zurück

.

  Abfälle zur Verwertung
der EU-Verbringungsverordnung
Anhang IV
zu VO (EWG) Nr. 259/93

Rote Liste

Die in dieser Liste verwendeten Ausdrücke "enthalten(d)" und "kontaminiert mit" bedeuten, daß der betreffende Stoff in einem Ausmaß vorhanden ist, das a) den Abfall zu einem gefährlichen Abfall macht oder b) dazu führt, daß der Abfall für eine Verwertung nicht mehr geeignet ist.

RA Hauptsächlich organische Stoffe enthaltende Abfälle, eventuell vermischt mit Metallen und anorganischen Stoffen
RA 010 Abfälle, Substanzen und Gegenstände, die folgende Stoffe enthalten, aus ihnen bestehen oder von ihnen kontaminiert sind:
  polychlorierte Biphenyle (PCB) und/oder polychlorierte Terphenyle (PCT) und/oder polybromierte Biphenyle (PBB), einschließlich aller analogen polybromierten Verbindungen, die eine Konzentration von 50 mg/kg oder mehr aufweisen
RA 020 Teerrückstände (mit Ausnahme der unter AC 020 fallenden) aus der Raffination, Destillation oder Pyrolyse organischer Stoffe
   
RB Hauptsächlich anorganische Stoffe enthaltende Abfälle, eventuell vermischt mit Metallen und organischen Stoffen
RB 010 Asbest (Staub und Fasern)
RB 020 Keramikfasern mit ähnlichen chemisch-physikalischen Eigenschaften wie Asbest
 
RC Abfälle, die sowohl anorganische als auch organische Stoffe enthalten können
Abfälle, die folgende Stoffe enthalten, aus ihnen bestehen oder von ihnen kontaminiert sind:
RC 010 - alle Erzeugnisse der Gruppe der polychlorierten Dibenzofurane
RC 020 - alle Erzeugnisse der Gruppe der polychlorierten Dibenzodioxine
RC 030 Bleihaltiger Antiklopfmittelschlamm
RC 040 Andere Peroxide als Wasserstoffperoxide


weiter

 

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 11.03.2019)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion