VO (EU) 748/2012
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Artikel 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Zulassung von Produkten, Bau- und Ausrüstungsteilen
Artikel 2a Übergangsregelungen für Zulassungen, die bisher nach Anhang I (Teil 21) erteilt wurden
Artikel 3 Fortdauer von Musterzulassungen und zugehörigen Lufttüchtigkeitszeugnissen
Artikel 4 Fortdauer von ergänzenden Musterzulassungen
Artikel 5 - gestrichen -
Artikel 6 Fortdauer von Zeugnissen für Bau- und Ausrüstungsteile
Artikel 7 Fluggenehmigung
Artikel 7a Betriebliche Eignungsdaten
Artikel 8 Entwicklungsbetriebe
Artikel 9 Herstellungsbetriebe
Artikel 10 Maßnahmen der Agentur
Artikel 11 Aufhebung
Artikel 12 Inkrafttreten
Anhang I
Teil 21
Zertifizierung von Luftfahrzeugen und zugehörigen Produkten, Bau- und Ausrüstungsteilen und von Entwicklungs- und Herstellungsbetrieben
21.1. Allgemeines
Hauptabschnitt A
Technische Anforderungen
Abschnitt A - Allgemeine Bestimmungen
21.A.1 Umfang
21.A.2 Erfüllung durch andere Personen als den Antragsteller oder Inhaber eines Zertifikats
21.A.3A Ausfälle, Funktionsstörungen und Defekte
21.A.3B Lufttüchtigkeitsanweisungen
21.A.4 Koordination zwischen Entwicklung und Herstellung
21.A.5 Aufzeichnungspflichten
21.A.6 Handbücher
21.A.7 Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit
Abschnitt B - Musterzulassungen und eingeschränkte Musterzulassungen
21.A.11 Umfang
21.A.13 Berechtigung
21.A.14 Nachweis der Befähigung
21.A.15 Beantragung
21.A.16A - gestrichen -
21.A.16B - gestrichen -
21.A.17A - gestrichen -
21.A.17B - gestrichen -
21.A.18 - gestrichen -
21.A.19 Änderungen, die eine neue Musterzulassung erfordern
21.A.20 Nachweis der Einhaltung der Grundlage der Musterzulassung, der Zertifizierungsgrundlage für betriebliche Eignungsdaten und der Umweltschutzanforderungen
21.A.21 Anforderungen an die Ausstellung einer Musterzulassung oder einer eingeschränkten Musterzulassung
21.A.23 - gestrichen -
21.A.31 Musterbauarten
21.A.33 Inspektionen und Tests
21.A.35 Testflüge
21.A.41 Musterzulassungen
21.A.44 Pflichten der Inhaber
21.A.47 Übertragbarkeit
21.A.51 Laufzeit und Fortdauer
21.A.55 - gestrichen -
21.A.57 - gestrichen -
21.A.61 - gestrichen -
21.A.62 Bereitstellung betrieblicher Eignungsdaten
21.A.65 Aufrechterhaltung der strukturellen Integrität von Flugzeugstrukturen
(Abschnitt C - Nicht Anzuwenden)
Abschnitt D - Änderungen an Musterzulassungen und Eingeschränkten Musterzulassungen
21.A.90A Umfang
21A.90B Standardänderungen
21.A.90C Autonome Änderungen gegenüber den Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit
21.A.91 Klassifizierung von Änderungen gegenüber einer Musterzulassung
21.A.92 Berechtigung
21.A.93 Beantragung
21.A.95 Anforderungen an die Genehmigung einer geringfügigen Änderung
21.A.97 Anforderungen an die Genehmigung einer erheblichen Änderung
21.A.101 Grundlage der Musterzulassung, Zertifizierungsgrundlage für betriebliche Eignungsdaten und Umweltschutzanforderungen im Falle einer erheblichen Änderung gegenüber einer Musterzulassung
21.A.103 - gestrichen -
21.A.105 - gestrichen -
21.A.107 - gestrichen -
21.A.108 Bereitstellung betrieblicher Eignungsdaten
21.A.109 Pflichten und EPA-Kennzeichnung
Abschnitt E - Ergänzungen zur Musterzulassung
21.A.111 Umfang
21.A.112A Berechtigung
21.A.112B Nachweis der Befähigung
21.A.113 Anträge auf ergänzende Musterzulassungen
21.A.114 - gestrichen -
21.A.115 Anforderungen an die Genehmigung von erheblichen Änderungen in Form einer ergänzenden Musterzulassung
21.A.116 Übertragbarkeit
21.A.117 Änderungen an durch eine ergänzende Musterzulassung abgedeckten Produktteilen
21.A.118A Pflichten und EPA-Kennzeichnung
21.A.118B Laufzeit und Fortdauer
21.A.119 Handbücher
21.A.120A Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit
21.A.120B Bereitstellung betrieblicher Eignungsdaten
Abschnitt F - Herstellung ohne Genehmigung als Herstellungsbetrieb
21.A.121 Umfang
21.A.122 Berechtigung
21.A.124 Beantragung
21.A.125A Ausstellung von Einzelzulassungen
21.A.125B Meldung von Verstößen
21.A.125C Laufzeit und Fortdauer
21.A.126 Produktionsinspektionssystem
21.A.127 Prüfungen: Luftfahrzeuge
21.A.128 Prüfungen: Motoren und Propeller
21.A.129 Pflichten der Hersteller
21.A.130 Konformitätserklärung
Abschnitt G - Genehmigung als Herstellungsbetrieb
21.A.131 Umfang
21.A.133 Berechtigung
21.A.134 Beantragung
21.A.135 Ausstellung von Genehmigungen als Herstellungsbetrieb
21.A.139 Qualitätssysteme
21.A.143 Selbstdarstellung
21.A.145 Genehmigungsvoraussetzungen
21.A.147 Änderungen in zugelassenen Herstellungsbetrieben
21.A.148 Standortänderungen
21.A.149 Übertragbarkeit
21.A.151 Genehmigungsbedingungen
21.A.153 Änderungen von Genehmigungsbedingungen
21.A.157 Untersuchungen
21.A.158 Meldung von Verstößen
21.A.159 Laufzeit und Fortdauer
21.A.163 Vorrechte
21.A.165 Pflichten der Inhaber
Abschnitt H - Lufttüchtigkeitszeugnisse und eingeschränkte Lufttüchtigkeitszeugnisse
21.A.171 Umfang
21.A.172 Berechtigung
21.A.173 Klassifizierung
21.A.174 Beantragung
21.A.175 Sprache
21.A.177 Ergänzungen oder Änderungen
21.A.179 Übertragbarkeit und Erneuerung in Mitgliedstaaten
21.A.180 Inspektionen
21.A.181 Laufzeit und Fortdauer
21.A.182 Kennzeichnung von Luftfahrzeugen
Abschnitt I - Lärmschutzzeugnisse
21.A.201 Umfang
21.A.203 Berechtigung
21.A.204 Beantragung
21.A.207 Ergänzungen oder Änderungen
21.A.209 Übertragbarkeit und Erneuerung in Mitgliedstaaten Bei einem Besitzwechsel eines Luftfahrzeugs:
21.A.210 Inspektionen
21.A.211 Laufzeit und Fortdauer
Abschnitt J - Genehmigung als Entwicklungsbetrieb
21.A.231 Umfang
21.A.233 Berechtigung
21.A.234 Beantragung
21.A.235 Ausstellung von Genehmigungen als Entwicklungsbetrieb
21.A.239 Konstruktionssicherungssysteme
21.A.243 Daten
21.A.245 Genehmigungsvoraussetzungen
21.A.247 Änderungen in Konstruktionssicherungssystemen
21.A.249 Übertragbarkeit
21.A.251 Genehmigungsbedingungen
21.A.253 Änderungen von Genehmigungsbedingungen
21.A.257 Untersuchungen
21.A.258 Meldung von Verstößen
21.A.259 Laufzeit und Fortdauer
21.A.263 Vorrechte
21.A.265 Pflichten der Inhaber
Abschnitt K - Bau- und Ausrüstungsteile
21.A.301 Umfang
21.A.303 Einhaltung der einschlägigen Spezifikationen
21.A.305 Zulassung von Bau- und Ausrüstungsteilen
21.A.307 Zulässigkeit des Einbaus von Bau- und Ausrüstungsteilen
Abschnitt L - Nicht Anzuwenden
Abschnitt M - Reparaturen 21
21A.431A Umfang
21A.431B Standardreparaturen
21.A.432A Berechtigung
21.A.432B Nachweis der Befähigung
21.A.432C Beantragung einer Genehmigung für ein Reparaturverfahren
21.A.433 Anforderungen an die Genehmigung eines Reparaturverfahrens
21.A.435 Klassifizierung und Genehmigung von Reparaturverfahren
21.A.437 - gestrichen -
21.A.439 Herstellung von Reparaturteilen
21.A.441 Ausführung von Reparaturen
21.A.443 Beschränkungen
21.A.445 Nicht reparierte Schäden
21.A.447 - gestrichen -
21.A.449 - gestrichen -
21.A.451 Pflichten und EPA-Kennzeichnung
Abschnitt N - Nicht Anzuwenden
Abschnitt O - Zulassung gemäss europäischer technischer Standardzulassung (ETSO)
21.A.601 Umfang
21.A.602A Berechtigung
21.A.602B Nachweis der Befähigung
21.A.603 Beantragung
21.A.604 ETSO-Zulassungen für Hilfstriebwerke (APU)
21.A.605 Geforderte Daten
21.A.606 Anforderungen an die Ausstellung einer ETSO-Zulassung
21.A.607 Vorrechte durch ETSO-Zulassungen
21.A.608 Erklärung über Bauausführung und Leistungen (DDP)
21.A.609 Pflichten der Inhaber von ETSO-Zulassungen
21.A.610 Genehmigung von Abweichungen
21.A.611 Konstruktionsänderungen
21.A.613 - gestrichen -
21.A.615 Inspektionen durch die Agentur
21.A.619 Laufzeit und Fortdauer
21.A.621 Übertragbarkeit
Abschnitt P - Fluggenehmigung
21.A.701 Umfang
21.A.703 Berechtigung
21.A.705 Zuständige Behörde
21.A.707 Antrag auf Fluggenehmigung
21.A.708 Flugbedingungen
21.A.709 Antrag auf Genehmigung der Flugbedingungen
21.A.710 Genehmigung der Flugbedingungen
21.A.711 Ausstellung einer Fluggenehmigung
21.A.713 Änderungen
21.A.715 Sprache
21.A.719 Übertragbarkeit
21.A.721 Inspektionen
21.A.723 Laufzeit und Fortdauer
21.A.725 Erneuerung von Fluggenehmigungen
21.A.727 Verpflichtungen des Inhabers einer Fluggenehmigung
21.A.729 Aufzeichnungspflichten
Abschnitt Q - Kennzeichnung von Produkten, Bau- und Ausrüstungsteilen
21.A.801 Kennzeichnung von Produkten
21.A.803 Behandlung von Kenndaten
21.A.804 Kennzeichnung von Bau- und Ausrüstungsteilen
21.A.805 Kennzeichnung von kritischen Teilen
21.A.807 Kennzeichnung von ETSO-Artikeln
Hauptabschnitt B
Verfahrensvorschriften für zuständige Behörden
Abschnitt A - Allgemeine Bestimmungen
21.B.5 Umfang
21.B.20 Pflichten der zuständigen Behörden
21.B.25 Anforderungen an die Organisation der zuständigen Behörden
21.B.30 Dokumentierte Verfahrensvorschriften
21.B.35 Änderungen in Betrieb und Verfahrensvorschriften
21.B.40 Klärung von Streitfragen
21.B.45 Meldungen/Koordination
21.B.55 Aufzeichnungspflichten
21.B.60 Lufttüchtigkeitsanweisungen
Abschnitt B - Musterzulassungen und eingeschränkte Musterzulassungen
21.B.70 Zertifizierungsspezifikationen
21.B.75 Sonderbedingungen
21.B.80 Grundlage der Musterzulassung für eine Musterzulassung oder eine eingeschränkte Musterzulassung
21.B.82 Zertifizierungsgrundlage für betriebliche Eignungsdaten für eine Musterzulassung oder eine eingeschränkte Musterzulassung von Luftfahrzeugen
21.B.85 Benennung der geltenden Umweltschutzanforderungen und Zertifizierungsspezifikationen für eine Musterzulassung oder eine eingeschränkte Musterzulassung
21.B.100 Umfang der Einbeziehung
21.B.103 Ausstellung einer Musterzulassung oder einer eingeschränkten Musterzulassung
Abschnitt C - Nicht Anzuwenden
Abschnitt D - Änderungen an Musterzulassungen und eingeschränkten Musterzulassungen
21.B.105 Grundlage der Musterzulassung, Umweltschutzanforderungen und Zertifizierungsgrundlage für betriebliche Eignungsdaten im Falle erheblicher Änderungen gegenüber einer Musterzulassung
21.B.107 Erteilung einer Genehmigung für eine Änderung gegenüber einer Musterzulassung
Abschnitt E - Ergänzungen zur Musterzulassung
21.B.109 Grundlage der Musterzulassung, Umweltschutzanforderungen und Zertifizierungsgrundlage für betriebliche Eignungsdaten im Falle einer ergänzenden Musterzulassung
21.B.111 Ausstellung einer ergänzenden Musterzulassung
Abschnitt F - Herstellung ohne Genehmigung als Herstellungsbetrieb
21.B.120 Untersuchung
21.B.125 Meldung von Verstößen
21.B.130 Erteilung von Einzelzulassungen
21.B.135 Beibehaltung von Einzelzulassungen
21.B.140 Ergänzung von Einzelzulassungen
21.B.145 Beschränkung, Aussetzung und Widerruf von Einzelzulassungen
21.B.150 Aufzeichnungspflichten
Abschnitt G - Genehmigung als Herstellungsbetrieb
21.B.220 Untersuchung
21.B.225 Meldung von Verstößen
21.B.230 Ausstellung von Zertifikaten
21.B.235 Weitere Überwachung
21.B.240 Ergänzung von Genehmigungen als Herstellungsbetrieb
21.B.245 Aussetzung und Widerruf von Genehmigungen als Herstellungsbetrieb
21.B.260 Aufzeichnungspflichten
Abschnitt H - Lufttüchtigkeitszeugnisse und eingeschränkte Lufttüchtigkeitszeugnisse
21.B.320 Untersuchung
21.B.325 Ausstellung von Lufttüchtigkeitszeugnissen
21.B.326 Lufttüchtigkeitszeugnis
21.B.327 Eingeschränktes Lufttüchtigkeitszeugnis
21.B.330 Aussetzung und Widerruf von Lufttüchtigkeitszeugnissen und eingeschränkten Lufttüchtigkeitszeugnissen
21.B.345 Aufzeichnungspflichten
Abschnitt I - Lärmschutzzeugnisse
21.B.420 Untersuchung
21.B.425 Ausstellung von Lärmschutzzeugnissen
21.B.430 Aussetzung und Widerruf von Lärmschutzzeugnissen
21.B.445 Aufzeichnungspflichten
Abschnitt J - Genehmigung als Entwicklungsbetrieb
Abschnitt K - Bau- und Ausrüstungsteile
Abschnitt L - Nicht Anzuwenden
Abschnitt M - Reparaturen
21.B.450 Grundlage der Musterzulassung und Umweltschutzanforderungen im Falle der Genehmigung eines Reparaturverfahrens
21.B.453 Erteilung einer Genehmigung für Reparaturverfahren
Abschnitt N - Nicht Anzuwenden
Abschnitt O - Zulassung gemäss europäischer technischer Standardzulassung
21.B.480 Ausstellung einer ETSO-Zulassung
Abschnitt P - Fluggenehmigung
21.B.520 Untersuchung
21.B.525 Ausstellung von Fluggenehmigungen
21.B.530 Widerruf einer Fluggenehmigung
21.B.545 Aufzeichnungspflichten
Abschnitt Q - Kennzeichnung von Produkten, Bau- und Ausrüstungsteilen
Anlagen EASA-Formblätter
Anlage 1 Freigabebescheinigung - EASA-Formblatt 1 gemäß Anhang I (Teil 21)
Anweisungen zur Verwendung des EASA-Formblatts 1
1. Zweck und Verwendung
2. Allgemeine Gestaltung
3. Ausfertigungen
4. Fehler in der Bescheinigung
5. Ausfüllen der Bescheinigung durch den Aussteller
Anlage II EASa Formblätter 15a und 15c - Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit
Anlage III EASA-Formblatt 20a - Fluggenehmigung
Anlage IV EASA-Formblatt 20b - Fluggenehmigung
(ausgestellt von zugelassen Betrieben)
Anlage V Eingeschränktes Lufttüchtigkeitszeugnis - EASA-Formblatt 24
Anlage VI Lufttüchtigkeitszeugnis -EASA-Formblatt 25
Anlage VII EASA-Formblatt 45 - Lärmschutzzeugnis
Anlage VIII EASA-Formblatt 52 - Konformitätserklärung für ein Luftfahrzeug
Anweisungen zur Verwendung der Konformitätserklärung für ein Luftfahrzeug - EASA-Formblatt 52
1. Zweck und Anwendungsbereich
2. Allgemeines
3. Ausfüllen der Konformitätserklärung durch den Aussteller
Anlage IX EASA-Formblatt 53 - Freigabebescheinigung
Anweisungen für das Ausfüllen des Formblatts
Anlage X EASA-Formblatt 55 - Bescheinigung der Genehmigung als Herstellungsbetrieb
Anlage XI EASA-Formblatt 65 - Einzelzulassung für die Herstellung ohne Genehmigung als Herstellungsbetrieb
Anlage XII - Testflugkategorien und zugehörige Qualifikationen von Testflugbesatzungen 85
A. Allgemeines
B. Begriffsbestimmungen
C. Testflugkategorien
D. Kompetenzen und Erfahrungen von Piloten und leitenden Testflugingenieuren
E. Kompetenzen und Erfahrungen anderer Testflugingenieure
Anhang Ib (Teil 21 Leicht)
21L.1 Umfang
21L.2 Zuständige Behörde
Hauptabschnitt A
Technische Anforderungen
Abschnitt A - Allgemeine Bestimmungen
21L.A.1 Umfang
21L.A.2 Pflichten und Handlungen einer anderen Person als der Person, die ein Zertifikat beantragt oder besitzt oder eine Compliance-Erklärung für die Konstruktion abgibt
21L.A.3 Meldesystem
21L.A.4 Lufttüchtigkeitsanweisungen
21L.A.5 Koordination zwischen Entwicklung und Herstellung
21L.A.6 Kennzeichnung
21L.A.7 Aufzeichnungspflichten
21L.A.8 Handbücher
21L.A.9 Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit
21L.A.10 Zugang und Untersuchung
21L.A.11 Beanstandungen und Bemerkungen
21L.A.12 Nachweisverfahren
Abschnitt B - Musterzulassungen
21L.A.21 Umfang
21L.A.22 Berechtigung
21L.A.23 Nachweis der Entwicklungsbefähigung
21L.A.24 Antrag auf Erteilung einer Musterzulassung
21L.A.25 Konformitätsnachweis
21L.A.26 Musterbauart
21L.A.27 Anforderungen an die Ausstellung einer Musterzulassung
21L.A.28 Pflichten des Inhabers einer Musterzulassung
21L.A.29 Übertragbarkeit einer Musterzulassung
21L.A.30 Fortdauernde Gültigkeit einer Musterzulassung
Abschnitt C - Compliance-Erklärungen für die Konstruktion von Luftfahrzeugen
21L.A.41 Umfang
21L.A.42 Berechtigung
21L.A.43 Compliance-Erklärung für die Konstruktion
21L.A.44 Compliance-Tätigkeiten im Hinblick auf eine Compliance-Erklärung für die Konstruktion
21L.A.45 Detaillierte technische Spezifikationen und Umweltschutzanforderungen, die für Luftfahrzeuge gelten, die Gegenstand einer Compliance-Erklärung für die Konstruktion sind
21L.A.46 Konstruktionsdaten eines Luftfahrzeugs
21L.A.47 Pflichten der Person, die eine Compliance-Erklärung für die Konstruktion abgibt
21L.A.48 Nichtübertragbarkeit einer Compliance-Erklärung für die Luftfahrzeugkonstruktion
Abschnitt D - Änderungen gegenüber Musterzulassungen
21L.A.61 Umfang
21L.A.62 Standardänderungen
21L.A.63 Klassifizierung von Änderungen gegenüber einer Musterzulassung
21L.A.64 Berechtigung
21L.A.65 Antrag auf Änderung gegenüber einer Musterzulassung
21L.A.66 Konformitätsnachweis
21L.A.67 Anforderungen an die Genehmigung einer geringfügigen Änderung gegenüber einer Musterzulassung
21L.A.68 Anforderungen an die Genehmigung einer erheblichen Änderung gegenüber einer Musterzulassung
21L.A.69 Genehmigung einer Änderung gegenüber einer Musterzulassung im Rahmen eines Rechts
21L.A.70 Pflichten bei geringfügigen Änderungen gegenüber einer Musterzulassung
Abschnitt E - Eegänzende Musterzulassung
21L.A.81 Umfang
21L.A.82 Berechtigung
21L.A.83 Nachweis der Entwicklungsbefähigung
21L.A.84 Anträge auf ergänzende Musterzulassungen
21L.A.85 Konformitätsnachweis
21L.A.86 Anforderungen an die Genehmigung einer ergänzenden Musterzulassung
21L.A.87 Genehmigung einer Musterzulassung im Rahmen eines Rechts
21L.A.88 Pflichten eines Inhabers einer ergänzenden Musterzulassung
21L.A.89 Übertragbarkeit einer ergänzenden Musterzulassung
21L.A.90 Fortdauernde Gültigkeit von ergänzenden Musterzulassungen
21L.A.91 Änderungen an durch eine ergänzende Musterzulassung abgedeckten Produktteilen
Abschnitt F - Änderungen an einem Luftfahrzeug, das Gegenstand einer Compliance-Erklärung für die Konstruktion ist
21L.A.101 Umfang
21L.A.102 Standardänderungen
21L.A.103 Klassifizierung von Änderungen der Konstruktion eines Luftfahrzeugs, das Gegenstand einer Compliance-Erklärung für die Konstruktion ist
21L.A.104 Berechtigung
21L.A.105 Compliance-Erklärung für die Konstruktion bei geringfügigen Änderungen
21L.A.106 Pflichten der Person, die eine Compliance-Erklärung für die Konstruktion bei einer geringfügigen Änderung abgibt
21L.A.107 Compliance-Erklärung für die Konstruktion bei einer erheblichen Änderung
21L.A.108 Compliance-Tätigkeiten im Hinblick auf die Compliance-Erklärung für eine erhebliche Änderung
Abschnitt G - Erklärte Herstellungsorganisationen
21L.A.121 Umfang
21L.A.122 Berechtigung
21L.A.123 Erklärung über die Herstellungsbefähigung
21L.A.124 Produktionsmanagementsystem
21L.A.125 Ressourcen der erklärten Herstellungsorganisation
21L.A.126 Arbeitsumfang
21L.A.127 Pflichten der erklärten Herstellungsorganisation
21L.A.128 Mitteilung von Änderungen und Einstellung der Tätigkeiten
Abschnitt H - Lufttüchtigkeitszeugnisse und eingeschränkte Lufttüchtigkeitszeugnisse
21L.A.141 Umfang
21L.A.142 Berechtigung
21L.A.143 Beantragung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses oder eines eingeschränkten Lufttüchtigkeitszeugnisses
21L.A.144 Pflichten des Antragstellers eines Lufttüchtigkeitszeugnisses oder eines eingeschränkten Lufttüchtigkeitszeugnisses
21L.A.145 Übertragbarkeit und Erneuerung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses und eines eingeschränkten Lufttüchtigkeitszeugnisses innerhalb der Mitgliedstaaten
21L.A.146 Fortdauernde Gültigkeit eines Lufttüchtigkeitszeugnisses oder eines eingeschränkten Lufttüchtigkeitszeugnisses
Abschnitt I - Lärmzeugnisse und eingeschränkte Lärmzeugnisse
21L.A.161 Umfang
21L.A.162 Berechtigung
21L.A.163 Beantragung
21L.A.164 Übertragbarkeit und Erneuerung eines Lärmzeugnisses und eines eingeschränkten Lärmzeugnisses innerhalb der Mitgliedstaaten
21L.A.165 Fortdauernde Gültigkeit eines Lärmzeugnisses oder eines eingeschränkten Lärmzeugnisses
Abschnitt J - Erklärte Entwicklungsorganisationen
21L.A.171 Umfang
21L.A.172 Berechtigung
21L.A.173 Erklärung über die Entwicklungsbefähigung
21L.A.174 Konstruktionsmanagementsystem
21L.A.175 Ressourcen der erklärten Entwicklungsorganisation
21L.A.176 Arbeitsumfang
21L.A.177 Pflichten der erklärten Entwicklungsorganisation
21L.A.178 Mitteilung von Änderungen und Einstellung der Tätigkeiten
Abschnitt K - Teile
21L.A.191 Umfang
21L.A.192 Nachweis der Konformität
21L.A.193 Freigabe von Teilen für den Einbau
Abschnitt M - Reparaturverfahren für musterzertifizierte Produkte
21L.A.201 Umfang
21L.A.202 Standardreparaturen
21L.A.203 Klassifizierung von Reparaturverfahren für musterzertifizierte Produkte
21L.A.204 Berechtigung
21L.A.205 Beantragung einer Genehmigung für ein Reparaturverfahren für ein musterzertifiziertes Produkt
21L.A.206 Konformitätsnachweis
21L.A.207 Anforderungen an die Genehmigung eines Verfahrens für geringfügige Reparaturen
21L.A.208 Anforderungen an die Genehmigung eines Verfahrens für erhebliche Reparaturen
21L.A.209 Genehmigung eines Reparaturverfahrens im Rahmen eines Rechts
21L.A.210 Pflichten des Inhabers einer Genehmigung für ein Reparaturverfahren
21L.A.211 Nicht reparierte Schäden
Abschnitt N - Reparaturverfahren für ein Luftfahrzeug, das Gegenstand einer Complianceerklärung für die Konstruktion ist
21L.A.221 Umfang
21L.A.222 Standardreparaturen
21L.A.223 Klassifizierung von Reparaturverfahren für ein Luftfahrzeug, das Gegenstand einer Compliance-Erklärung für die Konstruktion ist
21L.A.224 Berechtigung
21L.A.225 Compliance-Erklärung für die Konstruktion bei Verfahren für geringfügige Reparaturen
21L.A.226 Compliance-Erklärung für die Konstruktion bei Verfahren für erhebliche Reparaturen
21L.A.227 Compliance-Tätigkeiten im Hinblick auf die Compliance-Erklärung bei einem Verfahren für erhebliche Reparaturen
21L.A.228 Pflichten der Person, die eine Compliance-Erklärung für die Konstruktion eines Reparaturverfahrens abgibt
21L.A.229 Nicht reparierte Schäden
Abschnitt P - Fluggenehmigung
21L.A.241 Fluggenehmigung und Flugbedingungen
Abschnitt Q - Kennzeichnung von Produkten und Teilen
21L.A.251 Umfang
21L.A.252 Design von Markierungen
21L.A.253 Kennzeichnung von Produkten
21L.A.254 Behandlung von Kenndaten
21L.A.255 Kennzeichnung von Teilen
Abschnitt R - Konformitätserklärung für Luftfahrzeuge und Freigabebescheinigungen (EASA-Formblatt 1) für Motoren und Propeller oder Teile davon, die einer Compliance-Erklärung für die Konstruktion entsprechen
21L.A.271 Umfang
21L.A.272 Berechtigung
21L.A.273 Produktionskontrollsystem
21L.A.274 Ausstellung einer Konformitätserklärung (EASA-Formblatt 52B) oder einer Freigabebescheinigung (EASA-Formblatt 1)
21L.A.275 Pflichten einer natürlichen oder juristischen Person, die eine Konformitätserklärung (EASA-Formblatt 52B) oder eine Freigabebescheinigung (EASA-Formblatt 1) ausstellt
Hauptabschnitt B
Verfahren für zuständige Behörden
Abschnitt A - Allgemeine Bestimmungen
21L.B.11 Aufsichtsdokumentation
21L.B.12 Informationsaustausch
21L.B.13 Mitteilungen an die Agentur
21L.B.14 Lufttüchtigkeitsanweisungen aus Nicht-Mitgliedstaaten
21L.B.15 Sofortige Reaktion auf ein Sicherheitsproblem
21L.B.16 Managementsystem
21L.B.17 Zuweisung von Aufgaben an qualifizierte Stellen
21L.B.18 Änderungen am Managementsystem
21L.B.19 Beilegung von Streitigkeiten
21L.B.20 Aufzeichnungspflichten
21L.B.21 Beanstandungen und Bemerkungen
21L.B.22 Durchsetzungsmaßnahmen
21L.B.23 Lufttüchtigkeitsanweisungen
21L.B.24 Nachweisverfahren
Abschnitt B - Musterzulassungen
21L.B.41 Zertifizierungsspezifikationen
21L.B.42 Erstuntersuchung
21L.B.43 Grundlage der Musterzulassung für eine Musterzulassung
21L.B.44 Sonderbedingungen
21L.B.45 Benennung der geltenden Umweltschutzanforderungen für eine Musterzulassung
21L.B.46 Untersuchung
21L.B.47 Ausstellung einer Musterzulassung
21L.B.48 Aufsicht über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Produkten, für die eine Musterzulassung erteilt wurde
21L.B.49 Übertragung einer Musterzulassung
Abschnitt C - Compliance-Erklärungen für die Konstruktion
21L.B.61 Detaillierte technische Spezifikationen und geltende Umweltschutzanforderungen für Compliance-Erklärungen für die Konstruktion von Produkten
21L.B.62 Erstuntersuchung im Rahmen der Aufsicht
21L.B.63 Registrierung einer Compliance-Erklärung für die Konstruktion
21L.B.64 Aufsicht über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit eines Luftfahrzeugs, das Gegenstand einer Compliance-Erklärung für die Konstruktion ist
Abschnitt D - Änderungen gegenüber Musterzulassungen
21L.B.81 Grundlage der Musterzulassung und geltende Umweltschutzanforderungen im Falle einer erheblichen Änderung gegenüber einer Musterzulassung
21L.B.82 Untersuchung und Erteilung einer Genehmigung für eine geringfügige Änderung gegenüber einer Musterzulassung
21L.B.83 Untersuchung einer erheblichen Änderung gegenüber einer Musterzulassung
21L.B.84 Erteilung einer Genehmigung für eine erhebliche Änderung gegenüber einer Musterzulassung
21L.B.85 Aufsicht über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit veränderter Produkte, für die eine Musterzulassung erteilt wurde
Abschnitt E - Ergänzende Musterzulassung
21L.B.101 Grundlage der Musterzulassung und geltende Umweltschutzanforderungen im Falle einer ergänzenden Musterzulassung
21L.B.102 Untersuchung
21L.B.103 Erteilung einer ergänzenden Musterzulassung
21L.B.104 Aufsicht über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Produkten, für die eine ergänzende Musterzulassung erteilt wurde
Abschnitt F - Änderungen an einem Luftfahrzeug, das Gegenstand einer Compliance-Erklärung für die Konstruktion ist
21L.B.121 Erstuntersuchung im Rahmen der Aufsicht in Bezug auf eine Compliance-Erklärung für eine erhebliche Änderung an der Konstruktion eines Luftfahrzeugs, das Gegenstand einer Compliance-Erklärung für die Konstruktion ist
21L.B.122 Registrierung einer Compliance-Erklärung für eine erhebliche Änderung an einer Luftfahrzeugkonstruktion
21L.B.123 Aufsicht über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit eines veränderten Luftfahrzeugs, das Gegenstand einer Compliance-Erklärung für die Konstruktion ist
Abschnitt G - Erklärte Herstellungsorganisationen
21L.B.141 Erstuntersuchung im Rahmen der Aufsicht
21L.B.142 Registrierung einer Erklärung über die Herstellungsbefähigung
21L.B.143 Aufsicht
21L.B.144 Aufsichtsprogramm
21L.B.145 Aufsichtstätigkeiten
21L.B.146 Änderungen von Erklärungen
Abschnitt H - Lufttüchtigkeitszeugnisse und eingeschränkte Lufttüchtigkeitszeugnisse
21L.B.161 Untersuchung
21L.B.162 Ausstellung oder Änderung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses oder eines eingeschränkten Lufttüchtigkeitszeugnisses
21L.B.163 Aufsicht
Abschnitt I - Lärmzeugnisse
21L.B.171 Untersuchung
21L.B.172 Ausstellung oder Änderung von Lärmzeugnissen
21L.B.173 Aufsicht
Abschnitt J - Erklärte Entwicklungsorganisationen
21L.B.181 Erstuntersuchung im Rahmen der Aufsicht
21L.B.182 Registrierung einer Erklärung über die Entwicklungsbefähigung
21L.B.183 Aufsicht
21L.B.184 Aufsichtsprogramm
21L.B.185 Aufsichtstätigkeiten
21L.B.186 Änderungen von Erklärungen
Abschnitt K - Teile
Abschnitt M - Reparaturverfahren für musterzertifizierte Produkte
21L.B.201 Grundlage der Musterzulassung und geltende Umweltschutzanforderungen im Falle der Genehmigung eines Reparaturverfahrens
21L.B.202 Untersuchung und Erteilung einer Genehmigung für ein Verfahren für geringfügige Reparaturen
21L.B.203 Untersuchung des Antrags auf Genehmigung eines Verfahrens für erhebliche Reparaturen
21L.B.204 Erteilung einer Genehmigung für ein Verfahren für erhebliche Reparaturen
21L.B.205 Aufsicht über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Produkten, für die ein Reparaturverfahren genehmigt wurde
21L.B.206 Nicht reparierte Schäden
Abschnitt N - Reparaturverfahren für ein Luftfahrzeug, das Gegenstand einer Compliance-Erklärung für die Konstruktion ist
21L.B.221 Erstuntersuchung im Rahmen der Aufsicht in Bezug auf eine Compliance-Erklärung für ein Verfahren für erhebliche Reparaturen bei einem Luftfahrzeug, das Gegenstand einer Compliance-Erklärung für die Konstruktion ist
21L.B.222 Registrierung einer Erklärung über ein Verfahren für erhebliche Reparaturen in Bezug auf ein Luftfahrzeug, das Gegenstand einer Compliance-Erklärung für die Konstruktion ist
21L.B.223 Aufsicht über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit in Bezug auf ein Reparaturverfahren, das Gegenstand einer Compliance-Erklärung für die Konstruktion ist
Abschnitt O - Zulassung gemäß Europäischer technischer Standardzulassung (ETSO)
(Reserviert)
Abschnitt P - Fluggenehmigung
21L.B.241 Untersuchung vor Erteilung einer Fluggenehmigung
21L.B.242 Untersuchung vor Herausgabe der Flugbedingungen
Abschnitt Q - Kennzeichnung von Produkten und Teilen
Abschnitt R - Konformitätserklärung für Luftfahrzeuge und Freigabebescheinigungen (EASA-Formblatt 1) für Motoren und Propeller und Teile davon, die einer Compliance-Erklärung für die Konstruktion entsprechen
21L.B.251 Aufsicht
21L.B.252 Aufsichtsprogramm
21L.B.253 Aufsichtstätigkeiten
Anlagen zum Anhang IB EASA-Formblätter
Anlage I Eingeschränktes Lufttüchtigkeitszeugnis - EASA-Formblatt 24B
Anlage II Eingeschränktes Lärmzeugnis - EASA-Formblatt 45B
Anlage III Konformitätserklärung für ein Luftfahrzeug - EASA-Formblatt 52B
Anlage IV Freigabebescheinigung - EASA-Formblatt 53B
Anhang II Aufgehobene Verordnung mit Liste ihrer nachfolgenden Änderungen
Anhang III Entsprechungstabelle