Regelwerk, EU chronologisch, EU 1989
RL 89/655/EWG
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Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Ziel der Richtlinie
Artikel 2 Definitionen
Abschnitt II
Pflichten des Arbeitgebers
Artikel 3 Allgemeine Pflichten
Artikel 4 Vorschriften für die Arbeitsmittel
Artikel 4a Überprüfung der Arbeitsmittel
Artikel 5 Spezifisch gefährliche Arbeitsmittel
Artikel 5a Ergonomie und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Artikel 6 Unterrichtung der Arbeitnehmer
Artikel 7 Unterweisung der Arbeitnehmer
Artikel 8 Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer
Abschnitt III
Sonstige Bestimmungen
Artikel 9 Änderung der Anhänge
Artikel 10 Schlußbestimmungen
Anhang I: Mindestvorschriften nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a) Ziffer ii) und Buchstabe b)
1 Vorbemerkung
2 Für Arbeitsmittel geltende allgemeine Mindestvorschriften
3 Zusätzliche Mindestvorschriften für besondere Arbeitsmittel
3.1 Mindestvorschriften für mobile, selbstfahrende oder nicht selbstfahrende Arbeitsmittel3.2 Mindestvorschriften für Arbeitsmittel zum Heben von Lasten
Anhang II: Bestimmungen nach Artikel 4 Absatz 3 betreffend die Benutzung der Arbeitsmittel
0 Vorbemerkung
1 Allgemeine, für alle Arbeitsmittel gültige Bestimmungen
2 Bestimmungen betreffend die Benutzung mobiler, selbstfahrender oder nicht selbstfahrender Arbeitsmittel
3 Bestimmungen betreffend die Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten
3.1 Allgemeine Bestimmungen3.2 Arbeitsmittel zum Heben von nichtgeführten Lasten
4. Vorschriften für die Benutzung von Arbeitsmitteln, die für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen bereitgestellt werden.
4.1.Allgemeine Vorschriften4.2.Besondere Vorschriften für die Benutzung von Leitern
4.3.Besondere Vorschriften für die Benutzung von Gerüsten
4.4. Besondere Vorschriften für Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen