Regelwerk, Gefahrgut; Binnschifffahrt

DonauSchPV
- Inhalt =>

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Ausnahmen

§ 3 Zuständige Behörde

§ 4 Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes

§ 5 Ordnungswidrigkeiten nach dem Binnenschiffahrtsaufgabengesetz

§ 6 Ordnungswidrigkeiten nach dem Bundeswasserstraßengesetz

§ 7 -

§ 8 (weggefallen)

§ 9 Inkrafttreten

Anlage A zur Donauschiffahrtspolizeiverordnung

Erster Teil
Grundsätzliche Bestimmungen für die Schiffahrt auf der Donau

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.01 Begriffsbestimmungen

§ 1.02 Schiffsführer

§ 1.03 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord

§ 1.04 Allgemeine Sorgfaltspflicht

§ 1.05 Verhalten unter besonderen Umständen

§ 1.06 Benutzung der Wasserstraße

§ 1.07 Zulässige größte Beladung und Höchstzahl der Fahrgäste

§ 1.08 Besatzung der Fahrzeuge und der Schwimmkörper

§ 1.09 Besetzung des Ruders

§ 1.10 Schiffsurkunden

§ 1.11 Mitführen der Donauschiffahrtspolizeiverordnung

§ 1.12 Gefährdung durch Gegenstände an Bord, Verlust von Gegenständen, Schiffahrtshindernisse

§ 1.13 Schutz der Schiffahrtszeichen

§ 1.14 Beschädigung von Anlagen

§ 1.15 Verbot des Einbringens von Gegenständen und anderen Stoffen in die Wasserstraße

§ 1.16 Rettung und Hilfeleistung

§ 1.17 Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge

§ 1.18 Freimachen des Fahrwassers

§ 1.19 Besondere Anweisungen

§ 1.20 Überwachung

§ 1.21 Sondertransporte

§ 1.22 Anordnungen vorübergehender Art

§ 1.23 Erlaubnis von sportlichen und anderen Veranstaltungen

§ 1.24 Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter

§ 1.25 Schutz und Winterzeit

§ 1.26 Anwendungsbereich des Ersten Teiles

Kapitel 2
Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge, Schiffseichung

§ 2.01 Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge

§ 2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge

§ 2.03 Schiffseichung

§ 2.04 Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger

§ 2.05 Kennzeichen der Anker

Kapitel 3
Bezeichnung der Fahrzeuge

Abschnitt I
Allgemeines

§ 3.01 Anwendung und Begriffsbestimmungen

§ 3.02 Lichter

§ 3.03 Tafeln und Flaggen

§ 3.04 Zylinder, Bälle, Kegel und Doppelkegel

§ 3.05 Verbotene Lichter und Zeichen

§ 3.06 Ersatzlichter

§ 3.07 Verbotener Gebrauch von Signalleuchten, Scheinwerfern, Tafeln, Flaggen und anderen Gegenständen

Abschnitt II
Nachtbezeichnung

Titel A
Nachtbezeichnung während der Fahrt

§ 3.08 Nachtbezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit Maschinenantrieb in Fahrt

§ 3.09 Nachtbezeichnung der Schleppverbände in Fahrt

§ 3.10 Nachtbezeichnung der Schubverbände in Fahrt

§ 3.11 Nachtbezeichnung der Koppelverbände in Fahrt

§ 3.12 Nachtbezeichnung der Fahrzeuge unter Segel in Fahrt

§ 3.13 Nachtbezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt

§ 3.14 Zusätzliche Nachtbezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter entzündbarer Güter

§ 3.15 Zusätzliche Nachtbezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter explosionsgefährlicher Güter

§ 3.16 Nachtbezeichnung der Fähren in Fahrt

§ 3.17 (entfällt)

§ 3.18 Zusätzliche Nachtbezeichnung manövrierunfähiger Fahrzeuge

§ 3.19 Nachtbezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen in Fahrt

Titel B
Nachtbezeichnung beim Stilliegen

§ 3.20 Nachtbezeichnung der Fahrzeuge beim Stilliegen

§ 3.21 Zusätzliche Nachtbezeichnung stilliegender Fahrzeuge bei Beförderung bestimmter entzündbarer Güter

§ 3.22 Zusätzliche Nachtbezeichnung stilliegender Fahrzeuge bei Beförderung bestimmter explosionsgefährlicher Güter

§ 3.23 Nachtbezeichnung der Fähren, die an ihrer Anlegestelle stilliegen

§ 3.24 (entfällt)

§ 3.25 Nachtbezeichnung stilliegender Schwimmkörper und schwimmender Anlagen

§ 3.26 Nachtbezeichnung der Netze und anderer Fischereigeräte stilliegender Fahrzeuge

§ 3.27 Nachtbezeichnung schwimmender Geräte bei der Arbeit sowie festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge

§ 3.28 Nachtbezeichnung der Anker, die die Schiffahrt gefährden können

Abschnitt III
Tagbezeichnung

Titel A
Tagbezeichnung während der Fahrt

§ 3.29 Tagbezeichnung der Schleppverbände in Fahrt

§ 3.30 Tagbezeichnung der Fahrzeuge unter Segel, die gleichzeitig ihre Antriebsmaschine benutzen

§ 3.31 Tagbezeichnung der Fahrzeuge für die Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen und einer Länge von weniger als 20 m

§ 3.32 Zusätzliche Tagbezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter entzündbarer Güter

§ 3.33 Zusätzliche Tagbezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter explosionsgefährlicher Güter

§ 3.34 Tagbezeichnung der Fähren in Fahrt

§ 3.35 Zusätzliche Tagbezeichnung manövrierunfähiger Fahrzeuge

§ 3.36 Zusätzliche Tagbezeichnung der Fahrzeuge mit Vorrang

Titel B
Tagbezeichnung beim Stilliegen

§ 3.36a Tagbezeichnung der Fahrzeuge beim Stilliegen

§ 3.37 Tagbezeichnung stilliegender Fahrzeuge bei Beförderung bestimmter entzündbarer Güter

§ 3.38 Tagbezeichnung stilliegender Fahrzeuge bei Beförderung bestimmter explosionsgefährlicher Güter

§ 3.39 (entfällt)

§ 3.40 Tagbezeichnung der Netze oder anderer Fischereigeräte stilliegender Fischereifahrzeuge

§ 3.41 Tagbezeichnung schwimmender Geräte bei der Arbeit und festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge

§ 3.42 Tagbezeichnung der Anker, die die Schiffahrt gefährden können

Abschnitt IV
Sonstige Zeichen

§ 3.43 Verbot, das Fahrzeug zu betreten

§ 3.44 Hinweis auf das Verbot, zu rauchen und ungeschütztes Licht oder Feuer zu verwenden

§ 3.45 Bezeichnung der Fahrzeuge der Überwachungsbehörden

§ 3.46 Notzeichen

§ 3.47 Verbot des Stilliegens nebeneinander

§ 3.48 Zusätzliche Bezeichnung zum Schutz gegen Wellenschlag

§ 3.49 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die Arbeiten in der Wasserstraße ausführen

Kapitel 4
Schallzeichen der Fahrzeuge, Sprechfunk

§ 4.01 Allgemeines

§ 4.02 Gebrauch der Schallzeichen

§ 4.03 Verbotene Schallzeichen

§ 4.04 Sprechfunk

Kapitel 5
Schiffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße

§ 5.01 Schiffahrtszeichen

§ 5.02 Bezeichnung der Wasserstraße

Kapitel 6
Fahrregeln

Abschnitt I
Allgemeines

§ 6.01 Begriffsbestimmungen

§ 6.01a Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit

§ 6.02 Kleinfahrzeuge

Abschnitt II
Begegnen, Kreuzen und Überholen

§ 6.03 Allgemeine Grundsätze

§ 6.03a Kreuzen

§ 6.04 Begegnen Grundregeln

§ 6.05 Begegnen Ausnahmen von den Grundregeln

§ 6.06 Begegnen von getreidelten Fahrzeugen

§ 6.07 Begegnen im engen Fahrwasser

§ 6.08 Durch Schiffahrtszeichen verbotenes Begegnen

§ 6.09 Überholen Allgemeine Bestimmungen

§ 6.10 Überholen

§ 6.11 Überholverbot durch Schiffahrtszeichen

Abschnitt III
Weitere Regeln für die Fahrt

§ 6.12 Fahrt auf Strecken mit vorgeschriebenem Kurs

§ 6.13 Wenden

§ 6.14 Verhalten bei der Abfahrt

§ 6.15 Verbot des Hineinfahrens in die Abstände zwischen den Teilen eines Schleppverbandes

§ 6.16 Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen, Überqueren der Wasserstraße

§ 6.17 Fahrt auf gleicher Höhe

§ 6.18 Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten

§ 6.19 Treibenlassen

§ 6.20 Vermeiden von Wellenschlag

§ 6.21 Verbände

§ 6.22 Vorübergehende Sperrung der Schiffahrt

§ 6.22a Vorbeifahrt an schwimmenden Geräten bei der Arbeit sowie an festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen

Abschnitt IV
Fähren

§ 6.23 Regeln für Fähren

Abschnitt V
Durchfahren von Brücken, Wehren und Schleusen

§ 6.24 Durchfahren von Brücken und Wehren Allgemeines

§ 6.25 Durchfahrt unter festen Brücken

§ 6.26 Durchfahren beweglicher Brücken

§ 6.27 Durchfahren der Wehre

§ 6.28 Durchfahren der Schleusen

§ 6.28a Einfahren in und Ausfahren aus Schleusen

§ 6.29 Vorrang bei der Schleusung

Abschnitt VI
Beschränkte Sichtverhältnisse, Radarschiffahrt

§ 6.30 Allgemeine Regeln für die Fahrt bei beschränkten Sichtverhältnissen

§ 6.31 Schallzeichen beim Stilliegen

§ 6.32 Bestimmungen für Radarfahrer

§ 6.33 Bestimmungen für Fahrzeuge, die nicht Radarfahrer sind

Abschnitt VII
Besondere Regeln

§ 6.34 (entfällt)

§ 6.35 Wasserskilaufen und ähnliche Aktivitäten

§ 6.36 Verhalten der Fahrzeuge beim Fischen

§ 6.37 Verhalten der Sporttaucher

Kapitel 7
Regeln für das Stilliegen

§ 7.01 Allgemeine Grundsätze für das Stilliegen

§ 7.02 Stilliegen

§ 7.03 Ankern

§ 7.04 Festmachen

§ 7.05 Liegestellen

§ 7.06 Liegestellen für bestimmte Fahrzeugarten

§ 7.07 Stilliegen in der Nähe von Fahrzeugen, Schub- und Koppelverbänden, die bestimmte gefährliche Güter befördern

§ 7.08 Wache und Aufsicht

Zweiter Teil
Sonderbestimmungen für den deutschen Teil der Donau

Kapitel 8
Sonderregelungen zu einzelnen Bestimmungen des Ersten Teils

§ 8.01 Begriffsbestimmungen (§ 1.01)

§ 8.02 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord (§ 1.03)

§ 8.02a Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord (§§ 1.02 und 1.03)

§ 8.03 Besetzung des Ruders (§ 1.09)

§ 8.04 Schiffsurkunden (§ 1.10)

§ 8.05 Anordnungen vorübergehender Art (§ 1.22)

§ 8.06 Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge (§ 2.01)

§ 8.07 Tiefgangsanzeiger (§ 2.04)

§ 8.08 Nachtbezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt (§ 3.13)

§ 8.08a Bezeichnung und Fahrregeln von Mehrzweckfahrzeugen der Bundeswehr

§ 8.09 Zusätzliche Bezeichnung bei Beförderung gefährlicher Güter

§ 8.10 Nachtbezeichnung der Fahrzeuge beim Stilliegen (§ 3.20)

§ 8.11 Nachtbezeichnung stilliegender Schwimmkörper (§ 3.25)

§ 8.12 Bezeichnung der Feuerlöschfahrzeuge (§ 3.45)

§ 8.13 Verbotene Schallzeichen (§ 4.03)

§ 8.14 Wache und Aufsicht (§ 7.08)

§ 8.15 Bleib-weg-Signal

Kapitel 9
Zusammenstellung der Fahrzeuge

§ 9.01 Abmessungen der Fahrzeuge

§ 9.02 Abmessungen der Schubverbände

§ 9.03 Abmessungen der Koppelverbände

§ 9.04 Zusammenstellung der Schleppverbände

§ 9.05 Ausnahmen

Kapitel 10
Zusatzbestimmungen

§ 10.01 Höchste Schiffahrtswasserstände

§ 10.02 Sprechfunk

§ 10.03 Festgefahrene Fahrzeuge

§ 10.04 Anhalten von talfahrenden Schleppverbänden

§ 10.05 Schleppende Schubverbände

§ 10.06 Schubverbände, die andere Fahrzeuge als Schubleichter mitführen

§ 10.07 Ortsveränderungen von Schubleichtern und anderen Fahrzeugen ohne Ruderanlage

§ 10.08 Ortsveränderungen von Fahrzeugen mit Ruderanlage

§ 10.09 Inland AIS und Inland ECDIS

Kapitel 11
Schutzhäfen (§ 1.25)

§ 11.01 Geltungsbereich

§ 11.02 Benutzung der Schutzhäfen

§ 11.03 Hafenaufseher

§ 11.04 An- und Abmeldung, Zuweisung von Liegeplätzen

§ 11.05 Aufsicht

§ 11.06 Ankern

§ 11.07 Hafeneinfahrt

§ 11.08 Anzeigepflicht

§ 11.09 Vorkehrungen für den Gefahrenfall

§ 11.10 Tankschiffe

§ 11.11 Instandsetzungsarbeiten

§ 11.12 Eis

§ 11.13 Ausnahmen

Kapitel 12
Kleinfahrzeuge

§ 12.01 Befahren der Altwässer

Kapitel 13
Besondere Fahr- und Liegebestimmungen für einzelne Abschnitte des deutschen Teils der Donau

Abschnitt I
Fahrt in den Stauhaltungen Bad Abbach bis Geisling und Kachlet

§ 13.01 Geregelte Begegnung

Abschnitt II
Zusatzbestimmungen für die deutsch-österreichische Grenzstrecke (km 2223,20 bis km 2201,77)

§ 13.02 Kleinfahrzeuge und bestimmte Wassersportgeräte

Abschnitt III
Fahrt durch die Schleusen

§ 13.03 Allgemeines

§ 13.04 Abmessungen der Fahrzeuge

§ 13.05 Verhalten im Schleusenbereich

§ 13.06 Radarschiffahrt in Schleusenbereichen

§ 13.07 Schiffahrtszeichen in den Schleusenbereichen Geisling bis Jochenstein

§ 13.08 Reihenfolge der Schleusungen

§ 13.09 Fahrtunterbrechung zwischen den Staustufen Jochenstein und Aschach

Abschnitt IV
Fahrt im Bereich der Stadt Passau

§ 13.10 Stilliegen an der Liegestelle Heining

§ 13.11 Stilliegen zwischen der Staustufe Kachlet und der Innmündung

§ 13.12 Signalanlage Racklauhafen

§ 13.13 Wenden

Kapitel 14
Fahrgastschiffahrt

§ 14.01 Anlegestellen

§ 14.02 Schiffsverkehr an den Anlegestellen

§ 14.03 Ein- und Aussteigen der Fahrgäste

§ 14.04 Zurückweisung von Fahrgästen

§ 14.05 Sicherheit an Bord und an den Anlegestellen

§ 14.06 Schleppverbot

§ 14.07 Fahrpläne

§ 14.08 Ausnahmen

Anlage 1 Unterscheidungsbuchstaben oder -buchstabengruppen des Landes, in welchem der Heimat- oder Registerort der Fahrzeuge liegt

Anlage 2 Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger an Binnenschiffen

1. Begriffsbestimmungen

2. Mindestfreibord, Sicherheitsabstand und Ebene der größten Einsenkung

3. Einsenkungsmarken

4. Tiefgangsanzeiger

Anlage 3 Bezeichnung der Fahrzeuge

1. Allgemeines

2. Bezeichnung während der Fahrt

2.1 einzeln fahrende Fahrzeuge mit Maschinenantrieb

2.2 Schleppverbände

2.3 Schubverbände

2.4 Koppelverbände

2.5 Fahrzeuge unter Segel

2.6 Kleinfahrzeuge

2.7 Fahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen sind, mit den Abmessungen von Kleinfahrzeugen

2.8 Fahrzeuge bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter

2.9 Fähren

2.10 manövrierunfähige Fahrzeuge

2.11 Schwimmkörper und schwimmende Anlagen

2.12 Fahrzeug mit Vorrang

3. Bezeichnung beim Stilliegen

3.1 allgemeine Fälle

3.2 Fahrzeuge bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter

3.3 Fähren

3.4 Schwimmkörper und schwimmende Anlagen

3.5 Netze und andere Fischereigeräte von Fahrzeugen, die eine Behinderung der Schiffahrt darstellen

3.6 Schwimmende Geräte bei der Arbeit sowie festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge

3.7 Bezeichnung der Anker, die die Schiffahrt gefährden können

4. Sonstige Zeichen

Anlage 4 Farbe der Lichter der Fahrzeuge

Tabelle 1 x-y-Koordinaten der Schnittpunkte der Farbgrenzlinien

Bild 1 CIE-Farbwertdiagramm mit den festgelegten Farbgrenzen für Signallichter

Anlage 5 Stärke und Tragweite der Lichter der Fahrzeuge

Tabelle 1: Betriebslichtstärken lB und Tragweiten t der Lichter der Fahrzeuge

Anlage 6 Schallzeichen

I. Tonumfang der Schallzeichen

II. Kontrolle des Schalldruckpegels

III. Schallzeichen der Fahrzeuge

A. Allgemeine Zeichen

B. Begegnungszeichen

C. Überholzeichen

D. Wendezeichen

E. Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen, Überqueren der Wasserstraßen

E.1 Zeichen, die bei der Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen abzugeben sind

E.2 Zeichen, die bei Überqueren der Hauptwasserstraße abzugeben sind

F. Nebelzeichen

a) Radarfahrzeuge

b) Fahrzeuge, die nicht mit Radar fahren

c) Stilliegende Fahrzeuge

G. Signale bei der Abfahrt vom Liegeplatz

Anlage 7 Schiffahrtszeichen

Abschnitt I
Hauptzeichen

A. Verbotszeichen

B. Gebotszeichen

C. Zeichen für Einschränkungen

D. Empfehlende Zeichen

E. Hinweiszeichen

Abschnitt II
Zusatzzeichen

Anlage 8 Bezeichnung der Wasserstraße

A. Bezeichnung in der Wasserstraße zur Begrenzung der Fahrrinne

A.1 Rechte Seite der Fahrrinne

A.2 Linke Seite der Fahrrinne

A.3 Fahrrinnenspaltung

A.4 (entfällt)

A.5 Leuchttonnen zur Kennzeichnung von Liegeplätzen auf der rechten Seite der Fahrrinne (§ 7.05)

A.6 Leuchttonnen zur Kennzeichnung von Liegeplätzen auf der linken Seite der Fahrrinne (§ 7.05)

B. Kennzeichnung der Lage der Fahrrinne durch feste Schiffahrtszeichen - Kennzeichnung der Lage der Fahrrinne in bezug auf die Ufer

B.1 Rechtes Ufer

B.2 Linkes Ufer

B.3 Rechtes Ufer

B.4 Rechtes Ufer

B.5 Rechtes Ufer

B.6 Linkes Ufer

C. Bezeichnung von Gefahrenstellen und Schiffahrtshindernissen durch feste Schiffahrtszeichen

C.1 Gefahrenzeichen, rechtes Ufer

C.2 Gefahrenzeichen, linkes Ufer

C.3 Gefahrenzeichen, bei denen die Vorbeifahrt an beiden Seiten möglich ist

D. Zusätzliche Bezeichnung für die Radarschiffahrt

D.1 Bezeichnung der Brückenpfeiler

D.2 Bezeichnung der Freileitungen

Anlage 9 Entzündbare Güter, bei deren Beförderung die Fahrzeuge bei Nacht die Bezeichnung nach den §§ 3.14 und 3.21, bei Tag die Bezeichnung nach den §§ 3.32 und 3.37 führen müssen

Anlage 10 Explosionsgefährliche Güter, bei deren Beförderung die Fahrzeuge bei Nacht die Bezeichnung nach den §§ 3.15 und 3.22, bei Tag die Bezeichnung nach den §§ 3.33 und 3.38 führen müssen

Anlage 11
Daten, die in das Inland AIS Gerät einzugeben sind: