umwelt-online: ADR/RID Teil 6 Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, IBC, Großverpackungen und Tanks (7)

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6.2.2 Vorschriften für UN-Druckgefäße 22a

Zusätzlich zu den allgemeinen Vorschriften des Abschnitts 6.2.1 müssen UN-Druckgefäße den Vorschriften dieses Abschnitts, soweit anwendbar, einschließlich der Normen entsprechen. Die Herstellung von neuen Druckgefäßen oder Bedienungsausrüstungen entsprechend einer in den Unterabschnitten 6.2.2.1 und 6.2.2.3 aufgeführten Norm ist nach dem in der rechten Spalte der Tabellen angegebenen Datum nicht mehr zugelassen.

Bem.
  1. UN-Druckgefäße ( ), die nach Normen gebaut wurden, die zum Zeitpunkt der Herstellung anwendbar waren, dürfen unter Vorbehalt der Vorschriften für die wiederkehrende Prüfung des ADR/RID weiterverwendet werden.
  2. Wenn EN ISO-Fassungen der nachfolgenden ISO-Normen zur Verfügung stehen, dürfen diese verwendet werden, um die Vorschriften der Unterabschnitte 6.2.2.1, 6.2.2.2, 6.2.2.3 und 6.2.2.4 zu erfüllen.

6.2.2.1 Auslegung, Bau und erstmalige Prüfung

6.2.2.1.1 22a Für die Auslegung, den Bau und die erstmalige Prüfungvon wiederbefüllbaren UN-Flaschenkörpern gelten folgenden Normen, mit der Ausnahme, dass die Prüfvorschriften in Zusammenhang mit dem System für die Konformitätsbewertung und Zulassung dem Unterabschnitt 6.2.2.5 entsprechen müssen:

Referenz Titel für die Herstellung anwendbar
ISO 9809-1:1999 Gasflaschen - Wiederbefüllbare nahtlose Flaschen aus Stahl - Gestaltung, Konstruktion und Prüfung - Teil 1: Flaschen aus vergütetem Stahl mit einer Zugfestigkeit von weniger als 1100 MPa
Bem. Die Bemerkung bezüglich des Faktors F in Abschnitt 7.3 dieser Norm gilt nicht für UN-Flaschen.
bis zum 31. Dezember 2018
ISO 9809-1:2010 Gasflaschen - Wiederbefüllbare nahtlose Gasflaschen aus Stahl - Gestaltung, Konstruktion und Prüfung - Teil 1: Flaschen aus vergütetem Stahl mit einer Zugfestigkeit kleiner als 1.100 MPa bis zum 31. Dezember 2026
ISO 9809-1:2019 Gasflaschen - Auslegung, Herstellung und Prüfung von wiederbefüllbaren nahtlosen Gasflaschen aus Stahl - Teil 1: Flaschen aus vergütetem Stahl mit einer Zugfestigkeit kleiner als 1.100 MPa[2)] bis auf Weiteres
ISO 9809-2:2000 Gasflaschen - Wiederbefüllbare nahtlose Flaschen aus Stahl - Gestaltung, Konstruktion und Prüfung - Teil 2: Normalgeglühte und angelassene Flaschen mit einer Zugfestigkeit größer oder gleich 1100 MPa bis zum 31. Dezember 2018
ISO 9809-2:2010 Gasflaschen - Wiederbefüllbare nahtlose Gasflaschen aus Stahl - Gestaltung, Konstruktion und Prüfung - Teil 2: Flaschen aus vergütetem Stahl mit einer Zugfestigkeit größer oder gleich 1.100 MPa bis zum 31. Dezember 2026
ISO 9809-2:2019 Gasflaschen - Auslegung, Herstellung und Prüfung von wiederbefüllbaren nahtlosen Gasflaschen aus Stahl - Teil 2: Flaschen aus vergütetem Stahl mit einer Zugfestigkeit größer als oder gleich 1.100 MPa[2)] bis auf Weiteres
ISO 9809-3:2000 Gasflaschen - Wiederbefüllbare nahtlose Flaschen aus Stahl - Gestaltung, Konstruktion und Prüfung - Teil 3: Normalisierte Flaschen aus Stahl bis zum 31. Dezember 2018
ISO 9809-3:2010 Gasflaschen - Wiederbefüllbare nahtlose Gasflaschen aus Stahl - Gestaltung, Konstruktion und Prüfung - Teil 3: Flaschen aus normalisiertem Stahl bis zum 31. Dezember 2026
ISO 9809-3:2019 Gasflaschen - Auslegung, Herstellung und Prüfung von wiederbefüllbaren nahtlosen Gasflaschen aus Stahl - Teil 3: Flaschen aus normalisiertem Stahl[2)] bis auf Weiteres
ISO 9809-4:2014 Gasflaschen - Wiederbefüllbare, nahtlose Gasflaschen aus Stahl - Gestaltung, Konstruktion und Prüfung - Teil 4: Flaschen aus Edelstahl mit einer Zugfestigkeit von weniger als 1.100 MPa bis auf Weiteres
ISO 7866:1999 Gasflaschen - Wiederbefüllbare nahtlose Flaschen aus Aluminiumlegierung - Gestaltung, Konstruktion und Prüfung
Bem. Die Bemerkung bezüglich des Faktors F in Abschnitt 7.2 dieser Norm gilt nicht für UN-Flaschen. Die Aluminiumlegierung 6351A-T6 oder gleichwertige Legierungen sind nicht zugelassen.
bis zum 31. Dezember 2020
ISO 7866:2012 + Cor 1:2014 Gasflaschen - Wiederbefüllbare nahtlose Gasflaschen aus Aluminiumlegierungen - Auslegung, Bau und Prüfung
Bem. Die Aluminiumlegierung 6351a oder gleichwertige Legierungen dürfen nicht verwendet werden.
bis auf Weiteres
ISO 4706:2008

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