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Kategorie 9 - Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe
9A Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
| Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
| 9A001 | Gasturbinenflugtriebwerke mit einer der folgenden Eigenschaften:
Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 9A101. a) enthält eine von Unternummer 9E003a, 9E003h oder 9E003i erfasste "Technologie"oder Anmerkung 1: Unternummer 9A001a erfasst nicht Gasturbinenflugtriebwerke mit allen folgenden Eigenschaften:
Anmerkung 2: Unternummer 9A001a erfasst nicht Gasturbinenflugtriebwerke, konstruiert für Hilfstriebwerke (APUs = Auxiliary Power Units), die von der zivilen Luftfahrtbehörde eines "Teilnehmerstaats" genehmigt wurden. b) konstruiert zum Antrieb eines Luftfahrzeuges für Reisefluggeschwindigkeiten größer/gleich Mach 1 für mehr als 30 Minuten. |
M3A1 | Turbojet- und Turbofan-Triebwerke wie folgt:
Anmerkung: Von Position 3.A.1. erfasste Triebwerke dürfen als Teil eines bemannten Luftfahrzeugs oder in angemessenen Mengen, um als Ersatzteile für ein bemanntes Luftfahrzeug zu dienen, ausgeführt werden. |
| 9A004 | Trägerraketen (für "Raumfahrzeuge"), "Raumfahrzeuge", "Raumfahrzeug-Plattformen", "Raumfahrzeug-Nutzlasten", On-Board-Systeme oder -Ausrüstungen von "Raumfahrzeugen" und terrestrische Ausrüstungen, wie folgt:
Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 9A104. a) Trägerraketen (für "Raumfahrzeuge"), b) "Raumfahrzeuge", c) "Raumfahrzeug-Plattformen", d) "Raumfahrzeug-Nutzlasten", einschließlich der in den Unternummern 3A001b1a4, 3A002g, 5A001a1, 5A001b3, 5A002a5, 5A002a9, 6A002a1, 6A002a2, 6A002b, 6A002d, 6A003b, 6A004c, 6A004e, 6A008d, 6A008e, 6A008k, 6A008l und 9A010c erfassten Güter; e) On-board-Systeme oder -Ausrüstungen, besonders konstruiert für "Raumfahrzeuge" und mit einer der folgenden Funktionen:
f) Terrestrische Ausrüstungen, besonders konstruiert für "Raumfahrzeuge", wie folgt:
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M1A1 | Vollständige Raketensysteme (einschließlich ballistischer Flugkörpersysteme, Trägerraketen für Raumfahrzeuge und Höhenforschungsraketen), die eine "Nutzlast" von mindestens 500 kg über eine "Reichweite" von mindestens 300 km verbringen können. |
| M19A1 | Vollständige Raketensysteme (einschließlich ballistischer Flugkörpersysteme, Raumfahrt-Trägerraketen und Höhenforschungsraketen), nicht in Position 1.A.1 spezifiziert, mit einer "Reichweite" von mindestens 300 km. | ||
| 9A005 | Flüssigkeitsraketenantriebssysteme, die eines der von Nummer 9A006 erfassten Systeme oder Bestandteile enthalten.
Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMERN 9A105 UND 9A119. |
M2A1a | Einzelne Raketenstufen, geeignet für von Position 1.A. erfasste Systeme; |
| M2A1c | Raketenantriebssubsysteme, geeignet für von Position 1.A. erfasste Systeme, wie folgt:
Anmerkung: Flüssigkeitsapogäumstriebwerke oder Triebwerke zur Positionssteuerung gemäß Position 2.A.1.c.2., konstruiert oder geändert für die Verwendung auf Satelliten, können als Kategorie II behandelt werden, falls die Ausfuhr des Subsystems unter der Auflage einer Endverwendungserklärung und von Mengenbeschränkungen, die für die obengenannte ausgenommene Endverwendung angemessen sind, erfolgt, wenn ihr Schub im Vakuum 1 kN nicht übersteigt. |
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| M20A1 | Vollständige Subsysteme wie folgt:
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| 9A006 | Systeme und Bestandteile, besonders konstruiert für Flüssigkeitsraketenantriebssysteme, wie folgt:
Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMERN 9A106, 9A108 UND 9A120. a) Kryogenkühler, Leichtbau-Dewar-Gefäße, kryogene Wärmeleitrohre oder kryogene Systeme, besonders konstruiert zur Verwendung in Trägerraketen, die Verluste an kryogener Flüssigkeit auf weniger als 30 % pro Jahr beschränken können; |
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| b) kryogene Behälter oder Tiefkühlsysteme mit geschlossenem Kreislauf, die Temperaturen kleiner/gleich 100 K (-173°C) aufrechterhalten können, für "Luftfahrzeuge" mit Dauerfluggeschwindigkeiten größer als Mach 3, Trägerraketen oder "Raumfahrzeuge";
c) Lager- oder Umfüllsysteme für pastenförmigen Wasserstoff (slush hydrogen); d) Hochdruckturbopumpen (über 17,5 MPa), Pumpenbestandteile oder zugehörige Gaserzeuger- oder Antriebssysteme der Entspannungsturbine; |
M3A8 | Flüssigtreibstofftanks, besonders konstruiert für von Position 4.C. erfasste Treibstoffe oder andere Flüssigtreibstoffe, die in den von Position 1.A.1. erfassten Systemen verwendet werden. | |
| M3A5 | Regelungssysteme für Flüssig-, Suspensions- und Geltreibstoffe (einschließlich Oxidatoren), konstruiert oder geändert für den Betrieb in Vibrationsumgebungen größer als 10 g rms zwischen 20 Hz und 2 kHz, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür, geeignet für die von Position 1.A. erfassten Systeme.
Anmerkungen:
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| e) Hochdruckbrennkammern (über 10,6 MPa) und zugehörige Düsen; | M3A10 | Brennkammern und Düsen für Flüssigkeitsraketentriebwerke, geeignet für die von Position 2.A.1.c.2. oder 20.A.1.b.2. erfassten Subsysteme. | |
| f) Treibstofflagersysteme, die mit dem Prinzip der kapillaren Einlagerung oder der Druckförderung mit elastischen Bälgen (positive expulsion) arbeiten; | M3A8 | ||
| g) Einspritzdüsen für flüssige Treibstoffe mit einer Austrittsöffnung kleiner als 0,381 mm im Durchmesser (bzw. mit einer Fläche kleiner als 1,14 x 10- 3 cm2 für nicht kreisförmige Austrittsöffnungen), besonders konstruiert für Flüssigkeitsraketenantriebssysteme; | M3A5 | ||
| h) aus einem Stück gefertigte Brennkammern oder Austrittsdüsen aus kohlenstofffaserverstärktem Kohlenstoff mit einer Dichte größer als 1,4 g/cm3 und einer Zugfestigkeit größer als 48 MPa. | M3A10 | ||
| Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
| 9A007 | Feststoffraketenantriebssysteme mit einer der folgenden Eigenschaften:
Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMERN 9A107 UND 9A119. a) Gesamtimpuls größer als 1,1 MNs; b) massenspezifischer Impuls größer/gleich 2,4 kNs/kg bei auf atmosphärische Bedingungen in Meereshöhe entspannter Düsenströmung für einen auf 7 MPa korrigierten Brennkammerdruck; c) Stufenmassenanteile größer als 88 % und Festtreibstoffanteile größer als 86 %; d) von Nummer 9A008 erfasste Bestandteileoder e) Einsatz von Isolierungs- und Klebesystemen für Festtreibstoffe, die eine direkt mit dem Motor verklebte Konstruktion verwenden, um eine "feste mechanische Verbindung" oder eine Sperrschicht gegen chemischen Austausch zwischen Festtreibstoff und Gehäuse-Isolationsmaterial zu gewährleisten. Technische Anmerkung: Eine 'feste mechanische Verbindung' weist eine Haftfestigkeit von mindestens der Festigkeit des Treibstoffs auf. |
M2A1 | Vollständige Subsysteme, geeignet für von Position 1.A. erfasste Systeme, wie folgt:
a) Einzelne Raketenstufen, geeignet für von Position 1.A. erfasste Systeme; b) Wiedereintrittsfahrzeuge und dafür konstruierte oder geänderte Ausrüstung, geeignet für von Position 1.A. erfasste Systeme, ausgenommen solche für Nicht-Waffen-Nutzlast gemäß der Anmerkung am Ende von Position 2.A.1., wie folgt:
c) Raketenantriebssubsysteme, geeignet für von Position 1.A. erfasste Systeme, wie folgt:
Anmerkung: Flüssigkeitsapogäumstriebwerke oder Triebwerke zur Positionssteuerung gemäß Position 2.A.1.c.2., konstruiert oder geändert für die Verwendung auf Satelliten, können als Kategorie II behandelt werden, falls die Ausfuhr des Subsystems unter der Auflage einer Endverwendungserklärung und von Mengenbeschränkungen, die für die obengenannte ausgenommene Endverwendung angemessen sind, erfolgt, wenn ihr Schub im Vakuum 1 kN nicht übersteigt. d) 'Steuerungssysteme', geeignet für von Position 1.A. erfasste Systeme, mit einer erreichbaren Systemgenauigkeit kleiner/gleich 3,33 % der "Reichweite" (z.B. ein "CEP-Wert" kleiner/gleich 10 km bei einer Reichweite von 300 km), ausgenommen 'Steuerungssysteme' für Flugkörper mit einer "Reichweite" unter 300 km oder bemannte Luftfahrzeuge gemäß der Anmerkung am Ende von Position 2.A.1. Technische Anmerkungen:
e) Schubvektorsteuerungs-Subsysteme, geeignet für von Position 1.A. erfasste Systeme, ausgenommen gemäß der Anmerkung am Ende von Position 2.A.1. Schubvektorsteuerungs-Subsysteme, die für Raketensysteme konstruiert worden sind, die nicht die "Reichweite"/"Nutzlast"-Kapazität von Position 1.A. erfasster Systeme überschreiten. Technische Anmerkung: Zu Position 2.A.1.e. gehören die folgenden Verfahren zur Schubvektorsteuerung:
f) Sicherungs-, Entsicherungs-, Zünd- und Feuermechanismen für Waffen oder Sprengköpfe, geeignet für von Position 1.A. erfasste Systeme, ausgenommen gemäß der Anmerkung am Ende von Position 2.A.1. für andere als die von Position 1.A. erfassten Systeme konstruierte Mechanismen. Anmerkung: Die obengenannten Ausnahmen in den Positionen 2.A.1.b., 2.A.1.d., 2.A.1.e. und 2.A.1.f. können als Kategorie II behandelt werden, falls die Ausfuhr des Subsystems unter der Auflage einer Endverwendungserklärung und von Mengenbeschränkungen, die für die obengenannte ausgenommene Endverwendung angemessen sind, erfolgt. Feststoffraketenmotoren oder Hybridraketenmotoren mit einem Gesamtimpuls größer/gleich 1,1 x 106 Ns; |
| M2A1c1 | |||
| 9A008 | Bestandteile wie folgt, besonders konstruiert für Feststoffraketenantriebssysteme:
Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 9A108. a) Isolierungs- und Klebesysteme für Festtreibstoffe, die Zwischenlager (liner) verwenden, um eine "feste mechanische Verbindung" oder eine Sperrschicht gegen chemischen Austausch zwischen Festtreibstoff und Gehäuse-Isolationsmaterial zu gewährleisten; Technische Anmerkung: Eine 'feste mechanische Verbindung' weist eine Haftfestigkeit von mindestens der Festigkeit des Treibstoffs auf. |
M3A3 | Raketenmotorgehäuse und deren 'Isolierungs' bestandteile und Düsen, geeignet für die von Position 1.A. oder 19.A.1. erfassten Systeme.
Technische Anmerkung: Die für die Bestandteile eines Raketenmotors (d. h. Gehäuse, Düseneinlass, Gehäusedeckel) gedachte 'Isolierung' gemäß Position 3.A.3. schließt Bestandteile aus gehärtetem oder halbgehärtetem Gummiverbundmaterial ein, die aus Platten bestehen, die isolierendes oder feuerfestes Material enthalten. Es kann auch zur Spannungsentlastung eingebracht sein. Anmerkung: Für 'Isolierungsmaterial' in loser Form oder in Form von Platten siehe Position 3.C.2. |
| M3C1 | 'Innenbeschichtung', geeignet für Raketenmotorgehäuse in den von Position 2.A. erfassten Systemen oder besonders für die von Position 19.A.1. oder 20.A.2. erfassten Systeme konstruiert.
Technische Anmerkung: Die für die Nahtstelle zwischen dem Festtreibstoff und dem Gehäuse oder der Isolierschicht geeignete 'Innenbeschichtung' gemäß Position 3.C.1. ist normalerweise eine flüssige Dispersion auf Polymerbasis aus feuerfestem oder isolierendem Material, z.B. kohlenstoffgefülltes HTPB oder ein anderes Polymer mit Aushärtungszusatz, mit dem das Gehäuseinnere durch Besprühen oder Aufziehen beschichtet wird. |
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| b) Motorgehäuse aus fasergewickeltem "Verbundwerkstoff" mit einem Durchmesser größer als 0,61 m oder einem "strukturellen Wirkungsgrad (PV/W)" größer als 25 km.
Technische Anmerkung: Der 'strukturelle Wirkungsgrad (PV/W)' ist gleich dem Berstdruck (P) mal dem Behältervolumen (V) geteilt durch das Gesamtgewicht (W) des Druckbehälters. |
M3C2 | 'Isolierungs' material in loser Form, geeignet für Raketenmotorgehäuse in den von Position 2.A. erfassten Systemen oder besonders für die von Position 19.A.1. oder 20.A.2. erfassten Systeme konstruiert.
Technische Anmerkung: Die für die Bestandteile eines Raketenmotors (d. h. Gehäuse, Düseneinlass, Gehäusedeckel) gedachte 'Isolierung' gemäß Position 3.C.2. schließt gehärtetes oder halbgehärtetes Gummiverbundmaterial ein, das isolierendes oder feuerfestes Material enthält. Es kann auch zur Spannungsentlastung gemäß Position 3.A.3. eingebracht sein. |
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| c) Schubdüsen für den Schubbereich größer als 45 kN oder mit Düsenhalserosionsraten kleiner als 0,075 mm/s;
d) Schubvektorsteuersysteme mittels Schwenkdüsen oder Sekundäreinspritzung, die für eines der folgenden geeignet sind:
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M2A1e | Schubvektorsteuerungs-Subsysteme, geeignet für von Position 1.A. erfasste Systeme, ausgenommen gemäß der Anmerkung am Ende von Position 2.A.1. Schubvektorsteuerungs-Subsysteme, die für Raketensysteme konstruiert worden sind, die nicht die "Reichweite"/"Nutzlast"-Kapazität von Position 1.A. erfasster Systeme überschreiten;
Technische Anmerkung: Zu Position 2.A.1.e. gehören die folgenden Verfahren zur Schubvektorsteuerung:
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| Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
| 9A009 | Hybridraketenantriebssysteme mit einer der folgenden Eigenschaften:
Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMERN 9A109 UND 9A119. a) Gesamtimpuls größer als 1,1 MNs; oder b) Schub größer als 220 kN bei Entspannung gegen Vakuum. |
M2A1c1 | Feststoffraketenmotoren oder Hybridraketenmotoren mit einem Gesamtimpuls größer/gleich 1,1 x 106 Ns; |
| M20A1b | Feststoffraketenantriebssubsysteme, nicht von Position 2.A.1. erfasst, geeignet für von Position 19.A.1. erfasste Systeme, wie folgt:
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| 9A010 | Besonders konstruierte Bestandteile, Systeme und Strukturbauteile für Trägerraketen, Trägerraketenantriebssysteme oder "Raumfahrzeuge" wie folgt:
Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMERN 1A002 UND 9A110. a) Bestandteile und Strukturbauteile mit einem Gewicht größer als 10 kg, besonders konstruiert für Trägerraketen, die aus einem der folgenden Werkstoffe und Materialien hergestellt sind:
Anmerkung: Die Gewichtsbeschränkung ist nicht relevant für Bugspitzen. |
M6A1 | Verbundwerkstoff-Strukturen, Laminate und Erzeugnisse daraus, besonders konstruiert für die Verwendung in den von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systemen und den von Position 2.A. oder 20.A. erfassten Subsystemen. |
b) Bestandteile und Strukturbauteile, besonders konstruiert für von Nummer 9A005 bis 9A009 erfasste Trägerraketenantriebssysteme, die aus einem der folgenden Werkstoffe und Materialien hergestellt sind:
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M6A1 | Verbundwerkstoff-Strukturen, Laminate und Erzeugnisse daraus, besonders konstruiert für die Verwendung in den von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systemen und den von Position 2.A. oder 20.A. erfassten Subsystemen. | |
| c) Strukturbestandteile und Isolationssysteme, besonders konstruiert zur aktiven Kontrolle des dynamischen Verhaltens oder der Formänderungen von "Raumfahrzeugstrukturen"; | M6A1 | Verbundwerkstoff-Strukturen, Laminate und Erzeugnisse daraus, besonders konstruiert für die Verwendung in den von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systemen und den von Position 2.A. oder 20.A. erfassten Subsystemen. | |
| d) gepulste Flüssigraketentriebwerke mit einem Verhältnis von Schub zu Gewicht größer/gleich 1 kN/kg und einer Ansprechzeit (Zeit, die erforderlich ist, um 90 % des Gesamtschubs nach dem Start zu erreichen) kleiner als 30 ms. | M3A2 | Staustrahltriebwerke/Staustrahltriebwerke mit Überschallverbrennung/Pulsostrahltriebwerke/'Triebwerke mit Kombinationsantrieb', einschließlich Vorrichtungen zur Verbrennungsregelung, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür, die in den von Position 1.A. oder 19.A.2 erfassten Systemen verwendet werden können.
Technische Anmerkung: 'Triebwerke mit Kombinationsantrieb' gemäß Position 3.A.2. sind Triebwerke, die zwei oder mehr Antriebsarten der folgenden Triebwerkstypen verwenden: Gasturbinentriebwerke (Turbojet-, Turboprop-, Turbofan- und Wellenleistungstriebwerk), Staustrahltriebwerk, Staustrahltriebwerk mit Überschallverbrennung, Pulsostrahltriebwerk, Detonationspulsostrahltriebwerk, Raketenmotoren (Flüssig-/Feststofftreibstoff und Hybride). |
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| 9A011 | Staustrahltriebwerke, Staustrahltriebwerke mit Überschallverbrennung oder Triebwerke mit Kombinationsantrieb sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMERN 9A111 UND 9A118. |
M3A2 | Staustrahltriebwerke/Staustrahltriebwerke mit Überschallverbrennung/Pulsostrahltriebwerke/'Triebwerke mit Kombinationsantrieb', einschließlich Vorrichtungen zur Verbrennungsregelung, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür, die in den von Position 1.A. oder 19.A.2 erfassten Systemen verwendet werden können.
Technische Anmerkung: 'Triebwerke mit Kombinationsantrieb' gemäß Position 3.A.2. sind Triebwerke, die zwei oder mehr Antriebsarten der folgenden Triebwerkstypen verwenden: Gasturbinentriebwerke (Turbojet-, Turboprop-, Turbofan- und Wellenleistungstriebwerk), Staustrahltriebwerk, Staustrahltriebwerk mit Überschallverbrennung, Pulsostrahltriebwerk, Detonationspulsostrahltriebwerk, Raketenmotoren (Flüssig-/Feststofftreibstoff und Hybride). |
| 9A012 | "Unbemannte Luftfahrzeuge" ("UAVs"), unbemannte "Luftschiffe", zugehörige Ausrüstung und Bestandteile wie folgt:
Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 9A112. a) "Unbemannte Luftfahrzeuge" ("UAVs") oder unbemannte "Luftschiffe", für das gesteuerte Fliegen außerhalb des unmittelbaren 'natürlichen Sichtbereiches' des 'Bedieners' konstruiert und mit einer der folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkungen:
b) zugehörige Systeme, Ausrüstung und Bestandteile wie folgt:
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M1A2 | Vollständige unbemannte Luftfahrzeugsysteme (einschließlich Marschflugkörpersystemen, Zieldrohnen und Aufklärungsdrohnen), die eine "Nutzlast" von mindestens 500 kg über eine "Reichweite" von mindestens 300 km verbringen können. |
| M19A | POSITION 19 ANDERE VOLLSTÄNDIGE TRÄGERSYSTEME: Ausrüstung, Baugruppen und Bestandteile | ||
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M9A6 | Trägheits- oder sonstige Geräte, die von Position 9.A.3. oder 9.A.5. erfasste Beschleunigungsmesser oder von Position 9.A.4. oder 9.A.5. erfasste Kreisel verwenden, und Systeme, in die solche Geräte eingebaut sind, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür. | |
| Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
| 9A101 | Turbojet- und Turbofan-Triebwerke, die nicht von Nummer 9A001 erfasst werden, wie folgt:
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M3A1 | Turbojet- und Turbofan-Triebwerke wie folgt:
Anmerkung: Von Position 3.A.1. erfasste Triebwerke dürfen als Teil eines bemannten Luftfahrzeugs oder in angemessenen Mengen, um als Ersatzteile für ein bemanntes Luftfahrzeug zu dienen, ausgeführt werden. |
| 9A102 | 'Turboprop-Antriebssysteme', speziell konstruiert für "unbemannte Luftfahrzeuge" ("UAVs"), erfasst von Nummer 9A012 oder Unternummer 9A112a, und speziell konstruierte Bestandteile hierfür, mit einer 'Maximalleistung' größer als 10 kW.
Anmerkung: Nummer 9A102 erfasst keine zivil zugelassenen Triebwerke. Technische Anmerkungen:
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M3A9 | 'Turboprop-Antriebssysteme', speziell konstruiert für die von Position 1.A.2. oder 19.A.2 erfassten Systeme, und speziell konstruierte Bestandteile hierfür, mit einer Maximalleistung größer als 10 kW (in nicht eingebautem Zustand auf Meereshöhe in ICAO-Standardatmosphäre erreicht), ausgenommen zivil zugelassene Triebwerke.
Technische Anmerkung: 'Turboprop-Antriebssysteme' im Sinne der Position 3.A.9. umfasst alle folgenden Systeme: a) Wellenleistungstriebwerk; und b) Antriebssystem zur Leistungsübertragung an einen Propeller. |
| 9A104 | Höhenforschungsraketen (sounding rockets), geeignet für eine Reichweite von mindestens 300 km.
Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 9A004. |
M1A1 | Vollständige Raketensysteme (einschließlich ballistischer Flugkörpersysteme, Trägerraketen für Raumfahrzeuge und Höhenforschungsraketen), die eine "Nutzlast" von mindestens 500 kg über eine "Reichweite" von mindestens 300 km verbringen können. |
| M19A1 | Vollständige Raketensysteme (einschließlich ballistischer Flugkörpersysteme, Raumfahrt-Trägerraketen und Höhenforschungsraketen), nicht in Position 1.A.1 spezifiziert, mit einer "Reichweite" von mindestens 300 km. | ||
| 9A105 | Flüssigkeitsraketentriebwerke wie folgt:
Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 9A119. |
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| a) Flüssigkeitsraketentriebwerke, die nicht von Nummer 9A005 erfasst werden, geeignet für "Flugkörper", integriert oder konstruiert oder geändert zur Integration in ein Flüssigtreibstoffantriebssystem mit einem Gesamtimpuls größer/gleich 1,1 MNs; | M2A1c2 | Flüssigtreibstoffraketentriebwerke, integriert oder konstruiert oder geändert zur Integration in ein Flüssigtreibstoffantriebssystem mit einem Gesamtimpuls größer/gleich 1,1 x 106 Ns; | |
| b) Flüssigkeitsraketentriebwerke, die nicht von Nummer 9A005 oder Unternummer 9A105a erfasst werden, geeignet für vollständige Raketensysteme oder unbemannte Luftfahrzeuge mit einer Reichweite von 300 km, integriert oder konstruiert oder geändert zur Integration in ein Flüssigtreibstoffantriebssystem mit einem Gesamtimpuls größer/gleich 0,841 MNs. | M20A1b2 | Flüssigtreibstoffraketentriebwerke, integriert oder konstruiert oder geändert zur Integration in ein Flüssigtreibstoffantriebssystem mit einem Gesamtimpuls größer/ gleich 8,41 x 105 Ns, aber kleiner als 1,1 x 106 Ns | |
| 9A106 | Systeme oder Bestandteile, die nicht von Nummer 9A006 erfasst werden, wie folgt, besonders konstruiert für Flüssigkeitsraketenantriebssysteme:
a) Auskleidungen für Brennkammern, geeignet für "Flugkörper", von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen; b) Raketendüsen, geeignet für "Flugkörper", von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen; |
M3A3 | Raketenmotorgehäuse und deren 'Isolierungs'bestandteile und Düsen, geeignet für die von Position 1.A. oder 19.A.1. erfassten Systeme.
Technische Anmerkung: Die für die Bestandteile eines Raketenmotors (d. h. Gehäuse, Düseneinlass, Gehäusedeckel) gedachte 'Isolierung' gemäß Position 3.A.3. schließt Bestandteile aus gehärtetem oder halbgehärtetem Gummiverbundmaterial ein, die aus Platten bestehen, die isolierendes oder feuerfestes Material enthalten. Es kann auch zur Spannungsentlastung eingebracht sein. Anmerkung: Für 'Isolierungsmaterial' in loser Form oder in Form von Platten siehe Position 3.C.2. |
| c) Schubvektorsteuerungs-Subsysteme, geeignet für "Flugkörper";
Technische Anmerkung: Unternummer 9A106c schließt Ausrüstung ein, die in folgenden Verfahren zur Schubvektorsteuerung Verwendung findet:
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M2A1e | Schubvektorsteuerungs-Subsysteme, geeignet für von Position 1.A. erfasste Systeme, ausgenommen gemäß der Anmerkung am Ende von Position 2.A.1. Schubvektorsteuerungs-Subsysteme, die für Raketensysteme konstruiert worden sind, die nicht die "Reichweite"/"Nutzlast"-Kapazität von Position 1.A. erfasster Systeme überschreiten.
Technische Anmerkung: Zu Position 2.A.1.e. gehören die folgenden Verfahren zur Schubvektorsteuerung:
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| d) Regelungssysteme für Flüssig-, Suspensions- und Geltreibstoffe (einschließlich Oxidatoren), konstruiert oder geändert für den Betrieb in Vibrationsumgebungen größer als 10 g rms zwischen 20 Hz und 2 kHz, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür, geeignet für "Flugkörper".
Anmerkung: Unternummer 9A106d erfasst nur folgende Servoventile, Pumpen und Gasturbinen:
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M3A5 | Regelungssysteme für Flüssig-, Suspensions- und Geltreibstoffe (einschließlich Oxidatoren), konstruiert oder geändert für den Betrieb in Vibrationsumgebungen größer als 10 g rms zwischen 20 Hz und 2 kHz, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür, geeignet für die von Position 1.A. erfassten Systeme.
Anmerkungen:
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| e) Brennkammern und Düsen, geeignet für "Flugkörper", von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen. | M3A10 | Brennkammern und Düsen für Flüssigkeitsraketentriebwerke, geeignet für die von Position 2.A.1.c.2. oder 20.A.1.b.2. erfassten Subsysteme. | |
| Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
| 9A107 | Feststoffraketentriebwerke, die nicht von Nummer 9A007 erfasst werden, mit einem Gesamtimpuls größer/gleich 0,841 MNs, geeignet für vollständige Raketensysteme oder unbemannte Luftfahrzeuge mit einer Reichweite von mindestens 300 km.
Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 9A119. |
M20A1b1 | Feststoffraketenmotoren oder Hybridraketenmotoren mit einem Gesamtimpuls größer/gleich 8,41 x 105 Ns, aber kleiner als 1,1 x 106 Ns. |
| 9A108 | Bestandteile, die nicht von Nummer 9A008 erfasst werden, wie folgt, besonders konstruiert für Feststoffraketenantriebssysteme:
a. Raketenmotorgehäuse und deren "Isolierungsbestandteile", geeignet für "Flugkörper", von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen; b. Raketendüsen, geeignet für "Flugkörper", von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen; |
M3A3 | Raketenmotorgehäuse und deren 'Isolierungs' bestandteile und Düsen, geeignet für die von Position 1.A. oder 19.A.1. erfassten Systeme. |
| M3A3 | Technische Anmerkung: Die für die Bestandteile eines Raketenmotors (d. h. Gehäuse, Düseneinlass, Gehäusedeckel) gedachte 'Isolierung' gemäß Position 3.A.3. schließt Bestandteile aus gehärtetem oder halbgehärtetem Gummiverbundmaterial ein, die aus Platten bestehen, die isolierendes oder feuerfestes Material enthalten. Es kann auch zur Spannungsentlastung eingebracht sein.
Anmerkung: Für 'Isolierungsmaterial' in loser Form oder in Form von Platten siehe Position 3.C.2. |
||
| c) Schubvektorsteuerungs-Subsysteme, geeignet für "Flugkörper".
Technische Anmerkung: Unternummer 9A108c schließt Ausrüstung ein, die in folgenden Verfahren zur Schubvektorsteuerung Verwendung findet:
|
M2A1e | Schubvektorsteuerungs-Subsysteme, geeignet für von Position 1.A. erfasste Systeme, ausgenommen gemäß der Anmerkung am Ende von Position 2.A.1. Schubvektorsteuerungs-Subsysteme, die für Raketensysteme konstruiert worden sind, die nicht die "Reichweite"/"Nutzlast"-Kapazität von Position 1.A. erfasster Systeme überschreiten;
Technische Anmerkung: Zu Position 2.A.1.e. gehören die folgenden Verfahren zur Schubvektorsteuerung:
|
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| 9A109 | Hybridraketenmotoren und besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt:
Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMERN 9A009 und 9A119. |
M3A6 | Besonders konstruierte Bestandteile für von Position 2.A.1.c.1. und 20.A.1.b.1 erfasste Hybridraketenmotoren. |
| M20A1b | Feststoffraketenantriebssubsysteme, nicht von Position 2.A.1. erfasst, geeignet für von Position 19.A.1. erfasste Systeme, wie folgt:
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| M2A1c | Raketenantriebssubsysteme, geeignet für von Position 1.A. erfasste Systeme, wie folgt:
Anmerkung: Flüssigkeitsapogäumstriebwerke oder Triebwerke zur Positionssteuerung gemäß Position 2.A.1.c.2., konstruiert oder geändert für die Verwendung auf Satelliten, können als Kategorie II behandelt werden, falls die Ausfuhr des Subsystems unter der Auflage einer Endverwendungserklärung und von Mengenbeschränkungen, die für die obengenannte ausgenommene Endverwendung angemessen sind, erfolgt, wenn ihr Schub im Vakuum 1 kN nicht übersteigt. |
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| 9A110 | "Verbundwerkstoff"-Strukturen, Laminate und Erzeugnisse hieraus, die nicht von Nummer 9A010 erfasst werden, besonders konstruiert zur Verwendung in 'Flugkörpern' oder in den von Nummer 9A005, 9A007, 9A105, Unternummer 9A106c, Nummer 9A107, Unternummer 9A108c, Nummer 9A116 oder 9A119 erfassten Subsystemen.
Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 1A002. Technische Anmerkung: 'Flugkörper' im Sinne der Nummer 9A110 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 m. |
M6A1 | Verbundwerkstoff-Strukturen, Laminate und Erzeugnisse daraus, besonders konstruiert für die Verwendung in den von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systemen und den von Position 2.A. oder 20.A. erfassten Subsystemen. |
| 9A111 | Pulsostrahltriebwerke, geeignet für "Flugkörper" oder von Nummer 9A012 oder von Unternummer 9A112a erfasste unbemannte Luftfahrzeuge, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMERN 9A011 UND 9A118. |
M3A2 | Staustrahltriebwerke / Staustrahltriebwerke mit Überschallverbrennung/ Pulsostrahltriebwerke / 'Triebwerke mit Kombinationsantrieb', einschließlich Vorrichtungen zur Verbrennungsregelung, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür, die in den von Position 1.A. oder 19.A.2 erfassten Systemen verwendet werden können.
Technische Anmerkung: 'Triebwerke mit Kombinationsantrieb' gemäß Position 3.A.2. sind Triebwerke, die zwei oder mehr Antriebsarten der folgenden Triebwerkstypen verwenden: Gasturbinentriebwerke (Turbojet-, Turboprop-, Turbofan- und Wellenleistungstriebwerk), Staustrahltriebwerk, Staustrahltriebwerk mit Überschallverbrennung, Pulsostrahltriebwerk, Detonationspulsostrahltriebwerk, Raketenmotoren (Flüssig-/Feststofftreibstoff und Hybride). |
| 9A112 | "Unbemannte Luftfahrzeuge" ("UAVs"), die nicht von Nummer 9A012 erfasst werden, wie folgt:
a) "unbemannte Luftfahrzeuge" ("UAVs") mit einer Reichweite von mindestens 300 km; b) "unbemannte Luftfahrzeuge" ("UAVs") mit allen folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkungen:
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M19A2 | Vollständige unbemannte Luftfahrzeugsysteme (einschließlich Marschflugkörpersystemen, Ziel- und Aufklärungsdrohnen), nicht von Position 1.A.2. erfasst, mit einer "Reichweite" von mindestens 300 km. |
| M19A3 | Vollständige unbemannte Luftfahrzeugsysteme, nicht von Position 1.A.2. oder 19.A.2 erfasst, mit allen folgenden Eigenschaften:
Anmerkung: Position 19.A.3. erfasst keine Modellflugzeuge, speziell konstruiert für Freizeit- oder Wettkampfzwecke. Technische Anmerkungen: 1. Ein Aerosol besteht aus Schwebestoffen oder Flüssigkeiten - außer Kraftstoffkomponenten, -nebenprodukten oder -zusätzen - als Teil einer in die Atmosphäre freizusetzenden "Nutzlast". Beispiele für Aerosole umfassen Pestizide zur Kulturenbestäubung und Trockenchemikalien zum Wolkenimpfen. |
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| Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
| 9A115 | Startausrüstung wie folgt:
a. Geräte und Vorrichtungen für die Handhabung, Kontrolle, Aktivierung oder den Start, konstruiert oder geändert für von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen, von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen oder von Nummer 9A012 oder von Unternummer 9A112a erfasste unbemannte Luftfahrzeuge; |
M12A1 | Geräte und Vorrichtungen, konstruiert oder geändert für Handhabung, Kontrolle, Aktivierung oder Start der von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systeme. |
| b. Fahrzeuge für Transport, Handhabung, Kontrolle, Aktivierung oder den Start, konstruiert oder geändert für von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen. | M12A2 | Fahrzeuge, konstruiert oder geändert für Transport, Handhabung, Kontrolle, Aktivierung oder Start der von Position 1.A. erfassten Systeme. | |
| 9A116 | Wiedereintrittsfahrzeuge, geeignet für "Flugkörper", sowie dafür konstruierte oder geänderte Ausrüstung wie folgt:
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M2A1b | Wiedereintrittsfahrzeuge und dafür konstruierte oder geänderte Ausrüstung, geeignet für von Position 1.A. erfasste Systeme, ausgenommen solche für Nicht-Waffen-Nutzlast gemäß der Anmerkung am Ende von Position 2.A.1., wie folgt:
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| 9A117 | Stufungsmechanismen, Trennmechanismen und Stufenverbindungen, geeignet für "Flugkörper".
Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 9A121. |
M3A4 | Stufungsmechanismen, Trennmechanismen und Stufenverbindungen, geeignet für die von Position 1.A. erfassten Systeme.
Anmerkung: Siehe auch Position 11.A.5. Technische Anmerkung: Stufungs- und Trennmechanismen, die von Position 3.A.4. erfasst sind, können auch manche der folgenden Bauteile enthalten:
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| 9A118 | Vorrichtungen zur Verbrennungsregelung für von Nummer 9A011 oder 9A111 erfasste Triebwerke, geeignet für "Flugkörper" oder von Nummer 9A012 oder von Unternummer 9A112a erfasste unbemannte Luftfahrzeuge. | M3A2 | Staustrahltriebwerke/Staustrahltriebwerke mit Überschallverbrennung/Pulsostrahltriebwerke/'Triebwerke mit Kombinationsantrieb', einschließlich Vorrichtungen zur Verbrennungsregelung, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür, die in den von Position 1.A. oder 19.A.2 erfassten Systemen verwendet werden können.
Technische Anmerkung: 'Triebwerke mit Kombinationsantrieb' gemäß Position 3.A.2. sind Triebwerke, die zwei oder mehr Antriebsarten der folgenden Triebwerkstypen verwenden: Gasturbinentriebwerke (Turbojet-, Turboprop-, Turbofan- und Wellenleistungstriebwerk), Staustrahltriebwerk, Staustrahltriebwerk mit Überschallverbrennung, Pulsostrahltriebwerk, Detonationspulsostrahltriebwerk, Raketenmotoren (Flüssig-/Feststofftreibstoff und Hybride). |
| 9A119 | Einzelne Raketenstufen, die nicht von Nummer 9A005, 9A007, 9A009, 9A105, 9A107 oder 9A109 erfasst werden, geeignet für vollständige Raketensysteme oder unbemannte Luftfahrzeuge mit einer Reichweite von 300 km. | M2A1a | Einzelne Raketenstufen, geeignet für von Position 1.A. erfasste Systeme; |
| M20A1a | Vollständige Subsysteme wie folgt: a) einzelne Raketenstufen, nicht von Position 2.A.1. erfasst, geeignet für von Position 19.A. erfasste Systeme. | ||
| 9A120 | Flüssigtreibstofftanks, die nicht von Nummer 9A006 erfasst werden, besonders konstruiert für von Nummer 1C111 erfasste Treibstoffe oder 'andere Flüssigtreibstoffe', die in Raketensystemen verwendet werden, die eine Nutzlast von mindestens 500 kg über eine Reichweite von mindestens 300 km verbringen können. | M3A8 | Flüssigtreibstofftanks, besonders konstruiert für von Position 4.C. erfasste Treibstoffe oder andere Flüssigtreibstoffe, die in den von Position 1.A.1. erfassten Systemen verwendet werden. |
| 9A121 | Elektrische Versorgungs- und Zwischenanschlussstücke, besonders konstruiert für "Flugkörper", von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen.
Technische Anmerkung: Die in Nummer 9A121 genannten Zwischenanschlussstücke schließen zwischen dem "Flugkörper", der Trägerrakete oder Höhenforschungsrakete und ihrer jeweiligen Nutzlast installierte elektrische Anschlussstücke ein. |
M11A5 | Elektrische Versorgungs- und Zwischenanschlussstücke, besonders konstruiert für von Position 1.A.1. oder 19.A.1. erfasste Systeme.
Technische Anmerkung: Die von Position 11.A.5. erfassten Zwischenanschlussstücke schließen ebenfalls die elektrischen Anschlussstücke ein, die zwischen Systemen, die von Position 1.A.1. oder 19.A.1. erfasst sind, und ihrer jeweiligen "Nutzlast" installiert sind. |
9B Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen
| Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
| 9B005 | Online-(Echtzeit-)Überwachungssysteme, Instrumentierung (einschließlich Sensoren) oder automatische Datenerfassungs- und -verarbeitungsgeräte, besonders konstruiert für die Verwendung an einer der folgenden Einrichtungen:
Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 9B105. a) Windkanäle für Geschwindigkeiten größer/gleich Mach 1,2. Anmerkung: Unternummer 9B005a erfasst nicht besonders für Unterrichtszwecke konstruierte Windkanäle mit einer 'Abmessung des Messquerschnitts' (quer gemessen) kleiner als 250 mm. Technische Anmerkung: Unter 'Abmessung des Messquerschnitts' werden der Durchmesser des Kreises, die Seitenlänge des Quadrats oder die längste Seite des Rechtecks an der größten Ausdehnung des Messquerschnitts verstanden. b) Einrichtungen zur Simulierung von Strömungsverhältnissen bei Geschwindigkeiten größer als Mach 5, einschließlich Lichtbogenwindkanälen, Plasmalichtbogenkanälen, Stoßwellenrohren, Stoßwellenkanälen, Gaskanälen und Leichtgaskanonen,oder c) Windkanäle oder Einrichtungen, ausgenommen solche mit zweidimensionalen Querschnitten, mit denen Strömungsverhältnisse mit einer Reynoldszahl größer als 25 x 106 simuliert werden können. |
M15B2 | 'Testanlagen für Aerodynamik' für Strömungsgeschwindigkeiten größer/gleich Mach 0,9, geeignet für die von Position 1.A. oder 19.A. erfassten Systeme oder für die von Position 2.A. oder 20.A. erfassten Subsysteme.
Anmerkung: Position 15.B.2 erfasst nicht Windkanäle für Strömungsgeschwindigkeiten kleiner/gleich Mach 3 mit einer 'Abmessung des Messquerschnitts' kleiner/gleich 250 mm. Technische Anmerkungen:
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| 9B006 | Besonders konstruierte akustische Schwingungsprüfausrüstung, mit der Schalldruckpegel größer/gleich 160 dB (bezogen auf 20 Pa) mit einem Nennausgang größer/gleich 4 kW bei einer Prüfzellentemperatur größer als 1.273 K (1.000 °C) erzeugt werden können, sowie besonders konstruierte Quarzheizelemente hierfür.
Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 9B106. |
M15B4b | Umweltprüfkammern für die Simulation aller folgenden Flugbedingungen:
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| 9B105 | 'Testanlagen für Aerodynamik' für Strömungsgeschwindigkeiten größer/gleich Mach 0,9, geeignet für 'Flugkörper' und deren Subsysteme.
Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 9B005. Anmerkung: Position 15.B.2 erfasst nicht Windkanäle für Strömungsgeschwindigkeiten kleiner/gleich Mach 3 mit einer 'Abmessung des Messquerschnitts' kleiner/gleich 250 mm. Technische Anmerkungen:
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M15B2 | 'Testanlagen für Aerodynamik' für Strömungsgeschwindigkeiten größer/gleich Mach 0,9, geeignet für die von Position 1.A. oder 19.A. erfassten Systeme oder für die von Position 2.A. oder 20.A. erfassten Subsysteme.
Anmerkung: Position 15.B.2 erfasst nicht Windkanäle für Strömungsgeschwindigkeiten kleiner/gleich Mach 3 mit einer 'Abmessung des Messquerschnitts' kleiner/gleich 250 mm. Technische Anmerkungen:
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| 9B106 | Umweltprüfkammern und schalltote Räume wie folgt:
a) Umweltprüfkammern für die Simulation aller folgenden Flugbedingungen:
Technische Anmerkungen:
b) Umweltprüfkammern für die Simulation folgender Flugbedingungen:
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M15B4 | Umweltprüfkammern wie folgt, geeignet für die von Position 1.A. oder 19.A. erfassten Systeme oder für die von Position 2.A. oder 20.A. erfassten Subsysteme:
a. Umweltprüfkammern mit allen folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkungen:
b. Umweltprüfkammern für die Simulation aller folgenden Flugbedingungen:
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| 9B115 | Besonders konstruierte "Herstellungsausrüstung" für die von Nummer 9A005 bis 9A009, 9A011, 9A101, 9A102, 9A105 bis 9A109, 9A111 oder 9A116 bis 9A120 erfassten Systeme, Subsysteme oder Bestandteile. | M2B2 | "Herstellungsausrüstung", besonders konstruiert für die "Herstellung" der von Position 2.A. erfassten Subsysteme. |
| M3B2 | "Herstellungsausrüstung", besonders konstruiert für die "Herstellung" der von den Positionen 3.A.1., 3.A.2., 3.A.3., 3.A.4., 3.A.5., 3.A.6., 3.A.8., 3.A.9., 3.A.10. oder 3.C. erfassten Ausrüstung oder Werkstoffe und Materialien. | ||
| M20B2 | "Herstellungsausrüstung", besonders konstruiert für die "Herstellung" der von Position 20.A. erfassten Subsysteme. | ||
| 9B116 | Besonders konstruierte "Herstellungsanlagen" für von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A005 bis 9A009, 9A011, 9A101, 9A102, 9A104 bis 9A109, 9A111, 9A116 bis 9A120 erfasste Systeme, Subsysteme oder Bestandteile oder für 'Flugkörper'.
Technische Anmerkung: 'Flugkörper' im Sinne der Nummer 9B116 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km. |
M1B1 | "Herstellungsanlagen", besonders konstruiert für die "Herstellung" der von Position 1.A. erfassten Systeme. |
| M2B1 | "Herstellungsanlagen", besonders konstruiert für die "Herstellung" der von Position 2.A. erfassten Subsysteme. | ||
| M3B1 | "Herstellungsanlagen", besonders konstruiert für die "Herstellung" der von den Positionen 3.A.1., 3.A.2., 3.A.3., 3.A.4., 3.A.5., 3.A.6., 3.A.8., 3.A.9., 3.A.10. oder 3.C. erfassten Ausrüstung oder Werkstoffe und Materialien. | ||
| M19B1 | "Herstellungsanlagen", besonders konstruiert für die "Herstellung" der von Position 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systeme. | ||
| M20B1 | "Herstellungsanlagen", besonders konstruiert für die "Herstellung" der von Position 20.A. erfassten Subsysteme. | ||
| 9B117 | Prüfstände für den Test von Raketenmotoren oder von Feststoff- oder Flüssigkeitsraketen mit einer der folgenden Eigenschaften:
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M15B3 | Prüfstände, geeignet für die von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systeme oder für die von Position 2.A. oder 20.A. erfassten Subsysteme, ausgelegt für mit Fest- oder Flüssigtreibstoff betriebene Raketen, Motoren oder Triebwerke mit einem Schub größer als 68 KN, oder für die gleichzeitige Messung der drei Schubkomponenten. |
9C Werkstoffe und Materialien
| Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
| 9C108 | "Isolierungsmaterial" und "Innenbeschichtung", die nicht von Nummer 9A008 erfasst werden, für Raketenmotorgehäuse, geeignet für "Flugkörper" oder speziell konstruiert für 'Flugkörper'.
Technische Anmerkung: 'Flugkörper' im Sinne der Nummer 9C108 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km. |
M3C1 | 'Innenbeschichtung', geeignet für Raketenmotorgehäuse in den von Position 2.A. erfassten Systemen oder besonders für die von Position 19.A.1. oder 20.A.2. erfassten Systeme konstruiert.
Technische Anmerkung: Die für die Nahtstelle zwischen dem Festtreibstoff und dem Gehäuse oder der Isolierschicht geeignete 'Innenbeschichtung' gemäß Position 3.C.1. ist normalerweise eine flüssige Dispersion auf Polymerbasis aus feuerfestem oder isolierendem Material, z.B. kohlenstoffgefülltes HTPB oder ein anderes Polymer mit Aushärtungszusatz, mit dem das Gehäuseinnere durch Besprühen oder Aufziehen beschichtet wird. |
| M3C2 | 'Isolierungs'material in loser Form, geeignet für Raketenmotorgehäuse in den von Position 2.A. erfassten Systemen oder besonders für die von Position 19.A.1. oder 20.A.2. erfassten Systeme konstruiert.
Technische Anmerkung: Die für die Bestandteile eines Raketenmotors (d. h. Gehäuse, Düseneinlass, Gehäusedeckel) gedachte 'Isolierung' gemäß Position 3.C.2. schließt gehärtetes oder halbgehärtetes Gummiverbundmaterial ein, das isolierendes oder feuerfestes Material enthält. Es kann auch zur Spannungsentlastung gemäß Position 3.A.3. eingebracht sein. |
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| 9C110 | Harzimprägnierte Faser-Prepregs und metallbeschichtete Faser-Preforms für die von Nummer 9A110 erfassten "Verbundwerkstoff"-Strukturen, Laminate und Erzeugnisse hieraus, hergestellt aus organischer "Matrix" oder Metall-"Matrix" unter Verwendung einer Faser- oder Fadenverstärkung mit einer "spezifischen Zugfestigkeit" größer als 7,62 x 104 m und einem "spezifischen Modul" größer als 3,18 x 106 m.
Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMERN 1C010 UND 1C210. Anmerkung: Nummer 9C110 erfasst nur harzimprägnierte Faser-Prepregs mit solchen Harzen, die nach dem Aushärten eine Glasübergangstemperatur (Tg) von 418 K (145 °C) erreichen (bestimmt nach ASTM D 4065 oder vergleichbaren nationalen Standards). |
M6C1 | Harzimprägnierte Faser-Prepregs und metallbeschichtete Faser-Preforms für die von Position 6.A.1. erfassten Güter, hergestellt aus organischer Matrix oder Metall-Matrix unter Verwendung einer Faser- oder Fadenverstärkung mit einer spezifischen Zugfestigkeit größer als 7,62 x 104 m und einem spezifischen Modul größer als 3,18 x 106 m.
Anmerkung: Position 6.C.1. erfasst nur harzimprägnierte Faser-Prepregs mit solchen Harzen, die nach dem Aushärten eine Glasübergangstemperatur (Tg) von mehr als 145 °C erreichen (bestimmt nach ASTM D 4065 oder gleichwertigen nationalen Standards). Technische Anmerkungen:
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9D Datenverarbeitungsprogramme (Software)
| Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
| 9D001 | "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung" von Ausrüstung oder "Technologie", die von Nummer 9A001 bis 9A119, 9B oder 9E003 erfasst wird. | M3D3 | "Software", besonders konstruiert oder geändert für die "Entwicklung" von Ausrüstung, die von Position 3.A.2., 3.A.3. oder 3.A.4. erfasst ist. |
| 9D002 | "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Herstellung" von Ausrüstung, die von Nummer 9A001 bis 9A119 oder 9B erfasst wird. | M2D2 | "Software", besonders konstruiert oder geändert für die "Verwendung" der von Position 2.A.1.c. erfassten Raketenmotoren oder -triebwerke. |
| 9D004 | Sonstige "Software" wie folgt:
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M19D1 | "Software", die das Zusammenwirken von mehr als einem Subsystem koordiniert, besonders konstruiert oder geändert für die "Verwendung" in von Position 19.A.1 oder 19.A.2. erfassten Systemen. |
| 9D101 | "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Verwendung" von Ausrüstung, erfasst von Nummer 9B105, 9B106, 9B116 oder 9B117. | M1D1 | "Software", besonders konstruiert oder geändert für die "Verwendung" der von Position 1.B. erfassten "Herstellungsanlagen". |
| M2D1 | "Software", besonders konstruiert oder geändert für die "Verwendung" der von Position 2.B.1. erfassten "Herstellungsanlagen". | ||
| M3D1 | "Software", besonders konstruiert oder geändert für die "Verwendung" der von Position 3.B.1. oder 3.B.3. erfassten "Herstellungsanlagen" und Fließdrückmaschinen. | ||
| M12D1 | "Software", besonders konstruiert oder geändert für die "Verwendung" von Ausrüstung, erfasst von Position 12.A.1. | ||
| M15D1 | "Software", besonders konstruiert oder geändert für die "Verwendung" der von Position 15.B. erfassten Ausrüstung, geeignet für die Prüfung der von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systeme oder der die von Position 2.A. oder 20.A. erfassten Subsysteme. | ||
| M20D1 | "Software", besonders konstruiert oder geändert für die "Verwendung" der von Position 20.B.1. erfassten "Herstellungsanlagen". | ||
| 9D103 | "Software", besonders entwickelt für die Modellbildung, Simulation oder Integrationsplanung der von Nummer 9A004 erfassten Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfassten Höhenforschungsraketen oder von "Flugkörpern" oder Subsystemen, erfasst von Nummer 9A005, 9A007, 9A105, Unternummer 9A106c, Nummer 9A107, Unternummer 9A108c, Nummer 9A116 oder 9A119.
Anmerkung: Die von Nummer 9D103 erfasste "Software" bleibt erfasst, auch wenn sie mit der von Nummer 4A102 erfassten Hardwareausrüstung kombiniert wird. |
M16D1 | "Software", besonders konstruiert für die Modellbildung, Simulation oder Integrationsplanung der von Position 1.A. erfassten Systeme oder der von Position 2.A. erfassten Subsysteme.
Technische Anmerkung: Diese Modellbildung beinhaltet insbesondere die aerodynamische und thermodynamische Analyse der Systeme. |
| 9D104 | "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Verwendung" von Ausrüstung, erfasst von Nummer bzw. Unternummer 9A001, 9A005, 9A006d, 9A006g, 9A007a, 9A008d, 9A009a, 9A010d, 9A011, 9A101, 9A102, 9A105, 9A106c, 9A106d, 9A107, 9A108c, 9A109, 9A111, 9A115a, 9A116d, 9A117 oder 9A118. | M2D2
M2D4 M3D2 M2D5 M20D2 |
"Software", besonders konstruiert oder geändert für die "Verwendung" der von Position 2.A.1.c. erfassten Raketenmotoren oder -triebwerke.
"Software", besonders konstruiert oder geändert für Betrieb oder Wartung der von Position 2.A.1.b.3. erfassten Ausrüstung. "Software", besonders konstruiert oder geändert für die "Verwendung" von in den Positionen 3.A.1., 3.A.2., 3.A.4., 3.A.5., 3.A.6. oder 3.A.9. erfasster Ausrüstung. Anmerkungen:
"Software", besonders konstruiert oder geändert für Betrieb oder Wartung der von Position 2.A.1.e. erfassten Subsysteme. "Software", nicht von Position 2.D.2. erfasst, besonders konstruiert oder geändert für die "Verwendung" der von Position 20.A.1.b. erfassten Raketenmotoren oder Raketentriebwerke. |
| 9D105 | "Software", die das Zusammenwirken von mehr als einem Subsystem, ausgenommen das von Unternummer 9D003e erfasste, koordiniert, besonders entwickelt oder geändert für die "Verwendung" in von Nummer 9A004 erfassten Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfassten Höhenforschungsraketen oder von 'Flugkörpern'.
Technische Anmerkung: 'Flugkörper' im Sinne von Nummer 9D105 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km. |
M1D2 | "Software", besonders entwickelt oder geändert zur Koordinierung des Zusammenwirken von mehr als einem Subsystem in von Position 1.A. erfassten Systemen. |
| M19D1 | "Software", die das Zusammenwirken von mehr als einem Subsystem koordiniert, besonders konstruiert oder geändert für die "Verwendung" in von Position 19.A.1 oder 19.A.2. erfassten Systemen. | ||
9E Technologie
| Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
| 9E001 | "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" von Ausrüstung. | M | Spezifisches technisches Wissen, das für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" eines Produkts nötig ist. Das technische Wissen kann in Form von "technischen Unterlagen" oder "technischer Unterstützung" vorliegen. |
| 9E002 | "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Herstellung" von Ausrüstung. Materialien: siehe Unternummer 1E002f. | M | Spezifisches technisches Wissen, das für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" eines Produkts nötig ist. Das technische Wissen kann in Form von "technischen Unterlagen" oder "technischer Unterstützung" vorliegen. |
| 9E101 | a."Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" von Ausrüstung, die von Nummer 9A101, 9A102, 9A104 bis 9A111, 9A112a oder 9A115 bis 9A121 erfasst wird.
b."Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Herstellung" von,UAVs', die von Nummer 9A012 erfasst werden, oder von Ausrüstung, die von Nummer 9A101, 9A102, 9A104 bis 9A111, 9A112a oder 9A115 bis 9A121 erfasst wird. Technische Anmerkung: 'UAVs' im Sinne der Unternummer 9E101b bezeichnen unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km. |
M | Spezifisches technisches Wissen, das für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" eines Produkts nötig ist. Das technische Wissen kann in Form von "technischen Unterlagen" oder "technischer Unterstützung" vorliegen. |
| 9E102 | "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" der von Nummer 9A004 erfassten Trägerraketen, der von den Nummern 9A005 bis 9A011 erfassten Güter, der von Nummer 9A012 erfassten 'UAVs' oder der von Nummer 9A101, 9A102, 9A104 bis 9A111, 9A112a, 9A115 bis 9A121, 9B105, 9B106, 9B115 bis 9B117, 9D101 oder 9D103 erfassten Güter.
Technische Anmerkung: 'UAVs' im Sinne der Nummer 9E102 bezeichnen unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km. |
M | Spezifisches technisches Wissen, das für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" eines Produkts nötig ist. Das technische Wissen kann in Form von "technischen Unterlagen" oder "technischer Unterstützung" vorliegen. |
| Liste der in Artikel 11 und Artikel 31 Absatz 1 genannten Erzeugnisse ('Rohöl und Erdölerzeugnisse') | Anhang IV 15 25 |
| HS-Code | Beschreibung |
| 2709 00 | Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, roh. |
| 2710 | Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle); Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Ölabfälle (wobei der Erwerb von Flugturbinenkraftstoff gemäß KN-Code 2710 19 21 in Iran nicht verboten ist, sofern er ausschließlich für den Flugbetrieb des damit betankten Luftfahrzeugs bestimmt ist und verwendet wird). |
| 2712 | Vaselin (Erdölgelee), Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs, paraffinische Rückstände ('slack wax'), Ozokerit, Montanwachs, Torfwachs, andere Mineralwachse und ähnliche durch Synthese oder andere Verfahren gewonnene Erzeugnisse, auch gefärbt. |
| 2713 | Petrolkoks, Bitumen aus Erdöl und andere Rückstände aus Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien. |
| 2714 | Naturbitumen und Naturasphalt; bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sande; Asphaltite und Asphaltgestein. |
| 2715 00 00 | Bituminöse Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt oder Naturbitumen, Bitumen aus Erdöl, Mineralteer oder Mineralteerpech (z.B. Asphaltmastix, Verschnittbitumen) |
| In Artikel 14a und Artikel 31 Absatz 1 genannte Erzeugnisse | Anhang IVa 15 25 |
Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe
| HS-Code | Beschreibung |
| 2709 00 10 | Erdgaskondensate |
| 2711 11 00 | Erdgas, verflüssigt |
| 2711 21 00 | Erdgas, in gasförmigem Zustand |
| 2711 12 | Propan |
| 2711 13 | Butane |
| 2711 19 00 | Andere |
| Liste der in Artikel 13 und Artikel 31 Absatz 1 genannten 'petrochemischen Erzeugnisse' | Anhang V 15 25 |
| HS-Code | Beschreibung |
| 2812 10 94 | Phosgen (Carbonylchlorid) |
| 2814 | Ammoniak |
| 3102 30 | Ammoniumnitrat |
| 2901 21 00 | Ethylen |
| 2901 22 00 | Propen (Propylen) |
| 2902 20 00 | Benzol |
| 2902 30 00 | Toluol |
| 2902 41 00 | o-Xylol |
| 2902 42 00 | m-Xylol |
| 2902 43 00 | p-Xylol |
| 2902 44 00 | Xylol-Isomerengemische |
| 2902 50 00 | Styrol |
| 2902 60 00 | Ethylbenzol |
| 2902 70 00 | Cumol |
| 2903 11 00 | Chlormethan |
| 2903 29 00 | ungesättigte Chlorderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe: andere |
| 2903 81 00 | Hexachlorcyclohexan (HCH (ISO)), einschließlich Lindan (ISO, INN) |
| 2903 82 00 | Aldrin (ISO), Chlordan (ISO) und Heptachlor (ISO) |
| 2903 89 90 | Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe: andere |
| 2903 91 00 | Chlorbenzol, o-Dichlorbenzol und p-Dichlorbenzol |
| 2903 92 00 | Hexachlorbenzol (ISO) und DDT (ISO) (Clofenotan (INN), 1,1,1-Trichlor-2,2-bis(p-chlorphenyl)ethan) |
| 2903 99 90 | Halogenderivate der aromatischen Kohlenwasserstoffe: andere |
| 2909 | Etheralkohole und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
| 2909 41 | Oxydiethanol (Diethylenglykol, Digol) |
| 2909 43 | Monobutylether des Ethylenglykols oder des Diethylenglykols |
| 2909 44 | andere Monoalkylether des Ethylenglykols oder des Diethylenglykols |
| 2909 49 | Etheralkohole und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate: andere |
| 2905 11 00 | Methanol (Methylalkohol) |
| 2905 12 00 | Propan-1-ol (Propylalkohol) und Propan-2-ol (Isopropylalkohol) |
| 2905 13 00 | Butan-1-ol (n-Butylalkohol) |
| 2905 31 00 | Ethylenglykol (Ethenediol) |
| 2907 11 bis 2907 19 | Phenole |
| 2910 10 00 | Oxiran (Ethylenoxid) |
| 2910 20 00 | Methyloxiran (Propylenoxid) |
| 2914 11 00 | Aceton |
| 2917 14 00 | Maleinsäureanhydrid (MA) |
| 2917 35 00 | Phthalsäureanhydrid (PA) |
| 2917 36 00 | Terephthalsäure und ihre Salze |
| 2917 37 00 | Dimethylterephthalat (DMT) |
| 2926 10 00 | Acrylnitril |
| ex 2929 10 00 | Methylendiphenyldiisocyanat (MDI) |
| ex 2929 10 00 | Hexamethylendiisocyanat (HDI) |
| ex 2929 10 00 | Toluoldiisocyanat (TDI) |
| 3901 | Polyymere des Ethylens, in Primärformen |
| HS-Code | Beschreibung | |
| 2707 10 | Benzole | Alle Codes |
| 2707 20 | Toluole | Alle Codes |
| 2707 30 | Xylole | Alle Codes |
| 2707 40 | Naphthalin | Alle Codes |
| 2707 99 80 | Phenole | |
| 2711 14 00 | Ethen, Propen, Butadien |
| Liste der in Artikel 8 und Artikel 31 Absatz 1 genannten Schlüsselausrüstungen und -technologie | Anhang VI 15 25 |
Allgemeine Anmerkungen
| Anmerkung: | Bei der Beurteilung der Frage, ob der (die) verbotene(n) Bestandteil(e) ein Hauptelement bildet (bilden), müssen Menge, Wert und eingesetztes technologisches Know-how sowie andere besondere Umstände berücksichtigt werden, die den (die) verbotenen Bestandteil(e) zu einem Hauptelement machen könnten. |
Allgemeine Technologie-Anmerkung (ATA)
Exploration und Förderung von Erdöl und Erdgas
1.A Ausrüstung
Technische Anmerkungen:
Technische Anmerkung:
Für die Zwecke dieser Nummer bezieht sich 'API- und ISO-Spezifikationen' auf die Spezifikation 17 F des American Petroleum Institute und/oder die ISO-Norm 13268 für Steuersysteme für die Unterwasser-Produktion.
Pumpen, in der Regel Hochleistungs- und Hochdruckpumpen (mit einer Förderleistung von mehr als 0,3 m3/min und/oder mit einem Druck von mehr als 40 bar), besonders konstruiert zum Einpumpen von Bohrschlämmen und/oder Zement in Erdöl- und Erdgasbohrlöcher.
1.B. Prüf- und Inspektionsgeräte
1.C Material
Technische Anmerkung:
Für die Zwecke dieser Nummer bezieht sich 'API- und ISO-Spezifikationen' auf die Spezifikation 10a des American Petroleum Institute oder die ISO-Norm 10426 für Zemente und Materialien für die Zementation von Erdöl- und Erdgasbohrlöchern.
Korrosionshemmer, Mittel zur Emulsionsbehandlung, Entschäumer und andere Chemikalien, besonders formuliert zur Verwendung bei Ölbohrungen und bei der Erstverarbeitung von aus einem Erdöl- und/oder Erdgasbohrloch gefördertem Rohöl.
1.D Software
1.E Technologie
Raffination von Erdöl und Verflüssigung von Erdgas
2.A Ausrüstung
Technische Anmerkung:
'Coldbox-Ausrüstung' bezieht sich auf eine für Erdgasverflüssigungsanlagen besonders ausgelegte Konstruktion, die in der Prozessphase der Verflüssigung verwendet wird. Die 'Coldbox' besteht aus Wärmetauschern, Rohrleitungen, sonstigen Instrumenten und thermischen Isolatoren. Die Temperatur innerhalb der 'Coldbox' liegt unter - 120oC (Voraussetzung für die Kondensation von Erdgas). Funktion der 'Coldbox' ist die thermische Isolierung der oben beschriebenen Ausrüstung.
Ausrüstungen für Verschiffungsterminals für verflüssigte Gase mit einer Temperatur unter - 120oC und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
Flexible und starre Leitungen mit einem Durchmesser größer als 50 mm für die Beförderung von Medien mit einer Temperatur unter - 120oC ×
Besonders für den Transport von verflüssigtem Erdgas konstruierte Seeschiffe.
Elektrostatische Entsalzungsanlagen, besonders konstruiert zur Entfernung von Verunreinigungen wie Salz, Feststoffen und Wasser aus Rohöl, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
Sämtliche Crackanlagen, einschließlich Hydrocrackanlagen, und Koker-Anlagen, besonders konstruiert zur Umwandlung von Vakuumgasölen oder Vakuumrückständen, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
Wasserstoffbehandler, besonders konstruiert zur Entschwefelung von Benzin, Dieselschnitten und Kerosin, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
Katalytische Reformer, besonders konstruiert zur Umwandlung von entschwefeltem Benzin in hochoktaniges Benzin, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
Raffinerieanlagen zur C5-C6-Isomerisierung und Raffinerieanlagen zur Alkylierung von leichten Olefinen zwecks Verbesserung des Oktanindex von Kohlenwasserstoffschnitten.
Pumpen, besonders konstruiert zur Beförderung von Rohöl und Kraftstoffen mit einer Förderleistung von 50 m3/h oder mehr sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
Rohrleitungen mit einem Außendurchmesser von 0,2 m oder mehr aus einem der folgenden Materialien:
Technische Anmerkung:
Der 'PREN'Wert ('Pitting Resistance Equivalent Number') ist ein Messwert für die Widerstandsfähigkeit von Edelstählen und Nickellegierungen gegen Lochfraß und Spaltkorrosion. Die Widerstandsfähigkeit von Edelstählen und Nickellegierungen hängt hauptsächlich von deren Zusammensetzung (in erster Linie Chrom, Molybdän und Stickstoff) ab. Die Formel zur Berechnung des PREN-Werts lautet:
'Molche' und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
'Molch' -Start- und 'Molch' -Empfangsvorrichtungen zum Einbringen bzw. Entnehmen von 'Molchen'.
Technische Anmerkung:
'Molche' werden typischerweise zur inneren Reinigung oder Inspektion von Rohrleitungen (Korrosionszustand oder Rissbildung) eingesetzt, wobei sie vom Produktstrom fortbewegt werden.
Lagerbehälter für Rohöl und Kraftstoffe mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 m3 (1.000 000 Liter) wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
Flexible Unterwasser-Rohrleitungen mit einem Durchmesser größer als 50 mm, besonders konstruiert zur Beförderung von Kohlenwasserstoffen und Injektionsflüssigkeiten, Wasser oder Gas.
Flexible Hochdruck-Rohrleitungen für Über- und Unterwasseranwendungen.
Isomerisierungsausrüstung, besonders konstruiert zur Herstellung von hochoktanigem Benzin basierend auf leichten Kohlenwasserstoffen, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
2.B Prüf- und Inspektionsgeräte
2.C Material
Anmerkung:
Zu diesem Eintrag zählen Ethyl-Tert-Butylether (ETBE) (CAS 637-92-3) und Methyl-Tert-Butylether (MTBE) (CAS 1634-04-4).
2.D Software
2.E Technologie
Petrochemische Industrie
3.A. Ausrüstung
3.B. Prüf- und Inspektionsgeräte
3.C Material
3.D Software
3.E. Technologie
Anmerkung:
'Technologie' bedeutet spezifisches technisches Wissen, das für die 'Entwicklung', 'Herstellung' oder 'Verwendung' von Gütern nötig ist. Das technische Wissen wird in der Form von 'technischen Unterlagen' oder 'technischer Unterstützung' verkörpert.
| Liste der in Artikel 8, Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 31 Absatz 1 genannten Schlüsselausrüstung und -technologie | Anhang VIa 15 25 |
| HS-Code | Beschreibung |
| - Futterrohre, Steigrohre und Bohrgestänge von der für das Bohren oder Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art (casing, tubing, drill pipe): | |
| 7304 22 | - Bohrgestänge (drill pipe), aus nicht rostendem Stahl |
| 7304 23 | - - andere Bohrgestänge (drill pipe) |
| 7304 24 | - - andere, aus nicht rostendem Stahl |
| 7304 29 | - - andere |
| ex ex ex 7305 | Andere Rohre (z.B. geschweißt oder genietet) mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mm, aus Eisen oder Stahl, mit einem Chromgehalt von 1 GHT oder mehr und einer Kältebeständigkeit bis unter -120 C |
| - Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe): | |
| 7306 11 | - - geschweißt, aus nicht rostendem Stahl |
| 7306 19 | - - andere |
| - Futterrohre und Steigrohre von der für das Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art (casing und tubing): | |
| 7306 21 00 | - - geschweißt, aus nicht rostendem Stahl |
| 7306 29 00 | - - andere |
| Behälter aus Eisen oder Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase: | |
| 7311 00 99 | - andere mit einem Fassungsvermögen von 1.000 l oder mehr |
| ex ex ex 7613 | Behälter aus Aluminium für verdichtete oder verflüssigte Gase mit einem Fassungsvermögen von 1.000 l oder mehr |
| Liste der in den Artikeln 10a, 10b und 10c und Artikel 31 Absatz 1 genannten Schlüsselausrüstung und -technologie | Anhang VIb 15 25 |
| HS-Code | Beschreibung |
| 8406 10 00 | Dampfturbinen für den Antrieb von Wasserfahrzeugen |
| ex ex ex 8406 90 | Teile von Dampfturbinen für den Antrieb von Wasserfahrzeugen |
| 8407 21 | Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge, Außenbordmotoren |
| ex ex ex 8407 29 | Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge, andere |
| 8408 10 | Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge |
| ex ex ex 8409 91 00 | Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Unterposition 8407 21 oder 8407 29 bestimmt |
| ex ex ex 8409 99 00 | Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Unterposition 8408 10 bestimmt |
| ex ex ex 8411 81 | Andere Gasturbinen mit einer Leistung von 5.000 kW oder weniger für den Antrieb von Wasserfahrzeugen |
| ex ex ex 8411 82 | Andere Gasturbinen mit einer Leistung von mehr als 5.000 kW für den Antrieb von Wasserfahrzeugen |
| ex ex ex 8468 | Maschinen, Apparate und Geräte zum Löten oder Schweißen, auch wenn sie zum Brennschneiden verwendbar sind, jedoch ausgenommen solche der Position 8515; Maschinen und Apparate zum autogenen Oberflächenhärten |
| ex ex ex 8483 | Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Gleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen), für den Antrieb von Schiffen mit einer höchstmöglichen Tragfähigkeit (bei maximalem Tiefgang) von 55.000 dwt oder mehr konstruiert |
| 8487 10 | Schiffsschrauben und Schraubenflügel dafür |
| ex ex ex 8515 | Löt- und Schweißmaschinen, -apparate und -geräte (auch wenn sie zum Schneiden verwendbar sind), elektrisch (auch mit elektrisch beheiztem Gas) oder mit Laser-, Licht- oder anderem Photonenstrahl, mit Ultraschall, Elektronenstrahl, magnetischen Impulsen oder Plasmastrahl arbeitend; elektrische Maschinen, Apparate und Geräte zum Spritzen schmelzflüssiger Metalle oder Cermets |
| ex ex ex 9014 10 00 | Kompasse, einschließlich Navigationskompasse, ausschließlich für die Seeverkehrsindustrie |
| ex ex ex 9014 80 00 | Andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte, ausschließlich für die Seeverkehrsindustrie |
| ex ex ex 9014 90 00 | Teile und Zubehör für die Unterpositionen 9014 10 00 und 9014 80 00, ausschließlich für die Seeverkehrsindustrie |
| ex ex ex 9015 | Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser, ausschließlich für die Seeverkehrsindustrie |
| Liste des Goldes und der Edelmetalle und Diamanten nach Artikel 15 und Artikel 31 Absatz 1 | Anhang VII 15 25 |
| HS-Code | Beschreibung |
| 7102 | Diamanten, auch bearbeitet, jedoch weder montiert noch gefasst |
| 7106 | Silber (einschließlich vergoldetes oder platiniertes Silber), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver |
| 7108 | Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver |
| 7109 | Goldplattierungen auf unedlen Metallen oder auf Silber, in Rohform oder als Halbzeug |
| 7110 | Platin, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver |
| 7111 | Platinplattierungen auf unedlen Metallen, auf Silber oder auf Gold, in Rohform oder als Halbzeug |
| 7112 | Abfälle und Schrott, von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art |
| In den Artikeln 10d, 10e und 10f und Artikel 31 Absatz 1 genannte Software für die Integration industrieller Prozesse | Anhang VIIA 15 25 |
1. Software für die Unternehmensressourcenplanung, konzipiert speziell für die Verwendung in der Nuklear-, Militär-, Gas-, Öl-, Seefahrt-, Luftfahrt-, Finanz- und Bauindustrie:
Erläuternde Anmerkung: Software für die Unternehmensressourcenplanung ist Software, die für die Finanzbuchhaltung, die Betriebsbuchführung, die Humanressourcen, die Produktion, das Lieferkettenmanagement, das Projektmanagement, die Kundenpflege, die Datendienste oder die Zugangskontrolle verwendet wird.
| In den Artikeln 15a, 15b und 15c und Artikel 31 Absatz 1 genannte Grafite und Rohmetalle oder Metallhalberzeugnisse | Anhang VIIb 15 16 25 |
Einleitende Anmerkungen: Die Auflistung von Waren in diesem Anhang berührt nicht die Vorschriften bezüglich der in den Anhängen I, II und III aufgeführten Waren.
| 1. Grafit | |
| HS-Code | Beschreibung |
| 2504 | Natürlicher Grafit |
| 3801 | Künstlicher Grafit; kolloider oder halbkolloider Grafit; Zubereitungen auf der Grundlage von Grafit oder anderem Kohlenstoff, in Form von Pasten, Blöcken, Platten oder anderen Halbfertigerzeugnissen |
| 6815 10 | Waren aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, einschließlich Kohlenstofffasern, nicht für elektrotechnische Zwecke |
| 6903 10 | Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Ausgüsse, Stopfen, Stützen, Kapellen, Rohre, Schutzrohre, Stäbe und andere feuerfeste keramische Waren, ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder aus ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden, mit einem Gehalt an Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch untereinander gemischt, von mehr als 50 GHT |
| 8545 | Kohleelektroden, Kohlebürsten, Lampenkohlen, Batterie- und Elementekohlen und andere Waren für elektrotechnische Zwecke, aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch in Verbindung mit Metall |
| 2. Eisen und Stahl | |
| HS-Code | Beschreibung |
| 7201 | Roheisen und Spiegeleisen, in Masseln, Blöcken oder anderen Rohformen |
| 7202 | Ferrolegierungen |
| 7203 | Durch Direktreduktion aus Eisenerzen hergestellte Eisenerzeugnisse und anderer Eisenschwamm, in Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen; Eisen mit einer Reinheit von 99,94 GHT oder mehr, in Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen |
| 7204 | Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Stahl; Abfallblöcke aus Eisen oder Stahl |
| 7205 | Körner und Pulver, aus Roheisen, Spiegeleisen, Eisen oder Stahl |
| 7206 | Eisen und nicht legierter Stahl, in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen |
| 7207 | Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl |
| 7218 | Nicht rostender Stahl in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen; Halbzeug aus nicht rostendem Stahl |
| 7224 | Anderer legierter Stahl in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen; Halbzeug aus anderem legierten Stahl |
| 3. Kupfer und Waren daraus | |
| HS-Code | Beschreibung |
| 7401 00 00 | Kupfermatte; Zementkupfer (gefälltes Kupfer) |
| 7402 00 00 | Nicht raffiniertes Kupfer; Kupferanoden zum elektrolytischen Raffinieren |
| 7403 | Raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, in Rohform |
| 7404 00 | Abfälle und Schrott, aus Kupfer: |
| 7405 00 00 | Kupfervorlegierungen |
| 7406 | Pulver und Flitter, aus Kupfer |
| 7407 | Stangen (Stäbe) und Profile, aus Kupfer |
| 7410 | Folien und dünne Bänder, aus Kupfer (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger |
| 7413 00 00 | Litzen, Kabel, Seile und ähnliche Waren, aus Kupfer, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik |
| 4. Nickel und Waren daraus | |
| HS-Code | Beschreibung |
| 7501 | Nickelmatte, Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie |
| 7502 | Nickel in Rohform |
| 7503 00 | Abfälle und Schrott, aus Nickel |
| 7504 00 00 | Pulver und Flitter, aus Nickel |
| 7505 | Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Nickel |
| 7506 | Bleche, Bänder und Folien, aus Nickel |
| 7507 | Rohre, Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z.B. Bogen, Muffen), aus Nickel |
| 5. Aluminium | |
| HS-Code | Beschreibung |
| 7601 | Aluminium in Rohform |
| 7602 | Abfälle und Schrott, aus Aluminium |
| 7603 | Pulver und Flitter, aus Aluminium |
| 7605 | Draht aus Aluminium |
| 7606 | Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm |
| 7609 00 00 | Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z.B. Bogen, Muffen), aus Aluminium |
| 7614 | Litzen, Kabel, Seile und ähnliche Waren, aus Aluminium, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik |
| 6. Blei | |
| HS-Code | Beschreibung |
| 7801 | Blei in Rohform |
| 7802 00 00 | Abfälle und Schrott, aus Blei |
| 7804 | Platten, Bleche, Bänder und Folien, aus Blei; Pulver und Flitter, aus Blei |
| 7. Zink | |
| HS-Code | Beschreibung |
| 7901 | Zink in Rohform |
| 7902 00 00 | Abfälle und Schrott, aus Zink |
| 7903 | Staub, Pulver und Flitter, aus Zink |
| 7904 00 00 | Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Zink |
| 7905 00 00 | Bleche, Bänder und Folien, aus Zink |
| 8. Zinn | |
| HS-Code | Beschreibung |
| 8001 | Zinn in Rohform |
| 8002 00 00 | Abfälle und Schrott, aus Zinn |
| 8003 00 00 | Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Zinn |
| 9. Andere unedle Metalle, Cermets, Waren daraus | |
| HS-Code | Beschreibung |
| ex ex ex 8101 | Wolfram und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott, andere als Antikathoden für Röntgenröhren |
| ex ex ex 8102 | Molybdän und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott, andere als speziell für die Zahntechnik konzipierte Artikel |
| ex ex ex 8103 | Tantal und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott, andere als zahnmedizinische und chirurgische Instrumente sowie speziell für orthopädische und chirurgische Zwecke konzipierte Artikel |
| 8104 | Magnesium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott |
| 8105 | Cobaltmatte und andere Zwischenerzeugnisse der Cobaltmetallurgie; Cobalt und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott |
| ex ex ex 8106 00 | Bismut und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott, andere als speziell für die Herstellung chemischer Verbindungen für pharmazeutische Verwendung hergestellte |
| 8107 | Cadmium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott |
| 8108 | Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott |
| 8109 | Zirconium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott |
| 8110 | Antimon und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott |
| 8111 00 | Mangan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott |
| ex ex ex 8112 | Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium, Thallium, und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott, andere als Fenster für Röntgenröhren |
| 8113 00 | Cermets und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott |
| Liste der Personen und Organisationen gemäß Artikel 23 Absatz 1 | Anhang VIII 15 17 23 25 |
A. Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern beteiligt sind 23 25
| 1. | Fereidoun Abbasi-Davani. Funktion: hochrangiger Wissenschaftler des Ministeriums für Verteidigung für die Logistik der Streitkräfte (MODAFL, Ministry of Defense for Armed Forces Logistics). Geburtsdatum: a) 1958 b) 1959. Geburtsort: Abadan, Iran (Islamische Republik). Weitere Informationen: Hat, 'Verbindungen zum Institut für angewandte Physik (Institute of Applied Physics). Arbeitet eng mit Mohsen Fakhrizadeh-Mahabadi zusammen.' Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007. |
| 2. | Dawood Agha-Jani. Funktion: Leiter der Versuchsanlage für Brennstoffanreicherung in Natanz. Weitere Informationen: Person, die am Nuklearprogramm Irans beteiligt ist. Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006. |
| 3. | Ali Akbar Ahmadian. Titel: Vizeadmiral. Funktion: Leiter des Gemeinsamen Stabes des Korps der Iranischen Revolutionsgarden. Geburtsdatum: 1961. Geburtsort: Kerman, Iran (Islamische Republik). Alias: Ali Akbar Ahmedian. Weitere Informationen: Position geändert. Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007. |
| 4. | Amir Moayyed Alai. Weitere Informationen: Leitungsfunktion bei der Montage und dem Bau von Zentrifugen. Datum der Benennung durch die EU: 24.4.2007 (VN: 3.3.2008). |
| 5. | Behman Asgarpour. Funktion: Betriebsleiter (Arak). Weitere Informationen: Person, die am Nuklearprogramm Irans beteiligt ist. Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006. |
| 6. | Mohammad Fedai Ashiani. Weitere Informationen: an der Herstellung von Ammoniumuranylkarbonat und an der Leitung der Anreicherungsanlage in Natanz beteiligt. Datum der Benennung durch die EU: 24.4.2007 (VN: 3.3.2008). |
| 7. | Abbas Rezaee Ashtiani. Weitere Informationen: leitender Beamter im Büro für Exploration und Bergbau der Atomenergie-Organisation Irans. Datum der Benennung durch die VN: 3.3.2008. |
| 8. | Bahmanyar Morteza Bahmanyar. Funktion: Leiter der Abteilung Finanzen und Haushalt der Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien (OLI). Geburtsdatum: 31.12.1952. Staatsangehörigkeit: iranisch. Reisepass-Nr.: a) I0005159, ausgestellt in Iran b) 10005159, ausgestellt in Iran. Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006. |
| 9. | Haleh Bakhtiar. Weitere Informationen: an der Herstellung von Magnesium mit einer Konzentration von 99,9 % beteiligt. Datum der Benennung durch die EU: 24.4.2007 (VN: 3.3.2008). |
| 10. | Morteza Behzad. Weitere Informationen: an der Herstellung von Zentrifugenkomponenten beteiligt. Datum der Benennung durch die EU: 24.4.2007 (VN: 3.3.2008). |
| 11. | Ahmad Vahid Dastjerdi. Funktion: Leiter der Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien (OLI). Geburtsdatum: 15.1.1954. Reisepass-Nr.: A0002987, ausgestellt in Iran. Weitere Informationen: Diente als Stellvertretender Verteidigungsminister. Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006. |
| 12. | Ahmad Derakhshandeh. Funktion: Vorsitzender und geschäftsführender Direktor der Bank Sepah, die Unterstützungsdienste für die OLI und deren untergeordnete Einrichtungen, einschließlich der in Resolution 1737 (2006) bezeichneten Industriegruppen SHIG und SBIG, leistet. Geburtsdatum: 11.8.1956. Anschrift: 33 Hormozan Building, Pirozan St., Sharaj Ghods, Tehran, Iran (Islamic Republic of). Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007. |
| 13. | Mohammad Eslami. Titel: Dr. Weitere Informationen: Leiter des Ausbildungs- und Forschungsinstituts der Verteidigungsindustrien. Alias: Mohammad Islami; Mohamed Islami; Mohammed Islami. Weitere Informationen: stellvertretender Verteidigungsminister von 2012 bis 2013. Datum der Benennung durch die VN: 3.3.2008. |
| 14. | Reza-Gholi Esmaeli. Funktion: Leiter der Abteilung Handel und internationale Angelegenheiten der Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien (OLI). Geburtsdatum: 3.4.1961. Alias: Reza-Gholi Ismaili. Reisepass-Nr.: A0002302, ausgestellt in Iran (Islamische Republik). Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006. |
| 15. | Mohsen Fakhrizadeh-Mahabadi. Funktion: Hochrangiger Wissenschaftler im MODAFL und ehemaliger Leiter des Forschungszentrums für Physik. Reisepass-Nr.: a) A0009228 (nicht bestätigt, wahrscheinlich Iran) b) 4229533 (nicht bestätigt, wahrscheinlich Iran). Weitere Informationen: Die IAEO hat darum ersucht, ihn über die Aktivitäten des Forschungszentrums während seiner Zeit als Leiter zu befragen, was von Iran jedoch abgelehnt wurde. Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007. |
| 16. | Mohammad Hejazi. Titel: Brigadegeneral. Funktion: Kommandeur der Bassidsch-Widerstandstruppe. Geburtsdatum: 1959. Geburtsort: Isfahan, Iran (Islamische Republik). Alias: Mohammed Hijazi. Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007. |
| 17. | Mohsen Hojati. Funktion: Leiter der Fajr-Industriegruppe, die aufgrund ihrer Rolle in dem Programm für ballistische Flugkörper in Resolution 1737 (2006) aufgeführt wurde. Geburtsdatum: 28.9.1955. Reisepass-Nr.: G4506013, ausgestellt in Iran (Islamische Republik). Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007. |
| 18. | Seyyed Hussein Hosseini. Weitere Informationen: an dem Projekt für den Schwerwasserforschungsreaktor in Arak beteiligter Beamter der AEOI. Datum der Benennung durch die EU: 24.4.2007 (VN: 3.3.2008). |
| 19. | M. Javad Karimi Sabet. Weitere Informationen: Vorsitzender der in der Resolution 1747 (2007) benannten Novin Energy Company. Datum der Benennung durch die EU: 24.4.2007 (VN: 3.3.2008). |
| 20. | Mehrdada Akhlaghi Ketabachi. Funktion: Leiter der Shahid-Bagheri-Industriegruppe (SBIG), die aufgrund ihrer Rolle in dem Programm für ballistische Flugkörper in Resolution 1737 (2006) aufgeführt wurde. Geburtsdatum: 10.9.1958. Reisepass-Nr.: A0030940, ausgestellt in Iran (Islamische Republik). Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007. |
| 21. | Ali Hajinia Leilabadi. Funktion: Generaldirektor der Mesbah Energy Company. Weitere Informationen: Person, die am Nuklearprogramm Irans beteiligt ist. Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006. |
| 22. | Naser Maleki. Funktion: Leiter der Shahid-Hemmat-Industriegruppe (SHIG), die aufgrund ihrer Rolle in Irans Programm für ballistische Flugkörper in Resolution 1737 (2006) aufgeführt wurde. Geburtsdatum: 1960. Reisepass-Nr.: A0003039, ausgestellt in Iran (Islamische Republik). Nationale Kennziffer: Iran (Islamische Republik) 0035-11785, ausgestellt in Iran (Islamische Republik). Weitere Informationen: Naser Maleki ist darüber hinaus Beamter im MODAFL, der die Arbeiten an dem Programm für den ballistischen Flugkörper Shahab-3 beaufsichtigt. Shahab-3 ist der in Nutzung befindliche ballistische Langstreckenflugkörper Irans. Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007. |
| 23. | Hamid-Reza Mohajerani. Weitere Informationen: an der Produktionsleitung in der Anlage für Uranumwandlung in Isfahan beteiligt. Datum der Benennung durch die EU: 24.4.2007 (VN: 3.3.2008). |
| 24. | Jafar Mohammadi. Funktion: Technischer Berater der Atomenergie-Organisation Irans (AEOI) (Produktionsleiter für in Zentrifugen verwendete Ventile). Weitere Informationen: Person, die am Nuklearprogramm Irans beteiligt ist. Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006. |
| 25. | Ehsan Monajemi. Funktion: Bauleiter (Natanz). Weitere Informationen: Person, die am Nuklearprogramm Irans beteiligt ist. Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006. |
| 26. | Mohammad Reza Naqdi. Titel: Brigadegeneral. Geburtsdatum: a) 11.2.1949 b) 11.2.1952 c) 11.2.1953 d) 11.2.1961. Geburtsort: a) Najaf, Irak b) Teheran, Iran (Islamische Republik). Weitere Informationen: ehemaliger Stellvertretender Leiter des Generalstabs der Streitkräfte, zuständig für Logistik und Industrieforschung. Leiter der staatlichen Zentralstelle zur Bekämpfung des Schmuggels und an den Anstrengungen zur Umgehung der mit den Resolutionen 1737 (2006) und 1747 (2007) verhängten Sanktionen beteiligt. Datum der Benennung durch die VN: 3.3.2008. |
| 27. | Houshang Nobari. Weitere Informationen: Leitungsfunktion in der Anreicherungsanlage in Natanz. Datum der Benennung durch die EU: 24.4.2007 (VN: 3.3.2008). |
| 28. | Mohammad Mehdi Nejad Nouri. Titel: Generalleutnant. Funktion: Rektor der Malek-Ashtar-Universität für Verteidigungstechnologie. Weitere Informationen: Der Fachbereich Chemie der Ashtar-Universität für Verteidigungstechnologie, der dem Ministerium für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte angeschlossen ist, hat Beryllium-Experimente durchgeführt. Stellvertretender Minister für Wissenschaft, Forschung und Technologie. Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006. |
| 29. | Mohammad Qannadi. Funktion: Vizepräsident für Forschung und Entwicklung der Atomenergie-Organisation Irans (AEOI). Weitere Informationen: Person, die am Nuklearprogramm Irans beteiligt ist. Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006. |
| 30. | Amir Rahimi. Funktion: Leiter des Isfahan-Forschungs- und Produktionszentrums für Kernbrennstoff. Weitere Informationen: Das Isfahan-Forschungs- und Produktionszentrums für Kernbrennstoff ist Teil des zur Atomenergie-Organisation Irans (AEOI) gehörenden Unternehmens für die Erzeugung und Beschaffung von Kernbrennstoff, das an mit der Anreicherung zusammenhängenden Tätigkeiten beteiligt ist. Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007. |
| 31. | Javad Rahiqi: Funktion: Leiter des Isfahan-Zentrums für Kerntechnik der Atomenergie-Organisation Irans (weitere Informationen: Geburtsdatum: 24.4.1954. Geburtsort: Marshad). Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010 (EU: 24.4.2007). |
| 32. | Abbas Rashidi. Weitere Informationen: an den Anreicherungstätigkeiten in Natanz beteiligt. Datum der Benennung durch die EU: 24.4.2007 (VN: 3.3.2008). |
| 33. | Morteza Rezaie. Titel: Brigadegeneral. Funktion: stellvertretender Kommandeur des Korps der Iranischen Revolutionsgarden. Geburtsdatum: 1956. Alias: Mortaza Rezaie; Mortaza Rezai; Morteza Rezai. Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007. |
| 34. | Morteza Safari. Titel: Konteradmiral. Funktion: Kommandeur der Marine des Korps der Islamischen Revolutionsgarden. Alias: Mortaza Safari; Morteza Saferi; Murtaza Saferi; Murtaza Safari. Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007. |
| 35. | Yahya Rahim Safavi. Titel: Generalmajor. Funktion: Kommandeur des Korps der Iranischen Revolutionsgarden (Pasdaran). Geburtsdatum: 1952. Geburtsort: Isfahan, Iran (Islamische Republik). Alias: Yahya Raheem Safavi. Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006. |
| 36. | Seyed Jaber Safdari. Weitere Informationen: Leiter der Anreicherungsanlage in Natanz. Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007. |
| 37. | Hosein Salimi. Titel: General. Funktion: Kommandeur der Luftstreitkräfte des Korps der Iranischen Revolutionsgarden (Pasdaran). Weitere Informationen: Person, die am Programm Irans für ballistische Flugkörper beteiligt ist. Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006 |
| 38. | Qasem Soleimani. Titel: Brigadegeneral. Funktion: Kommandeur der Quds-Truppe. Geburtsdatum: 11.3.1957. Geburtsort: Qom (Ghom), Iran (Islamische Republik). Alias: Qasim Soleimani; Qasem Sulaimani; Qasim Sulaimani; Qasim Sulaymani; Qasem Sulaymani; Kasim Soleimani; Kasim Sulaimani; Kasim Sulaymani; Haj Qasem; Haji Qassem; Sarder Soleimani. Reisepass-Nr.: 008827, ausgestellt in Iran. Weitere Informationen: Zum Generalmajor befördert, behält seine Position als Kommandeur der Quds-Truppe. Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007. |
| 39. | Ghasem Soleymani. Weitere Informationen: Direktor des Uranabbaubetriebs im Uranbergwerk Saghand. Datum der Benennung durch die VN: 3.3.2008. |
| 40. | Mohammad Reza Zahedi. Titel: Brigadegeneral. Funktion: Kommandeur der Landstreitkräfte des Korps der Iranischen Revolutionsgarden. Geburtsdatum: 1944. Geburtsort: Isfahan, Iran (Islamische Republik). Alias: Mohammad Reza Zahidi; Mohammad Raza Zahedi. Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007. |
| 41. | Mohammad Baqer Zolqadr. Funktion: General, Offizier des Korps der Iranischen Revolutionsgarden, für Sicherheitsangelegenheiten zuständiger Stellvertretender Innenminister. Alias: Mohammad Bakr Zolqadr; Mohammad Bakr Zolkadr; Mohammad Baqer Zolqadir; Mohammad Baqer Zolqader. Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007. |
| 42. | Azim Aghajani. Funktion: Mitglied der Quds-Truppe im Korps der Islamischen Revolutionsgarden; ist dem Kommandeur der Quds-Truppe, Generalmajor Qasem Soleimani, unterstellt, der durch den VN-Sicherheitsrat in der Resolution 1747 (2007) benannt wurde. Alias: Azim Adhajani; Azim Agha-Jani. Staatsangehörigkeit: iranisch (Islamische Republik). Reisepass-Nr.: a) 6620505, ausgestellt in Iran (Islamische Republik) b) 9003213, ausgestellt in Iran (Islamische Republik). Weitere Informationen: hat einen Verstoß gegen Ziffer 5 der Resolution 1747 (2007) erleichtert, die die Ausfuhr von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial aus Iran untersagt. Datum der Benennung durch die VN: 18.4.2012 |
| 43. | Ali Akbar Tabatabaei. Funktion: Mitglied der Quds-Truppe im Korps der Islamischen Revolutionsgarden; ist dem Kommandeur der Quds-Truppe, Generalmajor Qasem Soleimani, unterstellt, der durch den VN-Sicherheitsrat in der Resolution 1747 (2007) benannt wurde. Geburtsdatum: 1967. Alias: a) Sayed Akbar Tahmaesebi; Syed Akber Tahmaesebi b) Ali Akber Tabatabaei; Ali Akber Tahmaesebi; Ali Akbar Tahmaesebi. Staatsangehörigkeit: iranisch (Islamische Republik). Reisepass-Nr.: a) 9003213 ausgestellt in Iran/unbekannt b) 6620505 ausgestellt in Iran/unbekannt. Weitere Informationen: hat einen Verstoß gegen Ziffer 5 der Resolution 1747 (2007) erleichtert, die die Ausfuhr von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial aus Iran untersagt. Datum der Benennung durch die VN: 18.4.2012. |
| 1. | Abzar Boresh Kaveh Co. (alias BK Co.). Weitere Informationen: an der Herstellung von Zentrifugenkomponenten beteiligt. Datum der Benennung durch die VN: 3.3.2008. |
| 2. | Amin Industrial Complex. Amin Industrial Complex suchte Temperaturregler, die in der Kernforschung und in Betriebs-/Produktionsanlagen verwendet werden könnten. Amin Industrial Complex steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen der Organisation der Verteidigungsindustrien (DIO), die in der Resolution 1737 (2006) benannt wurde.
Adresse: P.O. Box 91735-549, Mashad, Iran; Amin Industrial Estate, Khalage Rd., Seyedi District, Mashad, Iran; Kaveh Complex, Khalaj Rd., Seyedi St., Mashad, Iran Alias: Amin Industrial Compound and Amin Industrial Company. Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010. |
| 3. | Ammunition and Metallurgy Industries Group (AMIG) Alias Ammunition Industries Group. Weitere Informationen: a) AMIG kontrolliert die Einrichtung 7th of Tir, die aufgrund ihrer Rolle im Zentrifugenprogramm Irans in der Resolution 1737 (2006) aufgeführt wurde. AMIG steht wiederum im Eigentum und unter der Kontrolle der Organisation der Verteidigungsindustrien (DIO), die in Resolution 1737 (2006) aufgeführt wurde. Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007. |
| 4. | Armament Industries Group. Armament Industries Group (AIG) produziert und wartet eine Reihe von Kleinwaffen und leichten Waffen, einschließlich groß und mittelkalibriger Rohrwaffen und dazugehöriger Technologie. AIG führt einen Großteil seiner Beschaffungstätigkeit über den Hadid Industries Complex durch.
Adresse: Sepah Islam Road, Karaj Special Road Km 10, Iran; Pasdaran Ave., P.O. Box 19585/777, Tehran, Iran. |
| 5. | Atomic Energy Organisation of Iran (AEOI). Weitere Informationen: am Nuklearprogramm Irans beteiligt. Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006. |
| 6. | Bank Sepah and Bank Sepah International. Weitere Informationen: Bank Sepah leistet Unterstützungsdienste für die Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien (OLI) und deren untergeordnete Einrichtungen, einschließlich der Shahid-Hemmat-Industriegruppe (SHIG) und Shahid-Bagheri-Industriegruppe (SBIG). Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007. |
| 7. | Barzagani Tejarat Tavanmad Saccal companies. Weitere Informationen: a) Tochtergesellschaft der Saccal System companies, b) dieses Unternehmen hat versucht, relevante Güter für eine in der Resolution 1737 (2006) aufgeführte Einrichtung zu erwerben. Datum der Benennung durch die VN: 3.3.2008. |
| 8. | Cruise Missile Industry Group. Alias: Naval Defense Missile Industry Group. Weitere Informationen: Produktion und Entwicklung von Marschflugkörpern. Verantwortlich für Marineflugkörper einschließlich Marschflugkörpern. Datum der Benennung durch die VN: 3.3.2008. |
| 9. | Defence Industries Organisation (DIO) (Organisation der Verteidigungsindustrien (DIO)). Weitere Informationen: Übergeordnete Einrichtung unter Aufsicht des Ministeriums für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte; einige der ihr unterstehenden Einrichtungen waren und sind als Hersteller von Bauteilen an dem Zentrifugenprogramm sowie an dem Flugkörperprogramm beteiligt. Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006. |
| 10. | Defense Technology and Science Research center. Das Forschungszentrum für Verteidigungstechnologie und -wissenschaft (Defense Technology and Science Research center - DTSRC) steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen des iranischen Ministeriums für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte (MODAFL), das die Forschung und Entwicklung, die Produktion, die Wartung, die Ausfuhren und das Beschaffungswesen Irans im Verteidigungssektor beaufsichtigt.
Adresse: Pasdaran Ave, PO Box 19585/777, Tehran, Iran. |
| 11. | Doostan International Company. Doostan International Company (DICO) liefert Elemente für das Programm Irans für ballistische Flugkörper. Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010. |
| 12. | Electro Sanam Company (alias (a) E. S. Co., (b) E. X. Co.). Weitere Informationen: am Programm für ballistische Flugkörper beteiligte Tarnfirma der Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien (OLI). Datum der Benennung durch die VN: 3.3.2008. |
| 13. | Esfahan Nuclear Fuel Research and Production Centre (NFRPC) and Esfahan Nuclear Technology Centre (ENTC). Weitere Informationen: Sie sind Teile des zur Atomenergie-Organisation Irans gehörenden Unternehmens für die Erzeugung und Beschaffung von Kernbrennstoff. Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007. |
| 14. | Ettehad Technical Group. Weitere Informationen: am Programm für ballistische Flugkörper beteiligte Tarnfirma der Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien. Datum der Benennung durch die VN: 3.3.2008. |
| 15. | Fajr Industrial Group. Weitere Informationen: a) ehemals Instrumentation Factory Plant, b) der Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien (OLI) unterstehende Einrichtung, c) an Irans Programm für ballistische Flugkörper beteiligt. Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006. |
| 16. | Farasakht Industries. Farasakht Industries steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen der Iran Aircraft Manufacturing Company, die ihrerseits im Eigentum oder unter der Kontrolle des MODAFL steht.
Adresse: P.O. Box 83145-311, Kilometer 28, Esfahan-Tehran Freeway, Shahin Shahr, Esfahan, Iran. Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010. |
| 17. | Farayand Technique. Weitere Informationen: a) am Nuklearprogramm (Zentrifugenprogramm) Irans beteiligt, b) in IAEO-Berichten genannt. Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006. |
| 18. | First East Export Bank, P.L.C. First East Export Bank, PLC, steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen der Bank Mellat. In den vergangenen sieben Jahren hat die Bank Mellat Transaktionen im Wert von Hunderten Millionen Dollar für iranische Einrichtungen im Nuklear-, Flugkörper- und Verteidigungsbereich ermöglicht.
Adresse: Unit Level 10 (B1), Main Office Tower, Financial Park Labuan, Jalan Merdeka, 87000 WP Labuan, Malaysia; Firmenregistrierungsnummer LL06889 (Malaysia). Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010. |
| 19. | Industrial Factories of Precision (IFP) Machinery (alias Instrumentation Factories Plant). Weitere Informationen: von der Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien für einige Erwerbsversuche eingesetzt. Datum der Benennung durch die VN: 3.3.2008. |
| 20. | Jabber Ibn Hayan. Weitere Informationen: an Brennstoffkreislaufaktivitäten beteiligtes Labor der Atomenergie-Organisation Irans. Datum der Benennung durch die VN: 3.3.2008 (EU: 24.4.2007). |
| 21. | Joza Industrial Co. Weitere Informationen: am Programm für ballistische Flugkörper beteiligte Tarnfirma der Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien. Datum der Benennung durch die VN: 3.3.2008. |
| 22. | Kala-Electric. Alias Kalaye Electric. Weitere Informationen: Beschaffer für die Versuchsanlage für Brennstoffanreicherung in Natanz. Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006. |
| 23. | Karaj Nuclear Research Centre. Weitere Informationen: Teil des Forschungszweigs der Atomenergie-Organisation Irans. Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007. |
| 24. | Kaveh Cutting Tools Company. Kaveh Cutting Tools Company steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen der Organisation der Verteidigungsindustrien (DIO).
Adresse: 3rd Km of Khalaj Road, Seyyedi Street, Mashad 91638, Iran; Km 4 of Khalaj Road, End of Seyedi Street, Mashad, Iran; P.O. Box 91735-549, Mashad, Iran; Khalaj Rd., End of Seyyedi Alley, Mashad, Iran; Moqan St., Pasdaran St., Pasdaran Cross Rd., Tehran, Iran. Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010. |
| 25. | Kavoshyar Company. Weitere Informationen: Tochterfirma der Atomenergie-Organisation Irans. Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007. |
| 26. | Khorasan Metallurgy Industries. Weitere Informationen: a) Tochtergesellschaft der Ammunition Industries Group (AMIG), die von der Organisation der Verteidigungsindustrien (DIO) abhängig ist, b) an der Herstellung von Zentrifugenkomponenten beteiligt. Datum der Benennung durch die VN: 3.3.2008. |
| 27. | M. Babaie Industries: M. Babaie Industries untersteht der Shahid Ahmad Kazemi Industries Group (Formal Air Defense Missile Industries Group) der Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien Irans. Die Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien kontrolliert die Flugkörperunternehmen Shahid Hemmat Industrial Group (SHIG) und Shahid Bakeri Industrial Group (SBIG), die beide in der Resolution 1737 (2006) benannt wurden.
Adresse: P.O. Box 16535-76, Tehran, 16548, Iran. Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010. |
| 28. | Malek Ashtar University. Sie untersteht dem Forschungszentrum für Verteidigungstechnologie und -wissenschaft im MODAFL. Dazu gehören Forschungsgruppen, die früher dem Forschungszentrum für Physik unterstanden. Den Inspektoren der Internationalen Atomenergie-Organisation wurde es nicht gestattet, Gespräche mit den Mitarbeitern zu führen oder Dokumente unter der Kontrolle dieser Organisation einzusehen, um die noch offene Frage der möglichen militärischen Dimension des Nuklearprogramms Irans zu lösen.
Adresse: Corner of Imam Ali Highway and Babaei Highway, Tehran, Iran. |
| 29. | Mesbah Energy Company. Weitere Informationen: a) Beschaffer für den Forschungsreaktor A40 in Arak, b) am Nuklearprogramm Irans beteiligt. Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006. |
| 30. | Ministry of Defense Logistics Export. Ministry of Defense Logistics Export (MODLEX) verkauft in Iran hergestellte Rüstungsgüter an Kunden in aller Welt, unter Verstoß gegen Resolution 1747 (2007), die Iran den Verkauf von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial verbietet.
Adresse: PO Box 16315-189, Tehran, Iran; located on the west side of Dabestan Street, Abbas Abad District, Tehran, Iran. |
| 31. | Mizan Machinery Manufacturing. Mizan Machinery Manufacturing (3M) steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen der SHIG.
Adresse: P.O. Box 16595-365, Tehran, Iran Alias: 3MG |
| 32. | Modern Industries Technique Company. Modern Industries Technique Company (MITEC) ist für die Planung und den Bau des Schwerwasserreaktors IR-40 in Arak zuständig. MITEC war führend an den Beschaffungen für den Bau des Schwerwasserreaktors IR-40 beteiligt.
Adresse: Arak, Iran Alias: Rahkar Company, Rahkar Industries, Rahkar Sanaye Company, Rahkar Sanaye Novin Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010. |
| 33. | Nuclear Research center for Agriculture and Medicine (Kernforschungszentrum für Landwirtschaft und Medizin). Das Kernforschungszentrum für Landwirtschaft und Medizin ist eine große Forschungskomponente der Atomenergie-Organisation Irans, die in der Resolution 1737 (2006) benannt wurde. Es ist das Zentrum der Atomenergie-Organisation Irans für die Entwicklung von Kernbrennstoff und ist an mit der Anreicherung zusammenhängenden Tätigkeiten beteiligt.
Adresse: P.O. Box 31585-4395, Karaj, Iran Alias: center for Agricultural Research and Nuclear Medicine; Karaji Agricultural and Medical Research center Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010. |
| 34. | Niru Battery Manufacturing Company. Weitere Informationen: a) Tochtergesellschaft der Organisation der Verteidigungsindustrien (DIO), b) ihre Rolle besteht in der Fertigung von Aggregaten für das iranische Militär, darunter für Flugkörpersysteme. Datum der Benennung durch die VN: 3.3.2008. |
| 35. | Novin Energy Company (alias Pars Novin). Weitere Informationen: operiert im Rahmen der Atomenergie-Organisation Irans. Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007. |
| 36. | Parchin Chemical Industries. Weitere Informationen: ein Zweig der Organisation der Verteidigungsindustrien (DIO), der Munition und Sprengstoffe sowie Festtreibstoffe für Raketen und Flugkörper herstellt. Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007. |
| 37. | Pars Aviation Services Company. Weitere Informationen: wartet unterschiedliche Luftfahrzeuge, darunter MI-171, die von der Luftwaffe des Korps der Iranischen Revolutionsgarden eingesetzt werden. Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007. |
| 38. | Pars Trash Company. Weitere Informationen: a) am Nuklearprogramm (Zentrifugenprogramm) Irans beteiligt, b) in IAEO-Berichten genannt. Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006. |
| 39. | Pejman Industrial Services Corporation. Pejman Industrial Services Corporation steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen der SBIG.
Adresse: P.O. Box 16785-195, Tehran, Iran. Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010. |
| 40. | Pishgam (Pioneer) Energy Industries. Weitere Informationen: war am Bau der Uranumwandlungsanlage Isfahan beteiligt. Datum der Benennung durch die VN: 3.3.2008. |
| 41. | Qods Aeronautics Industries. Weitere Informationen: Erzeugt unbemannte Luftfahrzeuge, Fallschirme, Gleitschirme, Paramotoren usw. Das Korps der Iranischen Revolutionsgarden rühmt sich, diese Produkte im Rahmen seiner Doktrin der asymmetrischen Kriegführung zu verwenden. Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007. |
| 42. | Sabalan Company. Sabalan ist ein Deckname für die SHIG.
Adresse: Damavand Tehran Highway, Tehran, Iran. Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010. |
| 43. | Sanam Industrial Group. Weitere Informationen: untersteht der Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien (OLI) und hat in deren Namen Ausrüstungen für das Flugkörperprogramm gekauft. Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007. |
| 44. | Safety Equipment Procurement (SEP). Weitere Informationen: am Programm für ballistische Flugkörper beteiligte Tarnfirma der Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien (OLI). Datum der Benennung durch die VN: 3.3.2008. |
| 45. | 7th of Tir. Weitere Informationen. Der Organisation der Verteidigungsindustrien (DIO) unterstehende Einrichtung, die weithin als unmittelbar am Nuklearprogramm Irans beteiligt angesehen wird. Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006. |
| 46. | Sahand Aluminum Parts Industrial Company (SAPICO). SAPICO ist ein Deckname für die SHIG.
Adresse: Damavand Tehran Highway, Tehran, Iran. Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010. |
| 47. | Shahid Bagheri Industrial Group (SBIG). Weitere Informationen: der Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien (OLI) unterstehende Einrichtung. Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006. |
| 48. | Shahid Hemmat Industrial Group (SHIG). Weitere Informationen: der Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien (OLI) unterstehende Einrichtung. Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006. |
| 49. | Shahid Karrazi Industries. Shahid Karrazi Industries steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen der SBIG.
Adresse: Tehran, Iran. Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010. |
| 50. | Shahid Satarri Industries. Shahid Sattari Industries steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen der SBIG.
Adresse: Southeast Tehran, Iran Alias: Shahid Sattari Group Equipment Industries. Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010. |
| 51. | Shahid Sayyade Shirazi Industries. Shahid Sayyade Shirazi Industries (SSSI) steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen der Organisation der Verteidigungsindustrien (DIO).
Adresse: Next To Nirou Battery Mfg. Co, Shahid Babaii Expressway, Nobonyad Square, Tehran, Iran; Pasdaran St., P.O. Box 16765, Tehran 1835, Iran; Babaei Highway - Next to Niru M.F.G, Tehran, Iran. Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010. |
| 52. | Sho'a' Aviation. Weitere Informationen: produziert Ultraleichtflugzeuge, welche das Korps der Iranischen Revolutionsgarden behauptet, im Rahmen seiner Doktrin der asymmetrischen Kriegsführung zu verwenden. Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007. |
| 53. | Special Industries Group. Special Industries Group (SIG) untersteht der Organisation der Verteidigungsindustrien (DIO).
Adresse: Pasdaran Avenue, PO Box 19585/777, Tehran, Iran. |
| 54. | TAMAS Company. Weitere Informationen: a) an mit der Anreicherung zusammenhängenden Tätigkeiten beteiligt, b) TAMAS ist ein Dachunternehmen mit vier Tochterfirmen, von denen eine Firma Urangewinnung für Urankonzentration betreibt und eine weitere für Uranaufbereitung, -anreicherung und -abfälle zuständig ist. Datum der Benennung durch die EU: 24.4.2007 (VN: 3.3.2008). |
| 55. | Tiz Pars. Tiz Pars ist ein Deckname für die SHIG. Zwischen April und Juli 2007 versuchte Tiz Pars, für die SHIG eine Fünf-Achs-Laserschweiß und -schneidmaschine zu beschaffen, womit ein wesentlicher Beitrag zum Flugkörperprogramm Irans geleistet werden könnte.
Adresse: Damavand Tehran Highway, Tehran, Iran. Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010. |
| 56. | Ya Mahdi Industries Group. Weitere Informationen: untersteht der Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien (OLI) und ist an internationalen Käufen von Ausrüstungen für Flugkörper beteiligt. Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007. |
| 57. | Yazd Metallurgy Industries. Yazd Metallurgy Industries (YMI) untersteht der Organisation der Verteidigungsindustrien (DIO).
Adresse: Pasdaran Avenue, Next To Telecommunication Industry, Tehran 16588, Iran; Postal Box 89195/878, Yazd, Iran; P.O. Box 89195-678, Yazd, Iran; Km 5 of Taft Road, Yazd, Iran. Alias: Yazd Ammunition Manufacturing and Metallurgy Industries, Directorate of Yazd Ammunition and Metallurgy Industries Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010. |
| 58. | Behineh Trading Co.
Weitere Informationen: Iranisches Unternehmen, das eine Schlüsselrolle bei der illegalen Weitergabe von Rüstungsgütern durch Iran nach Westafrika spielte und als Verlader der Rüstungsgüter im Auftrag der Quds-Truppe im Korps der Islamischen Revolutionsgarden handelte, deren Kommandeur Generalmajor Qasem Soleimani ist, der durch den VN-Sicherheitsrat in der Resolution 1747 (2007) benannt wurde. Zusätzliche Angaben: Adresse: Tavakoli Building, Opposite of 15th Alley, Emam-Jomeh Street, Tehran, Iran. Tel.: +98.919 538 2305. Website: http://www.behinehco.ir Datum der Benennung durch die VN: 18.4.2012 |
| 59. | Yas Air: Yas Air ist der neue Name für Pars Air, eine Gesellschaft, die im Eigentum der Pars Aviation Services Company stand, die ihrerseits vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der Resolution 1747 (2007) benannt wurde. Yas Air hat die Pars Aviation Services Company, eine von den Vereinten Nationen benannte Einrichtung, dabei unterstützt, gegen Ziffer 5 der Resolution 1747 (2007) zu verstoßen.
Adresse: Mehrabad International Airport, Next to Terminal No. 6, Tehran, Iran. Datum der Benennung durch die VN: 10.12.2012. |
| 60. | SAD Import Export Company. SAD Import Export Company hat die Parchin Chemical Industries und die 7th of Tir Industries, eine von den Vereinten Nationen benannte Einrichtung, dabei unterstützt, gegen Ziffer 5 der Resolution 1747 (2007) zu verstoßen.
Adresse: Haftom Tir Square, South Mofte Avenue, Tour Line No 3/1, Tehran, Iran. (2) P.O. Box 1584864813. Datum der Benennung durch die VN: 10.12.2012. |
B. Einrichtungen, die im Eigentum oder unter der Kontrolle des Korps der Iranischen Revolutionsgarde stehen oder in seinem Namen handeln 23 25
| 1. | Fater (oder Faater) Institute: Tochtergesellschaft von Khatam al-Anbiya (KAA). Fater hat mit ausländischen Lieferanten, wahrscheinlich im Namen anderer KAA-Unternehmen, an Projekten des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) in Iran gearbeitet. Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010. |
| 2. | Gharagahe Sazandegi Ghaem: Gharagahe Sazandegi Ghaem steht im Eigentum oder unter der Kontrolle des KAa Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010. |
| 3. | Ghorb Karbala: Ghorb Karbala steht im Eigentum oder unter der Kontrolle des KAA. Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010. |
| 4. | Ghorb Nooh: Ghorb Nooh steht im Eigentum oder unter der Kontrolle des KAA. Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010. |
| 5. | Hara Company: Hara Company steht im Eigentum oder unter der Kontrolle von Ghorb Nooh. Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010. |
| 6. | Imensazan Consultant Engineers Institute: Imensazan Consultant Engineers Institute steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen des KAA. Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010. |
| 7. | Khatam al-Anbiya Construction headquarters: Khatam al-Anbiya Construction headquarters (KAA) ist ein Unternehmen im Eigentum des Korps der Iranischen Revolutionsgarde, das an großen zivilen und militärischen Bauprojekten und anderen technischen Aktivitäten beteiligt ist. Das Unternehmen wirkt in erheblichem Umfang an Projekten der Organisation für passive Verteidigung mit. Tochtergesellschaften von KAa waren insbesondere am Bau der Urananreicherungsanlage in Qom (Ghom)/Fordow (Fordo) stark beteiligt. Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010. |
| 8. | Makin: Makin steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen des KAa und ist eine Tochtergesellschaft des KAA. Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010. |
| 9. | Omran Sahel: Omran Sahel steht im Eigentum oder unter der Kontrolle von Ghorb Nooh. Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010. |
| 10. | Oriental Oil Kish: Oriental Oil Kish steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen des KAA. Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010. |
| 11. | Rah Sahel: Rah Sahel steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen des KAA. Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010. |
| 12. | Rahab Engineering Institute: Rahab steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen des KAa und ist eine Tochtergesellschaft des KAA. Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010. |
| 13. | Sahel Consultant Engineers: Sahel Consultant Engineers steht im Eigentum oder unter der Kontrolle von Ghorb Nooh. Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010. |
| 14. | Sepanir: Sepanir steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen des KAA. Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010. |
| 15. | Sepasad Engineering Company: Sepasad Engineering Company steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen des KAA. Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010. |
C. Einrichtungen, die im Eigentum oder unter der Kontrolle der Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL) stehen oder in ihrem Namen handeln 23 25
| 1. | Irano Hind Shipping Company: Adresse: 18 Mehrshad Street, Sadaghat Street, Opposite of Park Mellat, Vali-e-Asr Ave., Tehran, Iran; 265, Next to Mehrshad, Sedaghat St., Opposite of Mellat Park, Vali Asr Ave., Tehran 1A001, Iran Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010. |
| 2. | IRISL Benelux NV: Adresse: Noorderlaan 139, B-2030, Antwerp, Belgium; V.A.T. Number BE480224531 (Belgium) Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010. |
| 3. | South Shipping Line Iran (SSL): Adresse: Apt. No. 7, 3rd Floor, No. 2, 4th Alley, Gandi Ave., Tehran, Iran; Qaem Magham Farahani St., Tehran, Iran Datum der Benennung durch die VN: 9.6.2010. |
| Liste der Personen und Organisationen gemäß Artikel 23 Absatz 2 | Anhang IX 14 14a 15 15a 15b 15c 15d 16 18 19 20 21 22 23 23a 23b 24 25 25a 25b |
I. Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern beteiligt sind, sowie Personen und Einrichtungen, die die iranische Regierung unterstützen
A. Personen