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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

Entschließung MSC.427(98)
Änderungen der Überarbeiteten Empfehlungen zur Prüfung von Rettungsmitteln (Entschließung MSC.81(70), in der jeweils geltenden Fassung)

Vom 3. Januar 2018
(VkBl. Nr. 2 vom 31.01.2018 S. 113)



(angenommen am 15. Juni 2017)
Az.: 11-3-0
Siehe Fn. *

Der Schiffssicherheitsausschuss,

gestützt auf Artikel 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses,

auch gestützt auf Entschließung A.689(17) mit dem Titel Prüfung von Rettungsmitteln, mit der die Vollversammlung auf ihrer siebzehnten Tagung die Empfehlungen zur Prüfung von Rettungsmitteln annahm,

ferner gestützt darauf, dass die Vollversammlung bei der Annahme von Entschließung A.689(17) den Ausschuss ermächtigte, die Empfehlungen zur Prüfung von Rettungsmitteln zu überarbeiten und, wenn angemessen, Änderungen an ihnen anzunehmen,

unter Beachtung von Entschließung MSC. 81(70), mit der er auf seiner siebzigsten Tagung die Überarbeiteten Empfehlungen zur Prüfung von Rettungsmitteln annahm, die genauere Festlegungen für die Prüfung von Rettungsmitteln, basierend auf den Anforderungen des Internationalen Rettungsmittel-Codes ( LSA-Code), einführten,

in der Erkenntnis der Notwendigkeit, die relevanten Anforderungen der Überarbeiteten Empfehlungen zur Prüfung von Rettungsmitteln angemessen an die zugehörigen, durch Entschließung MSC. 425(98) angenommenen, Änderungen des LSA-Codes anzugleichen,

nach Berücksichtigung, auf seiner achtundneunzigsten Tagung, der vorgeschlagenen Änderungen der Überarbeiteten Empfehlungen zur Prüfung von Rettungsmitteln, die vom Unterausschuss Schiffssysteme und Ausrüstungen auf seiner dritten Tagung vorbereitet wurde,

1 beschließt die Änderungen der Überarbeiteten Empfehlungen zur Prüfung von Rettungsmitteln (Entschließung MSC. 81(70), deren Wortlaut in der Anlage zur vorliegenden Entschließung aufgeführt ist;

2 empfiehlt den Mitgliedsstaaten, die angefügten Änderungen anzuwenden, wenn sie Rettungsmittel prüfen.

Änderungen der Überarbeiteten Empfehlungen zur Prüfung von Rettungsmitteln (Entschließung MSC. 81(70), in der jeweils geltenden Fassung)

Teil 1 - Baumusterprüfungen für Rettungsmittel

8 Aussetz- und Einbootungsvorrichtungen

8.1 Prüfung von Davits und Aussetzvorrichtungen

1 Der erste Satz von Absatz 8.1.1 wird auf folgenden Wortlaut geändert:

alt neu
Davits und Aussetzvorrichtungen für Rettungsboote, die keine Freifall-Rettungsboote sind, sollen, mit Ausnahme der Windenbremsen, einer statischen Prüflast ausgesetzt werden, die der 2,2-fachen zulässigen Höchstbelastung entspricht.  "Bei Rettungsbooten, mit Ausnahme von Freifall-Rettungsbooten, müssen Davits und Aussetzvorrichtungen, außer die Winden, einer statischen Prüflast der 2,2fachen Höchstbelastung unterzogen werden."

*) Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit die Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses MSC.427(98), " Änderungen der überarbeiteten Empfehlung zur Prüfung von Rettungsmitteln (Entschließung MSC.81(70)) in der zuletzt geänderten Fassung", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

ID: 180184

ENDE

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