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Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen
Vom 13. Dezember 2003
(GVBl. Nr. 29 vom 31.12.2003 S. 931)
Auf Grund des Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28. Juni 1990 GVBl S. 220, BayRS 9210-1-W), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 129 des Gesetzes vom 7. August 2003 (GVBl S. 497), erlässt das Bayerische Staatsministerium des Innern folgende Verordnung:
Die Verordnung über die Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustVVerk) vom 22. Dezember 1998 (GVBl S. 1025, BayRS 9210-2-W), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. Juni 2003 (GVBl S. 394), wird wie folgt geändert:
1. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung:
| alt | neu |
| 1. die Anerkennung von Einweisungsseminaren für Ausbildungsfahrlehrer (§ 9b Abs. 1 Satz 1 FahrlG); | "1. die Anerkennung von Einweisungsseminaren für Ausbildungsfahrlehrer (§ 9b Abs. 1 Satz 1 FahrlG) sowie für Inhaber einer Ausbildungsfahrschule oder verantwortliche Leiter eines Ausbildungsbetriebs (§ 21a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 FahrlG);". |
2. In § 20 Satz 1 werden nach den Worten "anderen als den in § 19 Abs. 1 "die Worte "Satz 1" gestrichen.
3. Es wird der neuer Abschnitt 9 eingefügt:
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.
(Stand: 03.02.2021)
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