Regelwerk, Gefahrgut; Binnenschifffahrt
ADN Teile 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 Tabellen A, B, C

RSEB

ADN
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Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Kapitel 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit
1.1.1 Aufbau
1.1.2 Geltungsbereich
1.1.3 Freistellungen
1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung
1.1.3.2 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Gasen
1.1.3.3 Freistellungen in Zusammenhang mit gefährlichen Gütern für den Antrieb der Schiffe oder der beförderten Fahrzeuge, Wagen oder mobilen Maschinen und Geräte, zum Betrieb ihrer besonderen Ausrüstung, für die Wartung oder die Aufrechterhaltung der Sicherheit
1.1.3.4 Freistellungen in Zusammenhang mit Sondervorschriften oder mit in begrenzten oder freigestellten Mengen verpackten gefährlichen Gütern
1.1.3.5 Freistellungen in Zusammenhang mit ungereinigten leeren Verpackungen
1.1.3.6 Freistellungen in Zusammenhang mit den an Bord von Schiffen beförderten Mengen
1.1.3.7 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Einrichtungen zur Speicherung und Erzeugung elektrischer Energie
1.1.3.8 (bleibt offen)
1.1.3.9 Freistellungen in Zusammenhang mit gefährlichen Gütern, die während der Beförderung als Kühl- oder Konditionierungsmittel verwendet werden
1.1.3.10 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Leuchtmitteln, die gefährliche Güter enthalten
1.1.4 Anwendbarkeit anderer Vorschriften
1.1.4.1 Allgemeines
1.1.4.2 Beförderungen in einer Transportkette, die eine See-, Straßen-, Eisenbahn- oder Luftbeförderung einschließt
1.1.4.3 Verwendung der für den Seeverkehr zugelassenen ortsbeweglichen Tanks des IMO-Typs
1.1.4.4 (bleibt offen)
1.1.4.5 (bleibt offen)
1.1.4.6 Anwendbarkeit anderer Verordnungen bei der Beförderung auf Binnenwasserstraßen
1.1.5 Anwendung von Normen
Kapitel 1.2 Begriffsbestimmungen und Maßeinheiten
1.2.1 Begriffbestimmungen
. A B C D E F G
H I J K L M N
O P Q R S T U
V W X Y Z
1.2.2 Maßeinheiten
Kapitel 1.3 Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind
1.3.1 Anwendungsbereich
1.3.2 Art der Unterweisung
1.3.2.1 Unterweisung in Bezug auf das allgemeine Sicherheitsbewusstsein
1.3.2.2 Aufgabenbezogene Unterweisung
1.3.2.3 Sicherheitsunterweisung
1.3.3 Dokumentation
Kapitel 1.4 Sicherheitspflichten der Beteiligten
1.4.1 Allgemeine Sicherheitsvorsorge
1.4.2 Pflichten der Hauptbeteiligten
1.4.2.1 Absender
1.4.2.2 Beförderer
1.4.2.3 Empfänger
1.4.3 Pflichten anderer Beteiligter
1.4.3.1 Verlader
1.4.3.2 Verpacker
1.4.3.3 Befüller
1.4.3.4 Betreiber eines Tankcontainers oder eines ortsbeweglichen Tanks
1.4.3.5 (bleibt offen)
1.4.3.6 (bleibt offen)
1.4.3.7 Entlader
1.4.3.8 Betreiber einer Annahmestelle
Kapitel 1.5 Sonderregelungen, Abweichungen
1.5.1 Bilaterale und multilaterale Abkommen
1.5.2 Ausnahmegenehmigungen für die Beförderung in Tankschiffen
1.5.2.1 Ausnahmegenehmigungen
1.5.2.2 Verfahren
1.5.3 Gleichwertigkeiten und Abweichungen (Artikel 7 Absatz 3 ADN)
1.5.3.1 Verfahren für die Gleichwertigkeiten
1.5.3.2 Abweichungen zu Versuchszwecken
1.5.3.3 Vermerk von Gleichwertigkeiten und Abweichungen
Kapitel 1.6 Übergangsvorschriften
1.6.1 Verschiedenes
1.6.2 Druckgefäße und Gefäße für die Klasse 2
1.6.3 Festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge und Kesselwagen), Aufsetztanks/abnehmbare Tanks, Batterie-Fahrzeuge und Batteriewagen
1.6.4 Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks und Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGC)
1.6.5 Fahrzeuge
1.6.6 Klasse 7
1.6.7 Übergangsvorschriften für Schiffe
1.6.7.1 Allgemeines
1.6.7.2 Allgemeine Übergangsvorschriften
1.6.7.2.1 Allgemeine Übergangsvorschriften für Trockengüterschiffe
1.6.7.2.2 Allgemeine Übergangsvorschriften für Tankschiffe
1.6.7.2.2.2 Tabelle der allgemeinen Übergangsvorschriften: Tankschiffe
1.6.7.2.2.3 Übergangsvorschriften betreffend die Anwendung der Vorschriften des Kapitels 3.2 Tabelle C für die Beförderung in Tankschiffen
1.6.7.3 Zusätzliche Übergangsvorschriften, die auf besonderen Binnenwasserstraßen gelten
1.6.7.4 Übergangsvorschriften für die Beförderung von umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Stoffen
1.6.7.4.1 Schiffsbezogene Übergangsvorschriften
1.6.7.4.2 (gestrichen)
1.6.7.5 Übergangsvorschriften im Falle von Umbauten von Tankschiffen
1.6.7.6 Übergangsvorschriften für die Beförderung von Gasen in Tankschiffen
1.6.8 Übergangsbestimmungen betreffend die Ausbildung der Besatzung
1.6.9 Übergangsvorschriften betreffend die Anerkennung von Klassifikationsgesellschaften
Kapitel 1.7 Allgemeine Vorschriften für radioaktive Stoffe
1.7.1 Anwendungsbereich
1.7.2 Strahlenschutzprogramm
1.7.3 Managementsystem
1.7.4 Sondervereinbarung
1.7.5 Radioaktive Stoffe mit weiteren gefährlichen Eigenschaften
1.7.6 Nichteinhaltung
Kapitel 1.8 Maßnahmen zur Kontrolle und zur sonstigen Unterstützung der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften
1.8.1 Einhaltung der Vorschriften
1.8.1.1 Allgemeines
1.8.1.2 Kontrollverfahren
1.8.1.3 Verstöße gegen die Vorschriften
1.8.1.4 Kontrollen in Unternehmen sowie an Be- und Entladestellen
1.8.1.4.3 Probenentnahme
1.8.1.4.4 Zusammenarbeit der zuständigen Behörden
1.8.2 Amtshilfe bei der Kontrolle eines ausländischen Schiffes
1.8.3 Sicherheitsberater
1.8.3.12 Prüfungen
1.8.3.16 Geltungsdauer und Verlängerung des Schulungsnachweises
1.8.3.18 Muster des Nachweises
1.8.3.19 Ausdehnung des Schulungsnachweises
1.8.4 Liste der zuständigen Behörden und der von ihnen benannten Stellen
1.8.5 Meldungen von Ereignissen mit gefährlichen Gütern
Kapitel 1.9 Beförderungseinschränkungen durch die zuständigen Behörden
Kapitel 1.10 Vorschriften für die Sicherung
1.10.1 Allgemeine Vorschriften
1.10.2 Unterweisung im Bereich der Sicherung
1.10.3 Vorschriften für gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotenzial
1.10.3.1 Begriffsbestimmung gefährlicher Güter mit hohem Gefahrenpotenzial
Tabelle 1.10.3.1.2: Liste der gefährlichen Güter mit hohem Gefahrenpotenzial
Tabelle 1.10.3.1.3: Grenzwerte für die Beförderungssicherung für bestimmte Radionuklide
1.10.3.2 Sicherungspläne
Kapitel 1.11- 1.14 bleibt offen
Kapitel 1.15 Anerkennung von Klassifikationsgesellschaften
1.15.1 Allgemeines
1.15.2 Verfahren zur Anerkennung von Klassifikationsgesellschaften
1.15.3 Bedingungen und Kriterien, die von den Klassifikationsgesellschaften bei Anerkennung zu erfüllen sind
1.15.4 Pflichten der empfohlenen Klassifikationsgesellschaften
Kapitel 1.16 Verfahren für die Erteilung des Zulassungszeugnisses
1.16.1 Zulassungszeugnisse
1.16.1.1 Allgemeines
1.16.1.2 Form des Zulassungszeugnisses, Eintragungen
1.16.1.3 Vorläufige Zulassungszeugnisse
1.16.1.4 Anlage zum Zulassungszeugnis
1.16.2 Erteilung und Anerkennung der Zulassungszeugnisse
1.16.3 Untersuchungsverfahren
1.16.4 Untersuchungsstelle
1.16.5 Antrag auf Erteilung eines Zulassungszeugnisses
1.16.6 Änderungen im Zulassungszeugnis
1.16.7 Vorführung des Schiffes zur Untersuchung
1.16.8 Erstuntersuchung
1.16.9 Sonderuntersuchung
1.16.10 Wiederholungsuntersuchung und Erneuerung des Zulassungszeugnisses
1.16.11 Verlängerung des Zulassungszeugnisses ohne Untersuchung
1.16.12 Untersuchung von Amts wegen
1.16.13 Einziehen, Zurückbehalten und Rückgabe des Zulassungszeugnisses
1.16.14 Ersatzausfertigung
1.16.15 Verzeichnis der Zulassungszeugnisse
Teil 2 Klassifizierung
Kapitel 2.1 Allgemeine Vorschriften
2.1.1 Einleitung
2.1.2 Grundsätze der Klassifizierung
2.1.3 Zuordnung von nicht namentlich genannten Stoffen einschließlich Lösungen und Gemische (wie Präparate, Zubereitungen und Abfälle)
2.1.3.10 Tabelle der überwiegenden Gefahr
2.1.4 Zuordnung von Proben
2.1.5 Klassifizierung von Gegenständen als Gegenstände, die gefährliche Güter enthalten, n.a.g.
2.1.6 Klassifizierung von Altverpackungen, leer, ungereinigt
Kapitel 2.2 Besondere Vorschriften für die einzelnen Klassen
2.2.1 Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
2.2.1.1 Kriterien
2.2.1.1.5 Beschreibung der Unterklassen
2.2.1.1.6 Beschreibung der Verträglichkeitsgruppen der Stoffe und Gegenstände
2.2.1.1.7 Zuordnung von Feuerwerkskörpern zu Unterklassen
2.2.1.1.8 Ausschluss aus der Klasse 1
2.2.1.1.9 Klassifizierungsdokumentation
2.2.1.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe und Gegenstände
2.2.1.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen
2.2.1.4 Glossar der Benennungen
2.2.2 Klasse 2: Gase
2.2.2.1 Kriterien
2.2.2.1.6 Druckgaspackungen
2.2.2.1.7 Chemikalien unter Druck
2.2.2.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Gase
2.2.2.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen
2.2.3 Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe
2.2.3.1 Kriterien
2.2.3.1.5 Viskose flüssige Stoffe
2.2.3.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe
2.2.3.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen
2.2.41 Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe, polymerisierende Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe
2.2.41.1 Kriterien
2.2.41.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe
2.2.41.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen
2.2.41.4 Verzeichnis der bereits zugeordneten selbstzersetzlichen Stoffe in Verpackungen
2.2.42 Klasse 4.2: Selbstentzündliche Stoffe
2.2.42.1 Kriterien
2.2.42.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe
2.2.42.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen
2.2.43 Klasse 4.3: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
2.2.43.1 Kriterien
2.2.43.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe
2.2.43.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen
2.2.51 Klasse 5.1: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
2.2.51.1 Kriterien
2.2.51.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe
2.2.51.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen
2.2.52 Klasse 5.2: Organische Peroxide
2.2.52.1 Kriterien
2.2.52.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe
2.2.52.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen
2.2.52.4 Verzeichnis der bereits zugeordneten organischen Peroxide in Verpackungen
2.2.61 Klasse 6.1: Giftige Stoffe
2.2.61.1 Kriterien
2.2.61.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe
2.2.61.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen
2.2.62.1 Kriterien
2.2.62.1.5 Freistellungen
2.2.62.1.9 Biologische Produkte
2.2.62.1.10 Genetisch veränderte Mikroorganismen und Organismen
2.2.62.1.11 Medizinische oder klinische Abfälle
2.2.62.1.12 Infizierte Tiere
2.2.62.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe
2.2.62.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen
2.2.7 Klasse 7: Radioaktive Stoffe
2.2.7.1 Begriffsbestimmungen
2.2.7.1.2 Kontamination
2.2.7.1.3 Besondere Begriffsbestimmungen
2.2.7.2 Klassifizierung
2.2.7.2.1 Allgemeine Vorschriften
2.2.7.2.2 Bestimmung grundlegender Radionuklidwerte
Tabelle 2.2.7.2.1.1: Zuordnung der UN-Nummern
Tabelle 2.2.7.2.2.1: Grundlegende Radionuklidwerte für einzelne Radionuklide
Tabelle 2.2.7.2.2.2: Grundlegende Radionuklidwerte für unbekannte Radionuklide oder Gemische
2.2.7.2.3 Bestimmung anderer Stoffeigenschaften
2.2.7.2.3.1 Stoffe mit geringer spezifischer Aktivität (LSA)
2.2.7.2.3.2 Oberflächenkontaminierter Gegenstand (SCO)
2.2.7.2.3.3 Radioaktive Stoffe in besonderer Form
2.2.7.2.3.4 Gering dispergierbare radioaktive Stoffe
2.2.7.2.3.5 Spaltbare Stoffe
2.2.7.2.4 Klassifizierung von Versandstücken oder unverpackten Stoffen
2.2.7.2.4.1 Klassifizierung als freigestelltes Versandstück
Tabelle 2.2.7.2.4.1.2: Aktivitätsgrenzwerte für freigestellte Versandstücke
2.2.7.2.4.4 Klassifizierung als Typ A-Versandstück
2.2.7.2.4.5 Klassifizierung von Uranhexafluorid
2.2.7.2.4.6 Klassifizierung als Typ B(U)-, Typ B(M)- oder Typ C-Versandstücke
2.2.7.2.5 Sondervereinbarungen
2.2.8 Klasse 8: Ätzende Stoffe
2.2.8.1 Begriffsbestimmung, allgemeine Vorschriften und Kriterien
Tabelle 2.2.8.1.5.3: Zusammenfassende Darstellung der Kriterien des Absatzes 2.2.8.1.5.3
2.2.8.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe
2.2.8.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen
2.2.9 Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
2.2.9.1 Kriterien
2.2.9.1.10 Umweltgefährdende Stoffe (aquatische Umwelt)
2.2.9.3 Verzeichnis der Eintragungen
Kapitel 2.3 Prüfverfahren
2.3.0 Allgemeines
2.3.1 Prüfung auf Ausschwitzen für Sprengstoffe des Typs A
2.3.2 Prüfungen bezüglich der nitrierten Cellulosemischungen der Klasse 4.1 und Klasse 4.1
2.3.2.5 Entzündungstemperatur
2.3.3 Prüfungen der entzündbaren flüssigen Stoffe der Klassen 3, 6.1 und 8
2.3.3.1 Bestimmung des Flammpunktes
2.3.3.2 Bestimmung des Siedebeginns
2.3.3.3 Prüfung zur Bestimmung des Gehalts an Peroxid
2.3.4 Prüfung zur Bestimmung des Fließverhaltens
2.3.4.1 Prüfgerät
2.3.4.2 Prüfverfahren
2.3.4.3 Beurteilung der Prüfergebnisse
2.3.5 Zuordnung metallorganischer Stoffe zu den Klassen 4.2 und 4.3
Kapitel 2.4 Kriterien für die aquatische Umwelt gefährdende Stoffe
2.4.1 Allgemeine Begriffsbestimmungen
2.4.2 Begriffsbestimmungen und Anforderungen an die Daten
2.4.3 Kategorien und Kriterien für die Einstufung von Stoffen
Tabelle 2.4.3.2: Einstufungsschema für Stoffe, die für die aquatische Umwelt gefährlich sind
2.4.4 Kategorien und Kriterien für die Einstufung von Gemischen
2.4.4.3 Einstufung von Gemischen, wenn Toxizitätsdaten für das komplette Gemisch vorliegen
2.4.4.4 Einstufung von Gemischen, bei denen keine Toxizitätsdaten für das komplette Gemisch vorliegen: Übertragungsgrundsätze
2.4.4.5 Einstufung von Gemischen, wenn Toxizitätsdaten für alle Bestandteile oder nur manche Bestandteile des Gemisches vorliegen
2.4.4.6 Summierungsmethode
Tabelle 2.4.4.6.2.4: Einstufung eines Gemisches nach seiner akuten Gewässergefährdung auf der Grundlage der Summierung der Konzentrationen der eingestuften Bestandteile
Tabelle 2.4.4.6.3.5: Einstufung eines Gemisches nach seiner langfristigen Gewässergefährdung auf der Grundlage der Summierung der Konzentrationen von eingestuften Bestandteilen
Tabelle 2.4.4.6.4: Multiplikationsfaktoren für hochtoxische Bestandteile von Gemischen
Teil 3 Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen
Kapitel 3.1 Allgemeines
3.1.1 Einführung
3.1.2 Offizielle Benennung für die Beförderung
3.1.2.8 Benennungen der Gattungseintragungen oder der jnicht anderweitig genanntenk (n.a.g.) Eintragungen
3.1.3 Lösungen oder Gemische
Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter
3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter in numerischer Reihenfolge
3.2.2 Tabelle B: Verzeichnis der gefährlichen Güter in alphabetischer Reihenfolge
A B C D E F G
H I J K L M N
O P Q R S T U
V W X Y Z
3.2.3 Tabelle C: Verzeichnis der zur Beförderung in Tankschiffen zugelassenen gefährlichen Stoffe in numerischer Reihenfolge
3.2.3.1 Erläuterungen zur Tabelle C
3.2.3.2 Tabelle C Verzeichnis der zur Beförderung in Tankschiffen zugelassenen gefährlichen Stoffe in numerischer Reihenfolge
3.2.3.3 Entscheidungsdiagramm, Schemata und Kriterien für die Festlegung der anwendbaren besonderen Vorschriften (Spalten 6 bis 20 der Tabelle C)
Schema A: Kriterien für die Ladetankausrüstung von C-Schiffen
Schema B: Kriterien für die Ladetankausrüstung von N-Schiffen mit geschlossenen Ladetanks
Schema C: Kriterien für die Ladetankausrüstuna von N-Schiffen mit offenen Ladetanks
3.2.4 Modalitäten für die Anwendung des Abschnitts 1.5.2 bezüglich Ausnahmegenehmigungen für die bBeförderung in Tankschiffen
3.2.4.1 Muster einer Ausnahmegenehmigung nach Abschnitt 1.5.2
3.2.4.2 Antragsvordruck für Ausnahmegenehmigungen nach Abschnitt 1.5.2
3.2.4.3 Zuordnungskriterien für die Stoffe
Kapitel 3.3 Für bestimmte Stoffe oder Gegenstände geltende Sondervorschriften
Kapitel 3.4 In begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter
3.4.7 Kennzeichnung von Versandstücken, die begrenzte Mengen enthalten
3.4.8 Kennzeichnung von Versandstücken, die begrenzte Mengen enthalten, gemäß Teil 3 Kapitel 4 der Technischen Anweisungen der ICAO.
3.4.11 Verwendung von Umverpackungen
Kapitel 3.5 In freigestellten Mengen verpack gefährliche Güter
3.5.1 Freigestellte Mengen
3.5.2 Verpackungen
3.5.3 Prüfungen für Versandstücke
3.5.4 Kennzeichnung der Versandstücke
3.5.4.2 Kennzeichen für freigestellte Mengen
3.5.4.3 Verwendung von Umverpackungen
3.5.5 Höchste Anzahl Versandstücke in einem Fahrzeug, Wagen oder Container
3.5.6 Dokumentation
Teil 4 Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen, Tanks und CTU für die Beförderung in loser Schüttung
Kapitel 4.1 Allgemeine Vorschriften
Teil 5 Vorschriften für den Versand
Kapitel 5.1 Allgemeine Vorschriften
5.1.1 Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften
5.1.2 Verwendung von Umverpackungen
5.1.3 Ungereinigte leere Verpackungen (einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen), Tanks, Fahrzeuge, Wagen und Container für Güter in loser Schüttung
5.1.4 Zusammenpackung
5.1.5 Allgemeine Vorschriften für die Klasse 7
5.1.5.1 Beförderungsgenehmigung und Benachrichtigung
5.1.5.1.1 Allgemeines
5.1.5.1.2 Beförderungsgenehmigung
5.1.5.1.3 Beförderungsgenehmigung durch Sondervereinbarung
5.1.5.1.4 Benachrichtigungen
5.1.5.2 Zulassung/Genehmigung durch die zuständige Behörde
5.1.5.3 Bestimmung der Transportkennzahl (TI) und der Kritikalitätssicherheitskennzahl (CSI)
Tabelle 5.1.5.3.4: Kategorien der Versandstücke und Umverpackungen
5.1.5.4 Besondere Vorschriften für freigestellte Versandstücke radioaktiver Stoffe der Klasse 7
5.1.5.5 Zusammenfassung der Vorschriften für Zulassung/Genehmigung und vorherige Benachrichtigung
Kapitel 5.2 Kennzeichnung und Bezettelung
5.2.1 Kennzeichnung von Versandstücken
5.2.1.5 Zusätzliche Vorschriften für Güter der Klasse 1
5.2.1.6 Zusätzliche Vorschriften für Gase der Klasse 2
5.2.1.7 Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung von radioaktiven Stoffen der Klasse 7
5.2.1.8 Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung von umweltgefährdenden Stoffen
5.2.1.9 Kennzeichen für Lithiumbatterien
5.2.1.10 Ausrichtungspfeile
5.2.2 Bezettelung von Versandstücken
5.2.2.1 Bezettelungsvorschriften
5.2.2.1.10 Besondere Vorschriften für die Bezettelung von Versandstücken mit ansteckungsgefährlichen Stoffen
5.2.2.1.11 Besondere Vorschriften für die Bezettelung radioaktiver Stoffe
5.2.2.2 Vorschriften für Gefahrzettel
5.2.2.2.2 Gefahrzettelmuster Klassen: 1, 2, 3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2, 6.1, 6.2, 7, 8, 9 
Kapitel 5.3 Anbringen von Großzetteln (Placards) und orangefarbene Kennzeichnung von Containern, Schüttgut-Containern, MEGC, MEMU, Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks, Fahrzeugen und Wagen
5.3.1 Anbringen von Großzetteln (Placards)
5.3.1.1 Allgemeine Vorschriften
5.3.1.2 Anbringen von Großzetteln (Placards) an Containern, MEGC, Tankcontainern und ortsbeweglichen Tanks
5.3.1.3 Anbringen von Großzetteln (Placards) an Trägerfahrzeugen und Tragwagen, auf denen Container, MEGC, Tankcontainer oder ortsbewegliche Tanks befördert werden
5.3.1.4 Anbringen von Großzetteln (Placards) an Fahrzeugen und Wagen für die Beförderung in loser Schüttung, an Tankfahrzeugen, Kesselwagen, Batterie-Fahrzeugen, Batteriewagen, Fahrzeugen mit Aufsetztanks und Wagen mit abnehmbaren Tanks
5.3.1.5 Anbringen von Großzetteln (Placards) an Fahrzeugen und Wagen, in denen nur Versandstücke befördert werden
5.3.1.6 Anbringen von Großzetteln (Placards) an leeren Tankfahrzeugen, Kesselwagen, Fahrzeugen mit Aufsetztanks, Wagen mit abnehmbaren Tanks, Batterie-Fahrzeugen, Batteriewagen, MEGC, Tankcontainern und ortsbeweglichen Tanks sowie an leeren Fahrzeugen, Wagen und Containern für die Beförderung in loser Schüttung
5.3.1.7 Beschreibung der Großzettel (Placards)
5.3.2 Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln
5.3.2.1 Allgemeine Vorschriften für die Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln
5.3.2.2 Beschreibung der orangefarbenen Tafeln
5.3.2.3 Bedeutung der Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr
5.3.3 Kennzeichen für erwärmte Stoffe
5.3.4 Kennzeichnung bei der Beförderung in einer Transportkette, die eine Seebeförderung beinhaltet
5.3.6 Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe
Kapitel 5.4 Dokumentation
5.4.0 Allgemeine Vorschriften
5.4.1 Beförderungspapier für die Beförderung gefährlicher Güter und damit zusammenhängende Informationen
5.4.1.1 Allgemeine Angaben, die im Beförderungspapier enthalten sein müssen
5.4.1.1.2 Allgemeine Angaben, die bei der Beförderung in Tankschiffen im Beförderungspapier enthalten sein müssen
5.4.1.1.3 Sondervorschriften für Abfälle
5.4.1.1.4 (gestrichen)
5.4.1.1.5 Sondervorschriften für Bergungsverpackungen
5.4.1.1.6 Sondervorschriften für ungereinigte leere Umschließungsmittel und leere Ladetanks von Tankschiffen
5.4.1.1.7 Sondervorschriften für Beförderungen in einer Transportkette, die eine See-, Straßen-, Eisenbahn- oder Luftbeförderung einschließt
5.4.1.1.11 Sondervorschriften für die Beförderung von Großpackmitteln (IBC), Tanks, Batterie-Fahrzeugen, ortsbeweglichen Tanks und MEGC nach Ablauf der Frist für die wiederkehrende Prüfung oder Inspektion
5.4.1.1.14 Sondervorschriften für die Beförderung von erwärmten Stoffen
5.4.1.1.15 Sondervorschriften für die Beförderung von Stoffen , die durch Temperaturkontrolle stabilisiert werden
5.4.1.1.16 Erforderliche Angaben gemäß Kapitel 3.3 Sondervorschrift 640
5.4.1.1.17 Sondervorschriften für die Beförderung fester Stoffe in Schüttgut-Containern gemäß Abschnitt 6.11.4 des ADR
5.4.1.1.18 Sondervorschriften für die Beförderung umweltgefährdender Stoffe (aquatische Umwelt)
5.4.1.1.19 Sondervorschriften für die Beförderung von Altverpackungen, leer, ungereinigt (UN 3509)
5.4.1.1.20 Sondervorschriften für die Beförderung von gemäß Absatz 2.1.2.8 klassifizierten Stoffen
5.4.1.1.21 Sondervorschriften für die Beförderung von UN 3528, UN 3529 und UN 3530
5.4.1.1.22 Sondervorschriften für Beförderung in Bilgenentölungsbooten und Bunkerbooten
5.4.1.2 Zusätzliche oder besondere Angaben für bestimmte Klassen
5.4.1.2.1 Sondervorschriften für die Klasse 1
5.4.1.2.2 Zusätzliche Vorschriften für die Klasse 2
5.4.1.2.3 Zusätzliche Vorschriften für selbstzersetzliche Stoffe und polymerisierende Stoffe der Klasse 4.1 und organische Peroxide der Klasse 5.2
5.4.1.2.4 Zusätzliche Vorschriften für die Klasse 6.2
5.4.1.2.5 Zusätzliche Vorschriften für die Klasse 7
5.4.1.4 Form und Sprache
5.4.1.5 Nicht gefährliche Güter
5.4.2 Container- /Fahrzeugpackzertifikat
5.4.3 Schriftliche Weisungen
5.4.4 Aufbewahrung von Informationen über die Beförderung gefährlicher Güter
5.4.5 Beispiel eines Formulars für die multimodale Beförderung gefährlicher Güter
Kapitel 5.5 Sondervorschriften
5.5.1 (gestrichen)
5.5.2 Sondervorschriften für begaste Güterbeförderungseinheiten (CTU) (UN-Nummer 3359)
5.5.2.1 Allgemeine Vorschriften
5.5.2.2 Unterweisung
5.5.2.3 Kennzeichnung und Anbringen von Großzetteln (Placards)
5.5.2.4 Dokumentation
5.5.3 Sondervorschriften für die Beförderung von Trockeneis (UN 1845) und für Versandstücke, Fahrzeuge, Wagen und Container mit Stoffen, die bei der Verwendung zu Kühl- oder Konditionierungszwecken ein Erstickungsrisiko darstellen können (wie Trockeneis (UN 1845), Stickstoff, tiefgekühlt, flüssig (UN 1977) oder Argon, tiefgekühlt, flüssig (UN 1951) oder Stickstoff)
5.5.3.1 Anwendungsbereich
5.5.3.2 Allgemeine Vorschriften
5.5.3.3 Versandstücke, die Trockeneis (UN 1845) oder ein Kühl- oder Konditionierungsmittel enthalten
5.5.3.4 Kennzeichnung von Versandstücken, die Trockeneis (UN 1845) oder ein Kühl- oder Konditionierungsmittel enthalten
5.5.3.5 Fahrzeuge, Wagen und Container, die unverpacktes Trockeneis enthalten
5.5.3.6 Kennzeichnung der Fahrzeuge, Wagen und Container
5.5.3.7 Dokumentation
5.5.4 Gefährliche Güter in Geräten, die während der Beförderung verwendet werden oder für eine Verwendung während der Beförderung bestimmt sind und die an Versandstücken, Umverpackungen, Containern oder Ladeabteilen angebracht sind oder in diese eingesetzt sind
Teil 6 Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen, Tanks und Schüttgut-Container
Kapitel 6.1 Allgemeine Vorschriften
Teil 7 Vorschriften für das Laden, Befördern, Löschen und sonstige Handhaben der Ladung
Kapitel 7.1 Trockengüterschiffe
7.1.0 Allgemeine Vorschriften
7.1.1 Beförderungsart
7.1.1.10 Beförderung von Versandstücken
7.1.1.11 Beförderung in loser Schüttung
7.1.1.12 Lüftung
7.1.1.13 Maßnahmen vor dem Laden
7.1.1.14 Handhaben und Stauen der Ladung
7.1.1.16 Maßnahmen während des Ladens, Beförderns, Löschens und Handhabens der Ladung
7.1.1.18 Beförderung in Containern, flexiblen Schüttgut-Containern, Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen, MEGC, ortsbeweglichen Tanks und Tankcontainern
7.1.1.19 Fahrzeuge und Wagen
7.1.1.21 Beförderung in Ladetanks
7.1.2 Anforderungen an die Schiffe
7.1.2.0 Zugelassene Schiffe
7.1.2.5 Gebrauchsanweisungen für Geräte und Einrichtungen
7.1.2.19 Schubverbände und gekuppelte Schiffe
7.1.3 Allgemeine Betriebsvorschriften
7.1.3.1 Zugang zu Laderäumen, Wallgängen und Doppelböden; Kontrollen
7.1.3.15 Sachkundiger an Bord
7.1.3.20 Ballastwasser
7.1.3.22 Öffnen von Laderäumen
7.1.3.31 Maschinen
7.1.3.32 Brennstofftanks
7.1.3.41 Feuer und offenes Licht
7.1.3.42 Beheizen der Laderäume
7.1.3.44 Reinigungsarbeiten
7.1.3.51 Elektrische Einrichtungen
7.1.3.70 Antennen, Blitzableiter, Drahtseile, Masten
7.1.4 Zusätzliche Vorschriften für das Laden, Befördern, Löschen und sonstige Handhaben der Ladung
7.1.4.1 Begrenzung der beförderten Mengen
7.1.4.2 Zusammenladeverbot (lose Schüttung)
7.1.4.3 Zusammenladeverbot (Versandstücke in Laderäumen)
7.1.4.4 Zusammenladeverbote (Container, Fahrzeuge, Wagen)
7.1.4.5 Zusammenladeverbote (Seeschiffe; Binnenschiffe, die Container befördern)
7.1.4.7 Lade- und Löschstellen
7.1.4.8 Zeitpunkt und Dauer der Lade- und Löscharbeiten
7.1.4.9 Umladen
7.1.4.10 Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln
7.1.4.11 Stauplan
7.1.4.12 Lüftung
7.1.4.13 Maßnahmen vor dem Laden
7.1.4.14 Handhaben und Stauen der Ladung
7.1.4.14.7 Handhaben und Stauen von radioaktiven Stoffe
7.1.4.14.7.1 Trennung
Tabelle A: Mindestabstände zwischen Versandstücken der Kategorie II-GELB oder III-GELB und Personen
Tabelle B: Mindestabstände zwischen Versandstücken der Kategorie II-GELB oder III-GELB und Versandstücken mit der Aufschrift jFOTOk oder Postsäcken
7.1.4.14.7.2 Aktivitätsgrenzwerte
Tabelle C: Aktivitätsgrenzwerte je Beförderungsmittel für LSa und SCO-Gegenstände in Industrieversandstücken oder unverpackt
Tabelle E: Grenzwerte für die Kritikalitätssicherheitskennzahlen je Container und Transportmittel mit spaltbaren Stoffen
7.1.4.14.7.3 Verstauung für die Beförderung und Zwischenlagerung
Tabelle D: Grenzwerte für die Transportkennzahl je Container und Transportmittel, die nicht unter ausschließlicher Verwendung stehen
7.1.4.14.7.4 Trennung von Versandstücken mit spaltbaren Stoffen während der Beförderung und Zwischenlagerung
7.1.4.14.7.5 Beschädigte oder undichte Versandstücke, kontaminierte Verpackungen
7.1.4.14.7.6 Beschränkung des Wärmeeffekts
7.1.4.14.7.7 Sonstige Vorschriften
7.1.4.15 Maßnahmen nach dem Löschen
7.1.4.16 Maßnahmen während des Ladens, Beförderns, Löschens und Handhabens der Ladung
7.1.4.41 Feuer und offenes Licht
7.1.4.51 Elektrische Einrichtungen
7.1.4.53 Beleuchtung
7.1.4.75 Gefahr der Funkenbildung
7.1.4.76 Kunststofftrossen
7.1.4.77 Mögliche Evakuierungsmittel im Notfall
7.1.5 Zusätzliche Vorschriften für den Verkehr der Schiffe
7.1.5.0 Bezeichnung
7.1.5.1 Beförderungsart
7.1.5.2 Fahrt der Schiffe
7.1.5.3 Festmachen
7.1.5.4 Stillliegen
7.1.5.5 Anhalten der Schiffe
7.1.5.8 Meldepflicht
7.1.6 Zusätzliche Anforderungen
7.1.6.11 Beförderung in loser Schüttung
7.1.6.12 Lüftung
7.1.6.13 Maßnahmen vor dem Laden
7.1.6.14 Handhaben und Stauen der Ladung
7.1.6.16 Maßnahmen während des Ladens, Beförderns, Löschens und Handhabens der Ladung
7.1.7 Besondere Vorschriften für die Beförderung selbstzersetzlicher Stoffe der Klasse 4.1, organischer Peroxide der Klasse 5.2 und anderer Stoffe, die durch Temperaturkontrolle stabilisiert werden
Kapitel 7.2 Tankschiffe
7.2.0 Allgemeine Vorschriften
7.2.1 Beförderungsart
7.2.1.21 Beförderung in Ladetanks
7.2.2 Anforderungen an die Schiffe
7.2.2.0 Zugelassene Schiffe
7.2.2.5 Gebrauchsanweisungen für Geräte und Einrichtungen
7.2.2.6 Gasspüranlagen
7.2.2.19 Schubverbände und gekuppelte Schiffe
7.2.2.21 Sicherheits- und Kontrolleinrichtungen
7.2.2.22 Öffnungen der Ladetanks
7.2.3 Allgemeine Betriebsvorschriften
7.2.3.1 Zugang zu Ladetanks, Restetanks, Pumpenräumen unter Deck, Kofferdämmen, Wallgängen, Doppelböden und Aufstellungsräumen; Kontrollen
7.2.3.2 Pumpenräume unter Deck
7.2.3.6 Gasspüranlagen
7.2.3.7 Entgasen leerer Ladetanks
7.2.3.12 Lüftung
7.2.3.15 Sachkundiger an Bord
7.2.3.20 Ballastwasser
7.2.3.22 Zugangsöffnungen von Aufstellungsräumen, Pumpenräumen unter Deck, und Kofferdämmen; Öffnungen der Ladetanks und Restetanks; Abschlussvorrichtungen
7.2.3.25 Verbindung zwischen Rohrleitungen
7.2.3.28 Kühlanlage
7.2.3.29 Beiboote
7.2.3.31 Maschinen
7.2.3.32 Brennstofftanks
7.2.3.41 Feuer und offenes Licht
7.2.3.42 Ladungsheizungsanlage
7.2.3.44 Reinigungsarbeiten
7.2.3.51 Elektrische Einrichtungen
7.2.4 Zusätzliche Vorschriften für das Laden, Befördern, Löschen und sonstige Handhaben der Ladung
7.2.4.1 Begrenzung der beförderten Mengen
7.2.4.2 Übernahme von öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfällen und Übergabe von Schiffsbetriebsstoffen
7.2.4.7 Lade- und Löschstellen
7.2.4.9 Umladen
7.2.4.10 Prüfliste
7.2.4.11 Stauplan
7.2.4.12 Reiseregistrierung
7.2.4.13 Maßnahmen vor dem Laden
7.2.4.14 Handhaben und Stauen der Ladung
7.2.4.15 Maßnahmen nach dem Löschen (Nachlenzsystem)
7.2.4.16 Maßnahmen während des Ladens, Beförderns, Löschens und Handhabens der Ladung
7.2.4.17 Verschließen der Fenster und Türen
7.2.4.18 Abdeckung der Ladung und Inertisierung
7.2.4.19 (gestrichen)
7.2.4.21 Füllen von Ladetanks
7.2.4.22 Öffnen von Öffnungen der Ladetanks
7.2.4.24 Gleichzeitiges Laden und Löschen
7.2.4.25 Lade- und Löschleitungen
7.2.4.28 Berieselungsanlage
7.2.4.29 Beförderung tiefgekühlt verflüssigter Gase
7.2.4.40 Feuerlöscheinrichtungen
7.2.4.41 Feuer und offenes Licht
7.2.4.42 Ladungsheizungsanlage
7.2.4.51 Elektrische Einrichtungen
7.2.4.53 Beleuchtung
7.2.4.60 Besondere Ausrüstung
7.2.4.74 Rauchverbot, Verbot von Feuer und offenem Licht
7.2.4.75 Gefahr der Funkenbildung
7.2.4.76 Kunststofftrossen
7.2.4.77 Mögliche Evakuierungsmittel im Notfall
7.2.5 Zusätzliche Vorschriften für den Verkehr der Schiffe
7.2.5.0 Bezeichnung
7.2.5.1 Beförderungsart
7.2.5.3 Festmachen
7.2.5.4 Stillliegen
7.2.5.8 Meldepflicht
Teil 8 Vorschriften für die Besatzung, die Ausrüstung, den Betrieb und die Dokumentation
Kapitel 8.1 Allgemeine Vorschriften für die Schiffe und die Ausrüstung
8.1.1 (bleibt offen)
8.1.2 Dokumente
8.1.4 Feuerlöscheinrichtungen
8.1.5 Besondere Ausrüstung
8.1.6 Prüfung und Untersuchung der Ausrüstung
8.1.7 Anlagen, Geräte und autonome Schutzsysteme
8.1.8 (gestrichen)
8.1.9 (gestrichen)
8.1.10 (gestrichen)
8.1.11 Reiseregistrierung bei der Beförderung von UN 1203
Kapitel 8.2 Vorschriften für die Ausbildung
8.2.1 Allgemeine Vorschriften für die Ausbildung der Sachkundigen
8.2.2 Besondere Vorschriften für die Schulung der Sachkundigen
8.2.2.3 Aufbau der Schulung
8.2.2.3.1 Basiskurse
8.2.2.3.2 Wiederholungskurse
8.2.2.3.3 Aufbaukurse
8.2.2.3.4 Wiederholungskurs
8.2.2.4 Lehrplan für die Basis- und Aufbaukurse
8.2.2.5 Lehrplan für die Wiederholungskurse
8.2.2.6 Anerkennung der Schulung
8.2.2.6.3 Dem Antrag auf Anerkennung sind folgende Unterlagen beizufügen:
8.2.2.6.5 Die Anerkennung enthält mindestens folgende Bedingungen:
8.2.2.7 Prüfungen und Abschlusstests
8.2.2.7.1 Basiskurs
8.2.2.7.2 Aufbaukurse jGask und jChemiek
8.2.2.7.3 Wiederholungskurse
8.2.2.8 Bescheinigung über besondere Kenntnisse des ADN
Kapitel 8.3 Verschiedene Vorschriften, die von der Schiffsbesatzung zu beachten sind
8.3.1 Personen an Bord
8.3.2 Tragbare Leuchten
8.3.3 Zutritt an Bord
8.3.4 Rauchverbot, Verbot von Feuer und offenem Licht
8.3.5 Arbeiten an Bord
Kapitel 8.4, 8.5 bleiben offen
Kapitel 8.6 Dokumente
8.6.1 Zulassungszeugnis
8.6.1.1 Muster für das Zulassungszeugnis "Trockengüterschiff"
8.6.1.2 Muster des vorläufigen Zulassungszeugnisses "Trockengüterschiffe"
8.6.1.3 Muster des Zulassungszeugnisses "Tankschiffe"
8.6.1.4 Muster des vorläufigen Zulassungszeugnisses "Tankschiffe"
8.6.2 Bescheinigung über besondere Kenntnisse des ADN gemäß Unterabschnitt 8.2.1.2, 8.2.1.5 oder 8.2.1.7
8.6.3 Prüfliste ADN
8.6.4 Prüfliste Entgasen an Annahmestellen
Teil 9 Bauvorschriften
Kapitel 9.1 Bauvorschriften für Trockengüterschiffe
9.1.0 Für Trockengüterschiffe anwendbare Bauvorschriften
9.1.0.0 Bauwerkstoffe
9.1.0.1 Schiffsakte
9.1.0.11 Laderäume
9.1.0.12 Lüftung
9.1.0.17 Wohnungen und Betriebsräume
9.1.0.20 Ballastwasser
9.1.0.31 Maschinen
9.1.0.32 Brennstofftanks
9.1.0.34 Abgasrohre
9.1.0.35 Lenzeinrichtung
9.1.0.40 Feuerlöscheinrichtungen
9.1.0.40.2.1 Löschmittel
9.1.0.40.2.2 Lüftung, Luftansaugung
9.1.0.40.2.3 Feuermeldesystem
9.1.0.40.2.4 Rohrleitungssystem
9.1.0.40.2.5 Auslöseeinrichtung
9.1.0.40.2.6 Warnanlage
9.1.0.40.2.7 Druckbehälter, Armaturen und Druckleitungen
9.1.0.40.2.8 Menge des Löschmittels
9.1.0.40.2.9 Installation, Instandhaltung, Prüfung und Dokumentation
9.1.0.40.2.10 CO2-Feuerlöscheinrichtungen
9.1.0.40.2.11 HFC-227ea (Heptafluorpropan)-Feuerlöscheinrichtungen
9.1.0.40.2.12 IG-541-Feuerlöschrichtungen
9.1.0.40.2.13 FK-5-1-12-Feuerlöscheinrichtungen
9.1.0.40.2.14 Fest installierte Feuerlöscheinrichtung für den Objektschutz
9.1.0.41 Feuer und offenes Licht
9.1.0.51 Oberflächentemperaturen von elektrischen und nicht-elektrischen Anlagen und Geräten
9.1.0.52 Art und Aufstellungsort der elektrischen Anlagen und Geräte
9.1.0.53 Art und Aufstellungsort der elektrischen und nicht-elektrischen Anlagen und Geräte zum Einsatz im geschützten Bereich
9.1.0.56 Elektrische Kabel
9.1.0.70 Drahtseile, Masten
9.1.0.71 Zutritt an Bord
9.1.0.74 Rauchverbot, Verbot von Feuer und offenem Licht
9.1.0.80 Zusätzliche Vorschriften für Doppelhüllenschiffe
9.1.0.88 Klassifikation
9.1.0.91 Laderäume
9.1.0.92 Notausgang
9.1.0.93 Stabilität (allgemein)
9.1.0.94 Stabilität (intakt)
9.1.0.95 Stabilität (im Leckfall)
Kapitel 9.2 Bauvorschriften für Seeschiffe, die den Vorschriften von SOLAS 74 Kapitel II-2 Regel 19 oder SOLAS 74 Kapitel II-2 Regel 54 entsprechen
9.2.0 Bauwerkstoffe
9.2.0.20 Ballastwasser
9.2.0.31 Maschinen
9.2.0.34 Abgasrohre
9.2.0.41 Feuer und offenes Licht
9.2.0.71 Zutritt an Bord
9.2.0.74 Rauchverbot, Verbot von Feuer und offenem Licht
9.2.0.80 Zusätzliche Vorschriften für Doppelhüllen-Seeschiffe
9.2.0.88 Klassifikation
9.2.0.91 Laderäume
9.2.0.93 Stabilität (allgemein)
9.2.0.94 Stabilität (intakt)
9.2.0.95 Stabilität (im Leckfall)
Kapitel 9.3 Bauvorschriften für Tankschiffe
9.3.1 Bauvorschriften für Tankschiffe des Typs G
9.3.1.0 Bauwerkstoffe
9.3.1.1 Schiffsakte
9.3.1.8 Klassifikation
9.3.1.10 Schutz vor dem Eindringen gefährlicher Gase und dem Ausbreiten gefährlicher Flüssigkeiten
9.3.1.11 Aufstellungsräume und Ladetanks
9.3.1.12 Lüftung
9.3.1.13 Stabilität (allgemein)
9.3.1.14 Stabilität (intakt)
9.3.1.15 Stabilität (im Leckfall)
9.3.1.16 Maschinenräume
9.3.1.17 Wohnungen und Betriebsräume
9.3.1.18 Inertgasanlage
9.3.1.21 Sicherheits- und Kontrolleinrichtungen
9.3.1.22 Öffnungen der Ladetanks
9.3.1.23 Druckprüfung
9.3.1.24 Druck- und Temperaturregelung der Ladung
9.3.1.25 Pumpen und Leitungen
9.3.1.27 Kühlanlage
9.3.1.28 Berieselungsanlage
9.3.1.31 Maschinen
9.3.1.32 Brennstofftanks
9.3.1.34 Abgasrohre
9.3.1.35 Lenz- und Ballasteinrichtung
9.3.1.40 Feuerlöscheinrichtungen
9.3.1.40.2.1 Löschmittel
9.3.1.40.2.2 Lüftung, Luftansaugung
9.3.1.40.2.3 Feuermeldesystem
9.3.1.40.2.4 Rohrleitungssystem
9.3.1.40.2.5 Auslöseeinrichtung
9.3.1.40.2.6 Warnanlage
9.3.1.40.2.7 Druckbehälter, Armaturen und Druckleitungen
9.3.1.40.2.8 Menge des Löschmittels
9.3.1.40.2.9 Installation, Instandhaltung, Prüfung und Dokumentation
9.3.1.40.2.10 CO2-Feuerlöscheinrichtungen
9.3.1.40.2.11 HFC-227ea (Heptafluorpropan)-Feuerlöscheinrichtungen
9.3.1.40.2.12 IG-541-Feuerlöscheinrichtungen
9.3.1.40.2.13 FK-5-1-12-Feuerlöscheinrichtungen
9.3.1.40.2.15 Mit K2CO3 als Löschmittel betriebene Feuerlöscheinrichtungen
9.3.1.40.2.16 Fest installierte Feuerlöscheinrichtungen für den Objektschutz
9.3.1.41 Feuer und offenes Licht
9.3.1.50 (gestrichen)
9.3.1.51 Oberflächentemperaturen von Anlagen und Geräten
9.3.1.52 Art und Aufstellungsort der elektrischen Einrichtungen
9.3.1.53 Art und Aufstellungsort der elektrischen und nicht-elektrischen Anlagen und Geräte zum Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
9.3.1.54 Erdung
9.3.1.56 Elektrische Kabel
9.3.1.60 Besondere Ausrüstung
9.3.1.62 Ventil zum Entgasen an Annahmestellen
9.3.1.71 Zutritt an Bord
9.3.1.74 Rauchverbot, Verbot von Feuer und offenem Licht
9.3.1.92 Notausgang
9.3.2 Bauvorschriften für Tankschiffe des Typs C
9.3.2.0 Bauwerkstoffe
9.3.2.1 Schiffsakte
9.3.2.8 Klassifikation
9.3.2.10 Schutz gegen das Eindringen von Gasen
9.3.2.11 Aufstellungsräume und Ladetanks
9.3.2.12 Lüftung
9.3.2.13 Stabilität (allgemein)
9.3.2.14 Stabilität (intakt)
9.3.2.15 Stabilität (im Leckfall)
9.3.2.16 Maschinenräume
9.3.2.17 Wohnungen und Betriebsräume
9.3.2.18 Inertgasanlage
9.3.2.20 Einrichtung der Kofferdämme
9.3.2.21 Sicherheits- und Kontrolleinrichtungen
9.3.2.22 Öffnungen der Ladetanks
9.3.2.23 Druckprüfung
9.3.2.24 Druck- und Temperaturregelung der Ladung
9.3.2.25 Pumpen und Leitungen
9.3.2.26 Restetanks und Restebehälter
9.3.2.27 Kühlanlage
9.3.2.28 Berieselungsanlage
9.3.2.31 Maschinen
9.3.2.32 Brennstofftanks
9.3.2.34 Abgasrohre
9.3.2.35 Lenz- und Ballasteinrichtung
9.3.2.40 Feuerlöscheinrichtungen
9.3.2.40.2.1 Löschmittel
9.3.2.40.2.2 Lüftung, Luftansaugung
9.3.2.40.2.3 Feuermeldesystem
9.3.2.40.2.4 Rohrleitungssystem
9.3.2.40.2.5 Auslöseeinrichtung
9.3.2.40.2.6 Warnanlage
9.3.2.40.2.7 Druckbehälter, Armaturen und Druckleitungen
9.3.2.40.2.8 Menge des Löschmittels
9.3.2.40.2.9 Installation, Instandhaltung, Prüfung und Dokumentation
9.3.2.40.2.10 CO2-Feuerlöscheinrichtungen
9.3.2.40.2.11 HFC-227ea (Heptafluorpropan)-Feuerlöscheinrichtungen
9.3.2.40.2.12 IG-541-Feuerlöscheinrichtungen
9.3.2.40.2.13 FK-5-1-12-Feuerlöscheinrichtungen
9.3.2.40.2.15 Mit K2CO3 als Löschmittel betriebene Feuerlöscheinrichtungen
9.3.2.40.2.16 Fest installierte Feuerlöscheinrichtungen für den Objektschutz
9.3.2.41 Feuer und offenes Licht
9.3.2.42 Ladungsheizungsanlage
9.3.2.50 (gestrichen)
9.3.2.51 Oberflächentemperaturen von Anlagen und Geräten
9.3.2.52 Art und Aufstellungsort der elektrischen Anlagen und Geräte
9.3.2.53 Art und Aufstellungsort der elektrischen und nicht-elektrischen Anlagen und Geräte zum Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
9.3.2.56 Elektrische Kabel
9.3.2.60 Besondere Ausrüstung
9.3.2.62 Ventil zum Entgasen an Annahmestellen
9.3.2.71 Zutritt an Bord
9.3.2.74 Rauchverbot, Verbot von Feuer und offenem Licht
9.3.2.92 Notausgang
9.3.3 Bauvorschriften für Tankschiffe des Typs N
9.3.3.0 Bauwerkstoffe
9.3.3.1 Schiffsakte
9.3.3.8 Klassifikation
9.3.3.10 Schutz gegen das Eindringen von Gasen
9.3.3.11 Aufstellungsräume und Ladetanks
9.3.3.12 Lüftung
9.3.3.13 Stabilität (allgemein)
9.3.3.14 Stabilität (intakt)
9.3.3.15 Stabilität (im Leckfall)
9.3.3.16 Maschinenräume
9.3.3.17 Wohnungen und Betriebsräume
9.3.3.18 Inertgasanlage
9.3.3.20 Einrichtung der Kofferdämme
9.3.3.21 Sicherheits- und Kontrolleinrichtungen
9.3.3.22 Öffnungen der Ladetanks
9.3.3.23 Druckprüfung
9.3.3.24 Druck- und Temperaturregelung der Ladung
9.3.3.25 Pumpen und Leitungen
9.3.3.26 Restetanks und Restebehälter
9.3.3.27 Kühlanlage
9.3.3.28 Berieselungsanlage
9.3.3.31 Maschinen
9.3.3.32 Brennstofftanks
9.3.3.34 Abgasrohre
9.3.3.35 Lenz- und Ballasteinrichtung
9.3.3.40 Feuerlöscheinrichtungen
9.3.3.40.2.1 Löschmittel
9.3.3.40.2.2 Lüftung, Luftansaugung
9.3.3.40.2.3 Feuermeldesystem
9.3.3.40.2.4 Rohrleitungssystem
9.3.3.40.2.5 Auslöseeinrichtung
9.3.3.40.2.6 Warnanlage
9.3.3.40.2.7 Druckbehälter, Armaturen und Druckleitungen
9.3.3.40.2.8 Menge des Löschmittels
9.3.3.40.2.9 Installation, Instandhaltung, Prüfung und Dokumentation
9.3.3.40.2.10 CO2 -Feuerlöscheinrichtungen
9.3.3.40.2.11 HFC-227ea (Heptafluorpropan)-Feuerlöscheinrichtungen
9.3.3.40.2.12 IG-541-Feuerlöscheinrichtungen
9.3.3.40.2.13 FK-5-1-12-Feuerlöscheinrichtungen
9.3.3.40.2.14 (bleibt offen)
9.3.3.40.2.15 Mit K2CO3 als Löschmittel betriebene Feuerlöscheinrichtungen
9.3.3.40.2.16 Fest installierte Feuerlöscheinrichtungen für den Objektschutz
9.3.3.41 Feuer und offenes Licht
9.3.3.42 Ladungsheizungsanlage
9.3.3.50 (gestrichen)
9.3.3.51 Oberflächentemperaturen von Anlagen und Geräten
9.3.3.52 Art und Aufstellungsort der elektrischen Einrichtungen
9.3.3.53 Art und Aufstellungsort der elektrischen und nicht-elektrischen Anlagen und Geräte zum Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
9.3.3.54 Erdung
9.3.3.56 Elektrische Kabel
9.3.3.60 Besondere Ausrüstung
9.3.3.71 Zutritt an Bord
9.3.3.74 Rauchverbot, Verbot von Feuer und offenem Licht
9.3.4 Alternative Bauweisen
9.3.4.1 Allgemeines
9.3.4.2 Vorgehensweise
9.3.4.3 Berechnungsverfahren
9.3.4.3.1.1 Schritt 1
9.3.4.3.1.2 Schritt 2
9.3.4.3.1.2.2 Senkrechte Kollisionsstellen
9.3.4.3.1.2.2.1 Tankschiff Typ C und N
9.3.4.3.1.2.2.2 Tankschiff Typ G
9.3.4.3.1.2.3 Waagerechte Kollisionsstellen
9.3.4.3.1.2.3.1 Tankschiff Typ C und N
9.3.4.3.1.2.3.2 Tankschiff Typ G
9.3.4.3.1.2.4 Anzahl der Kollisionsstellen
9.3.4.3.1.2.4.1 Tankschiff Typ C und N
9.3.4.3.1.2.4.2 Tankschiff Typ G
9.3.4.3.1.2.4.3 Zusätzliche Betrachtung für Tankschiffe Typ G, C und N mit unabhängigen Ladetanks
9.3.4.3.1.3 Schritt 3
9.3.4.3.1.3.2 Senkrechte Kollisionsstellen
9.3.4.3.1.3.2.1 Tankschiff Typ C und N
9.3.4.3.1.3.2.2 Tankschiff Typ G
9.3.4.3.1.3.3 Waagerechte Kollisionsstellen
9.3.4.3.1.3.3.1 Tankschiff Typ C und N
9.3.4.3.1.3.3.2 Tankschiff Typ G
9.3.4.3.1.4 Schritt 4
9.3.4.3.1.5 Schritt 5
9.3.4.3.1.6 Schritt 6
9.3.4.3.1.7 Schritt 7
9.3.4.3.1.8 Schritt 8
9.3.4.3.1.9 Schritt 9
9.3.4.3.1.10 Schritt 10
9.3.4.3.1.11 Schritt 11
9.3.4.3.1.12 Schritt 12
9.3.4.3.1.13 Schritt 13
9.3.4.4 Ermittlung des Kollisionsenergie-Absorptionsvermögens
9.3.4.4.1 Allgemeines
9.3.4.4.2 Erzeugen der Finiten-Elemente-Modelle (FE-Modelle)
9.3.4.4.3 Werkstoffeigenschaften
9.3.4.4.4 Bruchkriterien
9.3.4.4.4.6 Tankschiff Typ G
9.3.4.4.5 Berechnung des Kollisionsenergie-Absorptionsvermögens
9.3.4.4.5.3 Tankschiff Typ G
9.3.4.4.6 Begriffsbestimmungen für das auftreffende Schiff und den auftreffenden Bug
9.3.4.4.7 Annahmen für Kollisionsfälle
9.3.4.4.8 Zeichnungen
9.3.4.4.8.1 Schubleichterbug
9.3.4.4.8.2 V-förmiger Bug