Regelwerk, Gefahrgut/Transport

(UnfallaufnahmeRL)
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1 Begriff des Verkehrsunfalls

2 Einteilung der Verkehrsunfälle

3 Allgemeines zur Verkehrsunfallaufnahme

4 Maßnahmen bei der Verkehrsunfallaufnahme

4.1 Grundsätzliche Maßnahmen

4.1.1 Absicherung/Absperrung

4.1.2 Erste Hilfe

4.1.3 Information anderer Behörden

4.2 Freisetzung von Gefahrgut/Betriebsstoffen; Beteiligung von Elektrofahrzeugen

4.3 Verkehrsunfälle, welche die Sicherheit des Bahnverkehrs beeinträchtigen

4.4 Massenunfälle

4.5 Verkehrsunfälle mit Fahrzeugen, die Zollgut befördern

4.6 Wildunfälle

4.7 Verkehrsunfälle unter Einwirkung von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln

4.8 Unterrichtung der Führerscheinstelle

4.9 Technische Aufzeichnungen/elektronische Spuren

4.10 Verstöße gegen Sozialvorschriften

4.11 Verstöße gegen das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)

4.12 Behandlung unfallbeteiligter Fahrzeuge

4.13 Verständigung von Sachverständigen

4.14 Unterrichtung der Staatsanwaltschaft

4.15 Maßnahmen zur Staureduzierung auf BAB/BAB-ähnlich ausgebauten Straßen

4.16 Ablenkung durch verkehrsfremde Tätigkeiten; Benutzung von elektronischen Geräten

5 Bearbeitung der Verkehrsunfälle

5.1 Verkehrsunfälle mit Sachschaden

5.2 Verkehrsunfälle mit Personenschaden/Verkehrsunfälle mit Verwirklichung eines Straftatbestandes

5.3 Verkehrsunfälle mit tödlich verletzten Personen

5.4 Weitere Bearbeitung

6 Sonderfälle

6.1 Alleinunfälle

6.2 Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse oder außerdeutsche Kraftfahrzeuge

6.3 NATO-Truppenstatut

6.4 Diplomaten und andere bevorrechtigte Personen

6.5 Abgeordnete

6.6 Dienstkraftfahrzeuge des Landes Hessen; Polizeiunfälle

7 Datenübermittlungen

7.1 Auskünfte und Akteneinsicht

8 Mitteilungen an die Medien

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