Regelwerk, Gefahrgut/Transport

Unfallaufnahmerichtlinie
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1. Begriff des Verkehrsunfalls

2. Einteilung der Verkehrsunfälle

3. Maßnahmen bei der Verkehrsunfallaufnahme

3.1 Grundsätzliche Maßnahmen

3.2 Verkehrsunfälle, bei denen Gefahrgut freigesetzt wurde

3.3 Verkehrsunfälle, welche die Sicherheit des Bahnverkehrs beeinträchtigen

3.4 Massenunfälle

3.5 Verkehrsunfälle mit Fahrzeugen, die Zollgut befördern

3.6 Wildunfälle

3.7 Verkehrsunfälle unter Einwirkung von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln

3.8 Unterrichtung der Führerscheinstelle

3.9 Fahrzeuge mit technischen Aufzeichnungen

3.10 Verstöße gegen Sozialvorschriften

3.11 Verstöße gegen das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)

3.12 Behandlung unfallbeteiligter Fahrzeuge

3.13 Verständigung von Sachverständigen

3.14 Unterrichtung der Staatsanwaltschaft

3.15 Maßnahmen zur Staureduzierung auf BAB/BAB-ähnlich ausgebauten Straßen

4 Bearbeitung der Verkehrsunfälle:

4.1 Verkehrsunfälle mit Sachschaden

4.2 Verkehrsunfälle mit Personenschaden/Verkehrsunfälle mit Verwirklichung eines Straftatbestandes

4.3 Verkehrsunfälle mit tödlich verletzten Personen

4.4 Weitere Bearbeitung

5. Sonderfälle

5.1 Alleinunfälle

5.2 Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse oder außerdeutsche Kraftfahrzeuge

5.3 NATO-Truppenstatut

5.4 Diplomaten und andere bevorrechtigte Personen

5.5 Abgeordnete

5.6 Dienstkraftfahrzeuge des Landes Hessen

6. Mitteilungen an die Medien

7. Mitwirkung bei der Schadensregulierung

7.1 Auskünfte und Akteneinsicht zur Schadensregulierung

7.2 Auskünfte und Akteneinsicht in sonstigen Fällen

8.