Regelwerk, EU chronologisch, EU 1989

RL 89/655/EWG
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Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Ziel der Richtlinie

Artikel 2 Definitionen

Abschnitt II
Pflichten des Arbeitgebers

Artikel 3 Allgemeine Pflichten

Artikel 4 Vorschriften für die Arbeitsmittel

Artikel 4a Überprüfung der Arbeitsmittel

Artikel 5 Spezifisch gefährliche Arbeitsmittel

Artikel 5a Ergonomie und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Artikel 6 Unterrichtung der Arbeitnehmer

Artikel 7 Unterweisung der Arbeitnehmer

Artikel 8 Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer

Abschnitt III
Sonstige Bestimmungen

Artikel 9 Änderung der Anhänge

Artikel 10 Schlußbestimmungen

Artikel 11

Anhang I: Mindestvorschriften nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a) Ziffer ii) und Buchstabe b)

1 Vorbemerkung

2 Für Arbeitsmittel geltende allgemeine Mindestvorschriften

3 Zusätzliche Mindestvorschriften für besondere Arbeitsmittel

3.1 Mindestvorschriften für mobile, selbstfahrende oder nicht selbstfahrende Arbeitsmittel

3.2 Mindestvorschriften für Arbeitsmittel zum Heben von Lasten

Anhang II: Bestimmungen nach Artikel 4 Absatz 3 betreffend die Benutzung der Arbeitsmittel

0 Vorbemerkung

1 Allgemeine, für alle Arbeitsmittel gültige Bestimmungen

2 Bestimmungen betreffend die Benutzung mobiler, selbstfahrender oder nicht selbstfahrender Arbeitsmittel

3 Bestimmungen betreffend die Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten

3.1 Allgemeine Bestimmungen

3.2 Arbeitsmittel zum Heben von nichtgeführten Lasten

4. Vorschriften für die Benutzung von Arbeitsmitteln, die für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen bereitgestellt werden.

4.1.Allgemeine Vorschriften

4.2.Besondere Vorschriften für die Benutzung von Leitern

4.3.Besondere Vorschriften für die Benutzung von Gerüsten

4.4. Besondere Vorschriften für Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen