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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC.1/Rundschreiben 1518
Internationales Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (Solas), in seiner zuletzt geänderten Fassung

Vom 31. August 2016
(VkBl. Nr. 18 vom 30.09.2016 S. 596;aufgehoben 21)



Zur aktuellen Fassung:

11-3-0
Siehe Fn. *

Bekanntmachung von Regeln für den Entwurf und den Bau von Massengutschiffen und Öltankschiffen einer Organisation, die gemäß der Vorschriften von Regel XI-I/ 1 SOLAS von den Verwaltungen anerkannt ist, für die vom Schiffssicherheitsausschuss bestätigt ist, dass sie sich in Konformität mit den Zielen und funktionellen Anforderungen der Zielorientierten Schiffbaunormen für Massengutschiffe und Öltankschiffe befinden

1 Der Schiffssicherheitsausschuss (MSC) erhielt auf seiner sechsundneunzigsten Sitzung (11. bis 20. Mai 2016) vom Generalsekretär, gemäß der Richtlinien für die Prüfung der Konformität mit den zielorientierten Schiffbaunormen für Massengutschiffe und Öltankschiffe (Entschließung MSC. 296(87)) (GBS Richtlinien) die Berichte der Audit-Teams über die Prüfungs-Audits für die 12 Antragsteller, die von Verwaltungen anerkannte Organisationen gemäß der Vorschriften der Regel XI-I/ 1 SOLAS sind. Der Ausschuss erhielt außerdem die Pläne für Abhilfemaßnahmen von den obengenannten 12 Antragstellern als Antwort auf die in den Prüfungsberichten der Audit-Teams dokumentierten Nichtkonformitäten und Beobachtungen.

2 Nach erfolgter Prüfung der Berichte über die Prüfungs-Audits und der obengenannten Pläne für Abhilfemaßnahmen bestätigte der Ausschuss, dass die von den 12 Antragstellern bereitgestellte Information zeigt, dass, gemäß Regel II-I/ 3-10.3 SOLAS, ihre Regeln mit den Internationalen zielorientierten Schiffbaunormen für Massengutschiffe und Öltankschiffe (Entschließung MSC. 287(87)) (GBS Normen) übereinstimmen; und dass Schiffe, die unter den derzeitigen überprüften Regeln der Antragsteller kontrahiert worden sind, als mit den GBS Normen übereinstimmend gelten.

3 Die in der Anlage aufgeführte Liste enthält diese 12 Antragsteller, d. h. eine Liste von Organisationen, die von Verwaltungen gemäß der Vorschriften der Regel XI-I/ 1 SOLAS anerkannt sind, und deren Regeln auf Übereinstimmung mit den Zielen und funktionellen Anforderungen der GBS Normen überprüft worden sind.

4 Wurden in den Berichten über die Prüfungs-Audits Nichtkonformitäten festgestellt, stimmte der Ausschuss darin überein, dass solche Nichtkonformitäten zu korrigieren sind, und dass die 12 Antragsteller neue Anträge stellen für einen Prüfungs-Audit über die Behebung von Nichtkonformitäten. Wurden Beobachtungen in den Berichten über die Prüfungs-Audits festgestellt, verlangte der Ausschuss, dass die ROs sich um die festgestellten Beobachtungen kümmern und dass sie die Ergebnisse zukünftig einreichen.

5 Der Ausschuss stellte ferner fest, dass, da ein neuer Antrag für den Prüfungs-Audit für die Regeln einer Organisation für den Entwurf und den Bau von Massengutschiffen und Öltankschiffen jederzeit an den Generalsekretär gestellt werden kann, eine andere Organisation bzw. andere Organisationen bei nachfolgenden Sitzungen zu der in der Anlage aufgeführten Liste hinzugefügt werden kann bzw. hinzugefügt werden können.

6 Der Ausschuss lenkt die Aufmerksamkeit von maritimen Verwaltungen, Werften, Schiffseignern, Schiffskonstrukteuren, Betreibern und Managern von Schiffen, Kapitänen und allen anderen betroffenen Interessengruppen auf die Liste von Organisationen, die von Verwaltungen gemäß der Vorschriften der Regel XI-I/ 1 SOLAS anerkannt sind und deren Regeln auf Übereinstimmung mit den Zielen und funktionellen Anforderungen der Internationalen zielorientierten

Schiffbaunormen für Massengutschiffe und Öltankschiffe (Entschließung MSC. 287(87)) überprüft worden sind.

.

Liste der Organisationen, die gemäss der Vorschriften der Regel XI-I/ 1 SOLAS von Verwaltungen anerkannt sind, und deren Regeln auf Übereinstimmung mit den Zielen und funktionellen Anforderungen der zielorientierten Schiffbaunormen für Massengutschiffe und Öltankschiffe überprüft worden sind Anlage


Anerkannte Organisation Datum der Bestätigung MSC Sitzung
American Bureau of Shipping (ABS) 11. Mai 2016 MSC 96
Bureau Veritas (BV) 11. Mai 2016 MSC 96
China Classification Society (CCS) 11. Mai 2016 MSC 96
Croatian Register of Shipping (CRS) 11. Mai 2016 MSC 96
DNV GL 11. Mai 2016 MSC 96
Indian Register of Shipping (IRS) 11. Mai 2016 MSC 96
Korean Register of Shipping (KR) 11. Mai 2016 MSC 96
Lloyd's Register (LR) 11. Mai 2016 MSC 96
Nippon Kaiji Kyokai (ClassNK) 11. Mai 2016 MSC 96
Polish Register of Shipping (PRS) 11. Mai 2016 MSC 96
RINa Services (RINA) 11. Mai 2016 MSC 96
Russian Maritime Register of Shipping (RS) 11. Mai 2016 MSC 96

*) Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1 /Rundschreiben 1518, "Bekanntmachung von Regeln für den Entwurf und den Bau von Massengutschiffen und Öltankschiffen einer Organisation, die gemäß der Vorschriften von Regel XI-1 /1 SOLAS von den Verwaltungen anerkannt ist, für die vom Schiffssicherheitsausschuss bestätigt ist, dass sie sich in Konformität mit den Zielen und funktionellen Anforderungen der Zielorientierten Schiffbaunormen für Massengutschiffe und Öltankschiffe befinden", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

ENDE

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