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Regelwerk

MSC der IMO MSC.1/ Rundschreiben 1330 vom 11. Juni 2009
Richtlinien für die Instandhaltung und Reparatur von Schutzanstrichen

Vom 06. November 2012
(VkBl. Nr. 22 vom 30.11.2012 S. 900)



Siehe Fn. *

1 Der Ausschuss erwog auf seiner sechsundachtzigsten Sitzung (27. Mai bis 5. Juni 2009), in Anerkennung der Notwendigkeit von Richtlinien für die Instandhaltung und Reparatur von Schutzanstrichen, unter Berücksichtigung der mit den Entschließungen MSC.216(82) bzw. MSC.215(82) beschlossenen Änderungen der SOLAS Regeln II-1/ 3-2 und XII/ 6 sowie der Leistungsnorm für Schutzanstriche für eigens für die Aufnahme von Seewasser vorgesehene Ballasttanks auf Schiffen aller Art sowie Doppelhüllenräume von Massengutschiffen, den Vorschlag aus der zweiundfünfzigsten Sitzung des Unterausschusses Schiffsentwurf und Ausrüstung und beschloss die in der Anlage niedergelegten Richtlinien für die Instandhaltung und Reparatur von Schutzanstrichen.

2 Mitgliedsregierungen sind aufgefordert, die anliegenden Richtlinien während der Besichtigung, Beurteilung und Reparatur von Schutzanstrichen in Ballasttanks am oder nach dem 1. Januar 2011 anzuwenden und Schiffseigner, Werften und sonstige betroffene Parteien darauf hinzuweisen.

Richtlinien für die Instandhaltung und Reparatur von Schutzanstrichen

1 Allgemeines

1.1 Der Zweck dieser Richtlinien ist die Unterstützung von Besichtigern, Schiffseignern, Werften, Flaggenstaatsverwaltungen und sonstigen an der Besichtigung, Beurteilung und Reparatur von Schutzanstrichen in Ballasttanks beteiligten Parteien.

1.2 Die Fähigkeit des Beschichtungssystems, seine geplante Schutzdauer zu erreichen, hängt vom Typ des Beschichtungssystems, von der Stahlvorbereitung, Bauteilgestaltung, Aufbringung sowie Beschichtungsüberprüfung und -instandhaltung ab. Alle diese Aspekte tragen zu einer guten Leistung des Beschichtungssystems bei. Diese Richtlinien behandeln die Instandhaltungs- und Reparaturverfahren für Beschichtungen.

1.3 Instandhaltung und Reparatur des Schutzbeschichtungssystems muss in das umfassende Instandhaltungs- und Reparaturprogramm des Schiffes einbezogen werden. Die Wirksamkeit des Schutzbeschichtungssystems, das die Verwendung von Anoden einschließen kann, muss während der Lebensdauer des Schiffes durch die Verwaltung oder eine von der Verwaltung anerkannte Stelle bestätigt werden.

2 Anwendung und Begriffsbestimmungen

2.1 Diese Richtlinien gelten für die in SOLAS Regel II-1/ 3-2.1.1 spezifizierten Schiffe und behandeln

Verfahren für die Instandhaltung und Reparatur von Beschichtungen für eigens für die Aufnahme von Seewasser vorgesehene Ballasttanks auf Schiffen aller Art sowie Doppelhüllenräume von Massengutschiffen, im Folgenden bezeichnet als "Ballasttanks". Sie decken nur die während des Schiffsbetriebs durchgeführte Instandhaltung und Reparatur von Beschichtungen ab. Andere Korrosionsschutzsysteme als Beschichtungen werden nicht abgedeckt.

2.2 Im Sinne dieser Richtlinien gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

  1. Instandhaltung bezeichnet kleine, regelmäßig von einer Schiffsbesatzung unter Nutzung bordüblicher Hilfsmittel und Werkzeuge durchgeführte Ausbesserungsarbeiten an der Beschichtung zur Aufrechterhaltung der Beschichtungszustände "GUT" oder "AUSREICHEND". Instandhaltung verzögert oder verlangsamt die Zustandsverschlechterung der Beschichtung und bewirkt einen kurzfristig wirkenden Schutz des Stahls.
  2. Reparatur bezeichnet Ausbesserungsarbeiten an der Beschichtung von langfristigerer Natur, die normalerweise durchgeführt werden, während das Schiff eingedockt ist oder planmäßig repariert wird (Schiff nicht im Einsatz), um die "AUSREICHENDEN" und "SCHLECHTEN" Beschichtungszustände wieder in einen "GUTEN" Zustand zu versetzen. Dies erfordert normalerweise spezialisierte Arbeitskräfte und Ausrüstung, wie Sandstrahlgeräte, Bedienpersonen und Luftentfeuchter.

2.3 Diese Richtlinien sind unter Nutzung der besten derzeit verfügbaren Informationen entwickelt worden und berücksichtigen, dass Instandhaltung erfolgen kann, wenn das Schiff auf See ist, während Reparatur normalerweise im Dock stattfindet oder während Zeiträumen, in denen planmäßige Reparaturen erfolgen (schwimmend an der Werft).

3 Empfehlungen zur Besichtigung

3.1 Das Beschichtungssystem in Ballasttanks muss geprüft werden im Zusammenhang mit:

  1. Zwischenbesichtigungen für alle Stahlschiffe mit einer Vermessung von mehr als 500 BRZ, die über fünf Jahre alt sind; und
  2. Erneuerungsbesichtigungen für alle Stahlschiffe mit einer Vermessung von mehr als 500 BRZ.

3.2 Der Zustand der Beschichtung in Ballasttanks muss auf Basis einer Sichtprüfung und geschätzter Prozentsätze von Bereichen mit schadhafter Beschichtung und rostigen Oberflächen (siehe Tabelle 1) den Kategorien GUT, AUSREICHEND, oder SCHLECHT zugeordnet und entsprechend dokumentiert werden 1.

4 Zustand der Beschichtung

4.1 "Gut", "Ausreichend", "Schlecht"

4.1.1 Der Zustand der Beschichtung in Ballasttanks

wird auf Basis einer Sichtprüfung und geschätzter Prozentsätze von Bereichen mit schadhafter Beschichtung und rostigen Oberflächen den Kategorien GUT, AUSREICHEND oder SCHLECHT zugeordnet.

4.1.2 Die Definitionen der Beschichtungszustände

"GUT", "AUSREICHEND" und "SCHLECHT" in den Richtlinien für ein erweitertes Programm von Untersuchungen während der Besichtigung von Massengutschiffe und Öltankschiffe (Entschließung A.744(18)) lauten wie folgt:

GUT: nur einzelne, geringfügige Roststellen.

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