Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Bremischen Hafenordnung, der Bremischen Seeschiffsassistenzverordnung und der Bremischen Hafengebührenordnung
- Bremen -

Vom 23. November 2022
(Brem.GBl. Nr. 124 vom 28.11.2022 S. 781)



Aufgrund

wird verordnet:

Artikel 1
Änderung der Bremischen Hafenordnung

§ 2 Nummer 9 der Bremischen Hafenordnung vom 24. April 2001 (Brem.GBl. S. 91, 237 - 9511-a-3), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Oktober 2021 (Brem.GBl. S. 689) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

alt neu
9. Verordnung über Befähigungszeugnisse in der Binnenschifffahrt; "9. Binnenschiffspersonalverordnung;"

Artikel 2
Änderung der Bremischen Seeschiffsassistenzverordnung

§ 2 Nummer 8 der Bremischen Seeschiffsassistenzverordnung vom 4. September 2002 (Brem.GBl. S. 415; 2003 S. 185 - 9511-a-4), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Oktober 2021 (Brem.GBl. S. 689, 693) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

alt neu
"8. Binnenschiffspersonalverordnung;"

Artikel 3
Änderung der Bremischen Hafengebührenordnung

(Gültig ab 01.01.2023 siehe =>)

Die Bremische Hafengebührenordnung vom 15. März 2006 (Brem.GBl. S. 135, 157, 363 - 9511-d-1), die zuletzt durch Verordnung vom 24. November 2021 (Brem.GBl. S. 742) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 5 am Ende wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt.

b) Die folgenden Nummern 6 und 7 werden angefügt:

"6. Hafenfahrzeugen sowie Bargen und Leichter im Binnenverkehr die Tonne Tragfähigkeit;

7. Fahrgastschiffen die Anzahl der zugelassenen Passagiere."

2. In § 3b Absatz 3a Satz 1 und 2 wird jeweils die Angabe "2022" durch die Angabe "2023" ersetzt.

3. § 6 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 6 Raumgebühr

Die Raumgebühr wird für einen Zeitraum von fünf Tagen von Fahrzeugen im Seeverkehr erhoben, die im Hafen zu Erwerbszwecken umschlagen.

Gebührentatbestand Gebührensatz in Euro pro BRZ
Short Sea Verkehr
Fahrzeuge bis 10.000 BRZ 0,0348
Fahrzeuge über 10.000 BRZ 0,0960
Europaverkehr
Trampverkehr
Fahrzeuge bis 7.000 BRZ 0,1266
Fahrzeuge über 7.000 BRZ 0,2650
Linienverkehr/Spezialverkehr
Fahrzeuge bis 14.000 BRZ 0,1219
Fahrzeuge bis 21.000 BRZ 0,1881
Fahrzeuge über 21.000 BRZ 0,2194
Tankfahrzeuge
Fahrzeuge bis 700 BRZ 0,1681
Fahrzeuge über 700 BRZ 0,2846
Autocarrier
Fahrzeuge bis 30.000 BRZ 0,0397
Fahrzeuge über 30.000 BRZ 0,0450
Ro-Ro Fahrzeuge
Fahrzeuge bis 20.000 BRZ 0,0463
Fahrzeuge über 20.000 BRZ 0,0521
Fahrzeuge mit Schüttgut 0,1456
Überseeverkehr
Trampverkehr 0,4667
Linienverkehr/Spezialverkehr 0,2412
Tankfahrzeuge 0,5196
Autocarrier 0,1046
Ro-Ro Fahrzeuge 0,1142
Fahrzeuge mit Schüttgut 0,3157
Sonstige Verkehre
Kühlschiffe 0,2949
Kreuzfahrtschiffe 0,2527
Fahrzeuge, die ausschließlich den Weserhafen Bremen Hemelingen anlaufen 0,1456
Fahrzeuge, bei Anlauf von öffentlichen niedersächsischen Weserhäfen
Ein Weserhafen
Fahrzeuge bis 4.000 BRZ 0,1293
Fahrzeuge über 4.000 BRZ 0,2754
Zwei Weserhäfen

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 02.12.2022)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion