Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Multilaterale Vereinbarung M363 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von Fahrzeugen gemäß Sondervorschrift 666

Vom 26. Juni 2025
(VkBl. Nr. 14 vom 31.07.2025 S. 368)


Valid until 31/12/2026
COUNTRY SIGNED REVOKED
Germany 07/05/2025
France 18/06/2025
Ireland 07/08/2025

(1) Abweichend von Sondervorschrift 666 Absatz e) unterliegen Fahrzeuge, die vollständig von Verpackungen, Verschlägen oder anderen Mitteln umschlossen sind, die eine leichte Identifizierung verhindern, nicht den Vorschriften für die Kennzeichnung und Bezettelung des Kapitels 5.2.

(2) Diese Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2026 für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben. Wird sie vor diesem Zeitpunkt von einem der Unterzeichner widerrufen, so gilt sie bis zum vorgenannten Zeitpunkt nur für Beförderungen in den Hoheitsgebieten derjenigen ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht widerrufen haben.

Multilateral Agreement M363 under section 1.5.1 of ADR on the carriage of vehicles in accordance with special provision 666

(1) By derogation from special provision 666 (e), vehicles that are fully enclosed by packagings, crates or other means that prevent ready identification are not subject to the marking and labelling requirements of Chapter 5.2.

(2) This agreement shall be valid until 31st December 2026 for carriage in the territories of those ADR Contracting Parties signatory to this Agreement. If it is revoked before then by one of the signatories, it shall remain valid until the abovementioned date only for carriage on the territories of those ADR Contracting Parties signatory to this Agreement which have not revoked it.

Bekanntmachung der Gegenzeichnung der Multilateralen Vereinbarung M363 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von Fahrzeugen gemäß Sondervorschrift 666

Vom 26. Juni 2025
(VkBl. Nr. 14 vom 31.07.2025 S. 368)

G16/3642.40/363

Die von Deutschland am 7. Mai 2025 initiierte Multilaterale Vereinbarung M363 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von Fahrzeugen gemäß Sondervorschrift 666 ist am 18. Juni 2025 von Frankreich gegengezeichnet worden.

Damit sind die Regelungen dieser Vereinbarung in Deutschland sowie in den Hoheitsgebieten der weiteren Zeichnerstaaten anwendbar.

Die ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung gegengezeichnet haben, können im Internet unter der Adresse
https://unece.org/transport/road-transport/adr-multilateral-agreements
abgerufen werden. Der Text der Vereinbarung wird nachfolgend in der originalen deutschen Fassung und englischer Übersetzung veröffentlicht.
ID: 251900


ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 17.09.2025)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion