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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

Entschließung MSC.329(90)
Änderungen des Protokolls von 1988 zu dem Internationalen Freibord-Übereinkommen von 1966 in seiner zuletzt geänderten Fassung

Vom 7. August 2014
(BGBl. II Nr. 18 vom 12.08.2014 S. 474)



(angenommen am 24. Mai 2012)

Der Schiffssicherheitsausschuss -

eingedenk des Artikels 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses;

ferner eingedenk des Artikels VI des Protokolls von 1988 zu dem Internationalen Freibord-Übereinkommen von 1966 (im Folgenden als "Freibord-Protokoll von 1988" bezeichnet) betreffend Verfahren zur Änderung;

nach der auf seiner neunzigsten Tagung erfolgten Prüfung der Änderungen des Freibord-Protokolls von 1988, die nach Artikel VI Absatz 2 Buchstabe a des Protokolls vorgeschlagen und weitergeleitet wurden -

  1. beschließt nach Artikel VI Absatz 2 Buchstabe d des Freibord-Protokolls von 1988 Änderungen des Freibord-Protokolls von 1988, deren Wortlaut in der Anlage zu dieser Entschließung wiedergegeben ist;
  2. bestimmt nach Artikel VI Absatz 2 Buchstabe f Ziffer ii Doppelbuchstabe bb des Freibord-Protokolls von 1988, dass die Änderungen als am 1. Juli 2013 angenommen gelten, sofern nicht vor diesem Zeitpunkt mehr als ein Drittel der Vertragsparteien des Freibord-Protokolls von 1988 oder Vertragsparteien, deren Handelsflotten insgesamt mindestens 50 vom Hundert des Bruttoraumgehalts der Welthandelsflotte ausmachen, ihren Einspruch gegen die Änderungen notifiziert haben;
  3. fordert die betroffenen Vertragsparteien auf, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Änderungen nach Artikel VI Absatz 2 Buchstabe g Ziffer ii des Freibord-Protokolls von 1988 nach ihrer Annahme gemäß Nummer 2 dieser Entschließung am 1. Januar 2014 in Kraft treten;
  4. ersucht den Generalsekretär, nach Artikel VI Absatz 2 Buchstabe e des Freibord-Protokolls von 1988 allen Vertragsparteien des Freibord-Protokolls von 1988 beglaubigte Abschriften dieser Entschließung und des Wortlauts der in der Anlage enthaltenen Änderungen zu übermitteln;
  5. ersucht den Generalsekretär ferner, den Mitgliedern der Organisation, die nicht Vertragsparteien des Freibord-Protokolls von 1988 sind, Abschriften dieser Entschließung und ihrer Anlage zu übermitteln.

.

Änderungen des Protokolls von 1988 zu dem Internationalen Freibord-Übereinkommen von 1966
in seiner zuletzt geänderten Fassung
Anlage

Anlage B
Anlagen des Übereinkommens in der Fassung des Protokolls von 1988 zu diesem Übereinkommen

Anlage II
Zonen, Gebiete und Jahreszeiten

Regel 47 Südliche jahreszeitliche Winterzone

Der bisherige Wortlaut der Regel 47 wird durch den nachstehenden Wortlaut ersetzt:

alt neu
Die südliche jahreszeitliche Winterzone wird im Norden begrenzt durch die Loxodrome von der Ost1cüste des amerikanischen Kontinents bei Kap Tres Puntas bis zum Punkt 34° S-Br. 50° W-Lg., den Breitengrad 34° S bis zur Länge 17° 0, die Loxodrome zum Punkt 35° 10' S-Br. 20° Ö-Lg., die Loxodrome zum Punkt 34° S-Br. 28° Ö-Lg., die Loxodrome zum Punkt 35° 30' S-Br. 118° Ö-Lg., die Loxodrome nach Kap Grim an der Nordwestküste von Tasmanien, die Nord- und Ostküste von Tasmanien bis zum südlichsten Punkt der Bruny-Insel, die Loxodrome bis Black Rock Point auf der Stewart-Insel, die Loxodrome zum Punkt 47° S-Br. 170° Ö-Lg., die Loxodrome zum Punkt 33° S-Br. 170° W-Lg. und den Breitengrad 33° S bis zur Westküste des amerikanischen Kontinents.

Jahreszeiten:

Winter: 16. April bis 15. Oktober
Sommer: 16. Oktober bis 15. April
  "Die südliche jahreszeitliche Winterzone wird im Norden begrenzt durch die Loxodrome von der Ostküste des amerikanischen Kontinents bei Kap Tres Puntas bis zum Punkt 34° S-Br. 50° W-Lg., den Breitengrad 34° S bis zur Länge 16° O, die Loxodrome zum Punkt 36° S-Br. 20° O-Lg., die Loxodrome zum Punkt 34° S-Br. 30° O-Lg., die Loxodrome zum Punkt 35° 30' S-Br. 118° O-Lg., die Loxodrome nach Kap Grim an der Nordwestküste von Tasmanien, die Nord- und Ostküste von Tasmanien bis zum südlichsten Punkt der Bruny-Insel, die Loxodrome bis Black Rock Point auf der Stewart-Insel, die Loxodrome zum Punkt 47° S-Br. 170° O-Lg., die Loxodrome zum Punkt 33° S-Br. 170° W-Lg. und den Breitengrad 33° S bis zum Punkt 33° S-Br. 79° W-Lg., die Loxodrome zum Punkt 41° S-Br. 75° W-Lg., die Loxodrome bis zum Leuchtturm Punta

Corona auf Chiloe Island, 41° 47' S-Br. 73° 53' W-Lg., entlang der Nord-, Ost- und Südküste von Chiloe Island bis zum Punkt 43° 20' S-Br. 74° 20' W-Lg. und den Längengrad 74° 20' W bis zur Breite 45° 45' S, einschließlich der inneren Zone der Chiloe-Kanäle von 74° 20' W-Lg. ostwärts.

Jahreszeiten:

Winter: 16. April bis 15. Oktober
Sommer: 6. Oktober bis 15. April"


ENDE

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