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Bestimmung der Ökotoxizität

C.4. Biologische Abbaubarkeit -
Bestimmung der "leichten" biologischen Abbaubarkeit

Anhang V
zur RL 67/548/EWG

zur aktuellen Fassung

Teil I. Allgemeines

C.4. I.1. Einleitung

Es werden sechs Prüfverfahren als "Screening"-Untersuchungen zur leichten biologischen Abbaubarkeit von chemischen Substanzen in einem aeroben wäßrigen Medium beschrieben:

  1. DOC-Die Away Test - Abnahme von gelöstem organischem Kohlenstoff (DOC) (1) (Methode C.4-A)
  2. Modifizierter OECD-Screening-Test - Abnahme von gelöstem organischem Kohlenstoff (Methode C.4-B)
  3. CO2-Entwicklungstest (Modifizierter Sturm-Test) (Methode C.4-C)
  4. Manometrischer Respirationstest (Methode C.4-D)
  5. Geschlossener Flaschentest (Methode C.4-E)
  6. MITI-Test (Ministry of International Trade and Industry - Japan) (Methode C.4-F)

Teil I der Methode enthält allgemeine Überlegungen sowie Anmerkungen, die für alle sechs Prüfverfahren gelten. Spezielle Ausführungen zu den einzelnen Prüfverfahren werden in den Teilen II bis VII gemacht. Die Anhänge enthalten Definitionen, Formeln und Übersichtsmaterial.

Ein im Jahre 1988 im Bereich der OECD-Länder durchgeführter Ring-Test hat ergeben, daß mit den Prüfverfahren übereinstimmende Ergebnisse erzielt werden. Dennoch wird im Einzelfall, je nach den physikalischen Eigenschaften der Prüfsubstanz, das eine oder das andere Verfahren vorzuziehen sein.

C.4. I.2. Auswahl des geeigneten Verfahrens

Um das geeignetste Verfahren auszuwählen, sind Angaben über die Löslichkeit, den Dampfdruck und die Adsorption der chemischen Substanz erforderlich. Zur Berechnung der theoretischen Werte und/oder zur Kontrolle der gemessenen Parameter (z.B. ThSB, ThCO2, DOC, TOC, CSB - siehe I und II) müssen chemische Struktur oder Formel bekannt sein.

Prüfsubstanzen, die mindestens 100 mg/l wasserlöslich sind, können mit jedem beliebigen der genannten Verfahren geprüft werden, sofern sie nicht flüchtig und nicht adsorbierend sind. Geeignete Verfahren für schwer wasserlösliche, flüchtige oder adsorbierende chemische Substanzen sind in Tabelle 1 angegeben. Der Umgang mit schwer wasserlöslichen und flüchtigen Substanzen ist in Anhang III beschrieben. Mässig flüchtige Substanzen lassen sich nach dem DOC-Die Away Test prüfen, wenn die Prüfgefässe (die mit einem geeigneten Stopfen verschlossen sein müssen) über ausreichenden Gasraum verfügen. In diesem Fall ist hier eine abiotische Kontrolle vorzusehen, um mögliche physikalische Verluste zu berücksichtigen.

Tabelle 1. Anwendbarkeit der Prüfverfahren

Verfahren Analysenemthode Eignung für folgende Substanzen
löslich flüchtig adsorbierend
DOC Die Away Tes gelöster org. Kohlenstoff - - +/-
Mod. OECD Screening-Test gelöster org. Kohlenstoff - - +
CO2-Entwicklung Respirationstest: CO2- Entwicklung + - +
Manometr. Respirationstest Manometrische Messung: Sauerstoffverbrauch + +/- +
Geschloss. Flaschentest Respirationstest: Sauerstoffverbrauch +/- - +
MITI-Test Respirationstest: Sauerstoffverbrauch + +/- +
(1) DOC = dissolved organic carbon

Zur Interpretation der erzielten Ergebnisse sind Angaben zur Reinheit oder zu den relativen Anteilen der Hauptbestandteile der Prüfsubstanz erforderlich, insbesondere wenn es sich um niedrige oder marginale Werte handelt.

Angaben zur Bakterientoxizität der Prüfsubstanz (Anhang IV) können bei der Wahl geeigneter Prüfkonzentrationen zweckdienlich und bei der richtigen Interpretation geringer biologischer Abbauwerte wichtig sein.

C.4. I.3. Referenzsubstanzen

Zur Überprüfung des Verfahrens werden Referenzsubstanzen getestet, die die Kriterien für eine leichte biologische Abbaubarkeit erfüllen; dazu wird ein geeignetes Prüfgefäß parallel zur normalen Prüfreihe mitgeführt.

Geeignete Chemikalien sind Anilin (frisch destilliert), Natriumacetat und Natriumbenzoat. Diese Referenzsubstanzen werden bei diesen Verfahren durchweg abgebaut, auch wenn kein Inokulum hinzugefügt wird.

Es ist vorgeschlagen worden, daß eine Referenzsubstanz gesucht werden sollte, die biologisch leicht abgebaut wird, aber die Zugabe eines Inokulums erfordert. Als eine solche Substanz wurde Kaliumhydrogenphthalat vorgeschlagen, doch steht ein entsprechender Nachweis noch aus, bevor es als Referenzsubstanz akzeptiert werden kann.

Bei den Respirationstests können stickstoffhaltige Verbindungen die Sauerstoffaufnahme infolge Nitrifikation beeinflussen (siehe Anhänge II und V).

C.4. I.4. Prinzip der Methode

Eine Lösung oder Suspension der Prüfsubstanz in einem mineralischen Medium wird unter aeroben Bedingungen im Dunkeln oder bei diffuser Beleuchtung angeimpft und bebrütet. Die DOC-Menge in der Prüflösung, die aus dem Inokulum stammt, muß im Vergleich zu der DOC-Menge aus der Prüfsubstanz so gering wie möglich sein. Die endogene Aktivität des Inokulums wird durch Mitführen paralleler Blindproben mit Inokulum aber ohne Prüfsubstanz in der Lösung berücksichtigt, obwohl die endogene Aktivität der Zellen in Gegenwart der Substanz nicht genau dieselbe sein wird wie in der endogenen Kontrolle. Eine Referenzsubstanz wird parallel dazu eingesetzt, um den Verlauf der Vorgänge zu kontrollieren.

Im allgemeinen wird der Abbau durch Bestimmung von Parametern (z.B. DOC-Abnahme, CO2-Erzeugung und Sauerstoffaufnahme) ermittelt; entsprechende Messungen werden in ausreichenden Abständen vorgenommen, um Beginn und Ende des Bioabbaus zu identifizieren. Automatische Respirometer gestatten eine fortlaufende Messung. Mitunter wird der DOC-Wert zusätzlich zu einem weiteren Parameter gemessen, im allgemeinen aber nur zu Beginn und am Ende des Tests. Zur Beurteilung des Primärabbaus der Prüfsubstanz und zur Bestimmung der Konzentration eventueller Abbauprodukte können auch spezifische Analysen durchgeführt werden. (Beim MITI-Test sind diese obligatorisch).

Normalerweise beträgt die Testdauer 28 Tage. Die Tests können jedoch auch vorzeitig abgebrochen werden, wenn die biologische Abbaukurve über mindestens drei Messungen ein Plateau erreicht hat. Eine Verlängerung der Tests über 28 Tage hinaus ist ebenfalls möglich, wenn aus der Kurve zu ersehen ist, daß der biologische Abbau eingesetzt hat, das Plateau aber am 28. Tag noch nicht erreicht ist.

C.4. I.5. Qualitätskriterien

C.4. I.5.1. Reproduzierbarkeit

Wegen der Spezifität des biologischen Abbaus und der als Inokula verwendeten Bakterienmischpopulationen sind die Messungen mindestens in doppelten Ansätzen durchzuführen.

Es ist allgemein bekannt, daß die Unterschiede zwischen Doppelmessungen um so kleiner sind, je größer die Konzentration der dem Prüfmedium anfänglich hinzugefügten Mikroorganismen war. Ringtests haben auch gezeigt, daß zwischen den in verschiedenen Prüfeinrichtungen erzielten Ergebnissen große Unterschiede bestehen können, doch wird normalerweise eine gute Übereinstimmung erreicht, wenn biologisch leicht abbaubare Substanzen verwendet werden.

C.4. I.5.2. Gültigkeit des Versuchs

Ein Versuch wird dann als gültig angesehen, wenn die Extremwerte der Wiederholungsmessungen für die Abnahme der Prüfsubstanz nicht mehr als 20 % voneinander abweichen, am Plateau, Testende oder am Ende des 10-Tage-Fensters, und wenn der prozentuale Abbau der Referenzsubstanz das Plateau für leichte biologische Abbaubarkeit innerhalb von 14 Tagen erreicht hat. Ist eine der beiden Bedingungen nicht erfüllt, sollte der Versuch wiederholt werden. Auf Grund der Stringenz der Methoden bedeuten niedrige Ergebnisse nicht unbedingt, daß die Prüfsubstanz unter Umweltbedingungen biologisch nicht abbaubar ist, sondern zeigt nur, daß weitere Untersuchungen erforderlich sind, um einen biologischen Abbau nachzuweisen.

Wenn in einem Toxizitätstest mit Prüf- und Referenzsubstanz innerhalb von 14 Tagen weniger als 35 % Abbau (auf DOC-Basis) bzw. weniger als 25 % (auf der Basis des ThSB oder ThCO2) erzielt wurde, kann von einer Hemmwirkung der Prüfsubstanz ausgegangen werden (vgl. auch Anhang IV). Die Versuchsreihe sollte in diesem Fall wiederholt werden, wenn möglich unter Verwendung einer geringeren Konzentration der Prüfsubstanz und/oder einer höheren Konzentration des Inokulums, jedoch nicht mehr als 30 mg Feststoffe pro Liter.

C.4. I.6. Allgemeine Verfahren und Vorbereitungen

Die allgemeinen Prüfbedingungen sind in Tabelle 2 zusammengefaßt. Geräte und weitere Versuchsbedingungen speziell zu den Einzeltests werden gesondert in den entsprechenden Kapiteln zu den einzelnen Prüfverfahren angegeben.

Tabelle 2: Prüfbedingungen

Prüfverfahren DOC-Die
Away Test
CO2-Entwick-
lungstest
Manometr. Respira-
tionstest
Mod. OECD- Screening-Test Geschlossener Flaschentest MITI-(I)- Test
Konzentration der Prüfsubstanz in
mg/l     100   2-10 100
mg DOC/l 10-40 10-20   10-40    
ThSB/l     50-100   5-10  
Konzentration des Inokulums
(in Zellen/l ungefährer Wert) Höchstens 30 mg/l SF
oder höchstens 100 ml Kläranlgenablauf pro l
0,5 ml Kläranlgenablauf pro l bis zu 5 ml Kläranlgenablauf pro l 30 mg/l SF
(107 - 108) (105) (104 - 106) (107 - 108)
Konzentration der Elemente im mineralisierten Medium in mg/l
P 116 11,6 29
N 1,3 0,33 1,3
Na 86 8,6 17,2
K 122 12,2 36,5
Mg 2,2 2,2 6,6
Ca 9,9 9,9 29,7
Fe 0,05-0,1 0,05-0,1 0,15
pH 7,4 ± 0,2 Nach Möglichkeit 7,0
Temperatur 22 ± 2 °C 25 ± 1 °C
DOC: gelöster organischer Kohlenstoff (Dissolved Organic Carbon)
ThSB: Theoretischer Sauerstoffbedarf
SF: suspendierte Feststoffe

C.4. I.6.1. Verdünnungswasser

Deionisiertes oder destilliertes Wasser, frei von toxischen Substanzen (z.B. Cu2+-Ionen) in hemmenden Konzentrationen, wird verwendet. Es darf nicht mehr als 10 % des von der Prüfsubstanz eingebrachten organischen Kohlenstoffs enthalten. Die hohe Reinheit des Prüfwassers ist zur Vermeidung hoher Blindwerte erforderlich. Eine Kontamination kann sich aus inhärenten Verunreinigungen sowie aus dem Ionenaustauscherharz und Materialien aus Bakterien und Algen ergeben. Für jede Versuchsreihe ist nur eine Charge Wasser zu verwenden, die vorher durch DOC-Analyse zu prüfen ist. Diese Prüfung ist nicht nötig im Closed Bottle Test, aber der Sauerstoffverbrauch des Wassers muß gering sein.

C.4. I.6.2. Stammlösungen von mineralischen Bestandteilen

Zur Herstellung der Prüflösungen werden Stammlösungen mit geeigneten Konzentrationen an mineralischen Bestandteilen angesetzt. Für den DOC-Die Away Test, den Modifizierten OECD-Screening-Test, den CO2-Entwicklungstest, den Manometrischen Respirationstest und den Geschlossenen Flaschentest können folgende Stammlösungen (mit unterschiedlichen Verdünnungsfaktoren) verwendet werden.

Die Verdünnungsfaktoren und - beim MITI-Test - die spezielle

Vorbereitung des mineralischen Mediums werden jeweils in den entsprechenden Kapiteln zu den einzelnen Versuchen angegeben.

Stammlösungen:

Die folgenden Stammlösungen sind unter Verwendung von Reagenzien des Reinheitsgrades "zur Analyse" (p.a.) anzusetzen:

(a) Kaliumdihydrogenorthophosphat, KH2PO4 8,50 g
Dikaliummonohydrogenorthophosphat, K2HPO4 21,75 g
Dinatriummonohydrogenorthophosphat Dihydrat, Na2HPO4 ξ2 H2O 33,40 g
Ammoniumchlorid, NH4Cl in Wasser gelöst und auf 1 l aufgefüllt; der pH-Wert der Lösung sollte 7,4 betragen. 0,50 g
(b) Calciumchlorid, wasserfrei, CaCl2 27,50 g
oder Calciumchlorid Dihydrat, CaCl2ξ 2 H2O in Wasser gelöst und auf 1 l aufgefüllt 36,40 g
(c) Magnesiumsulfat Heptahydrat, MgSO4 ξ7 H2O in Wasser gelöst und auf 1 l aufgefüllt 22,50 g
(d) Eisen(III)chlorid Hexahydrat, FeCl3 ξ6 H2O in Wasser gelöst und auf 1 l aufgefüllt 0,25 g

Anmerkung: Damit diese Lösung nicht unmittelbar vor Gebrauch zubereitet werden muß, ist ein Tropfen konz. HCl oder 0,4 g Dinatriumsalz der Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA) pro Liter zuzufügen.

C.4. I.6.3. Stammlösungen der Chemikalien

Liegt die Löslichkeit über 1 g/l, sind je nach Notwendigkeit 1-10 g der Prüf- oder Referenzsubstanz in deionisiertem Wasser zu lösen und auf 1 l aufzufüllen. Ansonsten sind die Stammlösungen im mineralischen Medium anzusetzen oder die Prüfsubstanz wird direkt dem mineralischen Medium zugegeben. Die Vorgehensweise für schwerlösliche Substanzen ist in Anhang III angegeben; beim MITI-Test (Methode C.4-F) jedoch sind weder Lösungsmittel noch Emulgatoren zu verwenden.

C.4. I.6.4. Inokula

Das Inokulum kann aus verschiedenen Quellen gewonnen werden: aus Belebtschlamm, aus Kläranlagenablauf (nicht chloriert), aus Oberflächenwasser, aus Böden oder aus mehreren dieser Quellen zugleich. Bei den Methoden DOC-Die Away Test, CO2-Entwicklungstest oder Manometrischer Respirationstest, sollte der Belebtschlamm, falls dieser verwendet wird, einer Klärgroß- oder -laboranlage entstammen, die hauptsächlich häusliche Abwässer reinigt. Bei Inokula aus anderen Quellen sind stärker streuende Ergebnisse festgestellt worden. Beim Modifizierten OECD-Screening-Test und beim Geschlossenen Flaschentest ist ein stärker verdünntes Inokulum ohne Schlammflocken erforderlich, vorzugsweise aus dem Ablauf einer kommunalen Kläranlage oder einer Laboranlage für häusliche Abwässer. Beim MITI-Test wird das Inokulum aus einer Kombination Verschiedener Quellen gewonnen - siehe Beschreibung im entsprechenden Kapitel.

C.4. I.6.4.1. Inokulum aus Belebtschlamm

Eine Belebtschlammprobe ist dem Belüftungstank einer Kläranlage oder einer Laboranlage, die hauptsächlich häusliche Abwässer reinigt, frisch zu entnehmen. Falls erforderlich, sind grobe Partikel durch Filtration durch ein feinmaschiges Sieb zu entfernen; danach ist der Schlamm aerob zu halten.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, den Schlamm nach Abtrennung grober Partikel absitzen zu lassen oder zu zentrifugieren (z.B. 10 min. bei 1100 g). Der Überstand wird verworfen und der Schlamm kann im mineralischen Medium gewaschen werden. Der konzentrierte Schlamm wird in einem mineralischen Medium suspendiert, um eine Konzentration von 3-5 g suspendierte Feststoffe pro l zu erhalten. Anschließend wird bis zur Verwendung belüftet.

Der Schlamm sollte von einer gut arbeitenden konventionellen Anlage genommen werden. Wenn Schlamm aus einer Abwasserkläranlage verwendet werden muß, der vermutlich Substanzen mit hemmender Wirkung enthält, ist er zu waschen. Dazu läßt man den resuspendierten Schlamm nach gründlichem Durchmischen absitzen oder zentrifugiert ihn, verwirft anschließend den Überstand und suspendiert den gewaschenen Schlamm in einem weiteren Volumen mineralischen Mediums erneut. Diese Schritte sind solange zu wiederholen, bis der Schlamm als frei von übermäßigem Substrat oder Hemmsubstanz angesehen wird.

Nach vollständiger Resuspension oder bei unbehandeltem Schlamm ist unmittelbar vor Gebrauch das Trockengewicht der suspendierten Feststoffe zu bestimmen.

Eine weitere Möglichkeit besteht in der Homogenisierung von Belebtschlamm (3-5 g suspendierte Feststoffe pro l). Dazu wird der Schlamm 2 min bei mittlerer Geschwindigkeit in einer mechanischen Mischvorrichtung durchmischt. Danach läßt man den durchmischten Schlamm 30 min, wenn erforderlich länger, absitzen und dekantiert die als Inokulum verwendete Flüssigkeit mit einer Geschwindigkeit von 10 ml pro l mineralischen Mediums.

C.4. I.6.4.2. Andere Quellen für das Inokulum

Dieses läßt sich aus dem Ablauf einer Kläranlage oder einer Laboranlage für überwiegend häusliche Abwässer gewinnen. Dazu ist eine frische Probe zu entnehmen und während des Transports aerob zu halten. Zum Absetzen wird die Probe eine Stunde stehengelassen oder durch einen grobporigen Papierfilter filtriert und der dekantierte Ablauf (bzw. das Filtrat) bis zum Gebrauch aerob gehalten. Bis zu 100 ml diesen Inokulumtyps kann pro Liter Medium verwendet werden.

Als weitere Inokulumquelle dient Oberflächenwasser. In diesem Fall ist von einem geeigneten Oberflächenwasser (z.B. Fluß, See) eine Probe zu entnehmen und diese bis zum Gebrauch aerob zu halten. Falls erforderlich, wird das Inokulum durch Filtration oder Zentrifugieren konzentriert.

C.4. I.6.5. Vorbereitung der Inokula

Die Inokula können an die Versuchsbedingungen, nicht aber an die Prüfsubstanz adaptiert werden. Die entsprechende Konditionierung besteht in der Belüftung des Belebtschlamms im mineralischen Medium oder des Kläranlagenablaufs über eine Dauer von 5-7 Tagen bei der Prüftemperatur. Die Konditionierung verbessert mitunter die Präzision der Prüfmethoden durch eine Absenkung der Blindwerte. Eine Vorbereitung des MITI-Inokulums wird als nicht erforderlich angesehen.

C.4. I.6.6. Abiotische Kontrollen

Sofern erforderlich, sollte der mögliche abiotische Abbau der Prüfsubstanz durch Bestimmung der DOC-Abnahme, der Sauerstoffaufnahme oder der Kohlendioxidentwicklung in sterilen Kontrollen ohne Inokulum geprüft werden. Die Sterilisierung ist durch Membranfiltration (0,2 - 0,45 µm) oder durch Hinzufügen von einer geeigneten toxischen Substanz in entsprechender Konzentration vorzunehmen. Wenn Membranfiltration verwendet wird, muß die Probenahme aseptisch erfolgen, um sterile Bedingungen zu wahren. Unter der Voraussetzung, daß die Adsorption der Prüfsubstanz nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, müssen Prüfungen auf der Grundlage der Messung von DOC-Abnahme, insbesondere bei Belebtschlamm-Inokula, eine abiotische Kontrolle, die beimpft und vergiftet wurde, beinhalten.

C.4. I.6.7. Anzahl der Flaschen

Die Anzahl der Flaschen in einem typischen Ansatz wird in den Kapiteln zu jedem Test beschrieben.

Die folgenden Flaschen sollten verwendet werden:

Prüfsuspension: enthält Prüfsubstanz und Inokulum
Inokulum-Blindwert: enthält nur Inokulum
Verfahrenskontrolle: enthält Referenzsubstanz und Inokulum
Abiotische Sterilkontrolle: steril, enthält nur Prüfsubstanz (siehe I.6.6.)
Adsorptionskontrolle: enthält Prüfsubstanz, Inokulum und Sterilisierungsmittel
Toxizitätskontrolle: enthält Prüfsubstanz, Referenzsubstanz und Inokulum

Die Bestimmung der Prüfsuspension und des Inokulum-Blindwerts muß unbedingt parallel durchgeführt werden. Die Bestimmungen der anderen Flaschen sollten ebenfalls parallel durchgeführt werden.

Dies ist eventuell nicht immer möglich. Es sollte sichergestellt sein, daß ausreichend Proben genommen oder Ablesungen vorgenommen werden, um die prozentuale Abnahme innerhalb des auszuwertenden "10-Tage-Fensters" zu beurteilen.

C.4. I.7. Daten und Auswertung

Zur Berechnung von Dt (prozentualer Abbau) werden die Mittelwerte der Wiederholungsmessung der Summenparameter in beiden Prüfgefäßen und im Inokulum-Blindversuch verwendet. Die Formeln sind nachstehend in den jeweiligen Kapiteln angegeben. Der Verlauf des Abbaus wird graphisch dargestellt, und das 10-Tage-Fenster markiert. Die am Ende des 10-Tage-Fensters erreichte prozentuale Abnahme und der bei Erreichen des Plateaus bzw. bei Testende (je nach dem konkreten Fall) erzielte Wert sind zu berechnen und anzugeben.

In den respirometrischen Tests können stickstoffhaltige Substanzen den Sauerstoffverbrauch infolge Nitrifikation beeinträchtigen (vgl. Methode C.4-A und Methode C.4-D).

C.4. I.7.1. Messung des Abbaus mittels DOC-Bestimmung

Der prozentuale Abbau (Dt) sollte für die Flaschen mit Prüfsubstanz zu jeder Probenahme-Zeit getrennt berechnet werden, wobei Mittelwerte der beiden DOC-Messungen verwendet werden, um die Validität der Prüfungen beurteilen zu können (siehe I.5.2.). Er wird wie folgt berechnet:

Hierin bedeuten:

Dt = prozentualer Abbau zum Zeitpunkt t,
C0 = mittlere DOC-Anfangskonzentration im angeimpften Kulturmedium mit der Prüfsubstanz (mg DOC/l),
Ct = mittlere DOC-Konzentration im angeimpften Kulturmedium mit der Prüfsubstanz zum Zeitpunkt t (mg DOC/l),
Cb0 = mittlere DOC-Anfangskonzentration des Blindwertes im angeimpften mineralischen Medium (mg DOC/l),
Cbt = mittlere DOC-Konzentration des Blindwertes im angeimpften mineralischen Medium zum Zeitpunkt t (mg DOC/l).

Sämtliche Konzentrationen werden experimentell bestimmt.

C.4. I.7.2. Messung des Abbaus mittels spezifischer Analytik

Liegen Daten aus einer spezifischen Analyse vor, ist der biologische Primärabbau wie folgt zu berechnen:

Hierin bedeuten:

Dt = prozentualer Abbau zum Zeitpunkt t, in der Regel nach 28 Tagen,
Sa = Restmenge an Prüfsubstanz im angeimpften Medium bei Versuchsende (mg),
Sb = Restmenge an Prüfsubstanz im Blindversuch mit Wasser/Medium, zu dem nur die Prüfsubstanz hinzugefügt wurde (mg).

C.4. I.7.3. Abiotischer Abbau

Bei abiotischer Sterilkontrolle wird der prozentuale abiotische Abbau wie folgt berechnet:

wobei:

Cs(o) = DOC Konzentration in Sterilkontrolle am Tag 0,
Cs(t) = DOC Konzentration in Sterilkontrolle am Tag t.

C.4. I.8. Abschlußbericht

Im Prüfbericht ist, wenn möglich, folgendes anzugeben:


weiter .

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