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Multilaterale Vereinbarung M369 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von Dieselkraftstoffen, paraffinischen Dieselkraftstoffen und paraffinische Heizöle
Vom 17. Juni 2026
(VkBl. Nr. 13 vom 15.07.2026 S. 548)
| Valid until 31 December 2026 | ||
| Country | Signed | Revoked |
| Germany | 15/04/2026 | |
| Poland | 30/06/2026 | |
(1) Abweichend von den Vorschriften des ADR dürfen
(2) Folgendes ist zusätzlich im Beförderungspapier zu vermerken: "Beförderung vereinbart nach Abschnitt 1.5.1 des ADR (M369)".
(3) Diese Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2026 für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben. Wird sie vor diesem Zeitpunkt von einem der Unterzeichner widerrufen, so gilt sie bis zum vorgenannten Zeitpunkt nur für Beförderungen in den Hoheitsgebieten derjenigen ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht widerrufen haben.
Multilateral Agreement M369 under section 1.5.1 of ADR on the carriage of diesel fuels, paraffinic diesel fuels and paraffinic heating oils
(1) By derogation from the provisions of ADR,
(2) The following additional entry shall be made in the transport document: "Carriage agreed under the terms of section 1.5.1 of ADR (M369)".
(3) This Agreement shall be valid until 31 December 2026 for the carriage on the territories of those ADR Contracting Parties signatory to this Agreement. If it is revoked before then by one of the signatories, it shall remain valid until the above mentioned date only for carriage on the territories of those ADR Contracting Parties signatory to this Agreement which have not revoked it.
| Bekanntmachung der Gegenzeichnung der Multilateralen Vereinbarung M369 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von Dieselkraftstoffen, paraffinischen Dieselkraftstoffen und paraffinische Heizöle
Vom 17. Juni 2026 |
| G 43 201070102#00005#0008
Die von Deutschland am 15. April 2026 initiierte Multilaterale Vereinbarung M369 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von Dieselkraftstoffen, paraffinischen Dieselkraftstoffen und paraffinische Heizöle ist am 11. Juni 2026 von Luxemburg gegengezeichnet worden. Damit sind die Regelungen dieser Vereinbarung in Deutschland sowie in den Hoheitsgebieten der weiteren Zeichnerstaaten anwendbar. Die ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung gegengezeichnet haben, können im Internet unter der Adresse https://unece.org/transport/road-transport/adr-multilateral-agreements abgerufen werden. Der Text der Vereinbarung wird nachfolgend in der originalen deutschen Fassung und englischer Übersetzung veröffentlicht. |
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(Stand: 16.07.2026)
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