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Regelwerk Gefahrgut/Transport / See / MSC

Entschließung MSC.293(87) - Annahme von Änderungen des Internationalen Rettungsmittel-Codes (LSA-Code)

Vom 17. November 2011
(VkBl. Nr. 23 vom 15.12.2011 S. 949)



Siehe Fn. *

(angenommen am 21. Mai 2010)

Der Schiffssicherheitsausschuss -

gestützt auf Artikel 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses,

in Kenntnis der Entschließung MSC.48(66), mit der er den Internationalen Rettungsmittel-Code (im Folgenden als "LSA-Code" bezeichnet) angenommen hat, der nach Kapitel III des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (im Folgenden als "das Übereinkommen" bezeichnet) verbindlich eingeführt wurde,

ferner in Kenntnis des Artikels VIII Buchstabe b und der Regel III/3.10 des Übereinkommens betreffend das Verfahren zur Änderung des LSA-Codes,

nach der auf seiner siebenundachtzigsten Tagung erfolgten Prüfung von Änderungen zum LSA-Code, die nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer i des Übereinkommens vorgeschlagen und weitergeleitet worden waren,

  1. beschließt nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer iv des Übereinkommens die Änderungen des LSA-Codes, deren Wortlaut in der Anlage zu dieser Entschließung wiedergegeben ist;
  2. bestimmt nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer vi Nummer 2 Doppelbuchstabe bb des Übereinkommens, dass die Änderungen als am 1. Juli 2011 angenommen gelten, sofern nicht vor diesem Zeitpunkt mehr als ein Drittel der Vertragsregierungen des Übereinkommens oder aber Vertragsregierungen, deren Handelsflotten insgesamt mindestens 50 vom Hundert des Bruttoraumgehalts der Welthandelsflotte ausmachen, ihren Einspruch gegen die Änderungen notifiziert haben;
  3. fordert die Vertragsregierungen auf, zur Kenntnis zu nehmen, dass nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer vii Nummer 2 des Übereinkommens die Änderungen nach ihrer Annahme gemäß Nummer 2 dieser Entschließung am 1. Januar 2012 in Kraft treten;
  4. ersucht den Generalsekretär nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer v des Übereinkommens allen Vertragsregierungen des Übereinkommens beglaubigte Abschriften dieser Entschließung und des Wortlauts der in der Anlage enthaltenen Änderungen zu übermitteln;
  5. ersucht den Generalsekretär ferner, den Mitgliedern der Organisation, die nicht Vertragsregierungen des Übereinkommens sind, Abschriften der Entschließung und ihrer Anlage zu übermitteln.

Änderungen des Internationalen Rettungsmittel-Codes ( LSA-Code)

Kapitel IV
Überlebensfahrzeuge

In den Absätzen 4.2.2.1, 4.2.3.3 und 4.3.3.3 wird die Angabe "75 Kilogramm" durch die Angabe "82,5 Kilogramm" ersetzt.

Bekanntmachung der Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses MSC.293 (87)
"Annahme von Änderungen des Internationalen Rettungsmittel-Codes (LSA-Code)"

Vom 17. November 2011
(VkBl. Nr. 23 vom 15.12.2011 S. 949)

Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit die Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses Entschließung MSC.293 (87), "Annahme von Änderungen des Internationalen Rettungsmittel-Codes (LSACode)", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

ENDE

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