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Regelwerk

Multilaterale Vereinbarung M350 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung gefährlicher Güter in Maschinen, Geräten oder Gegenständen

Vom 19. Dezember 2022
(VkBl. Nr. 7 vom 15.03.2023 S. 253)


Gültig bis 31.12.2024
COUNTRY SIGNED REVOKED
Germany 19/12/2022
Netherlands 16/02/2023
Denmark 30/05/2023
Austria 20/12/2023

(1) Die Vorschriften des ADR brauchen auf gebrauchte Gegenstände, Maschinen oder Apparate, die den UN-Nummern 3363, 3537, 3538, 3539, 3540, 3541, 3542, 3543, 3544, 3545, 3546, 3547 oder 3548 zugeordnet sind, nicht angewendet zu werden, wenn sie zur Reparatur, Inspektion, Wartung, Entsorgung oder Wiederverwertung befördert werden, vorausgesetzt, der Inhalt ist sicher eingeschlossen und es wurden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Austreten des Inhalts verhindern.

(2) Ein Exemplar dieses Übereinkommens muss in der Beförderungseinheit mitgeführt werden.

(3) Dieses Übereinkommen gilt bis zum 31.12.2024 für die Beförderung in den Hoheitsgebieten der ADR-Vertragsparteien, die dieses Übereinkommen unterzeichnet haben. Wird sie vor diesem Zeitpunkt von einem der Unterzeichner widerrufen, so bleibt sie bis zu dem oben genannten Datum nur für die Beförderungen in den Gebieten derjenigen ADR-Vertragsparteien gültig, die diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht widerrufen haben.

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Multilateral Agreement M350
under section 1.5.1 of ADR
on the carriage of dangerous goods in machinery, apparatus or articles

( 1) The provisions of ADR need not to be applied for used articles, machinery or apparatus assigned to UN Nos 3363, 3537, 3538, 3539, 3540, 3541, 3542, 3543, 3544, 3545, 3546, 3547 or 3548, when carried for repair, inspection, maintenance, disposal or recycling provided that the contents are safely enclosed and measures have been taken to prevent any leakage of contents in normal conditions of carriage.

(2) a copy of this Agreement shall be carried in the transport unit.

(3) This Agreement shall be valid until 31.12.2024 for the carriage on the territories of those ADR Contracting Parties signatory to this Agreement. If it is revoked before then by one of the signatories, it shall remain valid until the above mentioned date only for carriage on the territories of those ADR Contracting Parties signatory to this Agreement which have not revoked it.

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Bekanntmachung der Gegenzeichnung der Multilateralen Vereinbarung M350 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung gefährlicher Güter in Maschinen, Geräten oder Gegenständen

Vom 16. März 2023
(VkBl. Nr. 7 vom 15.03.2023 S. 253)

G 16/3642.40/350

Die von Deutschland am 19. Dezember 2022 vorgeschlagene Multilaterale Vereinbarung M350 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung gefährlicher Güter in Maschinen, Geräten oder Gegenständen ist am 16. Februar 2023 von den Niederlanden gegengezeichnet worden.

Damit sind die Regelungen dieser Vereinbarung in Deutschland sowie in den Hoheitsgebieten der weiteren Zeichnerstaaten anwendbar.

Die ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung gegengezeichnet haben, können im Internet unter der Adresse
http://www.unece.org/trans/danger/multi/multi.html
abgerufen werden. Der Text der Vereinbarung wird nachfolgend in englischer Sprache mit einer deutschen Übersetzung veröffentlicht.

ID: 230731

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