Regelwerk, Gefahrgut, Schifffahrt, MEPC

MEPC.1/Rundschreiben.736/Rev.2
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Verwendung der Kennung C.11: Sammlung von Ölrückständen (Ölschlamm)

Beispiel #1

Beispiel #2

Beispiel #3

Beispiel #4

Beispiel #5

Beispiel #7

Beispiel #8

Beispiel #9

Verwendung des Kennbuchstaben D: Nicht selbsttätiger Beginn des Einleitens über Bord, Umpumpens oder Abgebens bzw. der sonstigen Beseitigung von Bilgenwasser, das sich in Maschinenräumen angesammelt hat

Beispiel #10

Beispiel #11

Beispiel #12

Beispiel #13

Verwendung des Kennbuchstaben E: Selbsttätiger Beginn des Einleitens über Bord, Umpumpens oder Abgebens bzw. der sonstigen Beseitigung von Bilgenwasser, das sich in Maschinenräumen angesammelt hat

Beispiel #14

Beispiel #15

Verwendung des Kennbuchstaben F: Zustand der Ölfilteranlage

Beispiel #16

Beispiel #16a

Verwendung des Kennbuchstaben G: Unfallbedingtes oder durch andere außergewöhnliche Umstände verursachtes Einleiten von Öl

Beispiel #17

Beispiel #18

Beispiel #19

Verwendung des Kennbuchstaben I: Weitere Betriebsvorgänge und allgemeine Bemerkungen

Beispiel #20

Beispiel #21

Beispiel #22

Beispiel #23

Beispiel #24

Beispiel #25

Beispiel #26

Beispiel #27