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Regel II-1/2 Begriffsbestimmungen Erl.
(MSC.170(79); MSC.194(80); MSC. 268(85); MSC. 290(87); MSC 392(95), MSC. 421(98))

Im Sinne dieses Kapitels haben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, die nachstehenden Ausdrücke folgende Bedeutung:

1 "Unterteilungslänge" (Ls) des Schiffes ist die projizierte größte Länge des Schiffes auf Mallkante in Höhe oder unterhalb des oder der Decks, die das Ausmaß einer Flutung des Schiffes der Höhe nach begrenzen, wenn das Schiff bis zum größten Unterteilungstiefgang eingetaucht ist.

2 Der Ausdruck "mittschiffs" bezeichnet die Mitte der Länge (L).

3 "Hinterer Endpunkt" ist die hintere Begrenzung der Unterteilungslänge.

4 "Vorderer Endpunkt" ist die vordere Begrenzung der Unterteilungslänge.

5 "Länge" (L) ist die Länge nach der Begriffsbestimmung in dem jeweils in Kraft befindlichen Internationalen Freibord-Übereinkommen.

6 "Freiborddeck" ist das Deck nach der Begriffsbestimmung in dem jeweils in Kraft befindlichen Internationalen Freibord-Übereinkommen.

7 "Vorderes Lot" ist das vordere Lot nach der Begriffsbestimmung in dem jeweils in Kraft befindlichen Internationalen Freibord-Übereinkommen.

8 "Breite" (B) ist die größte in Höhe oder unterhalb des größten Unterteilungstiefgangs auf Mallkante gemessene Breite des Schiffes.

9 "Tiefgang" (d) ist der senkrechte Abstand von der Kiellinie,

  1. mittschiffs gemessen bei Schiffen, die unter Regel II-1/1.1.1.1 fallen, und
  2. von dem Punkt auf der Mitte der Unterteilungslänge (Ls) gemessen bei Schiffen, die nicht unter Regel II-1/1.1.1.1 fallen, sondern am oder nach dem 1. Januar 2009 gebaut sind,

bis zu der betreffenden Wasserlinie.

10 "Größter Unterteilungstiefgang" (ds) ist das Eintauchen des Schiffes bis zur Sommerlademarke.

11 "Tiefgang im leichtesten Zustand des im Dienst befindlichen Schiffes" (dl) ist der Tiefgang des im Dienst befindlichen Schiffes, der dem leichtesten zu erwartenden Ladezustand des Schiffes unter Berücksichtigung der dazugehörigen Tankfüllungen einschließlich der Ballastmenge entspricht, die aus Gründen der Stabilität und/oder wegen des Eintauchens erforderlich ist. Bei Fahrgastschiffen soll die höchstzulässige Anzahl an Fahrgästen sowie die vollständige Besatzung an Bord berücksichtigt werden.

12 "Unterteilungstiefgang in teilweise beladenem Zustand" (dp) ist der Tiefgang im leichtesten Zustand des im Dienst befindlichen Schiffes plus 60 vom Hundert der Differenz zwischen dem Tiefgang im leichtesten Zustand des im Dienst befindlichen Schiffes und dem größten Unterteilungstiefgang.

13 "Trimm" ist die Differenz zwischen dem Tiefgang vorne und dem Tiefgang hinten, wobei der Tiefgang jeweils

  1. am vorderen und am hinteren Lot nach der Begriffsbestimmung in dem jeweils in Kraft befindlichen Internationalen Freibord-Übereinkommen gemessen wird bei Schiffen, die unter Regel II-1/1.1.1.1 fallen, und
  2. am vorderen und am hinteren Endpunkt gemessen wird bei Schiffen, die nicht unter Regel II-1/1.1.1.1 fallen, sondern am oder nach dem 1. Januar 2009 gebaut sind,

und zwar unter Vernachlässigung eines etwaigen Kielfalls.

14 Interp.k "Flutbarkeit" (1/4) eines Raumes ist der Anteil des eingetauchten Inhalts dieses Raumes, der durch Wasser eingenommen werden kann.

15 "Maschinenräume" sind die Räume zwischen den wasserdichten Begrenzungen eines Raumes, in denen Haupt- und Hilfsantriebsmaschinen, insbesondere Kessel, Generatoren und elektrische Motoren enthalten sind, die hauptsächlich für den Antrieb vorgesehen sind. Bei ungewöhnlichen Anordnungen kann die Verwaltung die Begrenzungen der Maschinenräume festlegen.

16 "Wetterdicht" bedeutet, dass unter allen vorkommenden Seegangsbedingungen kein Wasser in das Schiff eindringt.

17 "Wasserdicht" bedeutet, dass ein Bauteil Abmessungen und Konstruktionsmerkmale aufweist, die bei jedem Wasserstand, mit dessen Eintreten im unbeschädigten und im beschädigten Zustand des Schiffes zu rechnen ist, den Durchtritt von Wasser in jeder Richtung verhindern können. Für den beschädigten Zustand des Schiffes ist der Wasserdruck der ungünstigsten Gleichgewichtsschwimmlage, einschließlich bei Zwischenzuständen der Flutung, zu Grunde zu legen.

18 "Entwurfsdruck" ist der hydrostatische Druck, den jedes Bauteil und jede Vorrichtung, die bei den Stabilitätsberechnungen für den unbeschädigten und für den beschädigten Zustand des Schiffes als wasserdicht angenommen werden, entwurfsmäßig aushalten müssen.

19 "Schottendeck" ist bei einem Fahrgastschiff

  1. das oberste Deck, bis zu dem die Hauptschotte und die Außenhaut des Schiffes wasserdicht geführt sind, bei Schiffen, die unter Regel II-1/1.1.1.1 fallen, und
  2. das oberste Deck entlang der Unterteilungslänge (Ls), bis zu dem die Hauptschotte und die Außenhaut des Schiffes wasserdicht geführt sind, sowie das unterste Deck, von dem aus die Evakuierung von Fahrgästen und Besatzungsmitgliedern in keinem Stadium einer Flutung im Fall von Schäden im Sinne der Regel II/8 und des Teiles B-2 durch Wasser behindert werden kann, bei Schiffen, die nicht unter Regel II-1/1.1.1.1

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