VO (EU) 748/2012
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Artikel 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 2 Zulassung von Produkten, Bau- und Ausrüstungsteilen

Artikel 3 Fortdauer von Musterzulassungen und zugehörigen Lufttüchtigkeitszeugnissen

Artikel 4 Fortdauer von ergänzenden Musterzulassungen

Artikel 5 - gestrichen -

Artikel 6 Fortdauer von Zeugnissen für Bau- und Ausrüstungsteile

Artikel 7 Fluggenehmigung

Artikel 7a Betriebliche Eignungsdaten

Artikel 8 Entwicklungsbetriebe

Artikel 9 Herstellungsbetriebe

Artikel 10 Maßnahmen der Agentur

Artikel 11 Aufhebung

Artikel 12 Inkrafttreten

Anhang I

Teil 21
Zertifizierung von Luftfahrzeugen und zugehörigen Produkten, Bau- und Ausrüstungsteilen und von Entwicklungs- und Herstellungsbetrieben

21.1. Allgemeines

Hauptabschnitt A
Technische Anforderungen

Abschnitt A - Allgemeine Bestimmungen

21.A.1 Umfang

21.A.2 Erfüllung durch andere Personen als den Antragsteller oder Inhaber eines Zertifikats

21.A.3A Ausfälle, Funktionsstörungen und Defekte

21.A.3B Lufttüchtigkeitsanweisungen

21.A.4 Koordination zwischen Entwicklung und Herstellung

Abschnitt B - Musterzulassungen und eingeschränkte Musterzulassungen

21.A.11 Umfang

21.A.13 Berechtigung

21.A.14 Nachweis der Befähigung

21.A.15 Beantragung

21.A.16A - gestrichen -

21.A.16B - gestrichen -

21.A.17A - gestrichen -

21.A.17B - gestrichen -

21.A.18 - gestrichen -

21.A.19 Änderungen, die eine neue Musterzulassung erfordern

21.A.20 Nachweis der Einhaltung der Grundlage der Musterzulassung, der Zertifizierungsgrundlage für betriebliche Eignungsdaten und der Umweltschutzanforderungen

21.A.21 Anforderungen an die Ausstellung einer Musterzulassung oder einer eingeschränkten Musterzulassung

21.A.23 - gestrichen -

21.A.31 Musterbauarten

21.A.33 Inspektionen und Tests

21.A.35 Testflüge

21.A.41 Musterzulassungen

21.A.44 Pflichten der Inhaber

21.A.47 Übertragbarkeit

21.A.51 Laufzeit und Fortdauer

21.A.55 Aufzeichnungspflichten

21.A.57 Handbücher

21.A.61 Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit

21.A.62 Bereitstellung betrieblicher Eignungsdaten

(Abschnitt C - Nicht Anzuwenden)

Abschnitt D - Änderungen an Musterzulassungen und Eingeschränkten Musterzulassungen

21.A.90A Umfang

21A.90B Standardänderungen

21.A.91 Klassifizierung von Änderungen gegenüber einer Musterzulassung

21.A.92 Berechtigung

21.A.93 Beantragung

21.A.95 Anforderungen an die Genehmigung einer geringfügigen Änderung

21.A.97 Anforderungen an die Genehmigung einer erheblichen Änderung

21.A.101 Grundlage der Musterzulassung, Zertifizierungsgrundlage für betriebliche Eignungsdaten und Umweltschutzanforderungen im Falle einer erheblichen Änderung gegenüber einer Musterzulassung

21.A.103 - gestrichen -

21.A.105 Aufzeichnungspflichten

21.A.107 Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit

21.A.108 Bereitstellung betrieblicher Eignungsdaten

21.A.109 Pflichten und EPA-Kennzeichnung

Abschnitt E - Ergänzungen zur Musterzulassung

21.A.111 Umfang

21.A.112A Berechtigung

21.A.112B Nachweis der Befähigung

21.A.113 Anträge auf ergänzende Musterzulassungen

21.A.114 - gestrichen -

21.A.115 Anforderungen an die Genehmigung von erheblichen Änderungen in Form einer ergänzenden Musterzulassung

21.A.116 Übertragbarkeit

21.A.117 Änderungen an durch eine ergänzende Musterzulassung abgedeckten Produktteilen

21.A.118A Pflichten und EPA-Kennzeichnung

21.A.118B Laufzeit und Fortdauer

21.A.119 Handbücher

21.A.120A Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit

21.A.120B Bereitstellung betrieblicher Eignungsdaten

Abschnitt F - Herstellung ohne Genehmigung als Herstellungsbetrieb

21.A.121 Umfang

21.A.122 Berechtigung

21.A.124 Beantragung

21.A.125A Ausstellung von Einzelzulassungen

21.A.125B Meldung von Verstößen

21.A.125C Laufzeit und Fortdauer

21.A.126 Produktionsinspektionssystem

21.A.127 Prüfungen: Luftfahrzeuge

21.A.128 Prüfungen: Motoren und Propeller

21.A.129 Pflichten der Hersteller

21.A.130 Konformitätserklärung

Abschnitt G - Genehmigung als Herstellungsbetrieb

21.A.131 Umfang

21.A.133 Berechtigung

21.A.134 Beantragung

21.A.135 Ausstellung von Genehmigungen als Herstellungsbetrieb

21.A.139 Qualitätssysteme

21.A.143 Selbstdarstellung

21.A.145 Genehmigungsvoraussetzungen

21.A.147 Änderungen in zugelassenen Herstellungsbetrieben

21.A.148 Standortänderungen

21.A.149 Übertragbarkeit

21.A.151 Genehmigungsbedingungen

21.A.153 Änderungen von Genehmigungsbedingungen

21.A.157 Untersuchungen

21.A.158 Meldung von Verstößen

21.A.159 Laufzeit und Fortdauer

21.A.163 Vorrechte

21.A.165 Pflichten der Inhaber

Abschnitt H - Lufttüchtigkeitszeugnisse und eingeschränkte Lufttüchtigkeitszeugnisse

21.A.171 Umfang

21.A.172 Berechtigung

21.A.173 Klassifizierung

21.A.174 Beantragung

21.A.175 Sprache

21.A.177 Ergänzungen oder Änderungen

21.A.179 Übertragbarkeit und Erneuerung in Mitgliedstaaten

21.A.180 Inspektionen

21.A.181 Laufzeit und Fortdauer

21.A.182 Kennzeichnung von Luftfahrzeugen

Abschnitt I - Lärmschutzzeugnisse

21.A.201 Umfang

21.A.203 Berechtigung

21.A.204 Beantragung

21.A.207 Ergänzungen oder Änderungen

21.A.209 Übertragbarkeit und Erneuerung in Mitgliedstaaten Bei einem Besitzwechsel eines Luftfahrzeugs:

21.A.210 Inspektionen

21.A.211 Laufzeit und Fortdauer

Abschnitt J - Genehmigung als Entwicklungsbetrieb

21.A.231 Umfang

21.A.233 Berechtigung

21.A.234 Beantragung

21.A.235 Ausstellung von Genehmigungen als Entwicklungsbetrieb

21.A.239 Konstruktionssicherungssysteme

21.A.243 Daten

21.A.245 Genehmigungsvoraussetzungen

21.A.247 Änderungen in Konstruktionssicherungssystemen

21.A.249 Übertragbarkeit

21.A.251 Genehmigungsbedingungen

21.A.253 Änderungen von Genehmigungsbedingungen

21.A.257 Untersuchungen

21.A.258 Meldung von Verstößen

21.A.259 Laufzeit und Fortdauer

21.A.263 Vorrechte

21.A.265 Pflichten der Inhaber

Abschnitt K - Bau- und Ausrüstungsteile

21.A.301 Umfang

21.A.303 Einhaltung der einschlägigen Spezifikationen

21.A.305 Zulassung von Bau- und Ausrüstungsteilen

21.A.307 Freigabe von Bau- und Ausrüstungsteilen zur Installation

Abschnitt L - Nicht Anzuwenden

Abschnitt M - Reparaturen 21

21A.431A Umfang

21A.431B Standardreparaturen

21.A.432A Berechtigung

21.A.432B Nachweis der Befähigung

21.A.432C Beantragung einer Genehmigung für ein Reparaturverfahren

21.A.433 Anforderungen an die Genehmigung eines Reparaturverfahrens

21.A.435 Klassifizierung und Genehmigung von Reparaturverfahren

21.A.437 - gestrichen -

21.A.439 Herstellung von Reparaturteilen

21.A.441 Ausführung von Reparaturen

21.A.443 Beschränkungen

21.A.445 Nicht reparierte Schäden

21.A.447 Aufzeichnungspflichten

21.A.449 Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit

21.A.451 Pflichten und EPA-Kennzeichnung

Abschnitt N - Nicht Anzuwenden

Abschnitt O - Zulassung gemäss europäischer technischer Standardzulassung (ETSO)

21.A.601 Umfang

21.A.602A Berechtigung

21.A.602B Nachweis der Befähigung

21.A.603 Beantragung

21.A.604 ETSO-Zulassungen für Hilfstriebwerke (APU)

21.A.605 Geforderte Daten

21.A.606 Anforderungen an die Ausstellung einer ETSO-Zulassung

21.A.607 Vorrechte durch ETSO-Zulassungen

21.A.608 Erklärung über Bauausführung und Leistungen (DDP)

21.A.609 Pflichten der Inhaber von ETSO-Zulassungen

21.A.610 Genehmigung von Abweichungen

21.A.611 Konstruktionsänderungen

21.A.613 Aufzeichnungspflichten

21.A.615 Inspektionen durch die Agentur

21.A.619 Laufzeit und Fortdauer

21.A.621 Übertragbarkeit

Abschnitt P - Fluggenehmigung

21.A.701 Umfang

21.A.703 Berechtigung

21.A.705 Zuständige Behörde

21.A.707 Antrag auf Fluggenehmigung

21.A.708 Flugbedingungen

21.A.709 Antrag auf Genehmigung der Flugbedingungen

21.A.710 Genehmigung der Flugbedingungen

21.A.711 Ausstellung einer Fluggenehmigung

21.A.713 Änderungen

21.A.715 Sprache

21.A.719 Übertragbarkeit

21.A.721 Inspektionen

21.A.723 Laufzeit und Fortdauer

21.A.725 Erneuerung von Fluggenehmigungen

21.A.727 Verpflichtungen des Inhabers einer Fluggenehmigung

21.A.729 Aufzeichnungspflichten

Abschnitt Q - Kennzeichnung von Produkten, Bau- und Ausrüstungsteilen

21.A.801 Kennzeichnung von Produkten

21.A.803 Behandlung von Kenndaten

21.A.804 Kennzeichnung von Bau- und Ausrüstungsteilen

21.A.805 Kennzeichnung von kritischen Teilen

21.A.807 Kennzeichnung von ETSO-Artikeln

Hauptabschnitt B
Verfahrensvorschriften für zuständige Behörden

Abschnitt A - Allgemeine Bestimmungen

21.B.5 Umfang

21.B.20 Pflichten der zuständigen Behörden

21.B.25 Anforderungen an die Organisation der zuständigen Behörden

21.B.30 Dokumentierte Verfahrensvorschriften

21.B.35 Änderungen in Betrieb und Verfahrensvorschriften

21.B.40 Klärung von Streitfragen

21.B.45 Meldungen/Koordination

21.B.55 Aufzeichnungspflichten

21.B.60 Lufttüchtigkeitsanweisungen

Abschnitt B - Musterzulassungen und eingeschränkte Musterzulassungen

21.B.70 Zertifizierungsspezifikationen

21.B.75 Sonderbedingungen

21.B.80 Grundlage der Musterzulassung für eine Musterzulassung oder eine eingeschränkte Musterzulassung

21.B.82 Zertifizierungsgrundlage für betriebliche Eignungsdaten für eine Musterzulassung oder eine eingeschränkte Musterzulassung von Luftfahrzeugen

21.B.85 Benennung der geltenden Umweltschutzanforderungen und Zertifizierungsspezifikationen für eine Musterzulassung oder eine eingeschränkte Musterzulassung

21.B.100 Umfang der Einbeziehung

21.B.103 Ausstellung einer Musterzulassung oder einer eingeschränkten Musterzulassung

Abschnitt C - Nicht Anzuwenden

Abschnitt D - Änderungen an Musterzulassungen und eingeschränkten Musterzulassungen

21.B.105 Grundlage der Musterzulassung, Umweltschutzanforderungen und Zertifizierungsgrundlage für betriebliche Eignungsdaten im Falle erheblicher Änderungen gegenüber einer Musterzulassung

21.B.107 Erteilung einer Genehmigung für eine Änderung gegenüber einer Musterzulassung

Abschnitt E - Ergänzungen zur Musterzulassung

21.B.109 Grundlage der Musterzulassung, Umweltschutzanforderungen und Zertifizierungsgrundlage für betriebliche Eignungsdaten im Falle einer ergänzenden Musterzulassung

21.B.111 Ausstellung einer ergänzenden Musterzulassung

Abschnitt F - Herstellung ohne Genehmigung als Herstellungsbetrieb

21.B.120 Untersuchung

21.B.125 Meldung von Verstößen

21.B.130 Erteilung von Einzelzulassungen

21.B.135 Beibehaltung von Einzelzulassungen

21.B.140 Ergänzung von Einzelzulassungen

21.B.145 Beschränkung, Aussetzung und Widerruf von Einzelzulassungen

21.B.150 Aufzeichnungspflichten

Abschnitt G - Genehmigung als Herstellungsbetrieb

21.B.220 Untersuchung

21.B.225 Meldung von Verstößen

21.B.230 Ausstellung von Zertifikaten

21.B.235 Weitere Überwachung

21.B.240 Ergänzung von Genehmigungen als Herstellungsbetrieb

21.B.245 Aussetzung und Widerruf von Genehmigungen als Herstellungsbetrieb

21.B.260 Aufzeichnungspflichten

Abschnitt H - Lufttüchtigkeitszeugnisse und eingeschränkte Lufttüchtigkeitszeugnisse

21.B.320 Untersuchung

21.B.325 Ausstellung von Lufttüchtigkeitszeugnissen

21.B.326 Lufttüchtigkeitszeugnis

21.B.327 Eingeschränktes Lufttüchtigkeitszeugnis

21.B.330 Aussetzung und Widerruf von Lufttüchtigkeitszeugnissen und eingeschränkten Lufttüchtigkeitszeugnissen

21.B.345 Aufzeichnungspflichten

Abschnitt I - Lärmschutzzeugnisse

21.B.420 Untersuchung

21.B.425 Ausstellung von Lärmschutzzeugnissen

21.B.430 Aussetzung und Widerruf von Lärmschutzzeugnissen

21.B.445 Aufzeichnungspflichten

Abschnitt J - Genehmigung als Entwicklungsbetrieb

Abschnitt K - Bau- und Ausrüstungsteile

Abschnitt L - Nicht Anzuwenden

Abschnitt M - Reparaturen

21.B.450 Grundlage der Musterzulassung und Umweltschutzanforderungen im Falle der Genehmigung eines Reparaturverfahrens

21.B.453 Erteilung einer Genehmigung für Reparaturverfahren

Abschnitt N - Nicht Anzuwenden

Abschnitt O - Zulassung gemäss europäischer technischer Standardzulassung

21.B.480 Ausstellung einer ETSO-Zulassung

Abschnitt P - Fluggenehmigung

21.B.520 Untersuchung

21.B.525 Ausstellung von Fluggenehmigungen

21.B.530 Widerruf einer Fluggenehmigung

21.B.545 Aufzeichnungspflichten

Abschnitt Q - Kennzeichnung von Produkten, Bau- und Ausrüstungsteilen

Anlagen EASA-Formblätter

Anlage 1 Freigabebescheinigung - EASA-Formblatt 1 gemäß Anhang I (Teil 21)

Anweisungen zur Verwendung des EASA-Formblatts 1

1. Zweck und Verwendung

2. Allgemeine Gestaltung

3. Ausfertigungen

4. Fehler in der Bescheinigung

5. Ausfüllen der Bescheinigung durch den Aussteller

Anlage II Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit - EASA-Formblatt 15a

Anlage III EASA-Formblatt 20a - Fluggenehmigung

Anlage IV EASA-Formblatt 20b - Fluggenehmigung
(ausgestellt von zugelassen Betrieben)

Anlage V Eingeschränktes Lufttüchtigkeitszeugnis - EASA-Formblatt 24

Anlage VI Lufttüchtigkeitszeugnis -EASA-Formblatt 25

Anlage VII EASA-Formblatt 45 - Lärmschutzzeugnis

Anlage VIII EASA-Formblatt 52 - Konformitätserklärung für ein Luftfahrzeug

Anweisungen zur Verwendung der Konformitätserklärung für ein Luftfahrzeug - EASA-Formblatt 52

1. Zweck und Anwendungsbereich

2. Allgemeines

3. Ausfüllen der Konformitätserklärung durch den Aussteller

Anlage IX EASA-Formblatt 53 - Freigabebescheinigung

Anweisungen für das Ausfüllen des Formblatts

Anlage X EASA-Formblatt 55 - Bescheinigung der Genehmigung als Herstellungsbetrieb

Anlage XI EASA-Formblatt 65 - Einzelzulassung für die Herstellung ohne Genehmigung als Herstellungsbetrieb

Anlage XII - Testflugkategorien und zugehörige Qualifikationen von Testflugbesatzungen 85

A. Allgemeines

B. Begriffsbestimmungen

C. Testflugkategorien

D. Kompetenzen und Erfahrungen von Piloten und leitenden Testflugingenieuren

E. Kompetenzen und Erfahrungen anderer Testflugingenieure

Anhang II Aufgehobene Verordnung mit Liste ihrer nachfolgenden Änderungen

Anhang III