A.13. 2.2. Auswertung

Wenn sich die Substanz innerhalb von fünf Minuten nach dem Aufbringen auf eine inerte Trägersubstanz bei Berührung mit Luft entzündet oder wenn eine Flüssigkeit innerhalb von fünf Minuten nach dem Aufbringen an der Luft das Filterpapier entzündet oder verkohlt, dann wird sie als pyrophor beurteilt.

A.13. 3. Bericht

Im Prüfbericht ist, wenn möglich, folgendes anzugeben:

A.13. 4. Literatur

(1) NF T 20-039 (SEPT. 85). Chemical products for industrial use. Determination of the spontaneous flammability of solids and liquids.

(2) Recommendations on the Transport of Dangerous Goods, Test and criteria, 1990, United Nations, New York.

weiter .

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 04.08.2022)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion