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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung des Fehlerverzeichnisses 1 zur RID-Ausgabe 2025

Vom 19. August 2026
(BGBl. II vom 21.08.2026 Nr. 173)


Zu der Bekanntmachung der Neufassung der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter ( RID) vom 28. März 2024 (BGBl. 2024 II Nr. 145) geändert durch die 24. RID-Änderungsverordnung vom 24. April 2025 (BGBl. 2025 II Nr. 144) sowie dem Fehlerverzeichnis 1 zu den mit der 24. RID-Änderungsverordnung veröffentlichen Änderungen des RID vom 13. Mai 2026 (BGBl. 2026 II Nr. 103) wird nachfolgend das Fehlerverzeichnis 1 zur RID-Ausgabe 2025 der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) in Französisch und Deutsch bekannt gemacht.

Berlin, den 19. August 2026

Fehlerverzeichnis 1 zur RID-Ausgabe 2025

Teil 1
Kapitel 1.2

1.2.1 In der Begriffsbestimmung von "Recycling-Kunststoffe", im vorletzten Satz "der entsprechenden mechanischen Bauartprüfungen" ändern in: "geeigneter mechanischer Bauartprüfungen".

Teil 2
Kapitel 2.2

2.2.2.1.6 In der ersten Bemerkung "Fußnote c) der Tabelle 2 in Verpackungsanweisung P 200" ändern in: "Fußnote h) der Tabelle 2 in Verpackungsanweisung P 200".

2.2.2.1.7 In der Bemerkung 1 "Fußnote c) der Tabelle 2 in Verpackungsanweisung P 200" ändern in: "Fußnote h) der Tabelle 2 in Verpackungsanweisung P 200".

2.2.43.3 [Die Korrektur in der englischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]

2.2.52.4 [Die Korrektur in der englischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]

Teil 5
Kapitel 5.4

5.4.1.1.3.3 Im vorletzten Absatz streichen:", (E)".

Kapitel 5.5

5.5.3.3.1 [Die Korrektur in der englischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]

Teil 6
Kapitel 6.1

6.1.4.13.2 Im letzten Satz "Verschlussklappen" ändern in:

"Verschlusskappen".

[betrifft nur die deutsche Fassung]

Kapitel 6.5

6.5.2.2.5 "oder jeder anderen" ändern in:

"und jeder anderen".

[betrifft nur die deutsche Fassung]

Kapitel 6.8

6.8.4 b) In der Sondervorschrift für die Ausrüstung TE 22 im letzten Unterabsatz "mit Energieaufnahmeelementen" ändern in: "mit Energieverzehrelementen".

[betrifft nur die deutsche Fassung]

ENDE

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