Regelwerk, EU chronologisch 1991

Anhang III
Anforderungen an die dem Antrag auf Zulassung eines Pflanzenschutzmittels beizufügenden Unterlagen 
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Einleitung

1. Für die verlangten Informationen gilt folgendes:

Teil A
Chemische Zubereitungen

1. Identität des Pflanzenschutzmittels

1.1. Antragsteller (Name, Anschrift usw.)

1.2. Hersteller der Zubereitung und der (des) Wirkstoffe(s) (Namen, Anschriften usw. einschließlich Standort der Betriebe)

1.3. Handelsbezeichnung oder vorgeschlagene Handelsbezeichnung und gegebenenfalls Entwicklungscodenummer der Zubereitung im Herstellungsbetrieb

1.4. Ausführliche quantitative und qualitative Angaben über die Zusammensetzung der Zubereitung (Wirkstoff(e) und Beistoffe)

1.5. Physikalischer Zustand und Art der Zubereitung (emulgierbares Konzentrat, wasserdispergierbares Pulver, Lösung usw.)

1.6. Wirkungsbereich

2. Physikalische, chemische und technische Eigenschaften des Pflanzenschutzmittels

2.1. Aussehen (Farbe und Geruch)

2.2. Explosionsfähigkeit und brandfördernde Eigenschaften

2.3. Flammpunkt und sonstige Angaben über Entzündbarkeit oder Selbstentzündlichkeit

2.4. Azidität/Alkalität, erforderlichenfalls pH-Wert

2.5. Viskosität und Oberflächenspannung

2.6. Relative Dichte und Schüttdichte

2.7. Lagerstabilität - Stabilität und Haltbarkeit: Einfluss von Licht, Temperatur und Feuchtigkeit auf die technischen Eigenschaften des Pflanzenschutzmittels

2.8. Technische Eigenschaften des Pflanzenschutzmittels Die technischen Eigenschaften der Zubereitung müssen bestimmt werden, um entscheiden zu können, ob sie annehmbar ist.

2.8.1. Benetzbarkeit

2.8.2. Schaumbeständigkeit

2.8.3. Suspendierbarkeit und Suspensionsstabilität

2.8.4. Verdünnungsstabilität

2.8.5. Trockensiebtest und Nasssiebtest

2.8.7. Emulgierbarkeit, Reemulgierbarkeit, Emulsionsstabilität

2.9. Physikalische und chemische Verträglichkeit mit anderen Mitteln einschließlich Pflanzenschutzmitteln, mit denen seine Anwendung zugelassen werden soll

2.10. Haftfähigkeit und Verteilung an Saatgut

2.11. Zusammenfassung und Bewertung der in 2.1 bis 2.10 vorgelegten Angaben

3. Angaben über die Anwendung

3.4. Aufwandmenge

3.5. Konzentration des Wirkstoffs in den verwendeten Materialien (z.B. Spritzflüssigkeit, Köder oder behandeltes Saatgut)

3.6. Anwendungsverfahren

3.7. Anzahl und Zeitpunkte der Anwendungen und Dauer des Schutzes

3.8. Erforderliche Nachbaufristen und andere Vorsichtsmassnahmen zur Vermeidung phytotoxischer Auswirkungen auf die Folgekulturen

3.9. Vorgeschlagene Gebrauchsanleitung

4. Weitere Informationen über das Pflanzenschutzmittel

4.1. Verpackung (Art, Material, Grösse usw.), Verträglichkeit der Zubereitung mit den vorgeschlagene Verpackungsmaterialien

4.2. Verfahren zur Reinigung von Pflanzenschutzgeräten

4.3. Freigabefristen, erforderliche Wartezeiten oder andere Vorsichtsmassnahmen zum Schutz von Mensch und Tier

4.4. Empfohlene Maßnahmen und Vorkehrungen bei der Handhabung, der Lagerung, beim Transport oder im Brandfall

4.6. Verfahren für die Vernichtung oder Dekontaminierung des Pflanzenschutzmittels und seiner Verpackung

4.6.1. Möglichkeit der Neutralisierung

4.6.2. Kontrollierte Verbrennung

4.6.3. Sonstiges

5. Analyseverfahren

5.1. Methoden zur Analyse der Zubereitung

5.1.3. Spezifizität, Linearität, Genauigkeit und Wiederholbarkeit

5.2. Analysemethoden zur Bestimmung von Rückständen

6. Wirksamkeitsdaten

6.1. Abgrenzungsversuche

6.2. Wirksamkeitsversuche

6.3. Angaben über eine tatsächliche oder mögliche Resistenzentwicklung

6.4. Wirkungen auf Menge und/oder Qualität des Ertrags der behandelten Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse

6.4.1. Auswirkungen auf die Qualität von Pflanzen bzw. Pflanzenerzeugnissen

6.4.2. Einflüsse auf den Verarbeitungsprozeß

6.4.3. Einflüsse auf den Ertrag der behandelten Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse

6.5. Phytotoxizität für Zielpflanzen (einschließlich Sorten) oder deren Erzeugnisse

6.6. Beobachtungen über unerwünschte oder unbeabsichtigte Nebenwirkungen, z.B. auf Nutz- und andere Organismen außer den Zielorganismen, auf Folgekulturen, sonstige Pflanzen oder Teile behandelter Pflanzen, die zu Vermehrungszwecken verwendet werden (z.B. Saatgut, Ableger, Stecklinge)

6.6.1. Wirkung auf Folgekulturen

6.6.2. Wirkung auf sonstige Pflanzen, einschließlich benachbarter Kulturen

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